Entwicklung der Schnellbuslinie X1 in Stuttgart

Die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte der

SSB

haben am 2. April 2019 über die weitere

Entwicklung der Schnellbuslinie X1

beraten. „Der X1 ist eine Linie im Aufbau. Wir müssen der Linie und auch den Kundinnen und Kunden Zeit geben und dürfen unser Urteil nicht vorschnell fällen. Gleichzeitig wollen wir die Linie verbessern und nehmen jetzt einige Änderungen vor,“ so Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Fritz Kuhn. Die aktuellen Fahrgastzahlen zeigen, dass rund 2550 Fahrgäste den X1 täglich nutzen. Besonders die nachmittägliche Hauptverkehrszeit vom Hauptbahnhof in Richtung Bad Cannstatt ist gut nachgefragt. Zwei Jahre nach Start sollen laut Planungsprognose 5000 Fahrgäste am Tag den Bus nutzen.
Quelle: Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)

Ohne Finanzierung von ETCS keine erfolgreiche Digitalisierung der Eisenbahnen

Die

Bundesregierung sieht bislang im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 keine Finanzierung der Fahrzeugausstattung mit dem Europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS vor

. Sie stellt sich auf den Standpunkt, der Bund sei lediglich für die Ausstattung der Infrastruktur mit ETCS-Technik zuständig, nicht für die Fahrzeugtechnik. Dies sieht der V

erband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

, Branchenverband für den öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr,

äußerst kritisch

: „Wir verweisen darauf, dass mit der Einführung von ETCS wesentliche Funktionen von der Infrastruktur in die Fahrzeuge verlagert werden. Dadurch überträgt der Bund erhebliche Kosten aus seinem Verantwortungsbereich auf die Fahrzeugbetreiber. Wenn die Regierung die Eisenbahnunternehmen mit diesen hohen finanziellen Belastungen alleine lässt, stellt sie die Akzeptanz des Gesamtsystems ETCS in der gesamten Branche infrage und gefährdet die erfolgreiche Digitalisierung der Eisenbahnen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

EuGH zu Direktvergaben im ÖPNV

Lange erwartet und überraschend klar, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: ÖPNV-Vergaben richten sich nach Vergaberecht – die EU-Verordnung 1370/07 gilt nur für Konzessionen (EuGH, 21.03.2019, C-266/17 und C-267/17).

Aufträge an kommunale Unternehmen nach Vergaberecht

Der EuGH entschied auf die Vorlagenfragen des OLG Düsseldorf aus 2017 zu den umstrittenen direkt vergebenen Verkehrsaufträgen an kommunale Verkehrsunternehmen im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Heinsberg. Die Auftraggeber hatten Art. 5 der EU-Verordnung 1370/07 angewandt.

Nur Konzessionen nach EU-VO 1370/07

„Falsch!“ entschied der EuGH. Auch für Direktvergaben im ÖPNV gilt das klassische Vergaberecht, es sei denn, es handelt sich um eine Konzession. Das wiederum setzt voraus, dass der Konzessionär das überwiegende wirtschaftliche Risiko trägt, was im kommunalen Nahverkehr praktisch nicht vorkommt.

Inhouse-Geschäfte zulässig

Das bedeutet, dass die Voraussetzungen der EU-Verordnung 1370/07 für Direktvergaben keine Rolle spielen. Wenn eine oder mehrere Kommunen ihre Verkehrs-Tochtergesellschaft ohne Vergabeverfahren beauftragen, darf weder ein Privater an der Verkehrstochter beteiligt sein noch das Drittgeschäft 20% des Umsatzes übersteigen. Die Themen „interner Betreiber“, „Gruppe von Behörden“ etc. spielen keine Rolle mehr.
Download Volltext hier
Autorin ist: Frau Dr. Ute Jasper.

Gesucht: Lösungswege für die urbane Mobilität der Zukunft

Das

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

lobt den

8. Deutschen Nachhaltigkeitspreis Forschung für Projekte zum Thema urbane Mobilität

aus. Gesucht werden anwendungsnahe Forschungsprojekte, die Kommunen in Deutschland und weltweit Lösungswege für den Verkehr der Zukunft anbieten und gleichzeitig Wechselwirkungen auf die Lebensqualität, Sicherheit und Umwelt berücksichtigen. Der Preis wird am 22. November 2019 anlässlich des Deutschen Nachhaltigkeitstages in Düsseldorf verliehen.
Bis zum 10. Mai 2019 können sich Forscherinnen und Forscher aus deutschen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen einzeln und in Gruppen bewerben; Kooperationen auf EU- bzw. internationaler Ebene sind willkommen. Im Fokus des Wettbewerbs stehen solche Ansätze, die die Verkehrssituation in Metropolen, aber auch kleineren Städten und ihrem Umland nachhaltiger gestalten, indem sie Verkehr vermeiden, Verkehrsträger besser vernetzen, die Schadstoff- und Gesundheitsbelastungen reduzieren und Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität für die Menschen schaffen.
Teilnahme und weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und” Forschung

Erstes Fahrzeug für das Netz 12

Vom 9. Juni 2019 an fährt die

Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG)

die Fahrgäste von Ulm über Heidenheim nach Aalen beziehungsweise von Ulm nach Munderkingen. Auftraggeber für den regionalen Zugverkehr im sogenannten Netz 12 („Ulmer Stern“) sind das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern plant, finanziert und kontrolliert. Die SWEG wird

Dieseltriebwagen des Typs Lint 54 des Herstellers Alstom

einsetzen. Am Montag, 1. April 2019, wurde geladenen Gästen und Medienvertretern im Heidenheimer Hauptbahnhof das erste neu ausgelieferte Fahrzeug vorgestellt und auf den Namen „Heidenheim“ getauft.
Quelle: Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG

Verstärkung für die BOGESTRA-Stadtbahnflotte

Die

BOGESTRA

beauftragt den Schweizer Schienenfahrzeughersteller

Stadler

mit dem Bau von

6 neuen Stadtbahnwagen sowie der umfassenden Modernisierung von 25 bereits im Einsatz befindlichen Fahrzeugen des Typs B80D

. Die neuen

hochflurigen TANGO

sollen ab Frühjahr 2021 auf der Strecke U 35 im Einsatz sein. Sobald die neuen Fahrzeuge im Einsatz sind, werden ab Frühjahr 2021 die 25 Stadtbahnwagen des Typs B80D modernisiert. Die bis zu 30 Jahre alten Fahrzeuge erhalten eine umfassende optische und technische Rundumerneuerung.
Quelle: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA), Stadler Deutschland

SNG-Tickets t über HandyTicket Deutschland verfügbar

Die

Städtische Nahverkehrs GmbH Suhl/Zella-Mehlis (SNG)

ist

neuer Partner

von

HandyTicket Deutschland

. Das thüringische Verkehrsunternehmen erweitert seinen Ticketverkauf damit um den digitalen Vertrieb und bietet seinen Fahrgästen ab sofort eine moderne Lösung zum Kauf von ÖPNV-Tickets.
Die Region Suhl/Zella-Mehlis wurde dafür in die Regionenauswahl der HandyTicket Deutschland App integriert. Nutzern der App stehen für dieses Gebiet Einzel- und Tagestickets sowie 4-Fahrten-Karten als mobile Tickets zur Verfügung. Darüber hinaus können sie über die Plattform mit derselben Registrierung Fahrscheine aller anderen teilnehmenden Regionen nutzen.
Quelle: HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH

Zweite Stellvertreterposition in der bdo-Hauptgeschäftsführung

Im zunehmenden Maße hat der

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

in den zurückliegenden 24 Monaten in Hintergrundgesprächen erlebt, dass die paritätische Besetzung von Führungspositionen und die Diversität der Belegschaft zwingende Voraussetzungen dafür sind, um Reputationsrisiken (etwa in Form von sog. „Shitstorms“) zu vermeiden und bei politischen Entscheidungsträgern sowie diversen Interessengruppen überhaupt Gehör zu finden. Insbesondere Arbeitgeber- und Unternehmerverbände, die sich für den Vorwurf angreifbar machen, Diskriminierung in irgendeiner Form zu tolerieren oder sogar zu fördern, verlieren deutlich an Ansehen und damit an politischem Einfluss.  Die Wirkungsweise dieser Prinzipien kann vielfach in aktuellen gesellschaftlichen Debatten – etwa zur Besetzung der Staatssekretärspositionen im Bundesinnenministerium oder den Vorstandssitzen der DAX-Unternehmen – nachverfolgt werden. Im Zuge einer Analyse durch ein externes Prüfunternehmen hat der bdo festgestellt, dass die Zusammensetzung der Belegschaft in der bdo-Geschäftsstelle in Berlin insgesamt diesen steigenden Ansprüchen an die Diversität nicht gerecht wird. Nicht nur sind die hauptamtlichen Beschäftigten des bdo in der Mehrzahl Frauen, sondern in Hinblick auf die Altersstruktur fällt auch auf, dass alle Beschäftigten – zum Teil deutlich – unter 50 Jahren sind. Die derzeitige Personalaufstellung des bdo lässt somit Spielraum unter anderem für den Vorwurf von Alters- und Geschlechterdiskriminierung. Der bdo nimmt diesen Sachstand überaus ernst und versucht daher derzeit aktiv gegenzusteuern. Die Hauptgeschäftsführung hat sich daher dazu entschlossen, durch

Schaffung der zweiten Stellvertreterposition zum 1. Juli 2019

die bestehenden Defizite auszugleichen. Die Stellenausschreibung wird in den nächsten Tagen erfolgen. 
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.

ADL-Wasserstoffbusse für Liverpool

Ein von der britischen Regierung gefördertes Projekt soll

bis zu 25 Brennstoffzellen-Busse im Raum Liverpool

zum Einsatz bringen. Die ersten Fahrzeuge werden voraussichtlich 2020 in Betrieb gehen. Teil des Projekts ist auch der

Bau einer Tankstelle im BOC-Werk in St. Helens

, die Wasserstoff für Industriekunden in der Region und darüber hinaus bereitstellt.
Zusätzlich soll die Flotte zu den Plänen der Region beitragen, bis 2040 eine CO2-freie Wirtschaft zu erreichen. Die Region Liverpool City wäre laut einer Mitteilung der erste Ort in Nordengland, wo H2-Busse getestet werden.
Das Konsortium, das sich um die Förderung durch das Office for Low Emission Vehicles beworben hat, besteht aus BOC, Liverpool City Region Combined Authority, vertreten durch Merseytravel, und Arcola Energy. Das Projektvolumen beläuft sich auf 6,4 Millionen britische Pfund (ca. 7,5 Millionen Euro).
Bei den Bussen wird es sich um den

Doppeldecker Enviro400

handeln, der von

Alexander Dennis (ADL)

zusammen mit Arcola Energy entwickelt wurde. Arriva und Stagecoach, beide Mitglieder der Bus Alliance, werden sich zudem an der Weiterentwicklung der H2-Busse beteiligen.
Das Projekt zielt darauf ab, die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Modells zu demonstrieren, welches Tankstellen für Flotten mit hohem Nutzungsgrad installiert. Darüber hinaus soll in diesem Modell auch die zukünftige Nutzung durch Pkw und andere Fahrzeuge möglich sein.
Quelle: electrive.net

Voraussetzungen für Direktvergabe geschaffen

Die Hamburger Hochbahn AG wird sich von ihrer Beteiligung an der BeNEX GmbH, die die außerhamburgischen Verkehre bündelt, trennen. Erwerben wird die Anteile INPP, die aktuell schon mit 49 Prozent an der BeNEX beteiligt ist. Eine entsprechende Kaufvereinbarung wurde jetzt unterzeichnet. Die Übertragung der Anteile soll laut Vereinbarung bis spätestens Juli erfolgen. Mit dem Verkauf erfüllt die HOCHBAHN alle formalen Voraussetzungen für die Direktvergabe der Bus- und U-Bahn Verkehrsleistungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg, die für Ende des Jahres vorgesehen ist.
Die angestrebte Direktvergabe ist nach europäischem Recht (EU-Verordnung
1370/2007) nur zulässig, wenn sich das Unternehmen weder direkt noch indirekt außerhalb ihres Heimatmarktes im Wettbewerb betätigt. Hamburg strebt die Direktvergabe für die Hochbahn an, wie sie bei den Verkehrsbetrieben Hamburg- Holstein (VHH) bereits 2016 vollzogen wurde. Hierzu musste sich die Hochbahn zunächst von ihrer Beteiligung an der BeNEX trennen. Gegründet wurde die BeNEX 2007, um die Verkehrsleistungen der Hochbahn außerhalb Hamburgs zu bündeln. Unter anderem gehören zur BeNEX die Agilis in Bayern, Cantus in Hessen, ODEG in Ostdeutschland sowie Metronom und Nordbahn in Norddeutschland.
Quelle: Hochbahn