PBefG-Eckpunkte bringen Gesetz auf Höhe der Zeit

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs, begrüßt die Kompromisse der Regierungskoalition sowie der Findungskommission zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): „Das ist eine wichtige Vorentscheidung für die passgenaue und moderne Regulierung des Mobilitätsmarktes. Mit Blick auf Klimaschutz und Daseinsvorsorge ist entscheidend, dass der ÖPNV mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Linien- und Bedarfsverkehr die Basis der anstehenden PBefG-Evolution bildet. Pooling wird künftig ermöglicht, der Abstand zum Mietwagen bleibt durch die im Grundsatz fortgeltende Rückkehrpflicht erhalten und wird um eine Anti-Dumping-Regelung ergänzt. Das öffnet die Tür für weitere innovative, ergänzende Angebote zum klassischen Linienverkehr und sichert das Abstandsgebot zwischen den Verkehrsformen. Verpflichtungen und Privilegien müssen sich hier die Waage halten, damit weiterhin fairer Wettbewerb möglich ist. Aus unserer Sicht ist das mit den jetzt vorliegenden Eckpunkten gelungen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Die Vertreterinnen und Vertreter aus Bund und Ländern in der PBefG-Findungskommission verständigten sich auf Eckpunkte, nachdem bereits vorher die Regierungskoalition einen Kompromiss gefunden hatte: „Damit wird ein System mit erheblicher Flexibilität geschaffen, gleichzeitig aber Wildwuchs und zusätzlicher PKW-Verkehr, der zu mehr Stau in den Städten führt, verhindert“, so Wortmann. Der VDV bewertet die vorliegenden Eckpunkte und den geschlossenen Kompromiss der Regierungsfraktionen als ausgewogen und sachgerecht. So sollen etwa Bedarfsverkehre, die die Fahrgastnachfrage bündeln, künftig der Be­triebs- und Be­för­de­rungs­pflicht unterliegen, in den ÖPNV einschließlich Tarifsystem eingebunden werden und auch steuerlich wie Busse und Bahnen behandelt werden. Auch für Pooling-Verkehre außerhalb des ÖPNV gibt es neue, passend austarierte Rahmenbedingungen: „Für die Zulassung dieser Dienste hat die Kommune entsprechende Steuerungsmöglichkeiten, um ungewünschte Aus­wir­kun­gen wie Mehrverkehr rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Die Kom­mu­nen dürfen diese Angebote dann etwa zeit­lich und räum­lich be­schrän­ken und mit Mindestpreisen versehen“, so Wortmann. Auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen, über die lange diskutiert wurde, bleibt erhalten, allerdings können innerhalb des Bedienungsgebiets andere Abstellorte als der Dienstsitz des Mietwagenunternehmens definiert werden.

PBefG-Eckpunkte stärken auch ÖPNV im ländlichen Raum Die Verkehrswende wird ohne einen stärkeren öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum nicht erfolgreich sein. Um das Taxi­an­ge­bot spe­zi­ell im länd­li­chen Raum zu si­chern, haben die kommunalen Aufgabenträger die Möglichkeit, Ta­xi­ver­keh­re aus öf­fent­li­chen Mit­teln zu fi­nan­zie­ren. Auch in Bezug auf das Geschäftsgebaren von digitalen Fahrdienst-Vermittlungsplattformen gibt es eine verdeutlichende Regelung: „Öffentliche Mobilität ist in Deutschland, gerade in ländlichen Räumen, Daseinsvorsorge und muss dementsprechend unter gleichen Rahmenbedingungen, transparent und fair für alle Bürgerinnen und Bürger funktionieren. Dazu passt das Auftreten einiger Plattformanbieter nicht, die sich in der Frage, ob ihre Fahrdienstleister am Markt die Regeln einhalten, aus der Verantwortung stehlen wollten. Heute und künftig sind sie dafür verantwortlich. Handeln und Verantwortung für dieses Handeln müssen zusammenfallen“, so Wortmann abschließend.

Quelle: VDV

Exklusives Online-Interview: Die Novelle des PBefG

Die große Koalition will den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern und das Personenbeförderungsgesetz dahingehend ändern. Nahverkehrs-praxis sprach über die Folgen der geplanten PBefG-Novelle für den Wettbewerb im ÖPNV und für Anbieter von Pooling-Diensten im Speziellen mit Dr. Tom Kirschbaum, Co-Gründer & Geschäftsführer der door2door GmbH.

Nahverkehrs-praxis: Laut geplanter Novelle des Personenbeförderungsgesetzes soll es neuen Anbietern erleichtert werden, in den deutschen Taxi- und Fahrdienstmarkt einzusteigen. Die sogenannten Pooling-Angebote sollen dauerhaft erlaubt werden. Was wird sich durch die Novelle Ihrer Ansicht nach ändern?

Dr. Kirschbaum: Das Erste, was als positiver Fortschritt bei der Novelle zu konstatieren ist, betrifft das Thema „Rechtssicherheit“. Wir alle wissen, dass in der aktuellen Version des PBefG die neuen Mobilitätsdienste, inklusive der Pooling-Angebote, kein richtiges Zuhause haben. Behörden und Anbieter legen die Rechtsgrundlage bisher so aus, dass über die Experimentierklausel oder über atypische Linienverkehre Genehmigungen erteilt werden können. Diese stehen dann aber oft auf etwas wackeligen Füßen und sind meistens auch noch über die Experimentierklausel zeitlich befristet. Wirkliche Rechtssicherheit, die notwendig wäre, um in dieses Zukunftsfeld nachhaltig investieren zu können, existiert nicht. Wenn es jetzt zu einer neuen Regelung kommt, die klarstellt, dass das PBefG diese Mobilitätsdienstleistungen inklusive des Ride-Poolings erlaubt, wäre das schon einmal ein sehr grundsätzlicher Fortschritt.
Aus meiner Sicht ist zweitens ein guter Kompromiss für alle Beteiligten absehbar. Anbieter mögen das aus ihrer Perspektive heraus anders sehen, aber ich finde, wir müssen uns miteinander zunächst einmal über die Zielsetzung klar werden. Wenn ein effizienter Verkehr als Teil der Verkehrswende in den Innenstädten dazu führen soll, dass weniger Verkehrsaufkommen stattfindet und im ländlichen Raum für eine hinreichend gute Abdeckung gesorgt wird, ist das nach meiner Auffassung primär eine öffentliche Aufgabe. Das muss das Gesetz auch abbilden und gleichzeitig Raum lassen für Wettbewerb und private Angebote in eben diesem Rahmen.
Der Weg muss sein, Pooling-Dienste als eine neue Verkehrsform im PBefG aufzunehmen und dabei sowohl kommunal betriebene Angebote als auch private Anbieter einzubinden. So erhält man eine Vielfalt, ohne zu viel Liberalisierung und Wettbewerb zuzulassen – denn anderenfalls würden die öffentlichen Interessen unter die Räder geraten. Es zeichnet sich jetzt aber ein Weg ab, der diese Interessen vernünftig miteinander in Einklang bringt.

Nahverkehrs-praxis: Ulrich Lange, Vizevorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, spricht von „klar definierten Grenzen für mehr Wettbewerb auf dem Mobilitätsmarkt“. Sehen Sie das auch so positiv?

