1. ÖPNV-Zukunftskongress in Freiburg

Am 3. Juli 2023 startete der vom Baden-Württembergischen Verkehrsministerium veranstaltete 1. ÖPNV-Zukunftskongress in Freiburg im Breisgau mit einer Abendveranstaltung, in der Verkehrsminister Winfried Hermann die Teilnehmer begrüßte und in einem “Verkehrspolitischen Statement” seine Vision für den öffentlichen Nahverkehr bis 2040 darstellte. Anschließend wurden die dort vorgestellten Ideen in einer angeregten und durchaus kontroversen Podiumsdiskussion diskutiert. Die Veranstaltung läuft noch bis zum 5. Juli.

Einen Nachbericht zu der Veranstaltung werden Sie in der Nahverkehrs-praxis 7/8-2023 lesen können.

hvv Prepaid Card

Ganz einfach ohne Bargeld Bus fahren: Ab sofort können Fahrgäste in den Bussen der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) ihr Ticket auch mit der neuen hvv Prepaid Card bezahlen. Damit schaffen die beiden Verkehrsunternehmen eine weitere attraktive Bezahlmöglichkeit. Das Besondere: Es werden weder Smartphone oder Computer noch ein eigenes Bankkonto benötigt.
Die hvv Prepaid Card wurde unter Projektleitung der VHH gemeinsam mit der HOCHBAHN für den hvv entwickelt und umgesetzt. Die Karte selbst ist kostenlos und kann mit einem Guthaben in Fünf-Euro-Schritten aufgeladen werden. Das maximale Guthaben liegt bei 150 Euro. Zum Start ist die hvv Prepaid Card an allen U-Bahn-Haltestellen an den neuen Fahrkartenautomaten der Hochbahn erhältlich. In den kommenden Wochen werden weitere Verkaufsstellen bestückt, ab Mitte August gibt es die hvv Prepaid Card dann auch an über 640 Verkaufsstellen der teilnehmenden Vertriebspartner, darunter zahlreiche Kioske, Rewe-, Penny- und Toom-Märkte sowie Tankstellen. Weitere Verkaufsstellen folgen. Eine aktuelle Übersicht aller Vertriebsstellen finden Fahrgäste im Internet unter https://www.hvv.de/prepaidcard.
Überall da, wo die hvv Prepaid Card erhältlich ist, kann sie auch aufgeladen werden. Neben den genannten Shops zusätzlich auch überall innerhalb des Systems Schiene, also an allen S-Bahn- und DB-Regio-Stationen. Die Anmeldung und das Hinterlegen von Konto- oder Kreditkartendaten in einem System sind dabei nicht notwendig. Die Karte eignet sich so zum Beispiel für Eltern, die ihren Kindern spontane Busfahrten ermöglichen möchten. Wenn die Karte bar bezahlt und aufgeladen wird, werden – genau wie bei der heutigen Barzahlung – keine persönlichen Daten der Fahrgäste erhoben.
Die Handhabung ist denkbar einfach: Die Busse der VHH und der HOCHBAHN sind im Einstiegsbereich mit Terminals ausgestattet. Dort kann der Fahrgast mit dem zuvor aufgeladenen Guthaben der hvv Prepaid Card kontaktlos bezahlen. Dazu tippt man am Terminal auf „Fahrkarte kaufen“, hält die hvv Prepaid Card vor das Lesegerät und wählt eine Fahrkarte aus. Es können Fahrkarten für das gesamte hvv-Gebiet und mehrere Personen gekauft werden.
Der Fahrkartenprüfdienst im gesamten hvv kann die hvv Prepaid Card einlesen und sehen, ob damit eine gültige Fahrkarte gekauft wurde. Nach jedem Fahrkartenkauf wird das aktuelle Restguthaben auf den Terminals im Bus angezeigt. Wer ein Smartphone nutzt, kann sich zudem die App hvv Card Info herunterladen. Mit ihr kann das Restguthaben ebenfalls jederzeit angezeigt werden. Wer seine hvv Prepaid Card nicht mehr nutzen möchte, kann die Karte in den Servicestellen des hvv zurückgeben und sich das restliche Guthaben auszahlen lassen.

