VBK erhalten 10 neue E-Busse

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) fahren ab dem 10. Dezember in der Stadt auch auf der Straße elektrisch. Zwei der insgesamt zwölf E-Busse, die ab Dezember in Karlsruhe unterwegs sein werden, befinden sich bereits seit einigen Wochen in Karlsruhe.
Zum Fahrplanwechsel Anfang Dezember fahren in einem ersten Schritt zwölf batterieelektrische Busse vom Typ MAN Lion’s City 12 E auf den VBK-Linien 60, 62 und 70. Die Busse werden schrittweise im Linienbetrieb eingesetzt. Die Fahrzeuge werden mit klimafreundlichem Ökostrom der Stadtwerke geladen.
Aktuell besteht die VBK-Busflotte nur aus Diesel-Bussen, die im Verlauf der kommenden Jahre Schritt für Schritt komplett durch Elektrobusse ersetzt werden sollen.

Quelle: VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH

Allianz pro Schiene fordert Klarheit für Schieneninvestitionen

Die Allianz pro Schiene sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds den überfälligen Ausbau des Schienennetzes in Gefahr. „Allein 12,5 Milliarden Euro sollten in den kommenden vier Jahren aus dem Fonds für die Ertüchtigung der Hochleistungskorridore kommen, die fehlen jetzt“, sagte der Geschäftsführer des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses, Dirk Flege. Dieser Betrag ließe sich „kurzfristig durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen im Verkehr einspielen“.

Flege: „Die Ampel hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen, umwelt- und klimaschädliche Subventionen abzubauen. Passiert ist bislang nichts. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dieses Versprechen einzulösen. Allein die Abschaffung des Dieselprivilegs in Kombination mit einer Reform der Kfz-Steuer und einer Anhebung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für Verbrenner würde jährlich den Fehlbetrag bei den Schieneninvestitionen, die aus dem KTF finanziert werden sollen, mehr als ausgleichen.“

Passend zur aktuellen Debatte hat die Bertelsmann-Stiftung vor wenigen Tagen eine Studie vorgelegt, nach der durch die Angleichung des Steuersatzes auf Diesel und Benzin bei gleichzeitiger Kfz-Steuerentlastung und einer stärkeren Spreizung zwischen Verbrennern und E-Autos bei der Pauschalversteuerung von Privatfahrten mit Dienstwagen jährlich 12,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen für den Staat generiert werden können.

„Wenn die Regierung Ernst macht mit dem Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen im Verkehr, hat sie beim heutigen Autogipfel im Kanzleramt auch ein gutes Argument, warum die Kaufprämien für E-Autos weiter abgeschmolzen werden können und Umweltinnovationen dennoch weiterhin angereizt werden“, so der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer.

Quelle: Allianz pro Schiene

ADFC befürchtet Stillstand beim Ausbau der Radwegenetze

Der Fahrradclub ADFC ist schockiert, dass die Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat gescheitert ist. Er befürchtet weitere Verschlechterungen für die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern und den Stillstand beim Ausbau der Radwegenetze im ganzen Land. Der ADFC fordert Bund und Länder auf, im Vermittlungsausschuss zügig eine Einigung zu finden, die die Verkehrswende in den Kommunen nicht weiter blockiert.    

ADFC-Bundesvorsitzender Frank Masurat sagt: „Es ist unfassbar: Sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch der Verkehrsausschuss im Bundesrat haben sich klar dafür ausgesprochen, dass der Radverkehr mehr Platz braucht – und um Zustimmung für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes geworben. Trotzdem haben neun Bundesländer der dringend notwendigen Reform in letzter Minute die Zustimmung verweigert. Dieses Verhalten der Bundesländer ist rückständig und unverantwortlich. Es gefährdet die Sicherheit des Radverkehrs, es gefährdet den zügigen Ausbau der Radwegenetze, es gefährdet die Schaffung klimaresilienter Kommunen. Bund und Länder müssen jetzt im Vermittlungsausschuss schnell eine Lösung finden, wie die Reform noch umgesetzt werden kann – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.“

Das aus der Kaiserzeit stammende Straßenverkehrsgesetz fördert die Sicherheit und Leichtigkeit des Autoverkehrs und führt in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren von Kommunen oftmals nicht umgesetzt werden können. Deshalb drängen der ADFC und die Kommunen seit Langem auf die Reform des Gesetzes. Die Bundesregierung hat die Reform des StVG im Koalitionsvertrag festgeschrieben und einen brauchbaren Gesetzesvorschlag gemacht. Dieser droht nun durch die Verweigerung von neun Bundesländern zu scheitern.   

Quelle: Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC)

KVV JugendticketBW wird zum D-Ticket JugendBW

Das KVV JugendticketBW wird zum 1. Dezember 2023 zu einem vergünstigten Deutschland-Ticket (D-Ticket JugendBW). Für 365 Euro im Jahr können dann Schüler, Studenten, Azubis und Freiwilligendienstleister aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland mit ihrem neuen Ticket den ÖPNV nutzen.
Der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) hat alles vorbereitet, damit der Umstieg auf das neue vergünstigte Deutschland-Ticket (D-Ticket JugendBW) so einfach wie möglich erfolgen kann. Wer bisher bereits ein KVV JugendticketBW hat, muss selbst nichts unternehmen. Alle Abonnenten werden vom KVV automatisch auf das D-Ticket JugendBW umgestellt. Die Abonnenten des KVV JugendticketBW bekommen vom KVV die neue Fahrkarte in Form einer Chipkarte persönlich zugeschickt. Ab dem 1. Dezember 2023 wird damit das bisherige KVV JugendticketBW nahtlos durch das neue D-Ticket JugendBW ersetzt. Für einen Euro pro Tag können junge Menschen dann deutschlandweit unterwegs sein.

Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV)

Schnelle Lösung für Finanzierungslücke im Klima- und Transformationsfonds notwendig

Die Bundesregierung setzt mit ihrem Haushalt für das Jahr 2024 ein starkes Signal für mehr Schiene. Die Allianz pro Schiene begrüßt ausdrücklich, dass die Koalition die Investitionen in den Schienenausbau deutlich hochfährt. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds ergeben sich allerdings große Unsicherheiten. Die Bundesregierung muss nun schnell klarstellen, wie sie die vorgesehenen Milliarden für die Schieneninfrastruktur anderweitig bereitstellen will – etwa durch den Verzicht auf umweltschädliche Subventionen.

Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, sagte nach der Bereinigungssitzung des Bundestags: „Insgesamt gibt es deutlich mehr Geld für die Schiene als in den Vorjahren. Das zeigt, dass die Bundesregierung ihre Prioritäten neu gesetzt und verstanden hat, wie groß der Investitionsrückstau vergangener Jahre und Jahrzehnte ist.“

Nun brauche es schnell Klarheit darüber, wie trotz des Finanzlochs im Klima- und Transformationsfonds in den kommenden Jahren ausreichend Mittel für den weiteren Investitionshochlauf in die Schieneninfrastruktur bereitgestellt werden können. „Die Ampel muss auch angesichts der schwierigen Haushaltslage zu ihren verkehrspolitischen Prioritäten stehen“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege.

„Es wäre jetzt folgerichtig, wenn sich die Koalition die umweltschädlichen Subventionen vornimmt – so wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat. Wenn das Dienstwagen- und Dieselprivileg gestrichen würden und darüber hinaus eine Steuer auf Kerosin eingeführt würde, gäbe es zusätzliche Milliarden für die Vorhaben, die nun nicht mehr über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden können.“

Quelle: Allianz pro Schiene e.V.

Aktueller Stand der Studie „Mobilität in Deutschland 2023“

Im Frühjahr 2023 startete die Erhebung für die Studie „Mobilität in Deutschland” (MiD). Während der ersten Hälfte des Projekts haben bereits mehr als 80.000 Haushalte in Deutschland teilgenommen. In den kommenden sechs Monaten will das infas Institut weitere rund 100.000 Haushalte deutschlandweit zu ihrem Mobilitätsverhalten befragen. Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) gehört zu den Auftraggebern der Studie.
Die einjährige Befragungsphase dient dazu, für jeden Tag des Jahres Mobilitätsdaten von einer ausreichend großen Zahl von Befragten zu erfassen. So fließen Unterschiede (Wochentag/Sonntag, Feiertage, Ferienzeit, Wetterverhältnisse) in die Erhebung mit ein. Die Studie befasst sich neben der Erfassung der Alltagsmobilität mit aktuellen Themen rund um den Verkehr. Dazu zählen Homeoffice-Wirkungen, Anforderungen im Fuß- und Radverkehr und Entwicklungen im öffentlichen Verkehr wie das Deutschlandticket. Ebenso dazu gehören Entwicklungen im Autoverkehr, beispiels-weise die Nutzung von Elektrofahrzeugen.
Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann das infas Institut erste Ergebnisse ziehen. Nach Abschluss der Erhebungsphase im Frühsommer 2024 werden zum Jahresende 2024 erste Auswertungen zur Verfügung stehen. Der nph möchte mit den ausgewerteten Daten einen besseren Einblick in das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger in den Kreisen Paderborn und Höxter bekommen. Mithilfe der Ergebnisse kann der nph weitere Optimierungsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr im Hochstift vornehmen.

Informationen zur Studie

Quelle: Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)

Novellierung der Lenk- und Ruhezeiten im Busbereich

Der Ausschuss für Transport und Tourismus (TRAN) des Europäischen Parlaments hat heute zu den Lenk-und-Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr abgestimmt und mit großer Mehrheit den Vorschlag der Hauptberichterstatterin Henna Virkkunen, der die wesentlichen Forderungen des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. enthielt, angenommen.
Die wichtigsten Änderungen beziehen sich dabei auf die Möglichkeiten der flexibleren Aufteilung und Verschiebung von Pausen sowie der Anwendung der sogenannten 12-Tage-Regelung, die bisher nur für den internationalen Verkehr galt, auch für den innerstaatlichen Verkehr.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich nach der Abstimmung sehr zufrieden und betonte: „Das Ergebnis stellt einen wichtigen Schritt für den Personengelegenheitsverkehr dar, der die Besonderheiten der Bustouristik, insbesondere in Bezug auf die notwendige Flexibilität, berücksichtigt.“

Als nächste Etappe der Novellierung steht die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament am 7. Dezember an. Dabei würde ein erfolgreicher Ausgang die Voraussetzungen für einen produktiven Trilog zwischen den EU-Institutionen im Januar und Februar des kommenden Jahres schaffen. Dazu sagte Leonard: „Der bdo wird die weiteren Entscheidungen zu den Lenk- und Ruhezeiten eng begleiten, um die Schaffung rechtssicherer und mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen für den privaten Busgelegenheitsverkehr zu gewährleisten.“

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Schwarzfahren in Wiesbaden wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt

Die Schwarzfahrer in den 300 Bussen des kommunalen Omnibusunternehmens ESWE Verkehr in Wiesbaden werden wegen ihres Fehlverhaltens künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Sie müssen nur das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 60 Euro bezahlen. Das allerdings ist keine staatliche Sanktionierung, sondern die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs für den Bustransport.
Als „Strafe“ reicht das nach Ansicht des Bündnisses aus Grünen, SPD, Linken und Volt völlig aus. Es hat in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten beschlossen, über die kommunale Holding Eswe Verkehr anzuweisen, „auf die Stellung eines Strafantrags“ beim Schwarzfahren zu verzichten. Begründet wird der Beschluss mit einer erhofften Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Allein in Wiesbaden seien laut Kriminalstatistik im Vor-Corona-Jahr 2019 mehr als 1.500 „Beförderungserschleichungen“ registriert und bearbeitet worden.
Für die Linkskooperation im Rathaus sprach Daniel Winter (Die Linke) von „ungerechten und unsozialen Folgen“ eines Strafantrags durch Kontrolleure. Weil unter den Ertappten oft Arbeitslose, Obdachlose und Suchtkranke seien, sei die Folge des Fehlverhaltens eine Ersatzfreiheitsstrafe. Doch „Armut darf kein Haftgrund sein“, sagte Winter. Haft sei eine unverhältnismäßig hohe Strafe.
Das Bündnis verweist darauf, dass Städte wie Düsseldorf schon entsprechende Beschlüsse gefasst hätten. „Ein richtiger Schritt“, sagt Daniel Weber (Volt). Wie andere Sprecher des Bündnisses verwies er zudem auf die bundespolitische Diskussion um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Bislang gilt aber allerdings noch Paragraf 265 des Strafgesetzbuches, wonach das Fahren ohne Fahrschein eine „Leistungserschleichung“ ist, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine Prüfung angekündigt, ob die Straftat Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden kann. Der SPD-Bundestagsfraktion geht das nicht weit genug: Sie will den von den Nazis in den Dreißigerjahren ins Strafrecht überführte Delikt am liebsten streichen und die Strafbarkeit des Schwarzfahrens abschaffen. Bundesweit kommen jährlich rund 7.000 Schwarzfahrer hinter Gitter, was auch laut dem Wiesbadener Bündnis der Gesellschaft hohe Kosten für die Haftunterbringung aufbürdet. Verständnis bei der Opposition findet der Antrag aber nicht.
Das Busunternehmen sieht das anders. ESWE Verkehr ist mit dem Stadtverordnetenbeschluss unzufrieden. Das „nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis“, heißt es auf Anfrage. Die Herunterstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit auch für Wiederholungstäter verringere die Abschreckung derjenigen, „die permanent Beförderungsleistungen erschleichen“. ESWE sieht die Gefahr, dass sich mehr Fahrgäste als bisher den Kauf von Fahrkarten ersparen – und das könne zu Einnahmeverlusten führen.
Es gebe keine wirkliche Notwendigkeit für den Bündnisbeschluss, weil ESWE ohnehin „nur einen Bruchteil der Fälle überhaupt zu einer Strafanzeige bringt“. Durch die Weisung würde aber die Arbeit von ESWE „massiv erschwert“. Die Kontrolleure seien ohnehin häufig in einer schwierigen Situation. Der Beschluss sei „ein falsches Signal“ und widerspreche den Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, der sich seit Jahren mit dem Thema beschäftige. Der Verband meine, „nichts hilft gegen das Schwarzfahren mehr als die Abschreckung einer drohenden Gefängnisstrafe“. Deshalb sei es wichtig, dass Schwarzfahren in Deutschland eine Straftat bleibe.

Quelle: faz.net

Investitionssicherheit im Schienenverkehr sicherstellen

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) blickt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimatransformationsfonds (KTF) mit großer Sorge auf die Investitionssicherheit im Schienenverkehr: „Die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushalt 2021 ist ein herber Rückschlag für die dringend notwendige Netzsanierung und Digitalisierung der Schiene. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, wie sie die erforderlichen Investitionen in die Schiene sichert.“, sagte VDB-Hauptgeschäftsführerin Sarah Stark.
Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fehlen 60 Milliarden Euro im KTF, aus dem bis 2027 rund 12,5 Milliarden Euro in die Sanierung und Digitalisierung des Schienennetzes fließen sollten. Der Investitionsbedarf bleibt derselbe. Damit besteht nun eine große Finanzierungslücke. Die Bahnindustrie braucht Planungssicherheit, um entsprechend Ressourcen für die Digitalisierung und Sanierung der Hochleistungskorridore auf- und ihre Kapazitäten ausbauen zu können.
„Das Urteil aus Karlsruhe zum KTF mischt die Karten neu. Die digitale Fahrzeugumrüstung ist dadurch gefährdet. Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Bundesregierung die Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene umsetzt und eine verlässliche, überjährige Finanzierungarchitektur für die Schiene schafft. Nur so wird sie ihre verkehrs- und klimapolitischen Ziele erreichen können.“, sagte VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

Siemens Mobility erwirbt HMH

Siemens Mobility hat die Akquisition von HMH, s.r.o., einem in der Slowakei ansässigen Technologieunternehmen, welches das nationale Zugsicherungssystem MIREL für die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen anbietet, abgeschlossen. Mit dieser Übernahme ist Siemens Mobility nun in der Lage, ein vollständiges Portfolio von Zugsicherungssystemen für die osteuropäischen Bahnkorridore anzubieten. HMH bleibt in Bratislava, Slowakei, ansässig und wird in die Geschäftseinheit Rail Infrastructure von Siemens Mobility integriert.
MIREL VZ1 wurde entwickelt, um einen sicheren Betrieb der Eisenbahnen in der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen zu ermöglichen. Als harmonisiertes System mit einer Schnittstelle gemäß den europäischen Eisenbahnstandards, ist MIREL VZ1 in der Lage, in das zukünftige europäische Zugsicherungssystem ETCS integriert zu werden.

Quelle: Siemens Mobility