VDV-Position und Forderungen zur Corona-Pandemie

Der seitens der politischen Entscheidungsträger eingeleitete Gesundheitsschutz infolge der Corona-Pandemie hat zu drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft geführt.
Aktuell haben viele ÖPNV- und SPNV-Unternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern bzw.Bestellern ihr Leistungsangebot deutlich reduziert. Bei einer Entscheidung des Bundes und der Länder, dass das gesellschaftliche Leben über die Lockerung der Kontaktbeschränkungen wieder allmählich normalisiert wird, ist aus Sicht der Verkehrsunternehmen ein schrittweises Vorgehen und eine frühzeitige Information und Abstimmung notwendig, damit die Verkehrsunternehmen rechtzeitig die Vorbereitungen für den betrieblichen Hochlauf umsetzen können. Die eigentlichen Herausforderungen für die Verkehrsunternehmen sind, dass
– die Fahrgäste einen Abstand untereinander einhalten können,
– die Verfügbarkeiten der Fahrzeuge wiederhergestellt werden,
– ausreichend Personal zur Verfügung steht.

Die Unternehmen benötigen für die Rückkehr zum Normalbetrieb ca. sieben bis vierzehn Tage, um Dienst und Fahrpläne anzupassen und zusätzliche Fahrzeuge wieder einsatzbereit zu machen.
Um einen auf die Situation angepassten Betrieb im ÖPNV anbieten zu können, sind folgende Aspekte u.a. durch die zuständigen Gesundheitsämter, Schul- und Aufgabenträger möglichst gemeinsam mit den zuständigen Verkehrsunternehmen abzustimmen und zu entscheiden:

– Frühzeitige Information und Einbindung in Planungen der Schulbehörden, um mit einem zeitlichen Vorlauf den Beginn des Normalbetriebes umsetzen zu können.
– Maßnahmen für eine zwingend notwendige Entzerrung der Spitzenzeiten im Berufs- und Schülerverkehr.
– Entscheidung darüber, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig ist, da sich eine Unterschreitung des Abstandsgebotes nicht in allen Situationen vermeiden lässt.
– Abstimmung darüber, dass auch in der ersten Hochlauf-Phase kein Fahrausweisverkauf durch das Fahrpersonal erfolgt.
– Vereinbarungen über finanzielle Ausgleiche der aufgrund der gesundheitlichen Sicherungsmaßnahmen zwischenzeitlich entfallenen Einnahmen, insbesondere zur Sicherstellung von Mobilität in der Zukunft.
– Abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen und weitere begleitende Maßnahmen, um die Fahrgäste an die Einhaltung der Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts zu erinnern. Gleichzeitig gilt es, die positive Wahrnehmung des ÖPNV zu stützen, um zu früheren Fahrgastzahlen zurückzukommen und die Anforderungen auch an die CO2-Einsparung zu erfüllen.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Beihilfe aufgrund Urteil?

Auch Zuschüsse die aufgrund von Gerichtsurteilen zu gewähren sind, können unzulässige Beihilfen sein (EuGH, 04.03.2020, C-586/18 P und C-587/18 P).

Verstoß gegen Beihilferecht

Ein italienisches Gericht verurteilte einen öffentlichen Auftraggeber, eine für Verkehrsdienste zu zahlen. Der EuG verpflichtete das Verkehrsunternehmen zur Rückzahlung wegen Verstoßes gegen das Beihilferecht.

Ausgleichsmaßnahme auch durch Urteil

Zu Recht! Auch Gerichtsurteile, die Unternehmen eine Ausgleichsleistung zusprechen, können Beihilfen sein, wenn sie nicht die Altmark-Trans-Kriterien des EuGH einhalten.

In dem entschiedenen Fall fehlte es daran. Der EuGH bestätigte, dass das Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet ist.

Lesen Sie den Volltext hier:


Autor ist Herr Dr. Laurence Westen, Kanzlei Keuking Kühn Lüer Wojtek

Anstieg bei Fahrgastzahlen und Einnahmen im VRS

Der ÖPNV ist weiterhin das Rückgrat der Mobilität in der Region – das spiegelt sich deutlich in der aktuellen Bilanz des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) wider: Im Jahr 2019 haben die Fahrgäste knapp 556 Millionen Fahrten mit Bussen und Bahnen unternommen. Das sind 7,1 Millionen Fahrten (+ 1,29 %) mehr als 2018. Auch bei den Einnahmen findet sich der positive Trend wieder: Die 25 im Beirat des VRS zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erwirtschafteten Einnahmen in Höhe von rund 694,5 Millionen Euro. Das macht ein Plus von fast 30 Millionen Euro (+ 4,46 %). Zurückzuführen sind die Zahlen unter anderem auf gute Zuwächse im sogenannten Bartarif (EinzelTickets, AnschlussTickets, Mehrfahrtentickets und 24StundenTickets). Hier legten die Fahrtenzahlen gegenüber 2018 um 1,49 Millionen (+ 2,64 %) auf 57,84 Millionen zu, die Einnahmen um 10,58 Millionen Euro (+ 5,68 %) auf 196,97 Millionen Euro. 2018 hatte solches Wachstum im Bartarif nicht erreicht werden können – trotz einer historisch niedrigen Preismaßnahme von 1,1 Prozent. „Obwohl auch 2019, wie schon im Vorjahr, Baustellen, Warnstreiks und Wetterereignisse Einfluss auf die ÖPNV-Nutzung genommen haben, ist die Zahl der Fahrten wieder merklich gestiegen. Für uns ist das ein Beweis, dass der ÖPNV grundsätzlich als klimafreundliche Form der Mobilität immer besser akzeptiert wird und die Akzeptanz nicht nur am Preis hängt“, betont VRS-Geschäftsführer Michael Vogel. 2019 war eine Preisanpassung in Höhe von 3,5 Prozent umgesetzt worden, um die gestiegenen Kosten für Personal, Material und Treibstoff decken zu können.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

Peoplemover-System am Flughafen Frankfurt/Main

Bombardier Transportation hat mit der Fraport AG einen Zehn-Jahres-Vertrag über den Betrieb und die Wartung des Peoplemover-Systems INNOVIA APM 100 sowie über die Modernisierung der Signaltechnik mit der CITYFLO 650-Lösung am Flughafen Frankfurt unterzeichnet. Der Vertrag hat einen Wert von insgesamt rund 103 Millionen Euro und enthält eine Option für weitere fünf Jahre Betrieb und Wartung des Systems. Dieser Auftrag wurde am 31. März 2020 unterzeichnet und wird in die Ergebnisse des ersten Quartals einfließen.

Quelle: Bombardier Transportation Deutschland

Die Corona-Epidemie trifft die Bestrebungen zur Verkehrswende ins Herz

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben Deutschland, Europa und die Welt stark getroffen. Insbesondere der Verkehrssektor kam fast zum völligen Erliegen. So sind die Fahrgastzahlen zwischen 70 % und 90 % zurückgegangen. Die fehlenden Einnahmen bei fast gleichbleibenden Kosten in den Verkehrsunternehmen führten sehr bald zu einem Finanzierungs- und Liquiditätsproblem. Unter gemeinsamen Anstrengungen konnte ein Konzept u. a. mit den Aufgabenträgern entwickelt werden. Das VDV-Positionspapier zum betrieblichen ÖV-Hochlauf unterstützt die Entscheidungsträger bei der Exit-Strategie. Aus den Erfahrungen zu lernen, werden nun die kommenden Wochen und Monate wichtig sein. Hierbei sind u. a. insbesondere die Pandemie-Empfehlungen, Fahrzeugausstattungen und Kapazitätsvorgaben im ÖV zu überdenken.

Den vollständigen Artikel von Martin Schmitz, Geschäftsführer Technik des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), lesen Sie in der aktuellen April/Mai-Ausgabe der Nahverkehrs-praxis.

2. Nord-Süd-Verbindung für die Straßenbahn in Magdeburg

Die Bauarbeiten der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) für die neue Straßenbahnstrecke zum Wohngebiet Kannenstieg schreiten weiter voran. Bisher wurde im nördlichen Bereich des Wohngebiets zwischen Hanns-Eisler-Platz und Kannenstieg gebaut. Am 27. April startet eine neue Bauphase. Dann wird mit dem Ausbau der südlichen Johannes-R.-Becher-Straße zwischen Hanns-Eisler-Platz und Ebendorfer Chaussee begonnen. Im ersten Schritt müssen Trink- und Abwasser-, Elektro- und Fernwärmeleitungen verlegt und neu gebaut werden. Erst daran anschließend kann dann mit dem Gleisbau für die neue Straßenbahnstrecke fortgefahren werden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte 2021 andauern.

Quelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG

Rheinbahn führt Kurzarbeit ein

Die Rheinbahn reagiert auf die weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die damit verbundenen rückläufigen Fahrgastzahlen und Einnahmen und führt ab April Kurzarbeit ein.
Die globale Corona-Pandemie hat enorme Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. In dieser Sondersituation hat die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden für die Rheinbahn höchste Priorität. Zahlreiche entsprechende Maßnahmen hat sie dazu bereits umgesetzt. Die Entscheidung für Kurzarbeit trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reduzieren und die Geschäftsfähigkeit des Verkehrsunternehmens zu sichern.
„Die Einführung der Kurzarbeit ist ein Schritt, der uns nicht leicht gefallen ist, der aber in der aktuellen wirtschaftlichen Lage aus Verantwortung gegenüber unserer Belegschaft und unseren Fahrgästen unumgänglich ist. Gemeinsam mit der Arbeitnehmerseite haben wir eine sozialverträgliche Lösung gefunden“, erklärt Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor Klaus Klar. „Der Umfang und die Dauer der Kurzarbeit richten sich nach den an uns gestellten Anforderungen.“
Das aktuelle Fahrplanangebot der Rheinbahn ändert sich durch die Entscheidung für Kurzarbeit nicht. Das Verkehrsunternehmen bietet werktags weiterhin einen Samstagsfahrplan mit verstärkten Fahrten in den Spitzenzeiten am Morgen für seine Fahrgäste an.

Quelle: Rheinbahn AG

Dreyer befürwortet Maskenpflicht im ÖPNV

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat sich der Forderung nach einer Mundschutzpflicht im öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Einfache Atemmasken könnten ein probates Mittel sein, um andere zu schützen, sagte Dreyer der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe). “Das ist besonders wichtig, wenn der Mindestabstand nur schwer einzuhalten ist, wie in Bussen oder Bahnen”, betonte Dreyer.

Quelle: Täglicher Anzeiger

ioki Hamburg fährt Pflegekräfte und Patienten kostenlos

Der On-Demand-Service von ioki Hamburg, ein Angebot der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der Deutsche Bahn-Tochter ioki, bietet ab sofort einen kostenlosen Shuttleservice für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Arztpraxen und Pflegeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten in den Stadtteilen Lurup und Osdorf an.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen steht der Service ab sofort rund um die Uhr zur Verfügung. Die Registrierung erfolgt über den Arbeitgeber, die Buchung der Shuttle wird dann wie gewohnt über die ioki Hamburg App vorgenommen.
Jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7:30 bis 17:30 Uhr bietet ioki Hamburg zudem ein Beförderungsangebot für Patientinnen und Patienten der örtlichen Arztpraxen. Patienten, die den Shuttleservice von oder zu ihrer Arztpraxis nutzen möchten, melden den Fahrtwunsch vorher direkt über die jeweilige Arztpraxis an. Die Buchung erfolgt dann über die Arztpraxis.

Quelle: Deutsche Bahn AG

20 Solaris Urbino 12 hydrogen für Connexxion

Zuid-Holland ist die bevölkerungsreichste Provinz in den Niederlanden, die im Westen des Landes an der Nordseeküste liegt. Zwanzig Wasserstoffbusse von Solaris werden dorthin bis Ende 2021 geliefert. Zusammen mit dem Verkauf von Bussen wurde auch ein Service-Vertrag über den Zeitraum von 12 Jahren unterschrieben.
Die Busse werden von der Firma Connexxion betrieben, die Teil der Transdev Netherlands-Gruppe ist, eines der größten Betreibers und des führenden Unternehmens im Bereich des emissionsfreien öffentlichen Verkehrs in den Niederlanden. Der Betreiber Connexxion wird die Wasserstoffbusse ab Ende nächsten Jahres in den Provinzen Hoekse Waard und Goeree-Overflakkee einsetzen.
Die Wasserstoffbusse Solaris Urbino 12 hydrogen besitzen ein Brennstoffzellen-Modul mit einer Leistung von 70 kW. Die den Bus antreibende Energie entsteht in der Brennstoffzelle, in die der Wasserstoff aus den auf dem Dach platzierten Flaschen geliefert wird. Der Wasserstoff wird in elektrische Energie umgewandelt, die wiederum direkt in die Antriebseinheit des Busses eingespeist wird, d. h. in die Achse mit Elektromotoren. Der Bus ist darüber hinaus mit einer Solaris High Power-Batterie ausgerüstet, die als eine zusätzliche Energiespeicher dient. Die einzigen Nebenprodukte, die während des Betriebs von Solaris Urbino 12 hydrogen entstehen, sind Wärme und Wasserdampf. Die Fahrzeuge emittieren somit absolut keine Schadstoffe.

Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.