Die Vorarbeiten zur zukünftigen U2-Station Matzleinsdorfer Platz schreiten planmäßig voran. In den letzten Monaten wurde durchgehend am Schacht südlich der Triester Straße weiter in die Tiefe gegraben. Die Nebenfahrbahn des Margaretengürtels in Fahrtrichtung Westbahnhof wird ab Ende Juni über mehrere Jahre für U-Bahn-Bauarbeiten gesperrt. Für die Zeit der Sperre haben die Wiener Linien eine neue Gürtelauffahrt als Ersatz geschaffen. Diese geht ebenso Ende Juni in Betrieb.
Quelle: WIENER LINIEN GmbH & Co KG
2,5 Milliarden Euro für den Nahverkehr
Die Bundesregierung hat gestern (3.6.2020) am späten Abend beschlossen, sich mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro an einem ÖPNV-Rettungsschirm zu beteiligen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt dies ausdrücklich und betont, dass damit nun die Länder am Zug seien, ihrerseits die Mittel, wie bereits beschlossen, zeitnah um denselben Betrag aufzustocken. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) verliert nach VDV-Berechnungen durch die Corona-Pandemie bis Jahresende rund fünf Milliarden Euro an Fahrgeldeinnahmen. Das liegt auch daran, dass während der Krise deutlich mehr Angebot gefahren wird als aufgrund der einbrechenden Fahrgastnachfrage nötig wäre.
VDV-Präsident Ingo Wortmann zum gestrigen Beschluss: „Unser Dank gilt der Bundesregierung, die mit dieser maßgeblichen Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm eine wichtige Unterstützung für einen weiterhin qualitativ hochwertigen und gut funktionierenden Nahverkehr in Deutschland leistet. Wir sind auch während der Hochphase der Ausgangsbeschränkungen trotz deutlich geringerer Nachfrage im Schnitt 80 Prozent des regulären Angebots gefahren. Dies war politisch gewünscht und auch notwendig, um die Menschen in systemrelevanten Berufen mit ausreichendem Abstand in den Fahrzeugen zur Arbeit zu bringen. Inzwischen fahren Busse und Bahnen überall wieder nahezu im Regelbetrieb. Ein solches Angebot ohne die entsprechenden Ticketeinnahmen über Monate aufrecht zu erhalten, ist wirtschaftlich nicht zu stemmen. Daher ist der von den Ländern in den Sitzungen von Verkehrsminister- und Finanzministerkonferenz einstimmig beschlossene und nun vom Bund zur Hälfte finanzierte ÖPNV-Rettungsschirm zwingend notwendig. Wir gehen davon aus, dass die Länder nun sehr zeitnah eine analoge Finanzierung der anderen Hälfte aus eigenen Haushaltsmitteln in die Wege leiten.“
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Baum-Ausgleichspflanzungen der ViP
Potsdam ist eine wachsende Stadt und eine sehr grüne Stadt. Damit beides in Einklang bleibt, gibt es seitens der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH eine Reihe von Aktivitäten. In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Bäume an verschiedenen Stellen der Stadt gepflanzt.
Die Pflanzungen sind Teil eines Maßnahmenpakets, die als Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen damaligen Planfeststellung zur Streckenverlängerung der Tram vom Bornstedter Feld zum Campus Jungfernsee erforderlich wurden. Im Rahmen der 2017 erfolgreich abgeschlossenen Streckerweiterung Jungfernsee waren verschiedene Eingriffe in die Natur notwendig. Dazu gehörten auch Baumfällungen sowie die Umsetzung eines Nestes der roten Waldameise. Das Ausgleichspaket umfasst die Erweiterung des Rasengleisbestandes, Baumpflanzungen und weitere Maßnahmen.
Quelle: ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Kostenloses Webinar: Von der Ausschreibung zum Betrieb
Von der Ausschreibung zum Betrieb – Teil 1: Welche Daten benötige ich beim Einstieg in die Elektromobilität?
Seien Sie dabei und lernen Sie mit ViriCiti, dem Marktführer in E-Bus Monitoring, warum Fahrzeugdaten beim Einstieg in die Elektromobilität essenziell sind und welche Lösungen es auf dem Markt gibt. Erfahren Sie außerdem, welche Daten Sie schon bei der Ausschreibung fordern sollten, um langfristig richtig aufgestellt zu sein! Mit exklusiven Erfahrungen von über 3500 Bussen und Ladepunkten!
In diesem Live-Webinar wird Moritz Vornfeld, von ViriCiti, die wichtigsten Erfahrungen des Telematik-Anbieters aus den letzten acht Jahren mit Ihnen teilen. Aktuell arbeitet ViriCiti mit über 200 Betreibern und Busherstellern in Europa und den USA zusammen. Zu den deutschen Kunden zählen dabei u. a. die BVG, KVB oder Stadtwerke Münster.
Bitte klicken Sie hier für mehr Informationen und zur Anmeldung für dieses kostenlose Webinar.
Alle Teilnehmer werden im Nachgang eine Aufnahme des Webinars erhalten, selbst wenn Sie nicht teilnehmen konnten.

Auswirkungen der Coronapandemie auf Fahrkartenabonnements im ÖPNV
Abonnements im Nahverkehr in der Pandemie
Gerät die Verkehrswende durch die Coronapandemie ins Schlingern? Im Gegensatz zu anderen Branchen haben die Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit der jeweiligen Landespolitik den Nahverkehr in einem hohen Maße durchgehend aufrechterhalten. Die Verkehre wurden trotz deutlich geringerer Auslastung angeboten. Die Kosten der Unternehmen sind dadurch kaum reduziert, erhöhte kostenintensive Hygieneanforderungen sind umzusetzen, während die Fahrgeldeinnahmen sinken.
Viele Fahrgäste nutzen aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens Bus und Bahn nicht mehr in der gewohnten Intensität. Sie arbeiten verstärkt im Home-Office, betreuen Kinder oder sehen als Teil einer Risikogruppe die Distanz zu anderen Fahrgästen nicht gewahrt und möchten aus diesem Grunde den öffentlichen Personenverkehr nicht nutzen.
Dadurch kommt es direkt zu erheblichen Einnahmeverlusten, die dem Nahverkehr fehlen. Zwar zahlen viele Abonnenten weiter für ihre Monatskarte, Einzelfahrscheine, Wochenkarten oder Monatskarten im Einzelverkauf werden jedoch weitaus weniger abgenommen.
Viele Abonnenten möchten ihre Monatskarte in der Zeit der Krise nicht weiter zahlen und suchen nach Möglichkeiten einer Kündigung oder Stornierung. Eine massenhafte Kündigung der Abonnements wäre ein herber Rückschlag für die im Hinblick auf die Klimaschutzziele so wichtige Verkehrswende. Deshalb werden im Folgenden die Möglichkeiten abgewogen und Alternativen aufgezeigt, wie eine Kündigung der Verträge vermieden werden kann.
Wie kann der Kunde sich von dem Vertrag lösen?
Im ersten Schritt gilt es zu prüfen, ob für den Fall einer Nichtnutzung durch den Abonnenten in den Beförderungsbedingungen schon Regelungen getroffen sind. Teilweise trifft dies für den Fall einer geplanten längeren Unterbrechung oder Krankheit zu.
Beispielsweise waren in den Abobestimmungen der Verkehrsverbünde in Nordrhein-Westfalen für solche Fälle Erleichterungen für den Fahrgast insoweit vorgesehen, dass eine Hinterlegung des Tickets erfolgen konnte. Dazu war eine Mitteilung an das Verkehrsunternehmen und die Hinterlegung des Tickets bei Unternehmen für die Dauer des Aussetzens erforderlich.
In anderen Verbundgebieten existiert eine solche Klausel nicht. Dann erwägen die Fahrgäste oft eine Kündigung ihres Vertrages. Hierbei sind grundsätzlich die Kündigungsfristen zu beachten und einzuhalten. Das stellt für viele Abonnenten derzeit eine erhebliche Belastung dar, insbesondere, wenn sie beispielsweise durch Kurzarbeit, Kinderbetreuungszeiten oder sonstige Einnahmeausfälle wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen und das Angebot nicht mehr wahrnehmen können. Viele Kunden fordern deshalb jetzt in der Pandemiesituation, die Fristen auszusetzen und eine außerordentliche Kündigung zu ermöglichen.
Greift der Wegfall der Geschäftsgrundlage?