Dr. Kirschbaum: Soweit ich weiß, gibt es bisher bestimmte Eckpunkte als Grundlage eines Entwurfs, der dann auch ins parlamentarische Verfahren kommt. Vorbehaltlich der noch nicht bekannten Einzelheiten gehe ich davon aus, dass es Raum für Wettbewerb geben wird. Wenn es darum geht, öffentliche Interessen durchzusetzen, sind auf der einen Seite öffentliche Akteure nötig. Andererseits ist aber klar, dass Wettbewerb das Geschäft belebt und dazu führt, dass der eine oder andere, der sonst sich vielleicht drei Mal überlegt, ob er etwas Neues, eventuell Risikobehaftetes macht, schneller zu notwendigen Entscheidungen gelangt. Es ist in der Novelle des PBefG offenbar vorgesehen, dem Wildwuchs bei Pooling-Diensten, wie man ihn aus anderen, vor allem den sehr liberalisierten Märkten in den USA kennt, einen Riegel vorzuschieben. So soll Wettbewerb in klar definierten Grenzen stattfinden können – das ist zu begrüßen. Wie klar diese Grenzen umschrieben sind, wird das Gesetz zeigen.

Nahverkehrs-praxis: Was bedeutet die PBefG-Novelle für Door2Door, einem Unternehmen, das mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben zusammenarbeiten möchte? Können Sie mit der Novelle leben?

Dr. Kirschbaum: Ich könnte mit der Novelle gut leben. Denn ich glaube, dass sie dazu führen wird, dass die Kommunen endlich einschätzen können, auf welcher Basis solche Verkehre zur Ergänzung und gelegentlich auch zum Ersatz nichteffizienter Linienverkehre einsetzbar sind. Ich erwarte, dass aus der kommunalen Politik, die ja oft in den Gremien der kommunalen Unternehmen vertreten ist, die klare Ansage kommt, die Pooling-Angebote deutlich auszuweiten. Es gibt jetzt einen klaren Rechtsrahmen, und es gibt auch Fördermittel. Insofern können sowohl rechtlich wie wirtschaftlich keine Gründe mehr vorgeschoben werden, dieses Thema nicht aufzugreifen. Wir stehen mit unseren Erfahrungen gerne bereit, den Verkehrsunternehmen dabei zu helfen. Die jetzige Entwicklung stellt sowohl für uns als auch für die Kommunen und die kommunalen Verkehrsbetriebe eine positive Entwicklung dar.

Nahverkehrs-praxis: Mit der Novelle wollen Union und SPD besonders den ländlichen Raum stärken. Anbietern wie Uber wird aber immer vorgeworfen, Angebote in diesem nicht gerade gewinnträchtigen Bereich gar nicht anbieten zu wollen. Ist dieser Vorwurf falsch, wird das Angebot auf dem Land zukünftig besser?

Dr. Kirschbaum: Ich finde es nicht überraschend, dass Unternehmen, die an der Börse notiert sind, also rein privatwirtschaftlich agieren, Mobilität im ländlichen Raum nicht attraktiv finden. Das kann man ihnen gar nicht vorwerfen, denn sie arbeiten nun einmal gewinnorientiert. Sie haben ein Produkt in den Markt zu bringen, das sich wirtschaftlich trägt. Wir alle wissen, der ländliche Raum ist sehr zersiedelt, und häufig ist es dort weniger möglich, ausreichend Geld für öffentlich angebotene Mobilität in die Hand zu nehmen als in den Ballungsgebieten. Mir ist bisher kein Rezept dafür bekannt, Mobilität im ländlichen Raum auf der einen Seite wenigstens annähernd flächendeckend anzubieten und andererseits dabei Geld zu verdienen. Vielleicht funktioniert das, wenn irgendwann das autonome Fahren kommt, weil man dann eine andere Kalkulation durchführen kann. Bis dahin ist Mobilität im ländlichen Raum etwas, was uns öffentliches Geld wert sein muss. Sie kann mit Einsatz von Technologie, wie auch wir sie bereithalten, effizienter gestaltet werden als in der Vergangenheit.
Allerdings darf man nicht glauben, dass dies jetzt zu einer regelrechten „Cashcow“ werden wird, also von heute auf morgen Gewinne abwirft. Zu glauben, dass man öffentliche Interessen wie ÖPNV im ländlichen Raum oder die Verkehrswende allein durch die Gesetze des Marktes regeln kann, ist eine Fehleinschätzung.

