KVV JugendticketBW wird zum D-Ticket JugendBW

Das KVV JugendticketBW wird zum 1. Dezember 2023 zu einem vergünstigten Deutschland-Ticket (D-Ticket JugendBW). Für 365 Euro im Jahr können dann Schüler, Studenten, Azubis und Freiwilligendienstleister aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland mit ihrem neuen Ticket den ÖPNV nutzen.
Der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) hat alles vorbereitet, damit der Umstieg auf das neue vergünstigte Deutschland-Ticket (D-Ticket JugendBW) so einfach wie möglich erfolgen kann. Wer bisher bereits ein KVV JugendticketBW hat, muss selbst nichts unternehmen. Alle Abonnenten werden vom KVV automatisch auf das D-Ticket JugendBW umgestellt. Die Abonnenten des KVV JugendticketBW bekommen vom KVV die neue Fahrkarte in Form einer Chipkarte persönlich zugeschickt. Ab dem 1. Dezember 2023 wird damit das bisherige KVV JugendticketBW nahtlos durch das neue D-Ticket JugendBW ersetzt. Für einen Euro pro Tag können junge Menschen dann deutschlandweit unterwegs sein.

Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV)

Schnelle Lösung für Finanzierungslücke im Klima- und Transformationsfonds notwendig

Die Bundesregierung setzt mit ihrem Haushalt für das Jahr 2024 ein starkes Signal für mehr Schiene. Die Allianz pro Schiene begrüßt ausdrücklich, dass die Koalition die Investitionen in den Schienenausbau deutlich hochfährt. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds ergeben sich allerdings große Unsicherheiten. Die Bundesregierung muss nun schnell klarstellen, wie sie die vorgesehenen Milliarden für die Schieneninfrastruktur anderweitig bereitstellen will – etwa durch den Verzicht auf umweltschädliche Subventionen.

Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, sagte nach der Bereinigungssitzung des Bundestags: „Insgesamt gibt es deutlich mehr Geld für die Schiene als in den Vorjahren. Das zeigt, dass die Bundesregierung ihre Prioritäten neu gesetzt und verstanden hat, wie groß der Investitionsrückstau vergangener Jahre und Jahrzehnte ist.“

Nun brauche es schnell Klarheit darüber, wie trotz des Finanzlochs im Klima- und Transformationsfonds in den kommenden Jahren ausreichend Mittel für den weiteren Investitionshochlauf in die Schieneninfrastruktur bereitgestellt werden können. „Die Ampel muss auch angesichts der schwierigen Haushaltslage zu ihren verkehrspolitischen Prioritäten stehen“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege.

„Es wäre jetzt folgerichtig, wenn sich die Koalition die umweltschädlichen Subventionen vornimmt – so wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat. Wenn das Dienstwagen- und Dieselprivileg gestrichen würden und darüber hinaus eine Steuer auf Kerosin eingeführt würde, gäbe es zusätzliche Milliarden für die Vorhaben, die nun nicht mehr über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden können.“

Quelle: Allianz pro Schiene e.V.

Aktueller Stand der Studie „Mobilität in Deutschland 2023“

Im Frühjahr 2023 startete die Erhebung für die Studie „Mobilität in Deutschland” (MiD). Während der ersten Hälfte des Projekts haben bereits mehr als 80.000 Haushalte in Deutschland teilgenommen. In den kommenden sechs Monaten will das infas Institut weitere rund 100.000 Haushalte deutschlandweit zu ihrem Mobilitätsverhalten befragen. Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) gehört zu den Auftraggebern der Studie.
Die einjährige Befragungsphase dient dazu, für jeden Tag des Jahres Mobilitätsdaten von einer ausreichend großen Zahl von Befragten zu erfassen. So fließen Unterschiede (Wochentag/Sonntag, Feiertage, Ferienzeit, Wetterverhältnisse) in die Erhebung mit ein. Die Studie befasst sich neben der Erfassung der Alltagsmobilität mit aktuellen Themen rund um den Verkehr. Dazu zählen Homeoffice-Wirkungen, Anforderungen im Fuß- und Radverkehr und Entwicklungen im öffentlichen Verkehr wie das Deutschlandticket. Ebenso dazu gehören Entwicklungen im Autoverkehr, beispiels-weise die Nutzung von Elektrofahrzeugen.
Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann das infas Institut erste Ergebnisse ziehen. Nach Abschluss der Erhebungsphase im Frühsommer 2024 werden zum Jahresende 2024 erste Auswertungen zur Verfügung stehen. Der nph möchte mit den ausgewerteten Daten einen besseren Einblick in das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger in den Kreisen Paderborn und Höxter bekommen. Mithilfe der Ergebnisse kann der nph weitere Optimierungsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr im Hochstift vornehmen.

