Fahrgastzahlen in NRW unter 2019-Niveau

Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im ersten Quartal 2023 deutlich mehr Fahrgäste in Bussen und Stadtbahnen transportiert als im Vorjahreszeitraum, aber weniger als noch 2019. Wie das Statistische Landesamt NRW mitteilte, lag die Zahl mit rund 493 Millionen Fahrgästen im Personennahverkehr mehr als 12 Prozent über der Zahl im ersten Quartal 2022. Damit lag sie aber noch 13 Prozent unter dem Niveau des Vor-Corona-Vergleichsjahres 2019.
Einen deutlichen Zuwachs gab es für die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr. Sie waren im ersten Quartal 2023 mit 32,4 Millionen Beförderten rund 42 Prozent höher als im ersten Quartal 2022 und um fast 48 Prozent höher als 2019. Nach Angaben des Landesamtes hat sich auch die Beförderungsleistung der Bahnen im Zeitraum seit 2019 nahezu verdoppelt.

Quelle: zeit.de

Geänderte Ticketpreise im VRS

Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gelten ab Samstag, 01. Juli 2023, neue Preise für verschiedene Tickets. Damit wird die zweite Stufe der im Herbst 2022 beschlossenen Tarifanpassung realisiert. Das Deutschlandticket gehört nicht zu den Tickets mit neuem Preis. Es kostet weiterhin 49 Euro pro Monat. Die Tarifanpassung ist aufgrund extrem starker Preiserhöhungen in den Bereichen Energie, Personal und Material notwendig.
Noch nicht entwertete Tickets, deren Preis sich geändert hat, gelten noch bis zum 30. September 2023. Tickets, die bis zu diesem Termin nicht genutzt wurden, können anschließend noch drei Jahre lang in den Kundencentern der im VRS zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen umgetauscht werden.
Alle Informationen zu den aktualisierten Preisen finden die Fahrgäste unter www.vrs.de. Die ab Samstag gültige Preistabelle finden Sie bei Bedarf im Anhang.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

DB muss Wettbewerbsbeschränkungen abstellen

Stellungnahme der Deutschen Bahn am Ende des Textes

Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 26. Juni 2023 verstößt die Deutsche Bahn AG gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn (DB) aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Staatskonzern Deutsche Bahn ist das in Deutschland mit weitem Abstand marktbeherrschende Verkehrsunternehmen im Schienenpersonenverkehr. Die Dienstleistungen von Mobilitätsplattformen, Reisenden eine integrierte Routenplanung zu ermöglichen, sind ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn nicht denkbar. Daher unterfällt die Deutsche Bahn der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber anderen Unternehmen. Konkret geht es um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen für die Drittplattformen. Ohne eine wirksame kartellrechtliche Durchsetzung können die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen nicht im Wettbewerb zur Deutschen Bahn funktionieren.“

Mobilitätsplattformen bieten ihren Kunden vergleichende Informationen für Reiserouten mit verschiedenen Verkehrsmitteln und verkehrsträgerübergreifend sowie die Buchung entsprechender Tickets und Fahrkarten an. Hierfür spielen die Eisenbahn und die Verkehrsleistungen der DB eine wichtige Rolle. So vermitteln die Plattformen etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern.
Die DB ist einerseits das marktbeherrschende Schienenverkehrsunternehmen und andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal „bahn.de“ und mit ihrer App „DB Navigator“. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht des Amtes Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie die Vorenthaltung einer Inkassoprovision. Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zahlen zu wollen, stand im Verfahren zudem die Pflicht zur Zahlung einer solchen Provision nach kartellrechtlichen Entgeltmaßstäben in Rede.
Zum anderen verweigert die DB den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind (sog. Prognosedaten). Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen.
Zwar ist die DB durch die seit dem 7. Juni 2023 geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung verpflichtet, Prognosedaten für die Information der Reisenden zu teilen. Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes reicht das für die Abstellung des kartellrechtlichen Verstoßes aber nicht aus. Die EU-Fahrgastrechteverordnung erfasst nicht alle erforderlichen Prognosedaten und lässt wichtige Aspekte der kommerziellen und technischen Umsetzung regelungsbedürftig.

