„Ich freue mich, dass der RMV ab Dezember 2017 stufenweise die S-Bahnen auch nachts verkehren lassen wird“, sagte der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann zu den entsprechenden Planungen. „Damit wächst die Region weiter zusammen und gewinnt an Attraktivität.“ Feldmann kündigte weiter an, die Stadt Frankfurt werde ab Dezember 2018 schrittweise damit beginnen, auch bei den innerstädtischen U- und Straßenbahnlinien den Nachtverkehr einzuführen. „Der große Erfolg des Nachtbusnetzes zeigt, dass eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist“, so der Oberbürgermeister. „In einer urbanen Metropole erwarten die Bürger einfach ein entsprechendes Angebot. Mit der gleichzeitigen Einführung des durchgehenden Nachtverkehrs bei S-, U- und Straßenbahn wird der öffentliche Nahverkehr auch nachts optimal vernetzt.“
Vertrag von AVV-Geschäftsführer Heiko Sedlaczek verlängert
Der Aufsichtsrat der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, den Vertrag mit Geschäftsführer Heiko Sedlaczek um weitere fünf Jahre bis 31.12.2022 zu verlängern. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Sedlaczek ist zeitgleich Geschäftsführer der Nahverkehr Rheinland GmbH in Köln. Seit 1999 ist er in verschiedenen Positionen beim AVV tätig und seit Januar 2013 ebenso Geschäftsführer der Verbundgesellschaft in Aachen wie sein Kollege Hans-Peter Geulen, der seit 2014 die Geschicke der AVV GmbH mit ihm zusammen lenkt und leitet.
Großauftrag aus Großbritannien für Volvo
Mit der Anschaffung von 174 neuen Doppelstock-Hybridbussen Volvo B5LH hat der Verkehrsbetreiber Arriva in Großbritannien eine bedeutende Investition in seine Fahrzeugflotte durchgeführt. An den multinational tätigen Verkehrsbetreiber aus Sunderland werden derzeit sukzessive 174 Doppelstock-Neufahrzeuge Volvo B5LH mit Hybridantrieb ausgeliefert. Aus diesem Auftrag werden 123 Hybridbusse in den Londoner Busbetrieb des Unternehmens integriert. Die restlichen 51 Fahrzeuge werden auf Nahverkehrsstrecken in Merseyside eingesetzt.
Elektromobilität in Wolfsburg
Für die nächsten Schritte in Richtung eMobility hat MAN Truck & Bus eine weitere Innovationspartnerschaft geschlossen. Gemeinsam mit den Stadtwerken Wolfsburg AG (STAWAG) und der Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) soll künftig der Einsatz alternativer Antriebe in Linienbussen vorangetrieben werden. Die WVG und die STAWAG streben den Einsatz dieser Fahrzeuge auf Linien im ÖPNV-Netz in Wolfsburg und seinem direkten Umland an.
Diese Partnerschaft umfasst unter anderem die Definition von Anforderungen und möglichen Fahrzeugkonzepten sowie den Austausch zu Ladetechnologien und -infrastruktur. 2019 könnten dann Elektrobusse von MAN im WVG-Netz in Wolfsburg erstmals in den Testeinsatz gehen und unter realen Bedingungen im Linienbetrieb erprobt werden.
26 Stadtbahnwagen in Düsseldorf zurzeit nicht einsetzbar
Nachdem im Januar an mehreren B80-Stadtbahnen in Aluminiumbauweise Risse in der Unterkonstruktion aufgetaucht sind, überprüft die Rheinbahn im Moment jeden Wagen der betroffenen Baureihe regelmäßig in ihrer Werkstatt. Dabei sind zwischenzeitlich Risse an weiteren Fahrzeugen aufgefallen, sodass die Rheinbahn in Absprache mit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) aktuell 26 Stadtbahnen nicht einsetzt.
Zusammen mit einem Fachunternehmen und der TAB verfolgt die Werk-statt ein zweistufiges Instandhaltungskonzept. In der ersten Stufe will sie herausfinden, warum plötzlich Risse an der Konstruktion der ansonsten sehr soliden Bahnen auftreten. Außerdem soll ein Reparaturverfahren gefunden werden, damit die Wagen so schnell wie möglich wieder im Liniendienst fahren können. In der zweiten Stufe sollen die betroffenen Stadtbahnen dauerhaft saniert werden.
Die Rheinbahn versucht, die Auswirkungen für ihre Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Aktuell entfallen lediglich einige Verstärkerfahrten (E-Wagen), die zusätzlich zu den im Fahrplan veröffentlichten Bahnen gefahren wären. Außerdem kann es gelegentlich vorkommen, dass statt der sonst üblichen Doppelzüge einzelne Bahnen fahren.
Verkauf von Vossloh Electrical Systems an Knorr-Bremse abgeschlossen
Der Verkauf des Geschäftsfelds Electrical Systems der Vossloh AG an die Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH, eine 100%ige Tochter der Knorr-Bremse AG wurde gestern erfolgreich abgeschlossen. Das Bundeskartellamt hat die erforderliche Kartellfreigabe für den am 21. Dezember 2016 unterzeichneten Veräußerungsvertrag am 20. Januar 2017 erteilt. Mit dem Vollzug der Transaktion wird die Nettofinanzschuld des Vossloh-Konzerns in einer Größenordnung von 45 Mio Euro reduziert.
GDL fordert mehr Bahnkompetenz an der Spitze der DB
„Rüdiger Grube ist 2009 mit dem Versprechen angetreten, sich um das Brot-und Butter-Geschäft, den Schienenverkehr in Deutschland zu kümmern. Das war ein ehrenwertes Vorhaben, doch angesichts des desaströsen Zustands der Schiene bleibt vor allem eines festzuhalten: Er hat sein Versprechen nicht gehalten und das von Mehdorn auf Börsengang getrimmte Unternehmen nicht aufs richtige Gleis gesetzt.“ Mit diesen Worten kommentierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, den Rücktritt von Rüdiger Grube als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn.
Grube hat dem System Eisenbahn vor allem mit seinen Äußerungen zum baldigen autonomen Fahren von Zügen geschadet. Weselsky: „Wer anschließend in einem autonomen Straßenfahrzeug von Google oder vor einem selbstfahrenden Omnibus posiert, der erweist der Eisenbahn einen Bärendienst. Den ehrenwerten Berufen der Lokomotivführer und Zugbegleiter wurden dadurch Zukunftsperspektiven entzogen und keinen wird es wundern, wenn sich immer weniger junge Menschen für diese Berufe entscheiden. Dabei ist der Personalmangel beim Zugpersonal schon jahrelang eines der dringendsten Probleme.“
Doch Grube alleine die Schuld an der Misere anzulasten, hieße zu kurz zu springen. „An der Konzernspitze fehlt es schlicht an kompetenten Eisenbahnern und glasklaren Vorgabe durch den Eigentümer Bund“, so Weselsky. „Anders als mit einer kompletten Unkenntnis des komplexen Eisenbahnsystems sind die Fehlentwicklungen der letzten Jahre nicht zu erklären. Außerdem muss der Eigentümer Bund nicht Lippenbekenntnisse zur Zukunft des Eisenbahnsystems abgeben, sondern mit einer umfassenden Neuausrichtung der Infrastruktur dem Bahnvorstand auch klare Vorgaben machen.“
Rekordjahr für HandyTicket Deutschland
Für die Ticket-App HandyTicket Deutschland war 2016 ein neues Rekordjahr. Sowohl der Ticketumsatz als auch die Neuanmeldungen konnten im Vergleich zum Vorjahr 2015 um fast 40 % gesteigert werden. Noch nie wurden so viele Tickets über die Plattform gekauft wie im letzten Jahr. Die enormen Zuwachsraten sind vor allem durch den neuen Markenauftritt zu erklären. Seit Oktober 2016 hat HandyTicket Deutschland einen neuen Look – einschließlich neuer Website und überarbeiteter Apps. Das letzte Quartal war das mit Abstand umsatzstärkste seit Bestehen der Plattform.
Direktvergabe zur Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Fernverkehr
Abellio sieht sich durch das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Westfalen in seiner Auffassung bestätigt, dass die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur „Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenverkehr“ einen Verstoß gegen nationales und europäisches Vergaberecht darstellt. „Wir freuen uns über die getätigten Aussagen und das klare Votum der Vergabekammer. Der Beschluss stimmt uns optimistisch, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen eine faire Chance auf transparente Wettbewerbsverfahren auch für Fernverkehrsleistungen erhalten“, betonte Stephan Krenz, CEO von Abellio Deutschland.
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Nordhessen (NVV) hatten europaweit bekannt gemacht, schrittweise Fahrten des IC 51 der DB Fernverkehr AG für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Westfalen-Tarifs zwischen Dortmund und Kassel im Wege der Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Fernverkehr ab Dezember 2017 für fünf Jahre zu öffnen (EU-Bekanntmachung 2016/S 213-388533 vom 04.11.2016). Nach erfolgloser Rüge gegen dieses Vorgehen hatte Abellio einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen eingelegt.
Die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster ist nun den rechtlichen Argumenten von Abellio gefolgt und hat dem NWL und NVV aufgegeben, die geforderten Leistungen im Wege eines formellen europaweiten Vergabeverfahrens auszuschreiben. „Die Vergabekammer hat klargestellt, dass Abellio sehr wohl technisch in der Lage sei, Fahrten auf der Strecke zwischen Dortmund und Kassel anzubieten. Da uns diese Möglichkeit von den Aufgabenträgern verwehrt wurde, musste die Kammer unserer Argumentation folgen. Alle interessierten Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, die ausgeschriebenen Leistungen anzubieten. Alles andere wäre ein Kunstgriff, wie die Kammer es zu Recht formuliert hat. Das Votum der Kammer ist daher ein sehr wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness auf der Schiene in Deutschland“, unterstrich Krenz nach der Bekanntgabe des Beschlusses.
Bei der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer zum Vergabenachprüfungsverfahren am 19. Januar 2017 hatte Abellio als künftiger Betreiber des Rhein-Ruhr-Express (RRX) auf der Strecke Dortmund – Kassel deutlich gemacht, dass die Direktvergabe eine Verfälschung des Wettbewerbs zur Folge hätte und daher eine verschleierte Beauftragung durch Anerkennung von Nahverkehrstarifen in Fernverkehrszügen im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Bahn AG rechtlich nicht statthaft ist.
Gegen diesen Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen durch die DB oder den NWL eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf möglich.
Schlichtung verschoben
Die Schlichtung in dem von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv-MoVe) unter Leitung von Ministerpräsident Bodo Ramelow und Ministerpräsident a.D. Matthias Platzeck geführten Verfahren wird bis zum 9. Februar ausgesetzt.
Der aktive Schlichtungszeitraum verlängert sich dadurch bis zum Ende der 7. Kalenderwoche und soll zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Notwendig ist die Aussetzung, um weitere Grundlagen zur Fortsetzung der Gespräche zu erstellen.
Weiterhin gilt das Prinzip von Schlichten und Schweigen. Die Tarifpartner und Schlichter werden sich vor Ablauf der Schlichtung nicht öffentlich äußern.