Sonderfahrplan für den NRW-Schienennahverkehr ab dem 20. April

Das Verkehrsministerium, die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Aufgabenträger VRR, NVR und NWL haben sich darauf geeinigt, das Angebot im Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen zu erweitern. Ab Montag (20. April) wird das Angebot auf den Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress von derzeit rund 50 Prozent auf rund 80 Prozent erhöht. Der Fahrplan gilt vorerst bis 3. Mai.
Durch die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens werden wieder mehr Fahrgäste die Bahn nutzen. Mit der Ausweitung des Angebots, gerade auch auf wichtigen Pendlerstrecken, ist für die Kunden weiterhin eine stabile Versorgung sichergestellt. Dabei wird auch weiterhin auf die Krankenstände in den Verkehrsunternehmen, insbesondere von Lokführern, Rücksicht genommen.
Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, appelliert das Ministerium für Verkehr an die Bürger und Bürgerinnen in Nordrhein-Westfalen, auch weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten und auf Fahrten mit Bus und Bahn, die nicht zwingend notwendig sind, zu verzichten, damit die Infektionsgefahr so gering wie möglich bleibt. Zum Schutz jedes Einzelnen wird den Fahrgästen in Bus und Bahn empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen wie es die Empfehlungen des RKI vorsehen.

Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes NRW

Großes Interesse an Ausbildung zum Lokführer

Einen regelrechten Ansturm auf die Ausbildungskurse zum Triebfahrzeugführer erlebt derzeit die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG). „Wir haben momentan die drei- bis vierfache Anzahl an Bewerbungen“, sagt der SWEG-Vorstandsvorsitzende Tobias Harms. „Daran sieht man, welch guten Ruf die SWEG hat und was es wert ist, mit dem Land Baden-Württemberg einen seriösen Eigentümer zu haben.“
„Vor dem Hintergrund, dass hunderte von Lokführerinnen und Lokführern deutschlandweit fehlen, ist das eine sehr gute Nachricht. Gerade die Corona-Krise zeigt, welche wichtige Aufgabe die Mitarbeiter auch der SWEG übernehmen, um einen stabilen Zugverkehr sicher zu stellen. Eventuell kann die SWEG dann bei Mangel anderen Unternehmen aushelfen“, so der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann.  
Die begehrten Plätze beziehen sich auf die Ausbildungsmaßnahmen zum Triebfahrzeugführer für Quereinsteiger, die insgesamt zehn Monate dauern. Die nächsten Kurse sollen spätestens im Juli dieses Jahres beginnen. Sie finden in den SWEG-Verkehrsbetrieben im Breisgau, in der Ortenau und im Bereich der Hohenzollerischen Landesbahn statt. Die erfolgreichen Absolventen erwartet bei der SWEG unter anderem ein sicherer, spannender und moderner Arbeitsplatz, eine marktgerechte Vergütung nach Tarifvertrag, eine attraktive betriebliche Altersversorgung, betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildungen sowie Freifahrtregelungen. Ebenfalls sehr attraktiv: Bereits während der Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer erhalten die Auszubildenden die volle Vergütung. 
Neben der zehnmonatigen Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für Quereinsteiger bietet die SWEG auch eine reguläre dreijährige Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für junge Menschen an, bei der das Mindesteinstiegsalter bei 17 Jahren liegt. Start dieser Ausbildung ist wie jedes Jahr am 1. September 2020.
Wer Triebfahrzeugführer werden und bei der SWEG einsteigen möchte, kann sich unter der E-Mail-Adresse personal@sweg.de melden.

Quelle: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG

Mund-Nasenschutz im bayerischen ÖV

Die bayerischen Verkehrsverbünde empfehlen dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und appellieren an alle Fahrgäste, die bekannten Hygienevorschriften zu beachten. Um dichte Fahrgastansammlungen zu den Hauptverkehrszeiten möglichst zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin flexible Arbeitszeiten anbieten und nutzen.
Die in den kommenden Wochen zu erwartende Zunahme der Fahrgastzahlen erfordert zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Zum vorbeugenden Infektionsschutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals empfiehlt auch der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund in Abstimmung mit dem bayerischen Verkehrsministerium dringend ab sofort das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bussen und Bahnen.

Quelle: Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Arbeitsschutzstandard Covid 19

Das Bundesarbeitsministerium hat gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallhilfe einen bundesweit verbindlichen betrieblichen Standard zum Infektionsschutz entwickelt. Dieser beschreibt die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, den Beschäftigten die notwendige Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz zu geben.
Konkret sind u.a. folgende Maßnahmen aufgeführt:
– Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m, wenn dies nicht möglich ist, alternative Schutzmaßnahmen
– Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice
– ausreichende Möglichkeiten für Händehygiene zur Verfügung stellen
– Reinigungsintervalle der Sanitär- und Pausenräume anpassen
– Betriebliche Regelungen für Umgang mit Verdachtsfällen treffen (Beschäftigte mit Symptomen sind aufzufordern, umgehend das Betriebsgelände zu verlassen und für ärztliche Abklärung zu sorgen)
– Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen, wenn Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist
– Umfassende Kommunikation über eingeleitete Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen
Das BMAS geht davon aus, dass die Pandemie über einen längeren Zeitraum eine Herausforderung an den Infektionsschutz bei der Arbeit darstellt und wird  daher einen zeitlich befristeten Beraterkreis einrichten, um zeitnah und koordiniert auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren und ggf. notwendige Anpassungen vornehmen zu können.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.

Stadt Meckenheim und NVR investieren in die Barrierefreiheit

„Barrierefreiheit ist für jeden Zehnten unentbehrlich, für jeden Dritten notwendig und für uns alle komfortabel“, erklärt der Sozialverband VdK Deutschland e.V. und betont, dass wir alle früher oder später darauf angewiesen sein können. Die Stadt Meckenheim weiß um die große Bedeutung der Barrierefreiheit und handelt gemeinsam mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR). Aktuell lässt sie durch das ausführende Unternehmen Schäfer aus Kall vier Bushaltestellen auf dem Siebengebirgsring barrierefrei ausbauen. Betroffen sind die zweiseitigen Haltestellen „Wachtbergstraße“ und „Sportzentrum“, die dicht getaktet von mehreren Buslinien bedient werden. „Wir haben uns ganz bewusst für diese beiden Haltestellen entschieden, da sie im Umfeld von schulischen und sozialen Einrichtungen sowie von ausgedehnten Wohngebieten liegen“, so Meckenheims Bürgermeister Bert Spilles.
Neben der Anhebung der Bushaltestellen auf eine Bordhöhe von 18 cm, um ein möglichst barrierefreies Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, dienen zukünftig taktile Leitstreifen und Noppenpflaster Sehbehinderten als zusätzliche Orientierungshilfe. Die Warteflächen werden vergrößert und moderne transparente Wartehallen mit Sitzgelegenheit nach dem einheitlichen Standard der Stadt Meckenheim aufgestellt. Des Weiteren sollen jeweils zwei Fahrradanlehnbügel pro Haltestelle zur Verknüpfung des Radverkehrs mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beitragen. Die beiden Haltestellen „Sportzentrum“ sind bis auf die Fahrradanlehnbügel und Abfalleimer fertiggestellt. Die dortige Querungshilfe wurde erneuert und der veränderten Situation angepasst. Aktuell laufen die Tätigkeiten für den Umbau der Haltestellen im Bereich der Wachtbergstraße, zunächst Fahrtrichtung Bonn.

Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH

VDV begrüßt Entscheidungen zu Bus- und Bahn-Hochlauf

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Branchenverband für über 600 Unternehmen des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs, begrüßt die jüngsten Entscheidungen von Bund und Ländern zur Anpassung der Pandemie-Gegenmaßnahmen. VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Die Entscheidungsträger bei Bund und Ländern haben in einer schwierigen Situation für unser Land wegweisende Beschlüsse gefasst. Insbesondere die beabsichtigte frühestmögliche Information für die Rückkehr zum vollen ÖPNV-Regelbetrieb sind zu begrüßen, da wir hierfür Zeit benötigen. Sehr umsichtig ist auch die Entscheidung, dass die Fahrgastnachfrage im Schüler- und Berufsverkehr vorübergehend anders organisiert werden muss, um den Andrang in Spitzenzeiten zu mindern: Dazu müssen von Fall zu Fall auch die Anfangs- und Schließzeiten der Schulen gestaffelt werden und möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeit liegen.“
Bund und Länder hatten unter anderem entschieden, dass für die Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ein Vorlauf notwendig sei, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden können. Bund und Länder empfehlen darüber hinaus, im ÖPNV einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Hygieneregeln für Mitarbeiter und Fahrgäste im ÖPNV

Was muss jeder einzelne Fahrgast und jeder Fahrer von Bus & Bahn beachten, um der Corona-Erkrankungswelle (SARS-CoV-2) bestmöglich zu begegnen?