Quelle: Hamburger Verkehrsverbund GmbH

BMDV fördert alternative Antriebe auf der Schiene

Wissing: “Wir investieren 93 Millionen Euro für alternative Antriebe auf der Schiene in 2023

Das Förderprogramm alternativer Antriebe im Schienenverkehr des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) geht in die dritte Runde. Ab sofort können Anträge für die Beschaffung und Umrüstung alternativer Antriebe im Schienenverkehr sowie für deren betriebsnotwendige Infrastruktur eingereicht werden. Dafür stellt das BMDV rund 93 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesminister Volker Wissing: „Auf nicht-elektrifizierten Schienenstrecken sind alternative Antriebe eine sinnvolle klimaneutrale Option, wenn es sich vor Ort nicht rechnet, den Streckenabschnitt mit einer Oberleitung auszustatten. Deshalb unterstützen wir Unternehmen im Schienenverkehr technologieoffen mit weiteren 93 Millionen Euro dabei, von Dieselloks auf saubere Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoff umzusteigen.“ Mit der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr unterstützt das BMDV seit Februar 2021 die Marktaktivierung und den Markthochlauf alternativer Antriebstechnologien auf der Schiene. Die Richtlinie stellt eine von vier Säulen des Bahn-Elektrifizierungsprogramms des Bundes dar, um den Elektrifizierungsgrad des Schienenverkehrs in Deutschland zu erhöhen. Der dritte Förderaufruf zielt auf lokal emissionsfreie alternative Antriebe. Als förderfähig angesehen werden: Triebzüge für den Schienenpersonennahverkehr und Lokomotiven für den Schienengüterverkehr mit lokal CO2-freien, alternativen Antrieben, Lade- und Betankungsinfrastrukturen für den Betrieb alternativer Antriebe sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und Studien zu Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebe im Schienenverkehr (Schienenpersonennah-, Schienengüter- und Rangierverkehr)

Die offiziellen Dokumente zum Förderaufruf können über die Internetseite des Projektträger Jülich aufgerufen werden (www.ptj.de/projektfoerderung/schienenfahrzeuge/aufruf). Anträge können bis einschließlich 28. August 2023 eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Insgesamt werden 412 Millionen Euro im Zeitraum von 2021-2026 über die Richtlinie bereitgestellt. Der Anteil der Mittel für die Fahrzeugförderung wird im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) bereitgestellt. In einem Online-Seminar gehen die NOW GmbH und der Projektträger Jülich (PtJ) auf die Inhalte des neuen Förderaufrufs ein.

Weitere Informationen finden Sie hier: Anmeldung zum Seminar www.ptj.de/projektfoerderung/schienenfahrzeuge/aufrufwww.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/alternative-antriebe-im-schienenverkehr

Die EM-Bahn der BOGESTRA

Seit Ende Juni gibt es in Gelsenkirchen auf den Gleisen der BOGESTRA einen echten Blickfang: eine Straßenbahn im offiziellen Design der UEFA EURO 2024™. Das Fahrzeug wurde bei der „Jungfernfahrt“ an der Haltestelle Veltins-Arena von Oberbürgermeisterin Karin Welge, Gelsenkirchens EM-Botschafter Gerald Asamoah und BOGESTRA-Vorstand Jörg Filter vorgestellt.

„Wir haben noch rund ein Jahr bis zum Start der EURO 2024. Das haben wir schon ausgiebig begangen. Wir hatten ein Länderspiel hier in der Arena. Das EURO-Maskottchen wurde in Gelsenkirchen vorgestellt. Man kann wirklich sagen: Die Vorfreude steigt. Gelsenkirchen ist im EM-Fieber. Und ab dem 22.6.2023 wird das noch einmal deutlich sichtbarer mit der EURO-Straßenbahn, die natürlich vorrangig auf der Linie der 302 verkehren wird. Bis zur Fußball-Europameisterschaft im nächsten Jahr wird sie nicht nur Fußballfans, sondern auch die Vorfreude auf einen schönen Fußballsommer 2024 befördern. Wir werden 2024 ein guter Gastgeber für den europäischen Fußball sein“, ist sich Oberbürgermeisterin Karin Welge sicher.