Informationen zur Studie

Quelle: Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)

Novellierung der Lenk- und Ruhezeiten im Busbereich

Der Ausschuss für Transport und Tourismus (TRAN) des Europäischen Parlaments hat heute zu den Lenk-und-Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr abgestimmt und mit großer Mehrheit den Vorschlag der Hauptberichterstatterin Henna Virkkunen, der die wesentlichen Forderungen des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. enthielt, angenommen.
Die wichtigsten Änderungen beziehen sich dabei auf die Möglichkeiten der flexibleren Aufteilung und Verschiebung von Pausen sowie der Anwendung der sogenannten 12-Tage-Regelung, die bisher nur für den internationalen Verkehr galt, auch für den innerstaatlichen Verkehr.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich nach der Abstimmung sehr zufrieden und betonte: „Das Ergebnis stellt einen wichtigen Schritt für den Personengelegenheitsverkehr dar, der die Besonderheiten der Bustouristik, insbesondere in Bezug auf die notwendige Flexibilität, berücksichtigt.“

Als nächste Etappe der Novellierung steht die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament am 7. Dezember an. Dabei würde ein erfolgreicher Ausgang die Voraussetzungen für einen produktiven Trilog zwischen den EU-Institutionen im Januar und Februar des kommenden Jahres schaffen. Dazu sagte Leonard: „Der bdo wird die weiteren Entscheidungen zu den Lenk- und Ruhezeiten eng begleiten, um die Schaffung rechtssicherer und mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen für den privaten Busgelegenheitsverkehr zu gewährleisten.“

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Schwarzfahren in Wiesbaden wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt

Die Schwarzfahrer in den 300 Bussen des kommunalen Omnibusunternehmens ESWE Verkehr in Wiesbaden werden wegen ihres Fehlverhaltens künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Sie müssen nur das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 60 Euro bezahlen. Das allerdings ist keine staatliche Sanktionierung, sondern die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs für den Bustransport.
Als „Strafe“ reicht das nach Ansicht des Bündnisses aus Grünen, SPD, Linken und Volt völlig aus. Es hat in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten beschlossen, über die kommunale Holding Eswe Verkehr anzuweisen, „auf die Stellung eines Strafantrags“ beim Schwarzfahren zu verzichten. Begründet wird der Beschluss mit einer erhofften Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Allein in Wiesbaden seien laut Kriminalstatistik im Vor-Corona-Jahr 2019 mehr als 1.500 „Beförderungserschleichungen“ registriert und bearbeitet worden.
Für die Linkskooperation im Rathaus sprach Daniel Winter (Die Linke) von „ungerechten und unsozialen Folgen“ eines Strafantrags durch Kontrolleure. Weil unter den Ertappten oft Arbeitslose, Obdachlose und Suchtkranke seien, sei die Folge des Fehlverhaltens eine Ersatzfreiheitsstrafe. Doch „Armut darf kein Haftgrund sein“, sagte Winter. Haft sei eine unverhältnismäßig hohe Strafe.
Das Bündnis verweist darauf, dass Städte wie Düsseldorf schon entsprechende Beschlüsse gefasst hätten. „Ein richtiger Schritt“, sagt Daniel Weber (Volt). Wie andere Sprecher des Bündnisses verwies er zudem auf die bundespolitische Diskussion um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Bislang gilt aber allerdings noch Paragraf 265 des Strafgesetzbuches, wonach das Fahren ohne Fahrschein eine „Leistungserschleichung“ ist, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine Prüfung angekündigt, ob die Straftat Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden kann. Der SPD-Bundestagsfraktion geht das nicht weit genug: Sie will den von den Nazis in den Dreißigerjahren ins Strafrecht überführte Delikt am liebsten streichen und die Strafbarkeit des Schwarzfahrens abschaffen. Bundesweit kommen jährlich rund 7.000 Schwarzfahrer hinter Gitter, was auch laut dem Wiesbadener Bündnis der Gesellschaft hohe Kosten für die Haftunterbringung aufbürdet. Verständnis bei der Opposition findet der Antrag aber nicht.
Das Busunternehmen sieht das anders. ESWE Verkehr ist mit dem Stadtverordnetenbeschluss unzufrieden. Das „nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis“, heißt es auf Anfrage. Die Herunterstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit auch für Wiederholungstäter verringere die Abschreckung derjenigen, „die permanent Beförderungsleistungen erschleichen“. ESWE sieht die Gefahr, dass sich mehr Fahrgäste als bisher den Kauf von Fahrkarten ersparen – und das könne zu Einnahmeverlusten führen.
Es gebe keine wirkliche Notwendigkeit für den Bündnisbeschluss, weil ESWE ohnehin „nur einen Bruchteil der Fälle überhaupt zu einer Strafanzeige bringt“. Durch die Weisung würde aber die Arbeit von ESWE „massiv erschwert“. Die Kontrolleure seien ohnehin häufig in einer schwierigen Situation. Der Beschluss sei „ein falsches Signal“ und widerspreche den Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, der sich seit Jahren mit dem Thema beschäftige. Der Verband meine, „nichts hilft gegen das Schwarzfahren mehr als die Abschreckung einer drohenden Gefängnisstrafe“. Deshalb sei es wichtig, dass Schwarzfahren in Deutschland eine Straftat bleibe.

Quelle: faz.net

Investitionssicherheit im Schienenverkehr sicherstellen

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) blickt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimatransformationsfonds (KTF) mit großer Sorge auf die Investitionssicherheit im Schienenverkehr: „Die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushalt 2021 ist ein herber Rückschlag für die dringend notwendige Netzsanierung und Digitalisierung der Schiene. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, wie sie die erforderlichen Investitionen in die Schiene sichert.“, sagte VDB-Hauptgeschäftsführerin Sarah Stark.
Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fehlen 60 Milliarden Euro im KTF, aus dem bis 2027 rund 12,5 Milliarden Euro in die Sanierung und Digitalisierung des Schienennetzes fließen sollten. Der Investitionsbedarf bleibt derselbe. Damit besteht nun eine große Finanzierungslücke. Die Bahnindustrie braucht Planungssicherheit, um entsprechend Ressourcen für die Digitalisierung und Sanierung der Hochleistungskorridore auf- und ihre Kapazitäten ausbauen zu können.
„Das Urteil aus Karlsruhe zum KTF mischt die Karten neu. Die digitale Fahrzeugumrüstung ist dadurch gefährdet. Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Bundesregierung die Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene umsetzt und eine verlässliche, überjährige Finanzierungarchitektur für die Schiene schafft. Nur so wird sie ihre verkehrs- und klimapolitischen Ziele erreichen können.“, sagte VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

Siemens Mobility erwirbt HMH

Siemens Mobility hat die Akquisition von HMH, s.r.o., einem in der Slowakei ansässigen Technologieunternehmen, welches das nationale Zugsicherungssystem MIREL für die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen anbietet, abgeschlossen. Mit dieser Übernahme ist Siemens Mobility nun in der Lage, ein vollständiges Portfolio von Zugsicherungssystemen für die osteuropäischen Bahnkorridore anzubieten. HMH bleibt in Bratislava, Slowakei, ansässig und wird in die Geschäftseinheit Rail Infrastructure von Siemens Mobility integriert.
MIREL VZ1 wurde entwickelt, um einen sicheren Betrieb der Eisenbahnen in der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen zu ermöglichen. Als harmonisiertes System mit einer Schnittstelle gemäß den europäischen Eisenbahnstandards, ist MIREL VZ1 in der Lage, in das zukünftige europäische Zugsicherungssystem ETCS integriert zu werden.

Quelle: Siemens Mobility

Corona-Haushaltsmittel dürfen nicht für Klimaschutz verwendet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt.
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Geld für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um.

Quelle: tagesschau.de

Stellungnahme des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung fordert der VDV, Branchenverband des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs in Deutschland, eine schnelle und rechtssichere Lösung vom Bund.

Ingo Wortmann, VDV-Präsident: „Der Bund ist nun gefordert, eine schnelle und rechtssichere Lösung zu finden, damit die Mittel wie geplant verwendet werden können. Denn der schlechte Zustand etwa des Bahnnetzes zeigt, dass die bisherigen klassischen Finanzierungskonzepte über den Bundeshaushalt nicht funktionieren. Wir haben uns als Branchenverband stets für eine Fondslösung, wie wir sie aus der Schweiz kennen, ausgesprochen. Deutschland hat enorme Herausforderungen bei der Infrastruktur von Bahn und Bus, für die eine überjährige Finanzierung gewährleistet sein muss, denn die jährliche Mittelzuweisung aus dem Bundeshaushalt ist nicht planungssicher genug. Wenn die finanzielle Planungssicherheit nicht vorliegt, führt das zu höheren Finanzierungskosten oder sogar ausbleibenden Investitionen. Viele Jahrzehnte haben wir die Bus- und Schienen-Infrastruktur in Deutschland auf Verschleiß gefahren, das können wir uns nicht mehr leisten: Sie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, Voraussetzung für den Klimaschutz und muss langfristig finanziert und modernisiert werden.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Erfolgreiche Saison für VAG_Rad in Nürnberg

In diesen Tagen erreicht das Leihfahrradsystem der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg die millionste Ausleihe in diesem Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 740.000 Ausleihen entspricht das einer Steigerung um 50 Prozent. Rückenwind hat VAG_Rad durch das im Mai eingeführte Deutschlandticket bekommen. Ausleihestärkster Monat war auch in diesem Jahr der Juli mit 143.000 Ausleihen (2022: 93.000 Ausleihen) und rund 17.000 aktiven Nutzer. Insgesamt haben 2023 rund 34.000 Kunden ein VAG_Rad ein- oder mehrmals ausgeliehen. Etwa 60 Prozent der VAG_Rad-Nutzer sind auch Abo-Kunden. Von diesen unternimmt jeder im Schnitt acht Fahrten pro Monat. Die VAG_LastenRäder sind einmal pro Tag im Einsatz.
Dass die Räder gerne für die sogenannte „letzte Meile“ genutzt werden, belegte bisher schon die durchschnittliche Ausleihdauer von etwa zehn Minuten. Durch eine im Mai 2023 durchgeführte Umfrage unter knapp 500 Nutzenden hat die VAG inzwischen noch mehr Wissen über die Nutzungsgewohnheiten erlangt. So können beispielsweise 40 Prozent der befragten VAG_Rad-Nutzer als Vielfahrer bezeichnet werden. Sie nutzen VAG_Rad mindestens einmal pro Woche. Weitere 31 Prozent leihen mindestens einmal im Monat ein VAG_Rad aus.
Der Umfrage zufolge ist der Anteil der männlichen VAG_Rad-Nutzer mit 54 Prozent etwas höher. Knapp ein Drittel der VAG_Rad-Nutzer sind zwischen 28 und 37 Jahre alt. Ein weiteres Viertel ist zwischen 38 und 47 Jahre alt. Die meisten Nutzenden (79 Prozent) wohnen in Nürnberg.
VAG_Rad wird überwiegend für Freizeitwege genutzt (72 Prozent), gefolgt von Arbeits- und Einkaufswegen (55 Prozent). Schnelligkeit und Flexibilität werden dabei mit jeweils 72 Prozent als häufigster Grund für die Nutzung von VAG_Rad genannt. Aber auch der Umweltschutzaspekt ist mit 44 Prozent ein wichtiges Argument. Und nicht zuletzt schätzen 37 Prozent der Kunden, dass VAG_Rad rund um die Uhr zur Verfügung steht, auch zu Zeiten, in denen weniger oder keine Busse und Bahnen mehr fahren.

Quelle: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg

Fahrplanwechsel in Berlin und Brandenburg

Am 10. Dezember 2023 findet der europaweite Fahrplanwechsel statt. Das Angebot im Regional- und S-Bahnverkehr der Länder Berlin und Brandenburg wird weitgehend fortgeführt. Zudem werden Verbesserungen für die Fahrgäste umgesetzt, beispielsweise die Eröffnung von zwei neuen Bahnsteigen in Potsdam Pirschheide und Angebotserweiterungen bei der S-Bahn im Rahmen des Weiterbetriebs der Baureihe 480. Mit dem Angebot investieren die Länder Berlin und Brandenburg sowie einige Landkreise in eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität in der Stadt und der gesamten Region. Alle Änderungen sind ab sofort in der VBB-Fahrinfo abrufbar.
Die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Landkreise haben zusätzliche Fahrten für den Regional-, S-Bahn- und Busverkehr bestellt. Damit wird die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 attraktiver und komfortabler. Zudem wird das Netz der PlusBus-Linien um eine weitere Verbindung im Landkreis Oberhavel-Barnim ergänzt. Darüber hinaus stehen im Fahrplan 2024 wieder größere Baumaßnahmen an, die bereits im Jahresfahrplan berücksichtigt werden.

Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)