  1. Das Wesentliche vorweg: Die bisherigen Hygieneregeln sind auch bei Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ganz besonders wichtig und daher noch bewusster zu beachten! Das heißt:
    a. Hände waschen, wann immer dies nötig und möglich ist!
    b. Husten- und Nießetikette beachten: Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. nießen! Das gilt auch,wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen!
    c. Vermeiden Sie das Berühren ihres Gesichtes mit ihren Händen!
    d. Abstand halten, soweit dies möglich ist!
  2. Der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals hat nach wie vor oberste Priorität. Ohne sie fahren Bus & Bahn nicht. Daher gilt auch bei der schrittweisen Rückkehr zur Normalität:
    a. Der Einstieg an Tür 1 bleibt bei Bus & Bahn geschlossen, wenn sie nicht über eine Fahrerkabine verfügen.
    b. Der unmittelbare Bereich hinter dem Fahrer (erste Sitzreihe) bleibt weiterhin gesperrt, damit die Abstandsregel gewahrt bleibt.
    c. Der Verkauf von Fahrausweisen durch den Fahrer bleibt weiterhin eingestellt. Der Fahrer ist nur in Notfällen anzusprechen.
    d. Der Fahrer wird für Fälle der Hilfeleistung – wie z. B. das Bedienen der Klapprampe für Rollstuhlfahrer – mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet.
  3. Das Fahrpersonal wird zum Durchlüften der Fahrzeuge weiterhin alle Türen automatisch öffnen, soweit dies technisch möglich ist. Gelegentlich auch die sonst verschlossene Tür 1.
  4. Zum vorbeugenden Infektionsschutz der Fahrgäste werden die bisherigen täglichen Reinigungsmaßnahmen der Fahrzeuge und sonstigen Flächen unverändert fortgesetzt. Hierbei gilt
    eine besondere Aufmerksamkeit den Berührflächen wie Haltestangen, -griffen und -schlaufen.
  5. Die Verkehrsunternehmen werden ganz überwiegend zum Normalfahrplan (Mo-Fr) zurückkehren, um ein möglichst großes Platzangebot für die Fahrgäste zu schaffen. Die auftretenden Fahrgastzahlen werden laufend beobachtet, um ggf. die Leistung durch Verstärkerfahrten anzupassen.
  6. Abstand halten! Trotz dichtem Fahrplantakt kann insbesondere im morgendlichen Schüler- und Berufsverkehr nicht in allen Situationen ein Abstand von mind. 1,50 m sichergestellt sein. Hier kommt
    es auf das Verhalten der Fahrgäste an. Helfen Sie mit!
    a. Fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
    b. Nutzen Sie Bus und Bahn ohne Fahrrad, E-Scooter etc. Dies schafft Platz für andere Fahrgäste.
    c. Nutzen Sie bitte alle Einstiege. Verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug.
    d. Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
    e. Erst aussteigen lassen! Treten Sie nacheinander in Bus & Bahn.
    f. Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
  7. Zu guter Letzt: Als Geste der Höflichkeit und gegenseitigen Rücksichtnahme zeugt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der auch selbstgenäht sein kann. Denn auch Menschen, die unwissentlich
    infiziert sind und keine Symptome aufweisen, sind mit Mund-Nasen-Schutz weniger ansteckend!

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

VDV-Position und Forderungen zur Corona-Pandemie

Der seitens der politischen Entscheidungsträger eingeleitete Gesundheitsschutz infolge der Corona-Pandemie hat zu drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft geführt.
Aktuell haben viele ÖPNV- und SPNV-Unternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern bzw.Bestellern ihr Leistungsangebot deutlich reduziert. Bei einer Entscheidung des Bundes und der Länder, dass das gesellschaftliche Leben über die Lockerung der Kontaktbeschränkungen wieder allmählich normalisiert wird, ist aus Sicht der Verkehrsunternehmen ein schrittweises Vorgehen und eine frühzeitige Information und Abstimmung notwendig, damit die Verkehrsunternehmen rechtzeitig die Vorbereitungen für den betrieblichen Hochlauf umsetzen können. Die eigentlichen Herausforderungen für die Verkehrsunternehmen sind, dass
– die Fahrgäste einen Abstand untereinander einhalten können,
– die Verfügbarkeiten der Fahrzeuge wiederhergestellt werden,
– ausreichend Personal zur Verfügung steht.