Andreas Mundt: „Eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung ist nach langen Verhandlungen vor allem an einzelnen kommerziellen Bedingungen gescheitert. Deshalb bedarf es einer behördlichen Anordnung, um mögliche Praktiken der Bevorzugung der eigenen Angebote oder nachteilige Konditionen für den Zugang zu Prognosedaten durch die marktbeherrschende Deutsche Bahn für die Zukunft zu verhindern. Außerdem hat die Deutsche Bahn eine Reihe von Vertragsklauseln zu ändern, mit denen die Mobilitätsplattformen als Online-Partner behindert werden können. Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“

Das Bundeskartellamt hat der DB unter anderem folgende Maßnahmen auferlegt:

– Die Mobilitätsplattformen können zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der DB auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen.
– Online-Partner der DB können zukünftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
– Die DB hat Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen. Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst. Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten; sie war nicht Gegenstand des Verfahrens.
– Die Regelungen in der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung zur Bereitstellung von Prognosedaten werden ergänzt, die Umsetzung insbesondere der kommerziellen und technischen Konditionen durch Vorgaben näher geregelt und ein Zugang auch für Drittdaten eröffnet. Der Datenzugang Dritter muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Die Abstellungsverfügung hat insgesamt einen in die Zukunft gerichteten Regelungscharakter, um einen Wettbewerb um smarte Mobilitätsdienstleistungen noch stärker als bisher in Gang zu setzen. Die Vereinbarung der vertraglichen Einzelheiten und die konkrete Vertragsausgestaltung überlässt das Bundeskartellamt mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte von Unternehmen den Vertragspartnern selbst. Für die Verhandlungen sind Fristen vorgesehen.
Die Auswirkungen der jetzt abzustellenden Wettbewerbsbeschränkungen berühren auch die Interessen anderer Verkehrsunternehmen, die ebenfalls auf den Mobilitätsplattformen der Online-Partner der DB zu finden sind. Gerade für die in Deutschland deutlich kleineren und weniger bekannten Eisenbahnunternehmen können Mobilitätsplattformen ein wichtiger Kanal sein, um ihre Reichweite zu erhöhen und Nachfrager für ihre Verkehrsdienstleistungen zu gewinnen.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Die DB hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Quelle: Bundeskartellamt

Stellungnahme der Deutschen Bahn

Mit großem Unverständnis hat die Deutsche Bahn (DB) den heutigen Beschluss des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen, in dem von der DB zahlreiche Änderungen ihres Vertriebsmodells verlangt werden. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden einzelner internationaler Online-Vertriebsplattformen. Im Zentrum stand dabei ursprünglich die Weitergabe von Echtzeitdaten, zu denen zum Beispiel die prognostizierten Ankunfts- und Abfahrtszeiten von ICE- und Intercity-Zügen gehören. Zur Datenweitergabe hat die DB frühzeitig deutlich gemacht, dass sie ihre Echtzeitdaten als Teil eines europaweiten Paketes zur Verbesserung der Fahrgastrechte ab dem 7. Juni mit ihren Vertriebspartnern teilen wird.
Der nun erlassene Beschluss geht jedoch weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus. Er verpflichtet die DB, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für die DB bieten. Hinter den Online-Plattformen stehen oftmals kapitalkräftige US-Großbanken, weltweit agierende Vermögensverwaltungsgesellschaften und Fonds. Zudem verpflichtet der Beschluss die DB unter anderem auch, ihre markenrechtlich geschützten Begriffe und Vertriebskanalbezeichnungen wie „DB Navigator“ und „bahn.de“ für das Suchmaschinenmarketing der Online-Plattformen freizugeben. Die Folge: Suchen Kund:innen beispielsweise nach dem Begriff „bahn.de“, landen sie künftig unter Umständen auf der Seite einer Online-Plattform. So können die Plattformen Kund:innen weg von den DB-Kanälen hin zu ihren eigenen Kanälen lenken.
Der Beschluss des Bundeskartellamts hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für die DB. Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber. So verfügt die DB mit bahn.de und der App DB Navigator selbst über leistungsstarke und erfolgreiche Vertriebsplattformen, in deren Ausbau sie weiter investieren möchte. Der DB werden finanzielle Mehrbelastungen auferlegt, die im schlimmsten Fall zu höheren Ticketpreisen und weniger Investitionen führen.
Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein. Die DB wird Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bundeskartellamts einlegen.

