Auskömmliche Finanzierung im SPNV

Im Deutschen Bundestag steht morgen (29.01.2015) die Änderung des Regionalisierungsgesetzes auf der Tagesordnung. Neben einem Entwurf der Bundesregierung (Drs.: 18/3785) steht auch ein Entwurf der Länder zur Debatte (Drs.: 18/3563). Mit ihrem Entwurf wollen die Länder unter anderem eine Erhöhung der Mittel an den nachgewiesenen Bedarf auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 sowie eine darauf aufbauende jährliche Dynamisierungsrate von zwei Prozent, um Preissteigerungen abzufedern.
Mecklenburg-Vorpommerns Infrastrukturminister Christian Pegel: „Nach einem Gutachten der Länder zum Bedarf an Regionalisierungsmitteln benötigen die Länder diesen Betrag, um den Öffentlichen Verkehr auf der Schiene sicherzustellen. Vor dem Hintergrund einer entsprechenden Finanzausstattung der Länder haben sich diese auf einen neuen Verteilungsschlüssel verständigt, der allerdings nur zusammen mit der konkret erhöhten Mittelausstattung Bestand haben kann.“
Ein Gutachten des Bundes zum gleichen Thema soll belegen, dass die derzeitige Höhe der Regionalisierungsmittel von 7,3 Milliarden Euro nicht ausreicht. Soweit bekannt soll das Bundesgutachten für 2015 einen Sockelbetrag von lediglich 7,65 Milliarden Euro und allerdings eine Dynamisierung von 2,67 Prozent errechnet haben. Offiziell wurde das Gutachten bislang nicht zur Verfügung gestellt.
Infrastrukturminister Christian Pegel: „Der Bund will bis 2016 den Ländern die derzeit bereits unzureichende Finanzausstattung auf gleicher Höhe weiterhin gewähren. Das ist kein echtes Angebot. Und vor allen Dingen bietet es keinerlei Perspektive, auf der man ernsthaft einen zukunftsfähigen Öffentlichen Verkehr planen könnte. Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf der Länder zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes am Donnerstag ablehnen, ist das eine Kampfansage an Millionen Pendler und stellt die Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Frage.“

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