Die Unternehmen benötigen für die Rückkehr zum Normalbetrieb ca. sieben bis vierzehn Tage, um Dienst und Fahrpläne anzupassen und zusätzliche Fahrzeuge wieder einsatzbereit zu machen.
Um einen auf die Situation angepassten Betrieb im ÖPNV anbieten zu können, sind folgende Aspekte u.a. durch die zuständigen Gesundheitsämter, Schul- und Aufgabenträger möglichst gemeinsam mit den zuständigen Verkehrsunternehmen abzustimmen und zu entscheiden:

– Frühzeitige Information und Einbindung in Planungen der Schulbehörden, um mit einem zeitlichen Vorlauf den Beginn des Normalbetriebes umsetzen zu können.
– Maßnahmen für eine zwingend notwendige Entzerrung der Spitzenzeiten im Berufs- und Schülerverkehr.
– Entscheidung darüber, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig ist, da sich eine Unterschreitung des Abstandsgebotes nicht in allen Situationen vermeiden lässt.
– Abstimmung darüber, dass auch in der ersten Hochlauf-Phase kein Fahrausweisverkauf durch das Fahrpersonal erfolgt.
– Vereinbarungen über finanzielle Ausgleiche der aufgrund der gesundheitlichen Sicherungsmaßnahmen zwischenzeitlich entfallenen Einnahmen, insbesondere zur Sicherstellung von Mobilität in der Zukunft.
– Abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen und weitere begleitende Maßnahmen, um die Fahrgäste an die Einhaltung der Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts zu erinnern. Gleichzeitig gilt es, die positive Wahrnehmung des ÖPNV zu stützen, um zu früheren Fahrgastzahlen zurückzukommen und die Anforderungen auch an die CO2-Einsparung zu erfüllen.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Beihilfe aufgrund Urteil?

Auch Zuschüsse die aufgrund von Gerichtsurteilen zu gewähren sind, können unzulässige Beihilfen sein (EuGH, 04.03.2020, C-586/18 P und C-587/18 P).

Verstoß gegen Beihilferecht

Ein italienisches Gericht verurteilte einen öffentlichen Auftraggeber, eine für Verkehrsdienste zu zahlen. Der EuG verpflichtete das Verkehrsunternehmen zur Rückzahlung wegen Verstoßes gegen das Beihilferecht.

Ausgleichsmaßnahme auch durch Urteil

Zu Recht! Auch Gerichtsurteile, die Unternehmen eine Ausgleichsleistung zusprechen, können Beihilfen sein, wenn sie nicht die Altmark-Trans-Kriterien des EuGH einhalten.

In dem entschiedenen Fall fehlte es daran. Der EuGH bestätigte, dass das Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet ist.

Lesen Sie den Volltext hier:


Autor ist Herr Dr. Laurence Westen, Kanzlei Keuking Kühn Lüer Wojtek

Anstieg bei Fahrgastzahlen und Einnahmen im VRS

Der ÖPNV ist weiterhin das Rückgrat der Mobilität in der Region – das spiegelt sich deutlich in der aktuellen Bilanz des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) wider: Im Jahr 2019 haben die Fahrgäste knapp 556 Millionen Fahrten mit Bussen und Bahnen unternommen. Das sind 7,1 Millionen Fahrten (+ 1,29 %) mehr als 2018. Auch bei den Einnahmen findet sich der positive Trend wieder: Die 25 im Beirat des VRS zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erwirtschafteten Einnahmen in Höhe von rund 694,5 Millionen Euro. Das macht ein Plus von fast 30 Millionen Euro (+ 4,46 %). Zurückzuführen sind die Zahlen unter anderem auf gute Zuwächse im sogenannten Bartarif (EinzelTickets, AnschlussTickets, Mehrfahrtentickets und 24StundenTickets). Hier legten die Fahrtenzahlen gegenüber 2018 um 1,49 Millionen (+ 2,64 %) auf 57,84 Millionen zu, die Einnahmen um 10,58 Millionen Euro (+ 5,68 %) auf 196,97 Millionen Euro. 2018 hatte solches Wachstum im Bartarif nicht erreicht werden können – trotz einer historisch niedrigen Preismaßnahme von 1,1 Prozent. „Obwohl auch 2019, wie schon im Vorjahr, Baustellen, Warnstreiks und Wetterereignisse Einfluss auf die ÖPNV-Nutzung genommen haben, ist die Zahl der Fahrten wieder merklich gestiegen. Für uns ist das ein Beweis, dass der ÖPNV grundsätzlich als klimafreundliche Form der Mobilität immer besser akzeptiert wird und die Akzeptanz nicht nur am Preis hängt“, betont VRS-Geschäftsführer Michael Vogel. 2019 war eine Preisanpassung in Höhe von 3,5 Prozent umgesetzt worden, um die gestiegenen Kosten für Personal, Material und Treibstoff decken zu können.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH