Bahnindustrie warnt vor deutlicher Eintrübung im Export 2021

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland warnt vor langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Krise auf den internationalen Bahnmarkt. „Als globale Exportindustrie sehen wir die Auftragsperspektiven auf dem Weltmarkt mit Sorge, weil öffentliche Investitionen in Schienenprojekte teils zurückgefahren, verschoben oder zur Disposition gestellt werden“, sagte VDB-Hauptgeschäftsführer Dr. Ben Möbius. „Wir müssen für 2021 mit einem doppelten Bild rechnen: weiterhin stabile Märkte in Europa, aber eine deutliche, prolongierte Eintrübung im Export.“ Umso wichtiger sei für die Bahnindustrie jetzt ein klarer Kurs für Klimaschutz und Klimaindustrie in Europa. Das bedeute auch, dass hochwirksame Reisebeschränkungen durch bessere Umsetzung vermeidbare gravierende Negativfolgen für exportorientierte Unternehmen reduzieren müssten. „Exportaufträge sind eng verknüpft mit Beratungen vor Ort und maßgeschneiderten technischen Lösungen. Reisbeschränkungen sind zweifelsohne ein zentrales Instrument der Pandemieeindämmung. Aber effektive Krisenpolitik muss eine sehr hohe Schutzwirkung mit möglichst geringen wirtschaftlichen Auswirkungen verbinden“, sagte Möbius. Nötig seien deshalb strikte flankierende Maßnahmen für Geschäftsreisen wie hinreichende Testkapazitäten und zudem eine bessere Koordinierung im EU-Binnenmarkt.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

Ohne ETCS werden die Klimaschutzziele nicht erreicht

„Der für die Branche notwendige Weg zu höherer Betriebsqualität, größeren Kapazitäten, Investitionssynergien, kostenseitige Skaleneffekten in Milliardenhöhe und damit zu einer deutlichen und langfristigen Steigerung der Produktivität führt allein über den flächendeckenden Einsatz von ETCS“, hob VDV-Vizepräsident Joachim Berends bei der Vorstellung des neuen VDV-Positionspapiers „Modernisierung des deutschen Eisenbahnnetzes durch Digitalisierung und ETCS-Ausrüstung“ hervor. „Alle Netze müssen ausgerüstet werden, sowohl die bundeseigenen, als auch die der Nichtbundeseigenden Eisenbahnen.“ Der Bund sei gefordert, den Wettbewerb und die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu sichern. „Dafür muss er die Kosten für die Nachrüstung von Fahrzeugen, für die Ausrüstung von Neufahrzeugen und der Infrastruktur in einem Finanzierungsprogramm übernehmen.“ Andernfalls werde man den hohen Erwartungen der Klimaschutzpolitik und den nötigen Kapazitätsausbau im Schienengüter- und Personenverkehr nicht erreichen.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

Beschaffung geförderter E-Busse

Laut Bundesverkehrsministerium wurden von den 2.386 Elektrobussen, für die seit 2016 Fördermittel des Bundes beantragt wurden, bis Mitte 2020 erst 154 beschafft. Die Grünen, die die kleine Anfrage gestellt hatten, sehen vor allem die Hersteller in der Pflicht. Doch es gibt auch andere Gründe für die noch geringen Zulassungszahlen.
Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ vorliegt. Der Antwort zufolge liegt der Anteil elektrischer Busse an allen zugelassenen Kraftomnibussen bei 0,5 Prozent. Zum Jahresbeginn lag der Bestand bundesweit bei 385 Elektrobussen. Davon sind 104 Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen zugelassen, 74 in Baden-Württemberg und 47 in Hamburg.
Das Bundesverkehrsministerium fördert die Anschaffung der Elektrobusse bis zum Jahr 2025 mit insgesamt 1,07 Milliarden Euro, etwa über das Sofortprogramm „Saubere Luft“. Dieses Programm richtet sich allerdings nur an Städte mit besonders hohen Stickoxid-Werten in der Luft. Hinzu kommen noch weitere Förderprogramme, etwa des Bundesumweltministeriums. Das Umweltministerium fördert die gegenüber einem Dieselbus entstehenden Mehrkosten zu 80 Prozent, weitere Ausgaben – etwa für die Ladeinfrastruktur – werden zu 40 Prozent gefördert.
Die geringe Zahl von 154 E-Bussen erklärt sich aber auch mit dem Timing: Ohne die Förderung können sich viele ÖPNV-Betreiber den Umstieg auf die Elektrobusse wegen der teureren Anschaffung und der Infrastruktur-Umbauten nicht leisten. Konkrete Ausschreibungen für die Fahrzeuge und Ladegeräte starten daher meistens erst, wenn der Betreiber bereits den Förderbescheid erhalten hat.
Somit laufen derzeit viele Ausschreibungen, auf die bereits Anträge gestellt wurden.
Dennoch sehen die Grünen die Hersteller in der Pflicht. „Die Nachfrage nach E-Bussen in den Kommunen ist riesig, doch die Beschaffung bleibt ein Nadelöhr“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Kühn. „Die Hersteller müssen nun endlich liefern, und zwar brauchen wir mehr Busmodelle, aber auch kürzere Lieferzeiten.“

Quelle: electrive.net

Stellenangebot: Verkehrsplaner (m/w/d), Landratsamt Heidenheim

Der Landkreis Heidenheim ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV und verfolgt eine proaktive Strategie. Daneben betreibt der Landkreis die Geschäftsstelle des Heidenheimer Tarifverbundes (htv) und beteiligt sich aktiv an den regionalen Bestrebungen zum Ausbau der Brenzbahn.

Im Fachbereich ÖPNV und Straßenbau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Arbeitsplatz zu besetzen: Verkehrsplaner (m/w/d)

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

DB erprobt alternative Antriebe und Kraftstoffe

Die Deutsche Bahn verzichtet auf herkömmlichen Diesel, um bis 2050 ein klimaneutrales Unternehmen zu werden. Dazu prüft die DB verschiedene Möglichkeiten für alternative Antriebe und Kraftstoffe. Der Versuchszug advanced TrainLab fährt bereits mit einem Öko-Diesel, der die CO2-Emissionen um 90 Prozent reduziert. Ab Oktober wird das Sylt Shuttle zwischen Westerland und Niebüll testweise mit klimafreundlichem Öko-Diesel unterwegs sein. Weitere Tests im regulären Bahnbetrieb sind geplant.

Quelle: Deutsche Bahn AG

mofair: Plan für Auflagen zur DB-Eigenkapitalerhöhung

mofair und ALLRAIL, die Verbände der deutschen und europäischen Wettbewerbsbahnen, haben der EU-Kommission einen Plan für Auflagen vorgelegt, ohne die es nach ihrer Ansicht keine Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG (DB) geben kann. „Wir halten die Kapitalerhöhung weiter für EU-rechtswidrig, denn sie verzerrt den Wettbewerb massiv“, kritisiert mofair-Präsident Christian Schreyer die Pläne des Bundes, „aber wenn sie kommt, muss sie an strenge Auflagen geknüpft werden, um die Verzerrung auszugleichen.“
Schreyer nennt exemplarisch die Kündigung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge innerhalb des DB-Konzerns. Er fährt fort: „Dumpingangebote, vor allem im Regionalverkehr, müssen unterbunden werden.“ Außerdem soll es ein Corona-Hilfsprogramm für eigenwirtschaftlichen Fernverkehr geben, und die DB soll Vorgaben für den Umgang mit Gebrauchtfahrzeugen sowie bei der Fahrzeugneubeschaffung bekommen. Vor allem sollen Bahntickets künftig von allen Unternehmen zu fairen Konditionen verkauft werden dürfen – ein immenser Fortschritt für Reisende, passend zu den Zielen des Green Deals der EU: Klimaschutz und Digitalisierung.

Quelle: mofair e.V.

Sonderprogramm für den NRW-ÖPNV

Mit einem Investitionsprogramm über rund 50 Millionen Euro fördert die Landesregierung die kommunale Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr. Das Verkehrsministerium hat jetzt eine Liste mit 140 Maßnahmen veröffentlicht, die bis Ende 2021 umgesetzt werden sollen. Das Geld gibt es unter anderem für die Modernisierung von Haltestellen, Instandhaltung von Bahnhöfen sowie für Beschleunigungsmaßnahmen im ÖPNV.
„Mit dem Sonderprogramm entlasten wir unsere Kommunen und setzen einen konjunkturellen Impuls, insbesondere für das Baugewerbe und Handwerk. Das ist gerade jetzt ein wichtiges Signal. Das Investment in eine moderne und vielfältige Mobilität stärkt die Zukunftsfähigkeit des Landes“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Die Maßnahmen-Liste für das ÖPNV-Sonderprogramm wurde den in Nordrhein-Westfalen für den ÖPNV zuständigen Zweckverbänden Nahverkehr Rheinland (NVR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zur Bewilligung übergeben. Der Fördersatz für alle Projekte liegt bei bis zu 90 Prozent.

Quelle: NRW-Verkehrsministerium

Die Maßnahmenliste finden Sie hier.

Elmar Sticht neuer Leiter VDV-Fachbereich Tarif-, Verbund- und Vertriebsangelegenheiten

Elmar Sticht (45) hat zum 1. September 2020 die Leitung des Fachbereichs Tarif-, Verbund- und Vertriebsangelegenheiten beim VDV übernommen. Er folgt damit auf Alexandra Spiolek, die im April zur Deutschen Bahn gewechselt war. Herr Sticht war zuvor 13 Jahre für die TÜV Rheinland GmbH im Bereich Forschungsmanagement tätig. Hier hat er das Management und von Förderprogrammen zu den Themen Fahrgastinformation, Tarife und eTicketing sowie Multimodalität im Auftrag des BMVI übernommen. Zudem leitete er die Geschäftsstelle Initiative „Digitale Vernetzung im ÖPV“.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)

Erstes kontaktloses ÖPNV Ticketing-System in Deutschland

Smart von A nach B(onn): Mit dem Go-Live von „BONNsmart“, einem mit Landesmitteln geförderten Projekt der SWB Bus und Bahn, der Postbank, Scheidt & Bachmann, dem Kompetenzcenter Digitalisierung NRW und Visa, geht ein zeitgemäßes Ticketing-System an den Start, das für Klarheit, Transparenz und Zeitersparnis steht. Fahrgäste haben dadurch nun die Möglichkeit, im ÖPNV mit ihrer NFC-fähigen Debit- oder Kreditkarte bzw. mit der im Smartphone oder Smartwatch hinterlegten Karte ganz unkompliziert kontaktlos für die Fahrt zu bezahlen. Es wird kein Papierticket mehr benötigt und auch die Kontrolle verläuft völlig digital.
Mit BONNsmart führt Bonn als erste Stadt in Deutschland ein neues Abrechnungssystem für kontaktloses und mobiles Ein- und Auschecken in Bussen und Bahnen der SWB Bus und Bahn ein. Damit folgt die Stadt dem Beispiel von Metropolen wie London und New York, wo sich dieses moderne Ticketing-System bereits bewährt hat.
Insgesamt werden für das bereits im März angekündigte Projekt 230 Busse und 99 Bahnen der SWB mit der notwendigen Technik ausgestattet, um die Fahrgäste entspannt und immer zum besten Tarif an ihr Ziel zu bringen. Das neue System vereinfacht das Bezahlen deutlich: Um die Kosten für eine Fahrt zu begleichen, halten Fahrgäste von nun an sowohl beim Einstieg als auch beim Ausstieg ihre kontaktlose Debit- oder Kreditkarte vor ein Prüfgerät. Genauso einfach funktioniert der Bezahlvorgang mit einem Smartphone oder einer Smartwatch, wo die Kartendaten hinterlegt sind. Auf diese Weise übermitteln die Fahrgäste anonymisiert Beginn und Ende einer Fahrt. Dabei werden die Daten mittels des Hintergrundsystems „FareGo Suite“ von Scheidt & Bachmann verarbeitet. Im Anschluss wird nach dem Best-Price-Prinzip der günstigste Fahrpreis auf Basis des 24-Stunden-Tarifs ermittelt. Dieser wird nach der Fahrt über die eingesetzte Karte der Fahrgäste berechnet. Das Projekt startet zu Beginn auf den Strecken der SB 60 Flughafen – Bonn Innenstadt sowie der Linie 66 ICE Bahnhof Bonn/Siegburg – Bonn. Nach einer Testphase findet ein Roll-Out über ganz Bonn hinweg statt.

Quelle: SWB Bus und Bahn

Auftraggeber darf auf Leistungsversprechen der Bieter vertrauen

Öffentliche Auftraggeber müssen nicht vertieft prüfen, ob ein Bieter seine angebotene Vertragspflicht auch einhalten kann. Sie dürfen sich auf Leistungsversprechen des Bieters verlassen (OLG Karlsruhe, 29.05.2020, 15 Verg 2/20).

Geprüft werden muss nur bei Zweifeln

Nur wenn konkrete Anhaltspunkte dieses Leistungsversprechen nicht plausibel erscheinen lassen, muss der Auftraggeber verifizieren, dass der Bieter in der Lage ist, die Leistungen wie ausgeschrieben zu erbringen (so auch schon OLG Düsseldorf,15.01.2020, Verg 20/19, Vergabe Aktuell 1082) . 

Prüfung nur soweit angemessenen und zumutbar

Dabei entscheidet der Auftraggeber grundsätzlich frei, wie er die Leistungsfähigkeit des Bieters überprüft. Er muss nur Maßnahmen, die angemessen und ihm zumutbar sind, ergreifen und beispielsweise nicht abwarten, dass der Bieter ein Sachverständigengutachten vorlegt, ob seine Sortier-anlage für Wertstoffe eine bestimmte Recycling-Quote erfüllt.

Substantiierte Rüge erforderlich

Beruft sich ein Konkurrent auf die fehlende Leistungsfähigkeit eines Bieters, muss er hierzu so substantiiert vortragen, dass der Auftraggeber den Vorwürfen nachgehen kann.

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Autorin ist Frau Kirstin van de Sande
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK