VDV betont Bedeutung langfristiger finanzieller Planungssicherheit

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt ausdrücklich den Beschluss im Rahmen der Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel noch in diesem Jahr. Wie bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vereinbart, müssen die Mittel zur Finanzierung des ÖPNV bereits ab 2022 erhöht werden, um für die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor das nötige Wachstum des öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. „Für die Branche ist dieser Beschluss von zentraler Bedeutung. Wir brauchen die sofortige und langfristige finanzielle Planungssicherheit, um sowohl die bereits begonnenen als auch die in den kommenden Jahren anstehenden Projekte zur Steigerung des Angebots und der Attraktivität bei Bus und Bahn weiter konsequent umsetzen zu können“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Der Beschluss der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister des Bundes und der Länder sieht eine Steigerung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro in diesem Jahr und weitere Erhöhungen bis 2030 vor. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Dazu benötigen wir die Aufstockung der Regionalisierungsmittel.  Kurzfristig sind durch die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bau-, Energie- und Personalkosten im ÖPNV erhebliche und nicht vorhersehbare Kostensteigerungen angefallen, die zur Aufrechterhaltung der Angebote ausgeglichen werden müssen. In der Perspektive muss dann zeitnah ein Pfad beschrieben werden wie die für den Klimaschutz notwendige Angebotsoffensive finanziert werden soll. Den dafür notwendigen Finanzbedarf haben wir bereits im Rahmen unseres ÖPNV-Leistungskostengutachtens im letzten Jahr ermittelt. Jetzt muss der finanzielle Rahmen geschaffen, um unseren Beitrag leisten zu können. Bundesregierung und Parlament müssen daher die entsprechenden Beschlüsse fassen, damit die Mittel zeitnah bereitstehen und wir bei der weiteren Transformation des öffentlichen Nahverkehrs keine Geschwindigkeit verlieren. Denn viel Zeit bleibt bis 2030 nicht mehr, um die Wachstumsziele zu erreichen“, so Wortmann weiter.
Im Zuge des Beschlusses zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel haben die Verkehrsministerinnen und -minister zudem beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für einen Ausbau- und Modernisierungspakt im ÖPNV einzurichten. Der VDV unterstützt diese Idee, weist jedoch darauf hin, dass die dortige Arbeit parallel zur bereits laufenden Umsetzung der zahlreichen Projekte in der Branche stattfinden müsse. „Im Rahmen einer hochrangig besetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen verkehrspolitischen Fokus auf die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs zu legen unterstützen wir ausdrücklich. Aber das darf nicht zu Verzögerungen an anderen Stellen führen. Wir müssen parallel weiter konsequent und zielstrebig an der Modernisierung, am Ausbau und an der Umsetzung neuer Angebote im deutschen ÖPNV arbeiten“, so der VDV-Präsident abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Studie „Mobilitätswende 2030″

Der Linienbus ist und bleibt zentraler Bestandteil eines starken öffentlichen Nahverkehrs. Er schöpft sein Potenzial jedoch erst dann voll aus, wenn er mit vielen weiteren Angeboten verknüpft ist. Hierzu zählen zum Beispiel On-Demand-Shuttles, die je nach Bedarf der Fahrgäste fahren. So das Ergebnis der Studie „Mobilitätswende 2030“ von DB Regio Bus und den Fraunhofer Instituten IESE (Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE) und IML (Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML).
Den Experten zufolge ist Mobilität auf der Straße dann attraktiv, wenn die Menschen ein breit gefächertes Angebot an Verkehrsmitteln zu Auswahl haben. Entscheidend ist, dass diese häufig und genau passend zu ihrem Alltag fahren. An „Mobilitäts-Hubs“, wie dem S-Bahnhof Stuttgart Vaihingen, verfolgt die Deutsche Bahn diesen Ansatz schon heute: Hier können Fahrgäste viele klimafreundliche Mobilitätsangebote digital vernetzt buchen und flexibel nutzen. Hierzu zählen zum Beispiel Leihräder, Carsharing und Ladesäulen für Elektroautos.
Eine Schlüsselrolle für einen attraktiveren ÖPNV spielen auch On-Demand-Verkehre, die Fahrgäste je nach Fahrtwunsch über eine App anfordern. Die Shuttles sind mit dicht getakteten Linienverkehren auf der Straße sowie der Schiene verknüpft. Seit 2019 hat die DB das Angebot an Linienbussen schon mit rund 330 On-Demand-Verkehren erweitert und damit über sieben Millionen Fahrgäste befördert.