Teilweise wird von den Kunden mit einem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert, Vergleiche zu anderen Branchen mit Dauerschuldverhältnissen, wie zum Beispiel den Fitnessstudios, werden herangezogen. In diesem Segment werden an die Vertragskunden vielfach Gutscheine ausgegeben, die später auf die Beiträge verrechnet werden können. In diesem Zusammenhang wurde auf Bundesebene ein Gutscheingesetz verabschiedet, das Veranstaltern und Betreibern erlaubt, die Kunden mit Gutscheinen zu entschädigen[1]. Dabei ist allerdings zu beachten, dass mit solchen Angeboten, das Vertragsrisiko auf den Kunden verlagert wird, was die Verbraucher oft nicht zufrieden stellt. Viele Studios haben ihren Kunden deshalb eine teils fristlose Kündigungsmöglichkeit eingeräumt.
Im öffentlichen Personenverkehr sind allerdings ganz wesentliche Unterschiede zu beachten: Fitnessstudios wurden direkt zu Beginn des Lockdowns geschlossen und durften ihre Leistung deshalb nicht mehr anbieten. Im Gegensatz dazu bestand das Angebot im Nahverkehr fast unverändert. Busse, Bahnen und Züge sind in der Regel gefahren – und fahren weiterhin. Anders als im Flugverkehr bieten die Unternehmen ihre Leistung nahezu unverändert an.
Dann bleibt die Frage, ob der Wegfall der Geschäftsgrundlage in diesen Fällen dennoch greifen kann. Grundsätzlich ist der konkrete Reisezweck bei Reisen mit Bus und Bahn nicht Gegenstand des Beförderungsvertrages. Deshalb kann der Reisende seinen Reisezweck nicht als Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) des Vertrages bewerten, denn dafür hätte der Grund der Reise auch Grundlage des Vertrages zwischen dem Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen sein müssen. Das dürfte aber regelmäßig nicht der Fall sein, da dem Unternehmen in einem Massengeschäft wie dem öffentlichen Personenverkehr der Reisezweck nicht bekannt ist.
Eine kurzfristige Beendigung des Vertrages mit der Begründung, die Geschäftsgrundlage sei weggefallen, dürfte hier demnach nicht möglich sein. Eine Ausnahme könnte allenfalls bei speziellen Fahrkarten, wie z.B. Kombitickets zu Veranstaltungen gelten. Bei solchen Fahrkarten ist gerade der Reisezweck Auslöser für den Vertragsschluss. Wird die geplante Veranstaltung abgesagt, dann würde in diesen Fällen auch der im Vorfeld vereinbarte bestimmte Reisezweck entfallen.
Kündigung des Abonnements
Damit bliebe den Kunden in diesen Fällen nur die fristgerechte Kündigung im Rahmen der vertraglichen Vorgaben. Eine gehäufte Kündigungswelle von Nahverkehrsabonnements wirft die Gesellschaft auf dem Weg zu einer Verkehrswende deutlich zurück.
[1]Die Initiative von CDU/CSU und SPD soll die Veranstalter und Betreiber von Museen, Freizeiteinrichtungen oder Schwimmbädern bei den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie entlasten und sie vor einer Insolvenz zu schützen, indem Verbrauchern anstatt der ihnen sonst zustehenden Rückzahlung auch ein Gutschein ausgestellt werden kann. Diese Möglichkeit wird seitens verschiedener Verbraucherschutzorganisationen aber auch Landesministerien kritisch gesehen, einerseits deshalb, weil das Insolvenzrisiko des Veranstalters damit auf die Verbraucher abgewälzt wird, anderseits wird die Verfassungsmäßigkeit einer solchen nachträglichen Rechtsänderung in Frage gestellt.
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Craiova in Rumänien bestellt Solaris Gelenk-Elektrobusse
Solaris und die rumänische Stadt Craiova haben einen Vertrag über die Lieferung von 16 Elektrobussen Urbino 18 electric unterzeichnet. Die Gelenkfahrzeuge in 18-Meter-Ausführung treffen in Craiova in der ersten Hälfte 2021 ein. Die Stadtbehörden haben sich erstmals für Batteriefahrzeuge entschieden, daher wird Solaris im Rahmen des Vertrags auch Ladegeräte liefern – sowohl für die Nachtladung, als auch für die Schnellladung per Pantograf. Gemäß des am 28. April unterzeichneten Vertrages werden die Busse spätestens im Juli 2021 in Kundenhand übergeben. Der Gesamtwert des Auftrags beträgt ca. 12 Mio. €, wobei die meisten Gelder aus europäischen Fördermitteln kommen.
Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.
COVID-19-Auswirkungen und Führungswechsel bei Stadler
Stadler ist bislang mit relativ geringen Auswirkungen durch die von COVID-19 ausgelöste Krise konfrontiert. Die zukünftigen Konsequenzen sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt schwer abschätzbar. Stadler ist von keinem Nachfrageausfall wie in anderen Branchen, beispielsweise in der Automobilindustrie, betroffen.
Stadler verfügt sowohl über eine sehr solide Liquidität als auch über einen weiterhin sehr hohen, mehrjährigen Auftragsbestand. Jedoch wurden kurzfristig einige Liefer- und Transportketten durch Komplikationen in der Zuliefererindustrie unterbrochen.
Weiter führen die Einschränkungen der Reisetätigkeit von Kunden und Mitarbeitern zu verzögerten Zulassungen, Abnahmen und verzögerten Fakturierungen. Dies hat zur Folge, dass Stadler gewisse Umsatzverschiebungen im Segment Rolling Stock erwartet. Zudem führt die Ausdünnung der Fahrpläne und damit verbundene Reduktion der gefahrenen Kilometer zu einem temporären Umsatzrückgang im Segment Service und Components.
Angesichts der gegenwärtigen Unsicherheiten werden die bisherigen Finanzziele für das Geschäftsjahr 2020 ausgesetzt. Weitere Informationen werden mit der Publikation der Halbjahresresultate am 25. August 2020 bekannt gegeben. Die mittelfristigen Finanzziele werden bestätigt.
Neue Führung des Unternehmens
Aufgrund von Differenzen hinsichtlich der strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung von Stadler haben der Verwaltungsrat und der Group CEO Dr. Thomas Ahlburg entschieden, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Verwaltungsratspräsident Peter Spuhler übernimmt das Amt als Group CEO ad interim.
Quelle: Stadler Rail Group
Smarte, autonome Tram auf Schienen
Siemens Mobility erprobt zusammen mit ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH den Prototyp der ersten autonomen Tram in echter Verkehrsumgebung. Zum Einsatz kommen Radar-, Lidar- und Kamerasensoren, die das Umfeld bis zu 270° ausleuchten. Die Intelligenz des Systems nutzt diese Daten, um die verschiedenen Verkehrs- und Infrastruktursituationen zu bewerten, deren Verlauf zu prognostizieren und die entsprechende Aktion auszulösen. Dank der Testfahrten wird ein kontinuierlich wachsendes Datenvolumen und damit “Trainingsmaterial” für die Tram der Zukunft generiert. Schon heute sollen daraus neue Funktionen für die Fahrerassistenzsysteme abgeleitet werden, um Sicherheit, Pünktlichkeit und Kosteneffizienz der Tram weiter zu steigern.
Weitere Informationen zum Prototyp und Download des Whitepapers
Future Mobility Award 2020: Und der Gewinner ist…
Der Gewinner des Future Mobility Awards 2020 steht fest! Das junge Start-up BeeSonix hat die Experten-Jury überzeugt und wurde dafür mit dem Future Mobility Award geehrt. Die Preisverleihung fand am 19.05.2020 im Rahmen einer Videokonferenz statt. BeeSonix darf sich unter anderem über eine Trophäe, ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro, ein professionelles Coaching, ein Jahresabo der Nahverkehrs-praxis sowie ein Investoren-Start-up Meeting freuen. Außerdem bekommen sie noch einmal die Möglichkeit, ihr Projekt auf der IT-TRANS in Dezember vorzustellen.
Herzlichen Glückwunsch BeeSonix!

Mehr Informationen über das Gewinnerprojekt und die Finalisten finden Sie hier. Eine Übersicht aller Finalisten sehen Sie in der April/Mai-Ausgabe – die digitale Ausgabe ist kostenfrei.
Future Mobility Award:
Initiiert von der Zeitschrift Nahverkehrs-praxis, der Messe Karlsruhe sowie der Wirtschaftsförderung Karlsruhe und dem Automotive Engineering Network (aen), richtet sich der Award an junge Start-ups, die innovative Ideen und Wege für eine nachhaltige Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr konzipieren.
Weitere Informationen zum Future Mobility Award finden Sie unter hier.
Impressionen der Preisverleihung


