National Express ernennt Tobias Krogmann zum CFO

National Express bestellt Tobias Krogmann zum 1. September 2020 zum kaufmännischen Geschäftsführer der National Express Rail GmbH. In seiner neuen Position verantwortet er am Standort Köln die finanzielle Entwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Deutschland. Krogmann teilt sich die Geschäftsführung mit Thomas Findlay Stables und Marcel Winter. Zuletzt leitete Tobias Krogmann über vier Jahre als Geschäftsführer die Regionalbusgesellschaften der DB Regio AG in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Dabei verantwortete er die Herstellung von Transparenz und Steuerungsfähigkeit im kaufmännischen Bereich, die kaufmännische Betreuung von großen Vergabeverfahren mit In- und Außerbetriebnahmen nebst der Kalkulation, sowie das Controlling und die Abrechnung von Verkehrsverträgen und Einnahmeaufteilungsverfahren. Darüber hinaus verfügt Krogmann über umfangreiche Erfahrungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Quelle: National Express Rail GmbH

Wir stellen vor: Future Mobility Award Finalist Match Rider UG

Unter zahlreichen innovativen Projekten und Ideen hat die Jury des Future Mobility Awards 2020 die fünf innovativsten Start-ups ermittelt. Aufgrund der aktuellen Covid-19 Lage konnte der Start-up Pitch nicht wie ursprünglich geplant im Rahmen der IT-TRANS 2020 stattfinden. Dennoch möchten wir Ihnen nicht die nominierten Projekte und Jungunternehmen vorenthalten und verlegen den Pitch in den digitalen Raum. Lernen Sie daher in den nächsten Wochen die Projekte der Finalisten kennen. Wir beginnen mit:

Match Rider UG

Mit MatchRiderGO hat das Heidelberger Start-up-Unternehmen Match Rider eine Plattform zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften entwickelt. Der Fokus des Angebots liegt insbesondere auf hoch frequentierte Pendlerstrecken. Über die MatchRiderGO-Apps werden Fahrer und Mitfahrer auf festen Routen zusammengebracht. Dazu wählt der Fahrgast eine Route aus und teilt mit, an welchem Haltepunkt er ein- und aussteigen möchte. Im Anschluss erhält der Fahrer eine Buchungsbestätigung und erfährt so, wo der Fahrgast auf seiner Route zusteigen möchte. Das ÖPNV-ähnliche Angebot bedient feste Routen mit festen Haltepunkten. Die Abfahrtspunkte liegen direkt auf der Route der Fahrer und funktionieren wie virtuelle Bushaltestellen.

Mit dem Konzept „Carpool Super Highway” werden darüber hinaus Städte, Kommunen, Unternehmen, Initiativen und viele weitere Stakeholder mittels eines Do-It-Yourself-Ansatzes ertüchtigt, selbst ihr eigenes Mitfahrnetzwerk aufzubauen und zu vermarkten. So entstehen miteinander verbundene Routennetzwerke, die auch als Zubringer in die Städte fungieren und mit der vorhandenen ÖPNV-Infrastruktur verknüpft werden.

Sehen Sie hier das Pitch-Video von Match Rider:


Future Mobility Award:

Initiiert von der Zeitschrift Nahverkehrs-praxis, der Messe Karlsruhe sowie der Wirtschaftsförderung Karlsruhe und dem Automotive Engineering Network (aen), richtet sich der Award an junge Start-ups, die innovative Ideen und Wege für eine nachhaltige Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr konzipieren.

Weitere Informationen zum Future Mobility Award finden Sie unter hier.