Frank Klingenhöfer, Vorstand DB Regio Bus: „Unsere Fahrgäste sollen sich schnell und nahtlos in ihrem Alltag bewegen können. Mit einem intelligent vernetzten ÖPNV erfüllen wir den Wunsch vieler Menschen, flexibel und ohne eigenes Auto mobil zu sein – auch abseits der großen Städte. Das ist unser Ansatz einer integrierten Mobilität. Für mehr Klimaschutz, hohe Lebensqualität und einen öffentlichen Nahverkehr, der da ist, wenn er gebraucht wird.“

Svenja Polst, Senior Digital Innovation Designer am Fraunhofer IESE: „Digitalisierung und Vernetzung sind Voraussetzungen für einen neuen ÖPNV, der sich noch stärker an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert. Dieser neue ÖPNV ist im besten Fall so attraktiv, dass Menschen lieber mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt mit dem eigenen Auto fahren. Denn digital buchbare und datenbasiert aufeinander abgestimmte Mobilitätsangebote schaffen einen ÖPNV, mit dem man komfortabel und zuverlässig von Tür zu Tür reisen kann. Und das nicht nur in den Metropolen, sondern auch am Stadtrand und auf dem Land.“

Quelle: Deutsche Bahn AG

Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zum Autonomen Fahren

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt werden, zur Kenntnis genommen.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: “Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potential, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile. Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.”

Die Verordnung regelt im Wesentlichen

  • die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen;
  • die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines konkreten Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen;
  • ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs;
  • detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten;
  • neue Erprobungsregelungen;
  • Ordnungswidrigkeiten und
  • in seinem Anhang detailliert die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen.

Neben den technischen Vorschriften ist Kern der Rechtsverordnung die Regelung des Verfahrens über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr. Um den Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen, sollen keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslands erforderlich sein. Daher wurde bereits mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Sommer letzten Jahres ein allgemeingültiges dreistufiges Verfahren vorgegeben, welches in der Rechtsverordnung im Einzelnen geregelt wird:

  1. Im ersten Schritt ist eine Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen.
  2. Im nächsten Schritt wird die Genehmigung eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen festgelegten Betriebsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt. Hierzu ist der Betriebsbereich zu beschreiben, also die Straßen, auf denen sich das Fahrzeug später bewegen soll. Die Genehmigung erfolgt im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune.
  3. Schließlich erfolgt die eigentliche Straßenzulassung des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Ausfertigung der Fahrzeugpapiere. Dafür ist zusammenfassend das Vorhandensein der beiden Genehmigungen der vorherigen Stufen (Betriebserlaubnis und Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs) Voraussetzung.“

Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit Verordnung in Kraft treten kann.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Streit um Erhöhung der Regionalisierungsmittel

Auf der Sonderverkehrsministerkonferenz (VMK) an diesem Mittwoch droht Streit über die Erhöhung der Bundesgelder für den Nahverkehr. Wie aus einem ersten Beschlussvorschlag für die VMK hervorgeht, steht die Forderung nach einer Erhöhung der sogenannten Regionalisierungsmittel in diesem Jahr um mindesten 750 Millionen Euro im Raum.
Das Papier der vorbereitenden Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter (GKVS) liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Ob es bereits mit allen Ländern abgestimmt ist, blieb unklar.
Darin wird auf erste Schritte „möglichst vor der Sommerpause 2022″ gedrungen. Ab 2023 soll die Erhöhung laut Beschlussvorschlag drei Milliarden Euro betragen. Um das aktuelle ÖPNV-Angebot aufrechtzuerhalten, müsse angesichts der steigenden Kosten im Nahverkehr „ein zusätzlicher Finanzbedarf“ abgedeckt werden, hieß es. Auch der ÖPNV-Rettungsschirm soll zunächst weitergeführt werden.
Nach RND-Informationen will das Bundesverkehrsministerium die Regionalisierungsmittel jedoch nicht bedingungslos erhöhen. So knüpft das Ministerium die zusätzlichen Gelder an die im Koalitionsvertrag angekündigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll den geplanten Ausbau- und Modernisierungspakt sowie die Qualitätskriterien für den Nahverkehr erarbeiten. Nach Auffassung der Länder sollten beide Vorhaben aber unabhängig voneinander angestoßen werden, da sonst die Gelder erst viel später ausgezahlt würden.
Der ÖPNV und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind grundsätzlich Länderaufgabe. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund aber mit verschiedenen Instrumenten. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist festgelegt, dass die Regionalisierungsmittel noch in diesem Jahr erhöht werden sollen. Wegen dieser Zusage ist es nach wie vor möglich, dass sich Bund und Länder auf der Verkehrsministerkonferenz einigen. Die Zeit drängt: Im März muss Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) für den Haushalt 2022 beim Finanzministerium weitere Mittel anmelden.
Seit Jahren gibt es Ärger wegen der Regionalisierungsmittel: Kritik richtet sich vor allem an die Länder. So hatte etwa ein Bericht des Bundesrechnungshofs im Februar hohe Wellen geschlagen, der den „Förderdschungel“ beim ÖPNV kritisierte und sich für eine grundlegende Finanzierungsreform aussprach. Demnach ließen die Länder Bundesmittel in erheblichem Umfang ungenutzt. „In der Praxis geben die Länder diese Mittel nicht vollständig für den ÖPNV aus“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. Dem Bund fehle der Überblick, hieß es weiter.
Die Länder entgegnen allerdings, die nicht ausgegebenen Gelder werden für die Zukunft gespart.

Quelle: RedaktionsNetzwerk Deutschland

Elektrobusse legen europaweit weiter zu

Der Elektrobus-Boom in Europa hält an, wie ein Blick auf die Zulassungszahlen für Omnibusse im Jahr 2021 zeigt. Nach 2.210 Elektrobussen im Jahr 2020 wurden 2021 weitere 3.282 Elektrobusse (jeweils ohne Trolleybusse) neu zugelassen.
Im Gegensatz zu den Reisebussen läuft das Geschäft mit Linien- und Überlandbussen nach wie vor gut. „Und das auf einem relativ hohen Niveau“, wie Wim Chatrou erklärt. Seit 25 Jahren recherchiert der Niederländer die Zulassungszahlen von Omnibussen. Die Dokumentation von Chatrou CME Solutions ist bei Herstellern wie Marktbeobachtern sowie Analysten gefragt.
Für seine Recherche greift Wim Chatrou auf die Zulassungsdaten der offiziellen Behörden in den einzelnen Ländern zu, beispielsweise vom RAI-Datenzentrum in den Niederlanden (RDC) oder vom Kraftfahrt Bundesamt (KBA) in Deutschland.
Von den 14.990 im Jahr 2021 neu zugelassenen Linienbussen in den europäischen Märkten (EU27 erweitert mit UK, Island, NO, CH) sind mittlerweile schon 59,4 Prozent mit alternativen Antrieben ausgerüstet. Im letzten Jahr haben die Elektrobusse sogar die CNG-Fahrzeuge überholt. Der Anteil der Batterie-elektrischen Linienbusse stieg von 14,8 Prozent im Jahr 2020 auf 21,7 Prozent im Jahr 2021 an. Der Anteil der Erdgasbusse (überwiegend CNG, nur wenige Omnibusse von Irizar/Scania mit LNG sind gelistet) sank deutlich: Von 17,7 (2020) ging er auf 14,8 Prozent (2021) zurück. In Zahlen weist Chatrou CME Solutions für Elektrobusse 3.282 neue Fahrzeuge im Jahr 2021 aus, die CNG-Fahrzeuge kommen auf nur 3.088 Einheiten.
Bei Hybridbussen, meist Mildhybride, geht es nur noch langsam voran: Die Zulassungen kletterten von 19,7 auf 21,8 Prozent oder 3.285 Fahrzeuge. Einen deutlichen Sprung nach vorn legten die Busse mit Brennstoffzelle hin, nach 47 Fahrzeugen im Jahr 2020 meldet die Statistik für 2021 in Summe stolze 158 Neuzugänge in diesem Segment. Nach nur 0,3 Prozent Marktanteil im Vorjahr erreichten die „hydrogen city buses“ 2021 mit Blick auf 14.990 Linienbusse dann schon einen Anteil von 1,1 Prozent im Bereich der alternativen Antriebe.
Das Geschäft mit alternativen Antrieben in Europa machen derzeit nicht die deutschen Marken. Mercedes-Benz glänzt aber zumindest hierzulande bei den Neuzulassungen: Von 555 neu zugelassen Elektrobussen in Deutschland im Jahr 2021 entfallen 251 auf den eCitaro. Der Elektrobusmarkt stieg von 350 neuen Fahrzeugen im Jahr 2020 weit über die 500er Marke im Jahr 2021. Satte 45 Prozent aller neuen Elektrobusse in Deutschland im vergangenen Jahr trugen den Stern in der Frontmaske.
Nachdem Solaris das Ranking der Elektrobusse 2020 in Deutschland noch anführte, hat es der polnische Hersteller 2021 nicht mehr auf das Siegertreppchen der Zulassungsstatistik geschafft. VDL aus den Niederlanden holte sich den zweiten Platz mit 123 neu zugelassenen Elektrobussen der Citea-Baureihe in Deutschland. Und MAN fuhr bei der Platzierung immerhin auf den dritten Platz des Siegertreppchens vor, 68 Lion’s City E wurden im letzten Jahr hierzulande neu zugelassen.