Quelle: Deutsche Bahn

Hessen erhält erstes Nahmobilitätsgesetz

Hessen stärkt die Bedeutung und die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs.  „Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag zur Verabschiedung des ersten hessischen Nahmobilitätsgesetzes. Das Land greift damit zentrale Forderungen der Initiative Verkehrswende auf.
Im Einzelnen bestimmt das Gesetz, dass für den Bau von Radwegen an Landesstraßen künftig Mittel in Höhe von mindestens zehn Prozent der Ausgaben für den Straßenbau selbst vorzusehen sind. Unfallkommissionen, wie sie auf lokaler Ebene bereits auf freiwilliger Basis bestehen, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen, sind künftig vorgeschrieben. Bei Um- und Ausbau von Straßen sollen Sicherheitsanalysen erfolgen. Das Gesetz orientiert sich am Ziel eines Verkehrs ohne Todesopfer und Schwerverletzte („Vision Zero“). Für den Landesstraßenbau wird der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ festgeschrieben.

Tarek Al-Wazir, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: „Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein.“

Eine gesetzliche Grundlage erhält auch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH), die seit 2016 durch Beratung, Vernetzung und Informationsaustausch viel für die Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs in Hessen bewirkt hat. Ihr gehören inzwischen alle 21 Landkreise und mehr als 250 Städte und Gemeinden an.
„Immer mehr Wege in Hessen werden zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt“, sagte der Minister. „Je besser und sicherer die Bedingungen, desto attraktiver ist es, das Auto stehen zu lassen. Gleichzeitig steigt die Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden.“
Al-Wazir verwies auf den zu hohen Treibhausgas-Ausstoß des derzeitigen Verkehrssystems. „Wir arbeiten konsequent dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Angebote für eine klimafreundliche und leistungsfähige Mobilität bekommen. Das Nahmobilitätsgesetz ist ein weiterer Baustein.“
Schon seit Jahren steigert das Land die Investitionen in die Nahmobilität. Für 2023 und 2024 stehen zusammen 48 Mio. Euro für gute und sichere Radwege in hessischen Städten und Gemeinden zur Verfügung. Für den Ausbau von Radwegen an Landesstraßen sind für 2023 Rekordsummen von 13 Mio. und für 2024 von 17 Mio. Euro eingeplant.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Neue Funktionen der hvv switch-App

Die hvv switch-App entwickelt sich mit den Bedürfnissen ihrer Nutzer weiter und verfügt mit dem aktuellen Update über einige wichtige neue Funktionen. Ab sofort hat die App auch die Fahrplanauskunft integriert. Dieses neue Feature bietet Kundinnen und Kunden die zentrale Funktion der bekannten Fahrplanauskunft aus der hvv App. Direkt aus dem Startscreen heraus können sie ihren Zielort angeben und erhalten entsprechend des aktuellen Standortes die besten Verbindungen im hvv. Die Integration läuft step-by step: die Grundfunktionen sind ab sofort verfügbar und werden nach und nach ausgebaut.
Neu ist auch, dass hvv-Bestandskundinnen und -kunden nach und nach die Möglichkeit haben werden, ihr hvv Deutschlandticket, das sie bisher noch auf der hvv Card haben, in die hvv switch-App zu übertragen. In den kommenden Tagen werden in einem ersten Schritt 10.000 Bestandskundinnen und -kunden persönlich vom hvv angeschrieben. Die Ansprache weiterer Abonnentinnen und Abonnenten erfolgt sukzessive. Eine weitere Neuerung, die auf Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer integriert wurde, ist die Aufnahme der SEPA-Lastschrift als weitere Zahlungsmöglichkeit.
800.000-mal wurde die hvv switch-App bereits heruntergeladen. Bisher wurden bereits 230.000 hvv Deutschlandtickets verkauft. Alle Tickets werden digital ausgegeben. Die hvv switch-App ist dabei der beliebteste Vertriebsweg, gefolgt von der online bestellten Chipkarte. Schon heute können Nutzer*innen in der App neben Tickets für den ÖPNV auch die On-Demand-Services von MOIA, eine Carsharing-Flotte von mittlerweile 2.400 Fahrzeugen von SIXT share und MILES sowie die E-Scooter von TIER und Voi buchen. Aktuell wird die Integration von SHARE NOW vorbereitet. Die Integration des On-Demand-Angebotes hvv hop (ehemals ioki) ist in Planung.

Quelle: Hamburger Hochbahn

RSAG startet Antriebswende im Bus-Bereich

Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) investiert in eine klimafreundliche Busflotte und startet die Antriebswende mit 15 neuen Fahrzeugen: Gemeinsam mit Rostocks Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger und vielen weiteren Gästen wurden sieben von insgesamt 15 neuen Busse mit alternativen Antrieben direkt vor dem Rathaus symbolisch an den Fahrdienst übergeben. Erstmals kommen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zehn neue Biomethan-Busse des Herstellers MAN zum Einsatz. Fünf neue Elektro-Busse von MAN ergänzen zudem die E-Busflotte der RSAG.
Von den Biomethan-Niederflur-Bussen erhält die RSAG vier 18-Meter-Gelenkbusse und sechs 12-Meter-Standardbusse. Die Gelenkbusse bieten jeweils 42 Sitz- und circa 120 Stehplätze. Die Standardbusse können bis zu 97 Fahrgäste befördern.
Betankt werden die Busse ausschließlich mit Biomethan durch die parallel errichtete Gastankstelle auf dem Busbetriebshof in Rostock-Schmarl. Bei dem Biomethan handelt es sich um ein zertifiziertes Gas aus landwirtschaftlichen Abfällen. Mit diesem Antriebsmittel kommen die Biomethan-Busse auf eine ähnliche CO2-Bilanz wie Elektro-Busse, die mit grünem Strom geladen werden. Mit den Biomethan-Bussen sind Tagesumläufe mit bis zu 400 Kilometern möglich.
Durch den Einsatz der Biomethan-Busse wird der CO2-Ausstoß gegenüber herkömmlichen Bussen mit Dieselantrieb um 90 Prozent gesenkt. Zudem sind die Biomethan-Busse mit Effizient-Hybrid-Technik ausgestattet. Das bedeutet: Beim Bremsen wird mechanische Energie in elektrische Energie umgewandelt und in einem Super-Cap gespeichert. Diese gespeicherte Energie wird beim Fahrzeughalt genutzt, um das Bordnetz mit Energie zu versorgen und unterstützt den Anfahrvorgang. Diese Technik soll laut Herstelller bis zu 16 Prozent Kraftstoff sparen.
Wie alle Elektro-Busse sind auch die neuen E-Busse der RSAG deutlich leiser als Dieselbusse und mit Ökostrom im Tank völlig abgasfrei unterwegs. Bei den vollelektrischen Bussen erhält die RSAG neben den drei neuen Standardbussen erstmals auch zwei neue 18 Meter lange Niederflur-Gelenkbusse.
Die vollelektrischen Gelenkbusse vom Typ Lion`s City haben eine technische Kapazität von 45 Sitz- und circa 74 Stehplätzen und verfügen über eine Motorleistung von 363 PS. Die vollelektrischen Standardbusse haben 36 Sitz- und circa 39 Stehplätze und verfügen über eine Motorleistung von 218 PS. Auf dem Dach der E-Busse sind sechs bzw. acht Batteriepacks à 80 kWh verbaut. Mit einer Batterieladung sind etwa 210 Kilometer Reichweite möglich. Geladen werden die Elektro-Busse dann über Nacht ausschließlich mit grünem Strom der Stadtwerke Rostock AG auf dem Busbetriebshof in Rostock-Schmarl.

Quelle: Rostocker Straßenbahn AG (RSAG)

Wiederaufbereitung von Nutzfahrzeug-Batterien

Mit dem Hochlauf der Elektromobilität ist in Zukunft ein starker Anstieg an gebrauchten Batterien zu erwarten. Nach der ersten Verwendung der Energiespeicher im Lkw, Bus oder Transporter (1st-Life) bestehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten einer zweiten Nutzung: die erneute Verwendung im Fahrzeug (2nd-use), die Verwendung in einem anderen Einsatz (2nd-life), z.B. als stationäre Pufferspeicher, oder als letzte Möglichkeit das Recycling zur Rückgewinnung der wertvollen Rohstoffe. Von diesen Alternativen stellt die Aufbereitung der Batteriekomponenten für eine zweite Verwendung eine ökologische und wirtschaftliche Alternative dar.
Diesem Ziel hat sich das neue Forschungsprojekt REVAMP (Remanufacturing von variantenreichen Batteriemodulen mit automatisierten Montage- und Prüfprozessen) verschrieben. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Fördermaßnahme zur „Forschung in der Schwerpunktförderung Batteriezellfertigung”. Damit soll die Verwendungsquote für die 2nd-use- und 2nd-life-Batterienutzung am Standort Deutschland erhöht werden. Betreut wird das Projekt vom Projektträger VDI/VDE-IT.
Basis für diesen Remanufacturing genannten Prozess, der beispielsweise bereits bei aufbereiteten Motoren oder Fahrzeug-Komponenten existiert, ist die Zustandsbewertung und automatisierte Demontage von Batterierückläufern als Kernaspekt von REVAMP. Auf dieser Basis werden anschließend Aufbereitung, Remontage, Prüfung und das Wiedereinführen der Batterie in den Markt erforscht.
Im Projekt REVAMP engagieren sich von der RWTH Aachen das Werkzeugmaschinenlabor (WZL) sowie das Institut für Stromrichtertechnik und elektrische Antriebe (ISEA). Auch das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie (Fraunhofer IPT) ist Teil des Projekts. Aus der Industrie sind folgende Unternehmen involviert: Bertrandt Technikum GmbH, Software AG, IBG Automation GmbH, BE-Power GmbH, Wacker Neuson Produktion GmbH & Co. KG, Weidemann GmbH sowie MAN Truck & Bus SE als Konsortialführer.
Eine Herausforderung im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung von Nutzfahrzeugbatterien ist, dass diese unterschiedliche Alterungszustände aufweisen, wenn sie zur Zustandsbewertung zurückkommen. Auch die Tatsache, dass Form, Aufbau und Hersteller der Batterie unterschiedlich sein können, gehört zu den Herausforderungen des REVAMP-Projekts. Deshalb ist es sehr wichtig, dass das gesamte System des Remanufacturing flexibel gestaltet wird und auf die unterschiedlichen Zustände und Batterieeigenschaften reagieren kann.
Die Bearbeitung des Forschungsprojektes erfolgt in elf Arbeitspaketen: Ausgehend von methodischen und theoretischen Grundlagen werden Verfahren zu Zustandsbewertung und 2nd-use- sowie 2nd-life-Planung entwickelt. Darauf aufbauend werden Methoden zur Aufbereitung von Batteriekomponenten auf Pack-, Modul- und Zellebene erarbeitet. Parallel wird die flexible, automatisierte De- und Remontage geplant sowie die entsprechende Steuerungskomponenten erstellt.
Zusätzlich wird ein digitaler Zwilling entwickelt, der den gesamten Batterielebenszyklus abbilden soll. Dieser digitale Zwilling wird auch für eine auf Kennzahlen basierte Ökobilanzierung eingesetzt, um die getroffenen Entscheidungen für die Nachnutzung der Batterien zu bewerten und außerdem die Nachhaltigkeitsziele des Remanufacturing zu verfolgen. Die gewonnenen Ergebnisse werden abschließend in anwendungsnahen Tests validiert und im eMobility Technikum bei MAN in Nürnberg demonstriert.

Quelle: MAN Truck & Bus

ÖPNV-Ausbau kommt nicht voran

Die Menschen in Deutschland profitieren höchst unterschiedlich vom Deutschlandticket. Während in Baden-Württemberg und im Saarland 95 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner zumindest über ein Basisangebot von Bus und Bahn verfügen, sind es in Bayern lediglich 80 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern sogar nur 72 Prozent. Das geht aus einer heute veröffentlichten Analyse des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor.

„Die neuen Daten zeigen, Deutschland kommt beim Ausbau des ÖPNV nicht voran. Im Vergleich zu den 2020er-Zahlen ist das Angebot sogar leicht schlechter geworden. Jeder Zehnte ist nach wie vor von Bus und Bahn abgehängt“, sagte Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege am Montag in Berlin. Er forderte Bund und Länder auf, „nach der Preisoffensive mit dem Deutschlandticket nun eine Angebotsoffensive mit deutlich mehr Bus und Bahn in ganz Deutschland zu starten“.

Bemerkenswert ist das erneut schlechte Abschneiden bayerischer Landkreise. Unter den fünf Landkreisen in Deutschland mit der schlechtesten Anbindung befinden sich vier aus Bayern (Straubing-Bogen, 34%, Haßberge, 37%, Cham und Donau-Ries, jeweils 38%), 2020 waren es noch fünf. „Keiner der fünf am schlechtesten mit ÖPNV-Dienstleistungen versorgten Landkreise gehört zu den Landkreisen mit der geringsten Bevölkerungsdichte. Insofern ist eine gute oder schlechte ÖPNV-Anbindung kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis von guter oder schlechter Verkehrspolitik“, so der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer.
Spitzenreiter bei der Erreichbarkeit von Bus und Bahn in den Landkreisen (ohne kreisfreie Städte) sind Fürstenfeldbruck (Bayern, 99,16%) und der Main-Taunus-Kreis (Hessen, 99,09%). Beide Landkreise führten bereits das Vorgänger-Ranking an, haben allerdings die Plätze getauscht.
Das BBSR legt für seine Analyse den Anteil der Bevölkerung zugrunde, der innerhalb eines Radius von 600 Metern Luftlinie bis zu einer Bushaltestelle oder 1.200 Metern bis zu einem Bahnhof lebt, wobei die Stationen werktags mindestens zehn Fahrten pro Richtung anbieten müssen. Anders als das BBSR wertet die Allianz pro Schiene allerdings ein derartiges Angebot nicht als „komfortabel“, sondern lediglich als „Basisangebot, das noch keine vollwertige Alternative zum Auto bietet“. Flege: „Zehn Abfahrten Werktags pro Richtung sind nicht einmal ein Stundentakt in der für Berufstätige wichtigen Zeit von 6 bis 20 Uhr. Wenn Bus und Bahn in Schulferien und am Wochenende noch seltener fahren, bleibt vielen Menschen nur der Individualverkehr“.

Quelle: Allianz pro Schiene

VRR erweitert räumliche Gültigkeit des SozialTickets

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unterstützt eine DeutschlandTicket-Lösung für alle SozialTicket-Kunden und Wohngeldempfänger in NRW. In diesem Rahmen sind auf Landesebene Lösungen in der Diskussion, die voraussichtlich Anfang Dezember 2023 umgesetzt werden können. Für die Übergangszeit kommt der Verbund ab dem 1. August den Nutzerinnen und Nutzern des SozialTickets (Preisstufe A bzw. kreisweite Gültigkeit) entgegen und weitet die Gültigkeit des Tickets auf den gesamten VRR-Raum aus.
Damit setzt der Verbund kurzfristig einen von allen politischen Fraktionen im VRR getragenen Antrag zu einer fairen Übergangslösung für das SozialTicket um. Darüber hinaus ist der VRR zusammen mit den anderen NRW-Verbünden und -Tarifgemeinschaften und mit dem NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in enger Abstimmung zur Überführung des bestehenden VRR-SozialTicket-Abonnements in ein SozialTicket-Angebot auf DeutschlandTicket-Basis. Ein finaler Preis steht derzeit noch nicht fest und wird NRW-weit einheitlich mit allen Partnern abgestimmt. Das Ticket soll voraussichtlich im Dezember 2023 umgesetzt werden.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Nur kleine Schritte bei der Mobilitätswende

Die Mobilitätswende kommt laut einer aktuellen ADAC-Umfrage nur sehr langsam voran. Zwar weist sie auf eine steigende Nutzung von Nahverkehr, Bahn und Fahrrad hin. Doch die Veränderungen gehen langsam voran und das Auto dominiert weiterhin.
Konkret sagten 64 Prozent der Befragten, dass sie an mindestens 100 Tagen im Jahr ein Auto als Fahrer nutzten. Das waren 2 Prozentpunkte weniger als bei einer Befragung im Jahr 2017. Beim öffentlichen Nahverkehr waren es 26 Prozent – 2 Punkte mehr als vor sechs Jahren. Die Bahn wurde von 10 Prozent der Befragten genannt, ein Zuwachs von 4 Punkten, das Rad von 28 Prozent, was einem Plus von 6 Punkten entspricht.
Sofern eintritt, was die Befragten für ihre Verkehrsmittelnutzung in fünf Jahren erwarten, wird sich der Trend fortsetzen. Beim Auto glauben nur 11 Prozent, dass sie es häufiger nutzen werden – aber 17 Prozent gehen von einer Reduzierung aus. Beim Nahverkehr erwarten dagegen 21 Prozent eine häufigere und nur 9 Prozent eine seltenere Nutzung. Ähnlich ist es bei der Bahn mit 17 zu 9 Prozent und dem Rad mit 20 zu 5 Prozent.
Wer nach eigener Erwartung weniger Auto fahren wird, begründet dies meist mit Kosten, dem eigenen Alter sowie Klima und Umweltschutz. Wer eine steigende Nutzung erwartet, nennt am häufigsten Bequemlichkeit, Familiensituation und Wohnortänderung.
Doch wer ein Auto hat, wird es kaum abschaffen. Nur 5 Prozent der Befragten aus dieser Gruppe halten dies binnen fünf Jahren für wahrscheinlich – gegenüber 85 Prozent, die wahrscheinlich am Auto festhalten werden. Die Gründe am Auto festzuhalten sind vor allem Unabhängigkeit, Bequemlichkeit, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit.
Restriktive Maßnahmen zur Reduzierung des Autoverkehrs wurden meist klar überwiegend abgelehnt. Dies galt unter anderem für höhere Steuern auf Kraftstoffe, die Abschaffung der Pendlerpauschale, einen Ausbaustopp beim Straßennetz oder die Verknappung und Verteuerung von Parkplätzen in der Stadt. Strengere Abgas- und CO2-Werte wurden dagegen mehrheitlich befürwortet. Besonders hohe Zustimmung fanden Investitionen wie der Ausbau des Nahverkehrs oder der Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe und Elektroautos.

Quelle: Berliner Morgenpost