Uber vermittelt ab sofort Fahrten in Hamburg

Uber bietet ihre Mobilitätslösungen nun auch in Hamburg an. Ab sofort können Nutzer in der Hansestadt über die Uber-App eine Fahrt mit einem professionellen Fahrer mit Personenbeförderungsschein buchen.
Laut den Aussagen des Anbieters, haben im letzten Jahr über 240.000 Menschen in Hamburg versucht, per Uber-App Fahrten zu buchen. Hamburg ist neben Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Köln die sechste Stadt in Deutschland, in der Uber seinen Service anbietet.
Zusätzlich zu UberX wird in Hamburg auch die Option UberTaxi angeboten. Dabei wird die Fahrt an ein klassisches Taxi vermittelt und die Abrechnung erfolgt zum regulären Taxi-Tarif. Uber setzt damit die Kooperation mit lokalen Taxi-Unternehmen auch in Hamburg fort. Ab sofort können diese von der zusätzlichen Nachfrage der internationalen Uber-Community profitieren.
Quelle: Uber

Stadler liegt bei Neubauvorhaben in Berlin im Plan

Stadler erweitert seinen Standort in Berlin. Das mit bis zu 70 Millionen Euro dotierte Neubauvorhaben sieht im ersten Schritt die Errichtung einer zusätzlichen Produktionshalle sowie neuer Büroflächen und einer modernen Kantine für die Mitarbeitenden am Standort vor. Der erste Bauabschnitt  soll nach Terminplan Anfang 2021 bezogen werden. Das Projekt liegt damit im Zeitplan. Mit der Einreichung des Bauantrags beim zuständigen Bauamt wurde der erste wichtige Meilenstein innerhalb von weniger als fünf Monaten nach Verabschiedung der Investitionsentscheidung erreicht.
Stadler erweitert seinen Standort in Berlin Pankow mit einer neuen Produktionshalle, welche auf die Bedürfnisse des Schienenfahrzeugherstellers ausgerichtet ist. Das neue Betriebskonzept umfasst dabei nicht nur den Bau weiterer, hochmoderner Montage- und Büroflächen, sondern schafft auch zudem neuen Raum für Logistik und Inbetriebsetzung.
„Wir freuen uns, dass die Vorbereitung des Neubauvorhabens sehr zügig und zielorientiert voranschreitet. Innerhalb von weniger als fünf Monaten sind alle erforderlichen Planungsarbeiten abgeschlossen worden, so dass der Bauantrag frühzeitig eingereicht werden konnte. Anders als bei Verabschiedung der Bauentscheidung ursprünglich geplant, werden wir im ersten Bauabschnitt nun nicht nur unsere Produktionsfläche durch eine State-of-the-Art-Montagehalle erweitern, sondern auch direkt in neue Büroflächen und eine eigene Kantine investieren. So verbessern wir das Arbeitsumfeld unserer Mitarbeiter sowie die Attraktivität als moderner Arbeitgeber am Standort in Berlin-Pankow maßgeblich. Gleichzeitig etablieren wir in der neuen Halle ein neues Fertigungskonzept, das ebenfalls zu einer klaren Verbesserung der Arbeitsplatzsituation führt “, sagt Jure Mikolčić, CEO der Stadler Pankow GmbH.
In Abhängigkeit vom künftigen Auftragseingang soll in weiteren Schritten unter anderem ein Logistikzentrum auf den Stadler-Flächen im Gewerbegebiet Pankow-Park hinzukommen.
Quelle: Stadler

Erster autonom fahrende Kleinbus im Land Brandenburg

Vergangene Woche ist der erste autonom fahrende Kleinbus im Land Brandenburg zu einer Testfahrt gestartet. Geplant ist, den Bus im Rahmen eines Pilotprojekts bis Juni 2020 fahren zu lassen. Begleitet wird der Probebetrieb von speziell geschulten Busfahrern, die das System zum autonomen Fahren überwachen. Der Kleinbus verkehrt in Abstimmung auf die Fahrpläne der Regionalbahn RB 73 – Neustadt/Dosse – Kyritz – Pritzwalk und den Regio-Bussen, der Plusbus-Linie 711 Kyritz-Neuruppin und den Linien 704, 707, 713, 714.

"Wir wollen die Mobilität in den ländlichen Räumen verbessern. Die Anpassung an die Fahrpläne der anderen Verkehrsträger im öffentlichen Personennahverkehr und die neuen Haltestellen des Busses zeigen, dass autonom fahrende Busse zu einem Baustein im ÖPNV-System werden können. Sie haben das Potential, das Netz aus Bussen, Rufbussen und Bahnen sehr gut zu ergänzen. Wir begrüßen, dass der Bund sich für dieses Projekt engagiert", sagte Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse heute in Wusterhausen/Dosse.

Koordiniert wird das Pilotvorhaben von der Technischen Universität Berlin. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt die Testphase mit knapp 1,6 Millionen Euro. Etwa 400 Tsd. Euro werden von den weiteren Projektpartnern, der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH und der Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg mbH getragen.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und das Brandenburgische Landesamt für Bauen und Verkehr haben das Projekt beratend unterstützt, um eine Ausnahmegenehmigung für das besondere Fahrzeug zu erhalten. Verschiedene Genehmigungen waren notwendig, so auch eine Genehmigung für die autonome Buslinie.

Schon gewusst? Mehr zum Trendthema "Autonomes Fahren" finden Sie auch in der Mai-Ausgabe der” Nahverkehrs-praxis.

Rheinbahn und VHH realisieren Umstieg zusammen mit INIT

Die Rheinbahn AG, Düsseldorf, und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein machen es vor: Bei der Umstellung auf die Elektromobilität arbeiten Sie mit INIT zusammen. Beide Verkehrsbetriebe verwenden für den Betrieb ihrer Busflotten bereits das Intermodal Transport Control System MOBILE-ITCS von INIT und haben daher beschlossen, den Umstieg auf die E-Mobilität und die dafür notwendige ITCS-Steuerung in einem gemeinsamen Projekt mit den Karlsruher Spezialisten umzusetzen.

Bereits in vollem Gange: die Umstellungsphase

Die VHH wird ab 2020, zumindest für das Hamburger Gebiet, ausschließlich E-Busse beschaffen. Ab 2030 soll in Hamburg die Umstellung auf Elektromobilität abgeschlossen sein.
Die Rheinbahn macht ihre Fahrzeugflotte ebenfalls fit für eine saubere Zukunft. Ende 2019/Anfang 2020 werden weitere zehn Elektrobusse die vorhandenen zwei E-Busse im Fuhrpark ergänzen.
Quelle: INIT

Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen ist Pflicht

Seit 1. Juli 2019 ist bei Elektroautos der Einbau eines Warngeräuschgenerators Pflicht. Grund ist eine neue EU-Verordnung. Sie schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen – auch LKW und Bussen – das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht. Dies gilt zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.

Dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme geben

Unter diesen und noch weit mehr Vorgaben arbeiten die Soundexperten im Akustikprüffeld im Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen daran, dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme zu geben. In den Außengeräuschprüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes Elektromodell ein individuell abgestimmter E-Sound entwickelt. Bis das Ergebnis perfekt ist, wird immer wieder simuliert, gemessen, bewertet und bis ins Detail optimiert. Für die anschließenden Testfahrten ist zusätzlich ein überaus sensibler Begleiter dabei – der Kunstkopf. Er zeichnet feinste Geräusche auf und kommt dem menschlichen Hören dabei beeindruckend nah.

Andere Länder, andere Sitten

Für die EU, Japan und China unterscheidet sich der Mercedes-Benz AVAS-Sound nur gering. Für die USA gelten andere Anforderungen, zum Beispiel an die Lautstärke. Außerdem muss das Fahrzeug bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird. Die Abschaltbarkeit des AVAS durch den Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt.
Quelle: Daimler

Wiener Linien: Verkauf von Semester- und Schülertickets startet

Die Wiener Linien bieten allen Studierenden, SchülerInnen und Lehrlingen die Möglichkeit, die öffentlichen Verkehrsmittel günstig zu nutzen. Ab Montag, 15. Juli 2019, startet der Verkauf der Tickets im Wiener Linien Onlineshop  und in der WienMobil-App. Im vergangenen Jahr wurden bereits zwei Drittel der ermäßigten Tickets online gekauft. Der Vorteil: Die Online-Tickets sind am Smartphone immer griffbereit. Die Tickets können außerdem jederzeit kostenlos wieder ausgedruckt werden. Auch in allen Ticketstellen der Wiener Linien sind die Tickets erhältlich.

Jetzt TOP-Jugendticket online kaufen

Um 70 Euro können SchülerInnen und Lehrlinge mit dem TOP-Jugendticket unlimited quer mit den Öffis durch den gesamten Verkehrsverbund Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) fahren, und das ein ganzes Schuljahr inklusive Ferien. Alle SchülerInnen und Lehrlinge unter 24 Jahre mit Wohn-, Schul- oder Ausbildungsort in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland können das Ticket ab sofort kaufen.

Semesterticket für fünf Monate gültig

Auch Studierende können ab morgen stressfrei ihr günstiges Ticket für das Wintersemester kaufen. Für alle mit Hauptwohnsitz in Wien, die das 26. Lebensjahr vor Beginn des jeweiligen Semesters noch nicht vollendet haben, gibt’s das Ticket online bereits um 75 Euro. Das Ticket ist fünf Monate von September 2019 bis Januar 2020 gültig.
Quelle: Wiener Linien

Assistenzsystem soll öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen

An der Universität Kassel wurde der Auftakt für die Entwicklung eines Assistenzsystems für den öffentlichen Nahverkehr gegeben und ein Mobilitäts- und Simulationslabor vorgestellt. Ein Forschungskonsortium entwickelt und erprobt in den kommenden vier Jahren ein digitales System, das unter anderem Informationen über den Belegungszustand von Bussen und Straßenbahnen bereitstellen, die Anschlusssicherheit beim Umsteigen verbessern und mit einem Lieferdienst die separate Beförderung von Einkäufen und Gepäck ermöglichen soll.
Wer kennt das nicht: Mit schweren Einkäufen von der Straßenbahn zur Bushaltestelle hetzen, aber der Anschlussbus ist gerade weg, der nächste Bus überfüllt. Damit die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs kundenfreundlicher wird, arbeiten die Partner in dem Projekt U-hoch-3 ("Unbeschwert urban unterwegs") an einem informationstechnischen Assistenzsystem zum Abbau von Nutzungsbarrieren. "Wir haben ein Assistenzsystem konzipiert, das Fahrgäste bedarfsgerecht entlang ihrer Reisekette unterstützt. Zusätzlich zur intermodalen Reiseplanung bietet es einen innovativen innerstädtischen Lieferdienst, der mit Gepäckabgabe, Transport und Zustellung die gesamte Lieferkette abdeckt und damit das Einkaufen ohne Auto erleichtert", so Koordinator Prof. Dr.-Ing. Ludger Schmidt. "Statt Kleintransportern sollen dabei auch Lastenräder zum Einsatz kommen. Wenn außerdem öffentliche Verkehrsmittel attraktiver werden und dadurch Autofahrer auf Bus und Bahn umsteigen, reduziert dies zusätzlich die Schadstoff- und CO2-Emissionen in der Stadt und verbessert die Lebensqualität im urbanen Raum. Zwei Drittel der zurückgelegten Wege in Städten entfallen auf Freizeitaktivitäten, Einkauf und private Erledigungen."
Getestet werden zunächst prototypisch entwickelte Komponenten des Assistenzsystems im Labor des Fachgebiets Mensch-Maschine-Systemtechnik mit Hilfe einer CAVE, also einer Simulationsumgebung, die mit drei Projektionsleinwänden einen Ort wie eine Haltestelle oder einen Bahnhof virtuell nachbildet. Dort kann u. a. ein Straßenbahnsimulator platziert werden und sich ein Fußgänger auf einem Laufeingabegerät bewegen. Darüber hinaus soll auch eine Verkehrsleitstelle aufgebaut und der Einsatz von Lieferrobotern untersucht werden.
Gemeinsam mit den Projektpartnern wird das System dann realisiert. In einem einjährigen Feldtest in Kassel wird praktisch erprobt und wissenschaftlich evaluiert, wie der Belegungszustand von öffentlichen Verkehrsmitteln erfasst und in Echtzeit bereitgestellt werden kann. Ziel ist es, Fahrgästen zu ermöglichen, in ihrer Reiseplanung flexibel auf den Belegungszustand reagieren zu können. Zudem wird ein Konzept zur Anschlusssicherung erprobt. Dabei soll der Kunde seinen Anschlusswunsch signalisieren können, so dass Verkehrsdienstleister den Anschluss sicherstellen und verlässliche Informationen dazu bereitstellen können.
Nach einer ersten Konzeptentwicklungsphase, an der auch schon das Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrssysteme von Prof. Dr.-Ing. Carsten Sommer beteiligt war, und einem mehrstufigen Auswahlprozess im Rahmen des Förderschwerpunktes "Individuelle und adaptive Technologien für eine vernetzte Mobilität" des BMBF-Forschungsprogramms zur Mensch-Technik-Interaktion wurde nun auch die zweite Förderphase zur Umsetzung des Projektes bewilligt.
Das Projekt hat insgesamt eine Laufzeit von fünf Jahren und ein Volumen von gut 6,6 Mio. Euro. Prof. Dr. Arno Ehresmann, Vizepräsident Forschung der Universität Kassel: "Der positive Bescheid für die zweite Förderphase belegt eindrücklich die Qualität der bislang geleisteten wissenschaftlichen Arbeit. Wir freuen uns sehr, dass mit dem Projekt ein innovatives Labor für öffentliche Mobilität und urbane Logistik in Kassel entsteht, mit dem zahlreiche Projektpartner überregional vernetzt werden und für das die Universität mit gut 2,4 Mio. Euro gefördert wird."
Quelle: Uni Kassel

Die WESTbahn ebnet den Weg zu mehr Wettbewerb in Europa

Wie die österreichische Bahn-Regulierungsstelle Schienen-Control in ihrer gestrigen Aussendung (OTS0138) bekannt gegeben hat, teilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtsmeinung der WESTbahn, dass die Benützung von Personenbahnsteigen im sogenannten "Mindestzugangspaket" enthalten ist. Für die WESTbahn war dieses EuGH-Urteil von besonderer Bedeutung, da die Privatbahn das Thema durch eine Anfrage an die Schienen-Control Kommission (SCK) grundlegend angestoßen hatte. Die SCK, als den Wettbewerb überwachende Verwaltungsbehörde der Regulierungsstelle tätig, teilte die Rechtsmeinung der WESTbahn nicht. Dennoch legte sie dem EuGH einen Antrag zur Vorabentscheidung vor, der im Sinne der WESTbahn beurteilt wurde.
Die Anfrage der WESTbahn (und damit verbunden die Vorabentscheidung des EuGH) fußte auf der Verrechnung eines überhöhten Stationsentgelts durch die ÖBB-Infrastruktur AG. Die Bahnsteignutzung für den Halt in einem Personenbahnhof musste dadurch für jede Fahrt "eingekauft" werden. Spätestens seit 2012 war dieses Procedere höchst fragwürdig, da die Nutzung des Bahnsteigs im sogenannten Recast zum 1. Eisenbahnpaket schon als Teil eines "Mindestzugangspakets" ausgewiesen worden war.
Dem Verständnis der WESTbahn, dass der Halt in einem Bahnhof nicht als gesonderte Leistung verrechnet werden kann, folgten nun sowohl der Generalanwalt, als auch der Europäische Gerichtshof. Nach seiner Entscheidung wird eine weitere Hürde aus dem Weg geräumt – im Sinne der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und zugunsten von mehr Wettbewerb auf der Schiene.
Die Aufgabe der österreichischen Regulierungsstelle wird nach der EuGH-Entscheidung nun darin liegen zu klären, in welcher Höhe Leistungen ungerechtfertigt verrechnet wurden und ab welchem Zeitpunkt die ÖBB-Infrastruktur AG das überhöhte Entgelt rückwirkend zurückzahlen muss.
Quelle: WESTbahn

Mailand wählt Solaris als Lieferanten von bis zu 250 Elektrobussen

Das Nahverkehrsunternehmen aus Mailand ATM Milano möchte bis Ende 2030 komplett auf Dieselbusse verzichten. Ein Meilenstein auf diesem Weg war eine Großausschreibung über die Lieferung von bis zu 250 Elektrobussen. Der Gesamtwert des Rahmenvertrags kann über 192 Millionen Euro betragen. Die Lieferungen der ersten Tranche von Fahrzeugen, d. h. 40 Einheiten, sollen im Juni 2020 beginnen.
Der Rahmenvertrag über die Lieferung von insgesamt bis zu 250 Elektrobussen Urbino 12 electric für ATM Milano ist einer der bis dato größten Aufträge von Solaris wie auch die größte Bestellung für Elektrofahrzeuge in Europa. Der Betreiber aus Mailand strebt an, konventionell betriebene Busse bis Ende 2030 komplett außer Dienst zu stellen und dem Hersteller von Urbino electric kommt bei dieser elektromobilen Revolution eine nicht unerhebliche Rolle zu.
In Mailand selbst sind die Urbino-Busse bereits seit 2014 bekannt. In der Hauptstadt von Norditalien sind bereits 150 Solaris-Busse, darunter 25 E-Busse, im Einsatz. Bis dato lieferte der polnische Hersteller nach Italien über 40 Batteriebusse aus. Außer von Mailand wurden sie von den Städten Bergamo und Bozen angeschafft. Der Kunde aus Bozen wird von Solaris 2021 außerdem zwölf Wasserstoffbusse ausgeliefert bekommen.
Quelle: Solaris

Direktvergabe durch Gesellschafterbeschluss zulässig?

Nach einer überraschenden Entscheidung des OLG Jena soll bei Betrauungen aufgrund von Ratsbeschlüssen und Gesellschafterentscheidungen das Vergaberecht keine Anwendung finden (OLG Jena, 12.06.2019, 2 Verg 1/18).

Direktvergabe durch Gesellschafterbeschluss

Im zu entscheidenden Fall wies ein Aufgabenträger sein Tochterunternehmen durch Kreistags- und Gesellschafter-beschlüsse an, Leistungen zu erbringen. Ein Vertrag wurde nicht geschlossen.

Anderweitige Betrauung möglich

Nach Auffassung des OLG Jena handele es sich bei dieser Gestaltung nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 GWB. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts sei nicht eröffnet.

Divergenzvorlage zum BGH

Das OLG Düsseldorf teilte diese Ansicht nicht (VII Verg 51/16) und legte die Frage zur Entscheidung dem BGH vor, vgl. Vergabe Aktuell vom 05.07.2019 (995).

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Autor: Dr. Laurence Westen