Quelle: electrive.net

Digitale Plattform für Ausbildungsverkehr des VGN

Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) hat nach einer öffentlichen Ausschreibung HanseCom mit der technischen Umsetzung eines Schülerportals beauftragt. Es wird Schülern, Auszubildenden und Studierenden einen schnellen und einfachen Weg zu ihren Tickets eröffnen und allen Akteuren die Abwicklung im Hintergrund erheblich erleichtern.
Mit seinem neuen Schülerportal schafft der VGN eine zentrale Plattform für den Ausbildungsverkehr. Das Portal wird Eltern, Schülern, Auszubildenden, Studierenden, Aufwandsträgern und Verkehrsunternehmen online zur Verfügung stehen und sämtliche Prozesse digital unterstützen. Für die Plattform kommt HanseComs Abo-Online für Schülerverkehre mit Schnittstellen zu den Schulaufwandsträgern und Verkehrsunternehmen zum Einsatz.
Durch die Digitalisierung bislang manueller, papierbasierter Prozesse wird das Schülerportal die Abläufe erheblich vereinfachen und beschleunigen. So haben Schüler, Auszubildende und Studierende beziehungsweise ihre Vertretungsberechtigten künftig die Möglichkeit, online rund um die Uhr Kostenfreiheit und Verbundpässe zu beantragen, Tickets zu bestellen und ihre Antrags- und Stammdaten zu verwalten. Der Weg über die Schulen und VGN-Verkaufsstellen wird für sie dadurch weitestgehend entfallen.
Die Schulaufwandsträger erhalten über das Portal die Anträge künftig in digitaler Form, wodurch sich die Berechtigungsprüfung erheblich vereinfacht. An die Verkehrsunternehmen überträgt das Portal die Daten für die Ticketbestellungen zur weiteren Verarbeitung. Eine aufwändige manuelle und zeitverzögerte Erfassung wird dadurch hinfällig. Auch die Verbundgesellschaft selbst wird profitieren. Sie erhält künftig alle zur Einnahmenaufteilung benötigten Daten in einheitlichen Formaten und kann sie dadurch deutlich leichter verarbeiten.

Quelle: HanseCom GmbH

Neue Generation mobiler MVB-Fahrkartenautomaten

Ab Februar 2022 wird die Fahrzeugflotte der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) mit neuen Fahrkartenautomaten ausgestattet. Neben besserer Bedienbarkeit bieten die Automaten weitere neuartige Funktionen wie beispielsweise kontaktloses Bezahlen mit der EC-Karte oder dem Smartphone. Insgesamt werden knapp 3,2 Mio. Euro investiert.
Am 21. Februar 2022 wurden die ersten beiden Fahrzeuge mit dem neuen, mobilen Fahrkartenautomaten der Öffentlichkeit vorgestellt. Für viele Magdeburger und Gäste sind die bisher grauen Geräte in den Fahrzeugen die erste Anlaufstelle, um spontan Fahrkarten zu erwerben. Dazu Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel: „Wir sind froh, unseren Fahrgästen in diesem Jahr die neuen Geräte vorstellen zu können. Sie sind moderner, präsentieren sich in einem frischen Design und bringen darüber hinaus auch jede Menge neue Funktionen mit, wie beispielsweise das kontaktlose Bezahlen.“
Cornelia Muhl-Hünicke, Leiterin der Abteilung Marketing: „Es ist nun möglich, in einem Kaufvorgang mehrere unterschiedliche Fahrkarten zu kaufen, wie beispielsweise eine Einzelfahrt und eine Einzelfahrt Kind. Die Tickets können im Anschluss sowohl in bar als auch elektronisch bezahlt werden. Das ist ein großer Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Automaten.“
Beim Verwenden der Barzahlung können nun auch mehrere Banknoten eingegeben werden. Darüber hinaus wird später die TouristCard in das Konzept integriert. Auch optisch hat sich viel verändert, die Bildschirmoberfläche ist deutlich moderner und wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit nach dem Magdeburger Standard gestaltet. Hier fand eine Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Magdeburg statt. So bietet sich den Nutzer eine größere Schrift und ein höherer Farbkontrast. Auf dem optisch ansprechender gestalteten Gehäuse wurde ein Hinweis zum Ticketverkauf in Brailleschrift angebracht. Er weist darauf hin, dass für mobilitätseingeschränkte Personen auf Antrag eine Befreiung vom Beförderungsentgelt erfolgen kann. Gleichzeitig findet sich die grafische Gestaltung der neuen Sitzbezüge auf der Frontseite des Automaten wieder.
Auch auf technischer Ebene hat sich einiges verbessert. Durch das deutlich größere Touch-Display können Nutzer leichter auf die Informationen zugreifen. Mithilfe des ebenfalls neu eingeführten Fahrzeugnetzwerks ist der Fahrkartenautomat nun auch auf elektronischer Seite vollständig in das Bordnetzwerk integriert. So konnte auch die Wartungsfreundlichkeit erhöht werden, denn Aktualisierungen und Fehlerdiagnosen können nun per Fernzugriff stattfinden.

Quelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG

Deutschland verfehlt Leitwerte für Luftverschmutzung

Anhand einer Analyse aller in Deutschland existierenden öffentlichen Messstationen zeigt sich, dass die neuen Leitwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Luftverschmutzung an der Mehrheit der Messstandorte überschritten wurden. Während die deutlich weniger strengen Grenzwerte der EU überwiegend eingehalten werden konnten, wurden die WHO-Vorgaben für den jährlichen Durchschnitt von Feinstaub PM10 an 41% der Standorte überschritten, die WHO-Vorgabe für das Jahresmittel von Stickstoffdioxid (NO2) an 82% der Standorte und die WHO Vorgabe für das Jahresmittel von Feinstaub PM2,5 sogar an 99% der Standorte.
Die neuen und strengeren Leitwerte der WHO wurden im Herbst 2021 veröffentlicht, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einfluss der Luftqualität auf die Gesundheit Rechnung zu tragen (s.a. https://www.who.int/news/item/22-09-2021-new-who-global-air-quality-guidelines-aim-to-save-millions-of-lives-from-air-pollution ). Auch die EU arbeitet daran unter Berücksichtigung der WHO Vorgaben, die vorgeschriebenen Grenzwerte zu senken. Die Annahme dieser überarbeiteten Grenzwerte durch die EU-Kommission ist für das 3. Quartal dieses Jahres geplant (s. a. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12677-Luftqualitat-Uberarbeitung-der-EU-Vorschriften_de).
In der Analyse für das Kalenderjahr 2021 wurden die von den öffentlichen Messstationen gemessenen Jahresmittelwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub PM10 und Feinstaub PM2,5 gegen die neuen WHO Leitwerte abgeglichen. Zu bedenken ist zusätzlich, dass nicht an allen Messstationen Werte für jeden Schadstoff ermittelt werden. Daher wird eine prozentuale Darstellung der Überschreitungen gewählt.

Quelle: Hawa Dawa GmbH

Erste KVB-Rad-Stationen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Seit Herbst 2021 bauen die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) in den Vororten Kölns Stationen für das KVB-Rad auf. Hierdurch wird das Angebot bis zur Stadtgrenze ausgerollt. Die Stationszone ergänzt die Flexzone in der Kölner Innenstadt, in der das Mobilitätsangebot 2015 startete. Die KVB hat nun im Stadtbezirk Rodenkirchen erste Stationen eröffnet. Die Nutzung der Leihräder bietet sich an, um z. B. Besorgungen im Nahbereich des Wohnstandortes zu erledigen oder die Naherholung in den benachbarten Landschaftsräumen zu genießen. Mit dem weiteren Aufbau des Stationsnetzes werden sich die Möglichkeiten zur Nutzung des KVB-Rades vollends entfalten.
Die KVB-Räder müssen in den Vororten nicht an derselben Station zurückgegeben werden, an der sie zuvor ausgeliehen wurden. Auch können die Nutzer mit den KVB-Rädern in die Flexzone der Innenstadt fahren und die Räder dort abstellen. Genauso können sie andersherum aus der Flexzone kommen und für die Rückgabe eine der Stationen in der Stationszone nutzen.
Die Standorte für die Stationszone wurden in einem mehrstufigen Verfahren fest-gelegt. Die KVB hat Vorschläge auf Basis der verkehrswirtschaftlichen Expertise erstellt und diese mit der Stadtverwaltung abgestimmt. Diese Vorschläge wurden anschließend acht der neun Bezirksvertretungen als Beschlussvorlage vorgelegt und einige Stationen beschlossen. Diese durchliefen dann das verkehrs- und baurechtliche Genehmigungsverfahren. Der Bezirk Innenstadt liegt vollständig in der Flexzone, in der es keine Stationen gibt.

Quelle: Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Metronom-, enno- und erixx-Zugverkehr seit Sonntag eingestellt

Aufgrund der Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes haben metronom, enno und erixx den Betrieb seit Sonntag 21 Uhr komplett eingestellt. Seit 21 Uhr sind keine Züge mehr unterwegs, bis in den Montag hinein verkehrt dann auf allen Strecken ein Busnotverkehr. Nach Einschätzung von Sonntag wird der Zugverkehr voraussichtlich erst am Montagnachmittag wieder aufgenommen.
Grundsätzlich sind folgende Streckenabschnitte nach wie vor für den Zugverkehr gesperrt: Die Teilstrecke der metronom-Linien RE3/RB31/RE2 ist zwischen Hannover und Bienenbüttel aufgrund von Sturmschäden nicht befahrbar. Die metronom-Linien RE4 und RB41 werden über Jesteburg umgeleitet, beim RB41 entfallen die Haltestellen Klecken und Hittfeld. Ein Schienenersatzverkehr zwischen Hamburg-Harburg und Buchholz ist eingerichtet. In Hamburg-Harburg besteht Anschluss an die S-Bahn.
Die Teilstrecke der erixx-Linie RB47 zwischen Gifhorn Stadt und Uelzen ist aufgrund von Sturmschäden nicht befahrbar. Dies gilt auch für die Teilstrecke der erixx-Linie RE10 zwischen Hildesheim und Hannover, hier ist ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Der Schienenersatzverkehr auf der erixx-Linie RB32 zwischen Lüneburg und Danneberg Ost wurde aufgehoben, die Strecke ist aktuell wieder befahrbar.
Der enno fährt aktuell auf der Linie RE30, auf der Linie RE50 ist der Streckenabschnitt zwischen Braunschweig und Hildesheim aufgrund von Sturmschäden nach wie vor gesperrt.

Quelle: erixx GmbH