Ein Blickfang von außen und ein Überraschungsmoment im Inneren – das hatte die offizielle EURO-Straßenbahn der Gastgeberstadt Gelsenkirchen bei ihrer Jungfernfahrt zu bieten: Denn die Haltestellendurchsagen entlang der Linie 302 werden bis zur Fußball-Europameisterschaft von niemand Geringerem kommen als Gerald Asamoah.
Ab dem 23. Juni 2023 werden in allen Fahrzeugen entlang der Linie 302 in Gelsenkirchen diese besonderen Ansagen der Haltestellennamen zu hören sein. Dies gilt auch für alle BOGESTRA-Busse, die eine der 14 Kombihaltestellen Bus/Bahn entlang der Strecke anfahren, so zum Beispiel die (H) Schalker Meile, Buer Rathaus oder Ückendorfer Platz – insgesamt sind die Ansagen damit auf 21 Buslinien zu hören. Dabei werden die Fahrgäste der Linien 380 und 381 mit sechs Kombihaltestellen besonders oft in den Genuss kommen. Zählt man noch die Kombihaltestellen der Straßenbahnlinien 301 und 302 (Gelsenkirchen Hbf., Heinrich-König-Platz und Musiktheater) dazu, sind es mehrere Zehntausend Fahrgäste täglich, die die Stimme des EM-Botschafters Gerald Asamoah hören, so alleine am Gelsenkirchener Hauptbahnhof mehr als 45.000 Kunden werktäglich.
Fans, die sich die mehr als 20 Haltestellennamen in Ruhe zu Hause anhören möchten, können dies ab sofort online über die Website der BOGESTRA. Den Namen des Stadions selbst musste Gerald Asamoah übrigens gleich zwei Mal einsprechen, schließlich wird aus der Haltestelle „Veltins-Arena“ während der EM wieder die „Arena AufSchalke“.

Quelle: BOGESTRA

Klaus Klar zum Vorsitzenden der HDN gewählt

Der Rheinbahn-Vorstandsvorsitzende und Arbeitsdirektor Klaus Klar ist am Donnerstag, 29. Juni 2023, in der Mitgliederversammlung der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) in Magdeburg von allen 161 anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen einstimmig für drei Jahre zum Vorsitzenden der HDN gewählt worden.
In dieser zusätzlichen Funktion obliegt Klaus Klar die Leitung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Haftpflichtgemeinschaft. Zuvor gehörte Klaus Klar seit dem 30. Juni 2011 dem Beirat der HDN an, bevor er am 27. Juni 2019 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde.
Die HDN wurde 1903 gegründet und ist auf die Absicherung der besonderen Risiken von ÖPNV-Unternehmen spezialisiert. Unter dem Leitgedanken der Solidarität sichern die mehr als 430 Mitglieder ihre Risiken über die HDN ab. In der Solidargemeinschaft werden nur Aufwendungen für Versicherungsfälle und niedrige Verwaltungskosten nach dem risikogerechten und transparenten Umlageverfahren auf die Mitglieder verteilt. Die HDN verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht und setzt somit den Versicherungsgedanken, die kostendeckende gegenseitige Absicherung von gleichartigen Risiken, in seiner ursprünglichen und unverändert modernen Form um.

Quelle: Rheinbahn AG

Fahrgastzahlen in NRW unter 2019-Niveau

Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im ersten Quartal 2023 deutlich mehr Fahrgäste in Bussen und Stadtbahnen transportiert als im Vorjahreszeitraum, aber weniger als noch 2019. Wie das Statistische Landesamt NRW mitteilte, lag die Zahl mit rund 493 Millionen Fahrgästen im Personennahverkehr mehr als 12 Prozent über der Zahl im ersten Quartal 2022. Damit lag sie aber noch 13 Prozent unter dem Niveau des Vor-Corona-Vergleichsjahres 2019.
Einen deutlichen Zuwachs gab es für die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr. Sie waren im ersten Quartal 2023 mit 32,4 Millionen Beförderten rund 42 Prozent höher als im ersten Quartal 2022 und um fast 48 Prozent höher als 2019. Nach Angaben des Landesamtes hat sich auch die Beförderungsleistung der Bahnen im Zeitraum seit 2019 nahezu verdoppelt.

Quelle: zeit.de

Geänderte Ticketpreise im VRS

Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gelten ab Samstag, 01. Juli 2023, neue Preise für verschiedene Tickets. Damit wird die zweite Stufe der im Herbst 2022 beschlossenen Tarifanpassung realisiert. Das Deutschlandticket gehört nicht zu den Tickets mit neuem Preis. Es kostet weiterhin 49 Euro pro Monat. Die Tarifanpassung ist aufgrund extrem starker Preiserhöhungen in den Bereichen Energie, Personal und Material notwendig.
Noch nicht entwertete Tickets, deren Preis sich geändert hat, gelten noch bis zum 30. September 2023. Tickets, die bis zu diesem Termin nicht genutzt wurden, können anschließend noch drei Jahre lang in den Kundencentern der im VRS zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen umgetauscht werden.
Alle Informationen zu den aktualisierten Preisen finden die Fahrgäste unter www.vrs.de. Die ab Samstag gültige Preistabelle finden Sie bei Bedarf im Anhang.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