Nahverkehrs-praxis: Können diese neuen Mobilitätsdienste wirtschaftlich betrieben werden?

Dr. Kirschbaum: Ich bin der festen Überzeugung, dass Pooling-Verkehre wirtschaftlich tragfähig sein können. Dabei sind aber verschiedene Parameter zu berücksichtigen. Zum einen müssen sie so eingesetzt werden, dass sie den ÖPNV nicht kannibalisieren und sich preislich zwischen einem Ticket für den klassischen Linienverkehr und dem Preis für ein Taxi bewegen. Zum anderen müssen sie in einer bestimmten Verfügbarkeit im Markt vorhanden sein. Sie können nicht erwarten, dass viele Menschen diesen Service in einer Großstadt nutzen, wenn sie nur mit relativ wenigen Fahrzeugen unterwegs sind. Denn so kann die kritische Masse, die sie brauchen, um die Effizienzgewinne eines solchen Systems auch wirklich nutzen zu können, nicht erreichen werden. Das funktioniert erst mit einer großen Fahrzeugflotte. Dies ist bisher noch nicht der Fall, nicht zuletzt deswegen, weil es die nötige Rechtssicherheit noch nicht gab.
Entscheidend ist aber auch die bessere Einbindung des Taxigewerbes. Bevor kommunale Verkehrsunternehmen Hunderte neuer Fahrzeuge beschaffen, Fahrer neu ausbilden und einstellen und entsprechend hohe Kosten auf sich laden, sollten stattdessen Taxifahrzeuge in die Pooling-Flotten integriert werden. Das wird durch das neue Gesetzt hoffentlich möglich, denn dies ist eines der wichtigsten noch offenen Details. Das hieße, dass Taxis nicht nur unter Taxi- sondern auch unter Pooling-Lizenzen eingesetzt werden könnten. So erhielte man einen kalkulierbaren, wirtschaftlich attraktiven Verkehr.

Nahverkehrs-praxis: Der ÖPNV ist wichtiger Teil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung – eine überholte Vorstellung?

Dr. Kirschbaum: Im Gegenteil, ich hoffe auf eine Renaissance der Daseinsvorsorge. Das „Dasein“ des Staates für die Bürger eines Landes ist extrem wichtig für die Gesellschaft, und der Staat und die öffentlichen Akteure sollten Vorsorge dafür treffen, dass die elementaren Bereiche unseres Lebens auf eine bestimmte Art und Weise funktionieren. Das hat das Funktionieren des Gesundheitswesens in den letzten Wochen gezeigt, und auch der ÖPNV hat seine Sache gut gemacht. Ich denke, dass die Mischung von Staatlichem und Privatem eine gute Melange ergibt und hoffe, dass dies auch der Weg ist, der im neuen PBefG beschritten wird.

Nahverkehrs-praxis: Wie schätzen Sie die Folgen der Coronakrise für den ÖPNV ein?

Dr. Kirschbaum: Nach meiner Beobachtung haben die Einhaltung der Hygienemaßnahmen im ÖPNV und das verantwortungsvolle Verhalten der Fahrgäste dazu geführt, dass die Ansteckungsgefahr hier nicht größer ist als in anderen Situationen. Ich gehe davon aus, dass der öffentliche Personennahverkehr auch in und nach Coronazeiten seine Stärke wieder zurückgewinnen wird. Es mag sein, dass er im Moment nicht den leichtesten Stand hat, aber das Virus wird spätestens durch die Entwicklung eines Impfstoffes in vielleicht einem Jahr von geringerer Bedeutung sein. Die Verkehrswende hingegen wird uns 10-15 Jahre beschäftigen, und ohne den ÖPNV mit klassischem Linienverkehr und kleineren Fahrzeugen wie beim Ride-Pooling als Rückgrat des Stadtverkehrs ist dieses Ziel langfristig nicht zu erreichen.

Weitere Informationen zur Novellierung des PBefG finden Sie hier.

SWEG-Pilotprojekt soll Busfahrgästen zusätzliche Hygiene ermöglichen

Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) bietet den Fahrgästen seit dem 22. Juni 2020 die kostenlose Nutzung von Desinfektionsmittelspendern in den SWEG-Linienbussen in Lahr an. Ausgerüstet wurden 25 Busse, die im Stadtverkehr Lahr und im Umland fahren. „Das ist ein zusätzliches Hygieneangebot für unsere Kunden“, sagt der SWEG-Vorstandsvorsitzende Tobias Harms. „Wir möchten, dass sich unsere Fahrgäste so sicher wie möglich fühlen und mit einem guten Gefühl den öffentlichen Personennahverkehr nutzen“, ergänzt SWEG Vorstand Dr. Thilo Grabo. Die Kosten für die Ausrüstung der Busse beliefen sich auf rund 2500 Euro.
Die Spender befinden sich in den Bussen im Bereich der Sondernutzungsfläche (gegenüber der zweiten Tür) und funktionieren berührungslos. Bei untergehaltener Hand lösen sie nur kurz aus, sodass Nachtropfen verhindert wird. Bei dem Einbau der Spender handelt es sich um ein Pilotprojekt. „Wenn es von unseren Fahrgästen im Raum Lahr gut angenommen wird, dann rüsten wir auch in anderen Verkehrsgebieten unsere Busse aus“, blickt Tobias Harms voraus. „Der Schutz unserer Fahrgäste und unserer Mitarbeiter vor einer Infektion mit dem Virus hat oberste Priorität.“

Quelle: Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG)

Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Bus und Bahn für 1 Euro am Tag

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das erneute Bekenntnis des regierenden Bürgermeisters von Berlin Michael Müller zur Einführung eines 365 Euro Tickets und fordert dessen rasche Umsetzung. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als zentrale Säule der Verkehrswende braucht in Berlin aber auch in allen anderen Städten ein attraktives und bezahlbares Angebot, um noch mehr Menschen nachhaltige Mobilität anbieten zu können.

„Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Kommunen, Ländern und dem Bund, den ÖPNV jetzt zu retten. Neben einem Sofortprogramm bedarf es langfristiger, massiver Investitionen und innovativer und attraktiver Angebote, um zu verhindern, dass unsere Städte endgültig im Autoverkehr ersticken. Wenn wir keinen Rückfall um Jahrzehnte beim Thema Klimaschutz, Gesundheitsschutz vor Luftverschmutzung und Lärm sowie Verkehrsinfarkten und Dauerstaus in den Städten erleben wollen, müssen jetzt alle Anstrengungen in den ÖPNV fließen. Attraktive Angebote wie das 365 Euro-Ticket, bringen die Menschen wieder in Bus und Bahn zurück. Berlin sollte das 365-Ticket deshalb jetzt so schnell wie möglich in die Umsetzung bringen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH fordert Verkehrsminister Andreas Scheuer auf, gerade jetzt den Kommunen und Verkehrsverbünden beizustehen und attraktive Angebote sowie den Ausbau der öffentlichen Verkehre massiv finanziell zu unterstützen. Langfristig müssen 5 Milliarden Euro jährlich mehr Mittel für die Einführung innovativer und attraktiver Angebote wie dem 365 Euro Ticket von Seiten des Bundes und der Länder bereitgestellt werden. Finanziert werden kann dies über das Wegfallen des Dienstwagenprivilegs. Durch die zusätzliche Abschaffung der klimaschädlichen Dieselkraftstoffsubvention sind verstärkte Investitionen in Bus und Bahn möglich. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern trägt auch zu besserer Luftqualität und weniger Flächenverbrauch in den immer dichter werdenden Städten bei.

Dass der Fahrpreis insbesondere derzeit eine große Rolle spielt, zeigen Zahlen aus den USA. Laut Medienberichten haben hier 45 Prozent der Verkehrsverbünde die Ticketpreise ausgesetzt. Das Ergebnis am Beispiel Houston: Die zunächst um 46 Prozent eingebrochenen Fahrgastzahlen haben sich inzwischen zumindest in der Innenstadt wieder stabilisiert.

Die DUH fordert mit ihrem bundesweit gültigen “Blauen Ticket” einen einfachen und kostengünstigen ÖPNV in ganz Deutschland. Mit dem „Blauen Ticket“, kann nach dem Modell der DUH für 365 Euro pro Jahr nicht nur Bahn, Bus und Straßenbahn in der jeweiligen Heimatstadt, sondern auch in anderen Städten und Verkehrsverbünden genutzt werden. Einen guten Einstieg in dieses Modell unternimmt Österreich: Hier wird bereits im nächsten Jahr ein ÖPNV-Ticket in ganz Österreich für knapp 1100 Euro – also 3 Euro am Tag – eingeführt. Damit bleibt die Alpenrepublik ihrer Vorreiterrolle nach dem erfolgreichen Start des 365 Euro Ticket in Wien treu und zeigt den europäischen Mitgliedstaaten, wie Klimaschutz im Verkehr heute schon aussehen kann.   

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

VDV unterstützt Nutzung der neuen Corona-Warn-App

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs – unterstützt den Einsatz und die Nutzung der von der Bundesregierung diese Woche vorgestellten Corona-Warn-App. „Die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Auswirkungen sind in der Gesellschaft und bei den Unternehmen noch überall deutlich spürbar. Wir halten diese App deshalb nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes für richtig und wichtig. Darüber hinaus haben wir als Branche auch ein unternehmerisches Interesse an allen Maßnahmen, die einen erneuten Anstieg der Infektionen verhindern. Denn die daraus möglicherweise folgenden Reise- und Ausgangsbeschränkungen würden gerade die Mobilitätsanbieter wirtschaftlich massiv treffen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Stadler übernimmt VIPCO GmbH aus Mannheim

Stadler erweitert mit der vollständigen Übernahme der VIPCO GmbH aus Mannheim sein Portfolio um eine neue Engineering-Tochter mit rund 50 Mitarbeitenden in Deutschland. Schwerpunkt der neuen Stadler Mannheim GmbH ist die Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten für die Fahrzeugsteuerung und den Retrofit-Bereich.
Die neue  Stadler Mannheim GmbH mit Standorten in Mannheim, Kassel und Halle bringt ausgewiesene und langjährige Expertise im Bereich modernster Soft- und Hardwarekomponenten für die Schienenfahrzeugbranche mit in das Unternehmen.

Quelle: Stadler Group

Kunden müssen für ÖPNV zurückgewonnen werden

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs – hat in der Pressekonferenz, die am 18. Juni als Teil der diesjährigen digital durchgeführten Jahrestagung stattfand,  eine erste Zwischenbilanz zu den coronabedingten Folgen bei Bus und Bahn gezogen: „Diese Krise hat uns aus dem Nichts und mit voller Wucht getroffen. Der öffentliche Verkehr war bis März seit Jahren auf Rekordniveau unterwegs, egal ob bei den Fahrgastzahlen, bei den Einnahmen oder bei den Transportmengen der Güterbahnen. Die Corona-Pandemie hat dieses Wachstums von heute auf morgen ausgebremst. Wir werden alles daransetzen, damit das nicht dauerhaft so bleibt. Denn wir brauchen einen leistungsstarken und wirtschaftlich gesunden öffentlichen Verkehr in Deutschland, um die nach wie vor zentralen Ziele beim Klimaschutz und der Verkehrswende sowie mit Blick auf die Daseinsvorsorge zu erreichen. Wir müssen bald wieder zur Normalität zurückfinden“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Die Branche will so schnell wie möglich wieder an die Erfolge und an das Wachstum in der Zeit vor Corona anknüpfen. Dazu haben die Unternehmen bereits zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um Kundinnen und Kunden zurückzugewinnen und das Vertrauen in einen sicheren öffentlichen Personenverkehr zu stärken: „Wir haben unsere Hygienestandards und Reinigungsintervalle weiter erhöht. Wir informieren die Fahrgäste, dass es in Bussen und Bahnen, wenn man sich entsprechend der Vorgaben verhält, genauso sicher ist wie überall. Und wir fahren bereits seit Wochen wieder das komplette Angebot, obwohl wir durchschnittlich nur etwa die Hälfte der Normalnachfrage haben“, so Wortmann.
Das alles, da ist sich die Branche einig, ist notwendig, um Kundinnen und Kunden nachhaltig wieder für den ÖPNV zu gewinnen. Während viele Abonnenten dem ÖPNV auch in dieser Zeit die Treue halten, sind vor allem die Gelegenheitskunden und natürlich Touristen nicht mehr da bzw. auf andere Verkehrsmittel ausgewichen. Zusätzlich belasten nach wie vor die hohen Fahrgeldverluste die weiteren Planungen der Verkehrsunternehmen.

Ein zweiter Punkt in der Pressekonferenz war die im Konjunkturprogramm der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung. Diese soll auch den Kundinnen und Kunden im Nahverkehr zugutekommen. Der Branchenverband VDV und seine Mitgliedsunternehmen prüfen dazu aktuell verschiedene Optionen: „Beim ÖPNV ist es etwas anders als zum Beispiel im Einzelhandel, da unsere Ticketpreise genehmigungspflichtig sind. Für eine Preisänderung braucht es die nötigen politischen Beschlüsse und die Zustimmung der Genehmigungsbehörde, das ist ein längerer Prozess. Daher prüfen wir parallel, wie wir die Mehrwertsteuersenkung auf anderem Weg an die Kundinnen und Kunden weitergeben können, zum Beispiel durch nochmal erhöhte Investitionen in coronabedingte Schutzmaßnahmen. Denn während der Corona-Pandemie ist der Ticketpreis nicht unbedingt das entscheidende Kriterium, weshalb sich Menschen für oder gegen die ÖPNV-Nutzung entscheiden“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Außerdem präsentierte der VDV eine App für die gesamte Branche. Oliver Wolff, VDV-Hauptgeschäftsführer: „Es trifft sich, dass wir auf der Jahrestagung, die wir dieses Jahr komplett im digitalen Raum durchführen, die erste branchenweite App vorstellen. Die Verkehrsunternehmen und Verband werden zunehmend digitaler und mobiler. Die Kolleginnen und Kollegen in den Mitgliedsunternehmen haben seit heute die ganze VDV-Vielfalt buchstäblich in der Hand: Sie können sich mit der App über die Nachrichten aus dem Verband informieren, sämtliche Veranstaltungen von VDV-Akademie und VDV suchen und buchen und das ganze Branchenwissen in den VDV-Schriften und -Mitteilungen unterwegs nachlesen.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Qualitätsbericht 2019 für den SPNV in NRW

Es läuft wieder reibungsloser im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Nordrhein-Westfalens als in den Vorjahren. Das zeigt der Qualitätsbericht SPNV NRW 2019, den das Kompetenzcenter Integraler Taktfahrplan (KC ITF) nun veröffentlich hat. „Die Betriebsqualität des SPNV in NRW war 2019 gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise leicht verbessert. Und der Einsatz der RRX-Fahrzeuge zeigt schon jetzt deutlich auf, dass man damit punkten kann“, so KAI SCHULTE, Leiter des KC ITF NRW. Im Vergleich zum Betrieb ohne RRX-Fahrzeuge stieg die Pünktlichkeitsquote des RE 11 (RRX) um nahezu 20%, die vom RE 5 (RRX) um 10%. Die nicht vorhersehbaren Zugausfälle reduzierten sich um 64% beim RE 11 (RRX) und um 42% beim RE 5 (RRX).
Damit sich der positive Trend landesweit auch langfristig fortsetzt, setzen die Autoren des Qualitätsberichts auf weitere gemeinschaftlich beschlossene Handlungen zur Beseitigung infrastruktureller Engpässe und zur Erhöhung der Flexibilität im Streckennetz, beispielsweise durch das „Robuste Netz NRW“. „Durch ein Zusammenarbeiten aller Akteure von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Aufgabenträgern und Verkehrs-ministerium kann der SPNV eine führende Position bei der Ausgestaltung der Mobilität von morgen einnehmen“, so KAI SCHULTE.

Quelle: Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

On-Demand-Angebote in der Region Hannover

Die Region Hannover und die Verkehrsunternehmen ÜSTRA und regiobus planen, ein sogenanntes On-Demand-Verkehrssystem im Umland Hannovers einzurichten. Für eine bis zu dreieinhalb Jahre dauernde Testphase wird das System in zunächst drei Kommunen ab Sommer 2021 gestartet.
„Ein Projekt in dieser Dimension im ländlichen Raum hat es bundesweit noch nicht gegeben“, erläutert der Verkehrsdezernent der Region Hannover, Ulf-Birger Franz. Bei mehr oder minder erfolgreichen Versuchen in den letzten Jahren, On-Demand-Verkehre zu etablieren, konzentrierten sich verschiedene Anbieter eher auf urbane Gebiete. „Solche Mobilitätsangebote im Umland einzurichten, sind schon aufgrund der potenziellen Nutzerzahlen weniger lukrativ“, führt Franz aus. „Genau deshalb sind die kommunalen Unternehmen gefordert, die Qualität in diesem Sektor des Öffentlichen Personennahverkehrs hochzufahren. Letztlich geht es darum, auch dort den Umstieg auf umweltschonendere Mobilität zu fördern und damit die Verkehrswende zu forcieren. Das neue Angebot soll durch Schnelligkeit und Nähe überzeugen“, so Franz.
Das Projekt soll im Sommer 2021 in der Wedemark, in Sehnde und in Springe an den Start gehen.

Quelle: regiobus Hannover GmbH

Fünf Urbino 12 electric für Katowice

Die Vertreter des städtischen Nahverkehrsunternehmens PKM in Katowice und von Solaris Bus & Coach S.A. haben am 15. Juni einen Vertrag über die Lieferung von fünf Elektrobussen Solaris Urbino 12 electric unterschrieben. Somit folgen nun weitere umweltfreundliche Fahrzeuge den 10 bereits von der Hauptstadt Schlesiens bestellten Elektrobussen.
Anfang des letzten Jahres lieferte Solaris an PKM fünf Gelenkbusse Urbino 18 electric aus. In einigen Wochen werden fünf 12 Meter lange E-Busse ausgeliefert. Zudem wurde ein Vertrag über die Lieferung von fünf weiteren Solaris-Bussen Urbino 12 electric unterzeichnet, die vom Kunden im zweiten Quartal 2021 übernommen werden. Der Wert des Auftrags beläuft sich auf ca. 3,1 Mio Euro. Außer den Fahrzeugen liefert Solaris auch 5 stationäre Stecker-Ladegeräte.
Die Batteriebusse für Katowice werden mit einem zentralen 160 kW starken Traktionsmotor angetrieben. Für die Speicherung der zum Antrieb der Fahrzeuge notwendigen Energie werden Solaris High Energy+-Batterien der neusten Generation mit einer Gesamtkapazität von 237 kWh sorgen. Ihre Ladung wird per Stecker oder per Top-Down-Pantograf erfolgen, der von der stationären Ladesäule auf die auf dem Fahrzeugdach angebrachten Kontaktschienen abgesenkt wird.
Die Busse bieten bis zu 80 Fahrgästen Platz, davon 26 auf Sitzplätzen.

Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.