Bau der E-Bus-Endwende in Hagen beginnt

Die Gemeinde Hagen macht sich bereit für die elektrische MetroBus-Linie M3 von und nach Osnabrück. Am 29.04.2020 wurde ein rund 50 Tonnen schweres Trafogebäude an der neuen Endwende „Hagen-Süd“ aufgestellt. Noch in diesem Jahr sollen hier die eingesetzten E-Gelenkbusse den benötigten Strom für den M3-Linienverkehr tanken.
Hagen ist somit die erste Gemeinde im Landkreis Osnabrück, die eine rein elektrisch bediente Buslinie erhält. „Das zeigt, dass ein moderner und emissionsfreier Nahverkehr nicht an der Stadt- beziehungsweise Gemeindegrenze endet“, betonte Landrätin Anna Kebschull. Mobilitätskonzepte müssten übergreifend gedacht und entwickelt werden. „Wir arbeiten daher gemeinsam an Ideen, weitere schnelle MetroBus-Linien in den Landkreis weiterzuführen – verknüpft mit weiteren bedarfsgerechten Nahverkehrslösungen vor Ort.“ Die elektrische M3 könne hierfür als Blaupause dienen. „Dass wir Vorreiter sind, freut uns sehr und stärkt die Attraktivität unserer Gemeinde“, ist Bürgermeister Peter Gausmann überzeugt.

Quelle: Stadtwerke Osnabrück AG

Schwebebahn mit Mund-Nasen-Schutz

Mit einer besonderen Schwebebahn machen die Wuppertaler Stadtwerke auf die Maskenpflicht im ÖPNV aufmerksam. Seit Montag müssen die Fahrgäste im ÖPNV einem Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt natürlich auch in der Schwebebahn. Wagen 29 des Wuppertaler Wahrzeichens geht mit gutem Beispiel voran.

Quelle: WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH

Flender investiert in neue Produktionsstätte in Westaustralien

Flender, Anbieter von mechanischen Antrieben und Tochtergesellschaft des Technologiekonzerns Siemens, hat den Bau einer neuen hochmodernen Produktionsstätte im Tonkin Highway Industrial Estate in Bayswater in Westaustralien angekündigt. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass Flender in der Region weiter wächst und seine Aktivitäten in Westaustralien ausweiten will. So soll der steigenden Kundennachfrage, insbesondere im Windenergie- und Bergbausektor, Rechnung getragen werden.
Die Investition wird den Neubau einer 3.500 Quadratmeter großen Produktionsstätte umfassen, die im September fertiggestellt werden soll. Nach der Fertigstellung wird es die einzige Einrichtung eines OEMs an der Westküste Australiens mit einem 1,5-Megawatt-Prüfstand sein. Auf ihm können komplette Antriebssysteme bis zu einer Spannung von 6,6 Kilovolt getestet werden.

Quelle: Flender GmbH

Daimler veröffentlicht Bericht zum ersten Quartal 2020

Die Daimler AG (Börsenkürzel: DAI) hat heute (29.4.2020) die Ergebnisse für das erste Quartal veröffentlicht, das am 31. März 2020 abgeschlossen wurde. Der Konzernabsatz ging im Zuge der Corona-Virus-Pandemie um 17% auf 644.300 (Q1 2019: 773.800) Pkw und Nutzfahrzeuge zurück. Der Umsatz sank leicht um 6% auf 37,2 (Q1 2019: 39,7) Mrd. €. Das EBIT belief sich im ersten Quartal auf 617 (Q1 2019: 2.798) Mio. €. Das bereinigte EBIT reflektiert das laufende Geschäft und betrug 719 (Q1 2019: 2.310) Mio. €.
Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender der Daimler AG und der Mercedes-Benz AG: „Die COVID-19-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft – und auf unser Unternehmen. Wir haben proaktiv die Fertigung im März gestoppt und sehr schnell Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und zum Kostenmanagement auf den Weg gebracht. Daimler hat daher das erste Quartal mit einem positiven Ergebnis und einer robusten Liquidität abgeschlossen. Jetzt haben wir mit dem schrittweisen Hochfahren unserer Produktion begonnen. Gleichzeitig investieren wir weiterhin in Elektrifizierung und Digitalisierung. Diese Schlüsseltechnologien für die Zukunft stehen nicht zur Disposition.“
Das Konzernergebnis betrug im ersten Quartal 168 (Q1 2019: 2.149) Mio. €. Das auf die Aktionäre der Daimler AG entfallende Konzernergebnis belief sich auf 94 (Q1 2019: 2.095) Mio. €; dies führte zu einem Rückgang des Ergebnisses je Aktie auf 0,09 (Q1 2019: 1,96) €.
Der Absatz des Geschäftsfelds Daimler Trucks & Buses ging im ersten Quartal um 20% auf 97.600 (Q1 2019: 121.400) Fahrzeuge zurück. Der Umsatz betrug 8,7 (Q1 2019: 10,2) Mrd. €. Das EBIT lag bei 247 (Q1 2019: 553) Mio. €, die Umsatzrendite bei 2,8% (Q1 2019: 5,4%). Der Cash Flow before Interest and Taxes (CFBIT) lag bei minus 85 (Q1 2019: minus 232) Mio. €, was zu einer Cash Conversion Rate (CCR) von minus 0,3 (Q1 2019: minus 0,4) führte.
Der Absatz von Daimler Buses ging um 8% auf 5.100 (Q1 2019: 5.500) Einheiten zurück.

Quelle: Daimler AG

VAG verstärkt Fahrplanangebot ab 4. Mai

In der kommenden Woche beginnt für einige Schülerinnen und Schüler wieder der reguläre Unterricht im Klassenzimmer. Zudem verzeichnet die Freiburger Verkehrs AG (VAG) seit einigen Tagen wieder leicht steigende Fahrgastzahlen. Aus diesem Grund wird die VAG den derzeitigen Sonderfahrplan vom 4. Mai an weiter verdichten und sich so erneut ein Stück weit mehr der Normalität annähern.

Quelle: Freiburger Verkehrs-AG

KVB-Direktvergabe der Stadt Köln rechtskräftig

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 27. April 2020 die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zur Wirksamkeit der Direktvergabe der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) bestätigt. Damit steht rechtskräftig fest, dass der am 1. Januar 2020 in Kraft getretene „Öffentliche Dienstleistungsauftrag“ (ÖDLA) wirksam von der Stadt Köln an die KVB vergeben worden ist.
Der ÖDLA regelt die Sicherstellung und Finanzierung des ÖPNV im Stadtverkehr Köln bis zum Jahr 2042. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 4. April 2019 hatte die Stadt Köln den ÖDLA im Wege einer sogenannten Direktvergabe an die KVB als städtisches Beteiligungsunternehmen vergeben. Die Stadt Köln hatte die Direktvergabe langjährig vorbereitet und sich dabei von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen. Sie war stets davon ausgegangen, dass die Direktvergabe rechtmäßig und wirksam ist. Dies ist nun durch den Beschluss des OLG Düsseldorf rechtskräftig bestätigt worden.
Ein privates Busunternehmen hatte den Nachprüfungsantrag am 2. Mai 2019 bei der Vergabekammer gestellt. Schon die Vergabekammer hatte den Antrag in erster Instanz zurückgewiesen. Die Firma hat sich nicht nur gegen die Direktvergabe des ÖDLA gewendet, sondern auch gegen die Finanzierung des Verlustausgleichs der KVB. Dieser Antrag ist im Nachprüfungsverfahren bereits unzulässig. Das Busunternehmen ist vom OLG Düsseldorf insoweit an das Landgericht Köln verwiesen worden. Der Verlustausgleich der KVB ist aus Sicht der Stadt Köln aufgrund des nunmehr rechtskräftig wirksamen ÖDLA gerechtfertigt.
„Mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf besteht nun Rechtssicherheit über die Wirksamkeit des ÖDLA bis zum Jahr 2042. Das begrüße ich sehr, denn gerade im ÖPNV stehen wichtige, langfristige Zukunftsinvestitionen an“, erklärt Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert.

Quelle: Stadt Köln

Erweiterung der U-Bahnstation Sendlinger Tor in München

Die Erweiterung des U-Bahnhofs Sendlinger Tor geht trotz Corona-Krise planmäßig in die nächste Runde: Das erste Erweiterungsbauwerk unter dem Sendlinger-Tor-Platz ist soweit fertiggestellt, dass es am Donnerstag, 30. April 2020 für die Fahrgäste freigegeben werden kann. Die Stadtwerke München (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) erreichen damit ein wegweisendes Etappenziel beim Umbau des zentralen U-Bahn-Knotenpunkts zu einem barrierefreien und großzügig gestalteten Zukunftsbahnhof.
Mit dem neuen Erweiterungsbau unter dem Sendlinger-Tor-Platz gibt es nun eine weitere Verbindung zwischen der Bahnsteigebene der U1/U2 und dem Zwischengeschoss. Dieser sogenannte Querschlag befindet sich am nordwestlichen Ende der beiden Bahnsteigröhren (Richtung Hauptbahnhof). In dem Neubau sind neben den Treppenanlagen für die Fahrgäste auch Betriebs- und Technikräume untergebracht. Die Fertigstellung des zweiten Erweiterungsbauwerks an der Blumenstraße ist 2023 geplant. Dann soll auch das Gesamtprojekt abgeschlossen werden. Der Neubau an der Blumenstraße wird zusätzliche Wege von der Bahnsteigebene der U1/U2 direkt zur Oberfläche bieten und ebenfalls dazu beitragen, die Fahrgast-ströme in dem U-Bahnhof zu entzerren und damit Engstellen zu beseitigen.

Quelle: Stadtwerke München

StVO-Novelle macht Carsharinggesetz vollständig umsetzbar

Am 28. April 2020 tritt die neue StVO in Kraft. Damit werden alle Regelungen zur Umsetzung des bereits 2017 in Kraft getretenen Carsharinggesetzes (CsgG) endlich getroffen. Für den Bundesverband CarSharing ist die StVO-Novelle ein wichtiges Signal an jene Kommunen, die das CarSharing bisher nicht fördern.
Vor allem das stationsbasierte CarSharing sollte möglichst flächendeckend gefördert werden. Denn diese CarSharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Stationsbasierte Fahrzeuge dürfen aber im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Verbandsgeschäftsführer Nehrke fordert deshalb: „Das stationsbasierte CarSharing muss durch ein flächendeckendes Netz von CarSharing-Stationen in den öffentlichen Raum geholt werden. Dann ist es für Nicht-Kunden sichtbarer und kann seine hohe verkehrsentlastende Wirkung voll entfalten.“

Die StVO-Novelle enthält folgende neue Regelungen zum CarSharing:

• Es gibt nun ein amtliches CarSharing-Schild. Das Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ (314 oder 315) verwendet, um CarSharing-Stellplätze zu kennzeichnen.

• Allgemeine CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum können mit dem amtlichen Schild nun erstmals ausgewiesen werden.

• Anbieterspezifisch zugeordnete Stellplätze für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge werden laut Carsharinggesetz (CsgG) auf Basis der Sondernutzung eingerichtet. Es gibt daher bereits eine ganze Reihe von Kommunen, die solche Stellplätze im öffentlichen Raum eingerichtet haben. Kommunen können diese Stellplätze nun mit dem CarSharing-Schild und einem Zusatzschild mit dem Namen des Anbieters amtlich kennzeichnen. Damit ist auch die Möglichkeit für eine amtliche Sanktionierung von Falschparkern gegeben.

• CarSharing-Fahrzeuge können mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden. Die Plakette wird an die CarSharing-Anbieter ausgegeben. Die dafür zuständigen Behörden hat das Bundesverkehrsministerium noch nicht bestimmt.

• Durch ein neu geschaffenes Zusatzschild „CarSharing frei“ wird das Parken von CarSharing-Fahrzeugen jenseits von besonderen CarSharing-Stellplätzen in eingeschränkten Halteverboten oder eingeschränkten Halteverbotszonen ermöglicht. Damit können auch Bewohnerparkzonen für das Parken von CarSharing-Fahrzeugen freigegeben werden.

• CarSharing-Fahrzeuge – und damit CarSharing-Kunden – können durch Zusatzzeichen von der Pflicht befreit werden, in Parkraumbewirtschaftungszonen Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen. Dies gilt für alle Straßen.

• Das unberechtigte Parken auf CarSharing-Stellplätzen wird sanktioniert und kostet ab jetzt 55 Euro.

Quelle: Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)