DB muss Wettbewerbsbeschränkungen abstellen

Stellungnahme der Deutschen Bahn am Ende des Textes

Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 26. Juni 2023 verstößt die Deutsche Bahn AG gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn (DB) aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Staatskonzern Deutsche Bahn ist das in Deutschland mit weitem Abstand marktbeherrschende Verkehrsunternehmen im Schienenpersonenverkehr. Die Dienstleistungen von Mobilitätsplattformen, Reisenden eine integrierte Routenplanung zu ermöglichen, sind ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn nicht denkbar. Daher unterfällt die Deutsche Bahn der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber anderen Unternehmen. Konkret geht es um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen für die Drittplattformen. Ohne eine wirksame kartellrechtliche Durchsetzung können die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen nicht im Wettbewerb zur Deutschen Bahn funktionieren.“

Mobilitätsplattformen bieten ihren Kunden vergleichende Informationen für Reiserouten mit verschiedenen Verkehrsmitteln und verkehrsträgerübergreifend sowie die Buchung entsprechender Tickets und Fahrkarten an. Hierfür spielen die Eisenbahn und die Verkehrsleistungen der DB eine wichtige Rolle. So vermitteln die Plattformen etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern.
Die DB ist einerseits das marktbeherrschende Schienenverkehrsunternehmen und andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal „bahn.de“ und mit ihrer App „DB Navigator“. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht des Amtes Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie die Vorenthaltung einer Inkassoprovision. Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zahlen zu wollen, stand im Verfahren zudem die Pflicht zur Zahlung einer solchen Provision nach kartellrechtlichen Entgeltmaßstäben in Rede.
Zum anderen verweigert die DB den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind (sog. Prognosedaten). Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen.
Zwar ist die DB durch die seit dem 7. Juni 2023 geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung verpflichtet, Prognosedaten für die Information der Reisenden zu teilen. Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes reicht das für die Abstellung des kartellrechtlichen Verstoßes aber nicht aus. Die EU-Fahrgastrechteverordnung erfasst nicht alle erforderlichen Prognosedaten und lässt wichtige Aspekte der kommerziellen und technischen Umsetzung regelungsbedürftig.

Andreas Mundt: „Eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung ist nach langen Verhandlungen vor allem an einzelnen kommerziellen Bedingungen gescheitert. Deshalb bedarf es einer behördlichen Anordnung, um mögliche Praktiken der Bevorzugung der eigenen Angebote oder nachteilige Konditionen für den Zugang zu Prognosedaten durch die marktbeherrschende Deutsche Bahn für die Zukunft zu verhindern. Außerdem hat die Deutsche Bahn eine Reihe von Vertragsklauseln zu ändern, mit denen die Mobilitätsplattformen als Online-Partner behindert werden können. Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“

Das Bundeskartellamt hat der DB unter anderem folgende Maßnahmen auferlegt:

– Die Mobilitätsplattformen können zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der DB auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen.
– Online-Partner der DB können zukünftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
– Die DB hat Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen. Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst. Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten; sie war nicht Gegenstand des Verfahrens.
– Die Regelungen in der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung zur Bereitstellung von Prognosedaten werden ergänzt, die Umsetzung insbesondere der kommerziellen und technischen Konditionen durch Vorgaben näher geregelt und ein Zugang auch für Drittdaten eröffnet. Der Datenzugang Dritter muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Die Abstellungsverfügung hat insgesamt einen in die Zukunft gerichteten Regelungscharakter, um einen Wettbewerb um smarte Mobilitätsdienstleistungen noch stärker als bisher in Gang zu setzen. Die Vereinbarung der vertraglichen Einzelheiten und die konkrete Vertragsausgestaltung überlässt das Bundeskartellamt mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte von Unternehmen den Vertragspartnern selbst. Für die Verhandlungen sind Fristen vorgesehen.
Die Auswirkungen der jetzt abzustellenden Wettbewerbsbeschränkungen berühren auch die Interessen anderer Verkehrsunternehmen, die ebenfalls auf den Mobilitätsplattformen der Online-Partner der DB zu finden sind. Gerade für die in Deutschland deutlich kleineren und weniger bekannten Eisenbahnunternehmen können Mobilitätsplattformen ein wichtiger Kanal sein, um ihre Reichweite zu erhöhen und Nachfrager für ihre Verkehrsdienstleistungen zu gewinnen.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Die DB hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Quelle: Bundeskartellamt

Stellungnahme der Deutschen Bahn

Mit großem Unverständnis hat die Deutsche Bahn (DB) den heutigen Beschluss des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen, in dem von der DB zahlreiche Änderungen ihres Vertriebsmodells verlangt werden. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden einzelner internationaler Online-Vertriebsplattformen. Im Zentrum stand dabei ursprünglich die Weitergabe von Echtzeitdaten, zu denen zum Beispiel die prognostizierten Ankunfts- und Abfahrtszeiten von ICE- und Intercity-Zügen gehören. Zur Datenweitergabe hat die DB frühzeitig deutlich gemacht, dass sie ihre Echtzeitdaten als Teil eines europaweiten Paketes zur Verbesserung der Fahrgastrechte ab dem 7. Juni mit ihren Vertriebspartnern teilen wird.
Der nun erlassene Beschluss geht jedoch weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus. Er verpflichtet die DB, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für die DB bieten. Hinter den Online-Plattformen stehen oftmals kapitalkräftige US-Großbanken, weltweit agierende Vermögensverwaltungsgesellschaften und Fonds. Zudem verpflichtet der Beschluss die DB unter anderem auch, ihre markenrechtlich geschützten Begriffe und Vertriebskanalbezeichnungen wie „DB Navigator“ und „bahn.de“ für das Suchmaschinenmarketing der Online-Plattformen freizugeben. Die Folge: Suchen Kund:innen beispielsweise nach dem Begriff „bahn.de“, landen sie künftig unter Umständen auf der Seite einer Online-Plattform. So können die Plattformen Kund:innen weg von den DB-Kanälen hin zu ihren eigenen Kanälen lenken.
Der Beschluss des Bundeskartellamts hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für die DB. Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber. So verfügt die DB mit bahn.de und der App DB Navigator selbst über leistungsstarke und erfolgreiche Vertriebsplattformen, in deren Ausbau sie weiter investieren möchte. Der DB werden finanzielle Mehrbelastungen auferlegt, die im schlimmsten Fall zu höheren Ticketpreisen und weniger Investitionen führen.
Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein. Die DB wird Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bundeskartellamts einlegen.

Quelle: Deutsche Bahn

Hessen erhält erstes Nahmobilitätsgesetz

Hessen stärkt die Bedeutung und die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs.  „Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag zur Verabschiedung des ersten hessischen Nahmobilitätsgesetzes. Das Land greift damit zentrale Forderungen der Initiative Verkehrswende auf.
Im Einzelnen bestimmt das Gesetz, dass für den Bau von Radwegen an Landesstraßen künftig Mittel in Höhe von mindestens zehn Prozent der Ausgaben für den Straßenbau selbst vorzusehen sind. Unfallkommissionen, wie sie auf lokaler Ebene bereits auf freiwilliger Basis bestehen, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen, sind künftig vorgeschrieben. Bei Um- und Ausbau von Straßen sollen Sicherheitsanalysen erfolgen. Das Gesetz orientiert sich am Ziel eines Verkehrs ohne Todesopfer und Schwerverletzte („Vision Zero“). Für den Landesstraßenbau wird der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ festgeschrieben.

Tarek Al-Wazir, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: „Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein.“

Eine gesetzliche Grundlage erhält auch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH), die seit 2016 durch Beratung, Vernetzung und Informationsaustausch viel für die Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs in Hessen bewirkt hat. Ihr gehören inzwischen alle 21 Landkreise und mehr als 250 Städte und Gemeinden an.
„Immer mehr Wege in Hessen werden zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt“, sagte der Minister. „Je besser und sicherer die Bedingungen, desto attraktiver ist es, das Auto stehen zu lassen. Gleichzeitig steigt die Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden.“
Al-Wazir verwies auf den zu hohen Treibhausgas-Ausstoß des derzeitigen Verkehrssystems. „Wir arbeiten konsequent dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Angebote für eine klimafreundliche und leistungsfähige Mobilität bekommen. Das Nahmobilitätsgesetz ist ein weiterer Baustein.“
Schon seit Jahren steigert das Land die Investitionen in die Nahmobilität. Für 2023 und 2024 stehen zusammen 48 Mio. Euro für gute und sichere Radwege in hessischen Städten und Gemeinden zur Verfügung. Für den Ausbau von Radwegen an Landesstraßen sind für 2023 Rekordsummen von 13 Mio. und für 2024 von 17 Mio. Euro eingeplant.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen