Lkw-Maut: Zusätzliche Milliarden für die Verkehrswende

Die Allianz pro Schiene begrüßt es, dass Mittel aus der Lkw-Maut künftig wieder für den Ausbau der Schiene eingesetzt werden können. Dem entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett heute (14.6.2023) zugestimmt. Durch die neu geschaffene CO2-Abgabe sowie die Mautpflicht auch für kleinere Lkws werden zusätzliche Milliardenbeträge für die Verkehrswende generiert.

Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, sagte dazu: „Dieses Gesetz ist im wahrsten Wortsinn ein Durchbruch, denn der bislang erzwungene Finanzierungskreislauf, Straße finanziert Straße‘ wird endlich durchbrochen. Damit schafft sich die Bundesregierung wieder die Freiheit, auch in Alternativen zur Straße investieren zu können. Ein Ausbau der Schienen-Kapazitäten stärkt nicht nur umwelt- und klimaschonende Alternativen wie die Güterbahnen, sondern wird auch das Straßennetz spürbar entlasten. Damit hat die angekündigte Änderung ein Riesenpotenzial für die Verkehrswende.“

Durch die Gesetzesänderung verdoppeln sich die Mauteinnahmen im kommenden Jahr fast: von rund 7,8 auf rund 15,2 Milliarden Euro. Der größte Teil der Mehreinnahmen stammt aus dem CO2-Zuschlag. Der kleinere Teil kommt daher, dass nun auch Lkws ab 3,5 Tonnen (und nicht erst ab 7,5 Tonnen) mautpflichtig sind.
Emissionsfreie Lkws müssen eine geringere CO2-Abgabe zahlen als herkömmliche Lkws. Auch bei den infrastrukturbezogenen Mautgebühren, sogenannten Wegekosten, werden sie bevorzugt behandelt. Letzteres sieht die Allianz pro Schiene kritisch.

Der Geschäftsführer des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses, Dirk Flege: „Es ist nachvollziehbar, dass emissionsfreie Lkws bei der CO2-Abgabe entlastet werden. Dass ihnen allerdings auch bei den Wegekosten ein Teil der Kosten erlassen werden sollen, ist unlogisch. Schließlich belasten sie die Straßen genauso stark wie herkömmliche Lkws. Im Vergleich zur Schiene ist das eindeutig ein Wettbewerbsnachteil, denn die Güterzüge sind praktisch immer elektrisch unterwegs – ohne dass dies beim Trassenpreis, also der Schienenmaut, berücksichtigt wird. Da schießt der Regierungsentwurf leider übers Ziel hinaus.“

Darüber hinaus fordert die Allianz pro Schiene, die Lkw-Maut nicht nur auf Fernstraßen zu erheben, sondern im Sinne eines fairen Wettbewerbs auf das gesamte Straßennetz auszudehnen. Schließlich werden für Güterzüge auf dem gesamten Schienennetz – und nicht allein auf Teilstrecken -Trassengebühren erhoben.

Quelle: Allianz pro Schiene

Gigabit Innovation Track – „GINT“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert ein branchenübergreifendes Projekt zum Ausbau von Gigabit-Mobilfunk am Gleis. In Berlin wurden heute entsprechende Förderbescheide an ein Projektteam aus Bahn- und Telekommunikationswirtschaft für das Vorhaben „Gigabit Innovation Track – GINT“ überreicht. Der Bund fördert das Projekt mit 6,4 Millionen Euro. In gleicher Höhe beteiligen sich die Projektpartner an der Finanzierung.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Um die Attraktivität der Bahn zu steigern, müssen die Züge nicht nur pünktlich und zuverlässig sein. Für die Fahrgäste sollte Bahnfahren auch so angenehm wie möglich und noch komfortabler werden. Unser Anspruch ist der Zug als rollendes Büro oder Wohnzimmer, in dem mobiles Arbeiten, Video-Streaming und Telefonate mit dem Handy technisch einwandfrei möglich sind. Diese hohe Qualität wird nur mit einer Gigabitversorgung zu erreichen sein. Die Anforderungen an die Mobilfunknetze und die Datenraten nehmen exponentiell zu. Wir wollen das Netz schon heute für die Bedürfnisse von morgen und übermorgen rüsten. Hierfür legt das Förderprojekt „Gigabit Innovation Track“ einen entscheidenden Grundstein.“

Das vom Bund bis Ende 2024 geförderte Projekt soll die Machbarkeit eines 5G-basierten Gigabitkorridors am Gleis analysieren. Das branchenübergreifende Projektteam wird dafür gemeinsam technische Lösungskonzepte, Besonderheiten des rechtlich-regulatorischen Rahmens sowie sinnvoll einsetzbare Geschäftsmodelle untersuchen. Mitglieder des Projektteams sind neben der Deutschen Bahn AG/DB Netz AG die auf dem Telekommunikationsmarkt tätigen Unternehmen Telefónica Germany GmbH & Co. KG, Ericsson GmbH und die Vantage Towers AG.
Die Projektpartner werden im Projekt GINT ein technologisches Zielbild aufzeigen, mit dem die Gigabitversorgung der Bahnstrecken unter bestmöglicher Nutzung privatwirtschaftlicher Kräfte erreicht werden kann.
Darüber hinaus sollen Vorschläge für ein künftiges Betreiber- und Kooperationsmodell zur Gigabitversorgung am Gleis durch weitgehende gemeinsame Infrastrukturnutzung („Neutral Host“) erarbeitet werden. Die Ergebnisse des Projekts sollen den Weg zur Realisierung einer Gigabitversorgung an den Bahnstrecken aufzeigen. Neben technischen Analysen und Labor-Tests ist zur Erprobung des Gigabitzugs auch ein 5G-Radiokorridor in Mecklenburg-Vorpommern mit etwa zehn Mobilfunkstandorten entlang einer gut zehn Kilometer langen Teststrecke geplant.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Nach dem Deutschland- das Europaticket?

Derzeit gilt das Deutschlandticket im kompletten Nahverkehr und teilweise auch in ausgewiesenen Intercity-Zügen der Deutschen Bahn. Doch geht es nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Volker Wissing, könnte der Geltungsbereich des Tickets bald massiv über die Grenzen Deutschlands hinaus ausgeweitet werden. Kommt jetzt das Europaticket?
Denn das neue Deutschlandticket soll nach den Wissings Vorstellungen auch in Frankreich anerkannt werden. Frankreich plane ein nationales Ticket, das dem Deutschlandticket ähnele, sagte der Politiker der Funke-Mediengruppe (am Samstag) und der französischen Zeitung Ouest-France.

„Ich hätte eine große Sympathie dafür, dass wir unsere nationalen Tickets gegenseitig anerkennen.“ Deutschland und Frankreich könnten den Anfang machen und andere europäische Länder mitziehen. „Allerdings wäre das ein komplexes Unterfangen, das Zeit in Anspruch nehmen wird.“

Auf mehreren Strecken gilt das Deutschlandticket bereits bei Fahrten ins Ausland, etwa nach Salzburg, ins schweizerische Schaffhausen oder zwischen Emmerich und Arnheim am Niederrhein. Nach Frankreich gilt dies für die elsässischen Orte Weißenburg und Lauterburg nahe der deutschen Grenze.

Quelle: Frankfurter Rundschau

Kundenfrequenzen messen an Schweizer Bahnhöfen

Um die Schweizer Bahnhöfe für Reisende und Kunden so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, will die SBB die Personenflüsse im Bahnhof besser kennen. Dazu dient ein Kundenfrequenzmesssystem, das die SBB schon seit mehr als zehn Jahren an größeren Bahnhöfen einsetzt. Künftig soll es auch an weiteren Bahnhöfen zum Einsatz kommen. Damit will die SBB die Sicherheit im Bahnhof wo nötig erhöhen, Reinigungspläne optimieren und dafür sorgen, dass das richtige Angebot am richtigen Ort ist, so dass zum Beispiel Fahrkartenautomaten oder Lebensmittelläden dort sind, wo es für die Reisenden am sinnvollsten ist.
Wie im Rahmen der Bilanzmedienkonferenz Mitte März 2023 kommuniziert, verzichtet die SBB in der Ausschreibung für ein neues Kundenfrequenzmesssystem nach einer Nutzenabwägung auf die Option, Kundensegmente nach Alter, Geschlecht oder Größe zu erfassen. Der Nutzen für das Bahngeschäft ist zu wenig gegeben. Außerdem hat die SBB die Befürchtungen aus Politik und Öffentlichkeit gehört und nimmt sie ernst. Darum hat sie die ursprüngliche Ausschreibung Anfang April 2023 provisorisch abgebrochen und am 12. Juni 2023 eine angepasste Ausschreibung ohne die Option für die Segmentierung publiziert.

Quelle: SBB AG

Berlins Hochbahnhof „Schlesisches Tor“ stufenlos erreichbar

Einer der bekanntesten und sicher meistfotografierten Hochbahnhöfe Berlins ist jetzt stufenlos erreichbar. An der Station Schlesisches Tor, mitten im quirligen Kreuzberger Kiez, gingen am heutigen Freitag, 9. Juni 2023, die beiden Aufzüge in Betrieb. Sie verbinden die Außenbahnsteige der Linien U1 und U3 mit der darunter liegenden Straßenebene.
Der aufgrund der Lage und engen Platzverhältnisse technisch aufwendige Bau wurde in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz realisiert. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau des über 120 Jahre alten Bahnhofs betragen rund 3,5 Millionen Euro.

Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Testfahrten für die Automatisierung der Hamburger U-Bahn

Alle 100 Sekunden eine U-Bahn – auf dem Weg zu diesem Ziel hat das von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) gestartete Projekt U-Bahn100 mit den ersten erfolgreichen Testfahrten einen wichtigen Meilenstein erreicht. Gemeinsam mit den Projektpartnern Alstom und Siemens Mobility präsentierte das Unternehmen die Ergebnisse auf dem Testgleis der HOCHBAHN an der U1-Strecke zwischen Farmsen und Berne: Nach der Abfertigung und dem Schließen der Türen setzt sich der U-Bahn-Zug selbständig in Bewegung, beschleunigt in wenigen Sekunden auf 50 km/h, bevor er nach rund 600 Metern abbremst und ohne weitere Eingriffe durch den Fahrer zum Halt kommt. Was hier schon im Testbetrieb funktioniert, soll in wenigen Jahren in der Realität den Fahrgastkomfort deutlich erhöhen.

Jens-Günter Lang, Technik-Vorstand der HOCHBAHN: „Was auf dem Testgleis nur eine kurze Fahrt ist, wird die Hamburger U-Bahn nachhaltig verändern. Von den deutlich engeren Takten, die mit der Automatisierung möglich sind, profitieren unsere Fahrgäste. Bei einem 5-Minuten-Takt benötige ich als Fahrgast keinen Fahrplan mehr. Ein 100-Sekunden-Takt heißt, dass ich keiner U-Bahn mehr hinterherlaufen muss. Zuerst einsetzen werden wir die Technik auf der U2 und U4, wo wir sehr hohe Fahrgastzahlen haben. Auf dem östlichen Ast wird mit der U4-Verlängerung auf die Horner Geest die Nachfrage nochmals deutlich ansteigen. Wichtig ist mir: Die Zugfahrerinnen und Zugfahrer sind im teilautomatisierten Betrieb auch künftig unverzichtbar. Denn es geht hier nicht um eine Kostenfrage, sondern um eine Verbesserung des Angebots.“

Die Fahrerinnen und Fahrer werden im automatisierten Betrieb weiterhin für den Fahrgastwechsel verantwortlich sein und greifen im Bedarfsfall sein. Die Fahrt selbst wird vollautomatisch und über Rechner gesteuert erfolgen. Nur so ist der 100-Sekunden-Takt möglich. Im heutigen Betrieb liegt der engstmögliche Regeltakt bei 2,5-Minuten. Wo heute rund 20 000 Fahrgäste pro Stunde und Richtung mit der U-Bahn fahren können, sind es künftig mit der neuen Technik bis zu 30 000. Das bedeutet 50 Prozent mehr Angebotskapazität.
Die technischen Voraussetzungen für den automatisierten Betrieb schafft das Projekt U-Bahn100 der HOCHBAHN. Im Rahmen des Projekts wird die komplette U4 von den Elbbrücken über die Innenstadt und die Horner Rennbahn bis zur Haltestelle Horner Geest, die Ende 2026 in Betrieb geht, automatisiert. Die U2 wird bis 2026 zwischen den Haltestellen Christuskirche und Horner Rennbahn auf- und ausgerüstet. Bis Ende 2029 ist die Verlängerung bis Mümmelmannsberg geplant.

Quelle: Hamburger Hochbahn AG

Ersatzteilversorgung der neuesten Darmstädter Straßenbahngeneration

Als erstes Nahverkehrsunternehmen hat die HEAG mobilo im Jahr 2020 insgesamt 25 Straßenbahnen der neusten Generation «TINA» bei Stadler bestellt. Die Betriebsaufnahme der Fahrzeuge ist nach ausführlichen Tests für Herbst 2023 vorgesehen, im Sommer 2024 wird die neue Flotte dann komplett sein. Im Rahmen dieses Fahrzeuglieferungsvertrags wurde zur Sicherstellung der Ersatzteilversorgung nun ein ergänzender Servicevertrag mit einer Laufzeit von acht Jahren unterschrieben. Der Vertrag umfasst außerdem eine technische Unterstützung durch Stadler, wie zum Beispiel Obsoleszenzmanagement, eine Ferndiagnose und Aufarbeitung einzelner Komponenten sowie die Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Instandhaltungstätigkeiten.

Quelle: Stadler Deutschland

DB-Busflotte wird klimafreundlicher

Die Deutsche Bahn baut ihre Busflotte in großem Stil klimafreundlich um. Dafür mustert sie vorhandene Dieselbusse zugunsten von Bussen mit Elektro- und Wasserstoffantrieb aus. Die ersten Fahrzeuge sind bestellt und ergänzen in wenigen Monaten in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die teils schon bestehenden Elektro-Busflotten. Damit kommt die Bussparte der DB ihrem Ziel näher, 2038 den letzten Dieselbus auszutauschen.
Förderbescheide des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ermöglichen bis Mitte 2025 den Kauf von mehr als 250 Bussen mit klimafreundlichem Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Die neuen Busse werden in Kooperation der regionalen DB-Busgesellschaften mit den ÖPNV-Aufgabenträgern und Landkreisen angeschafft.

Evelyn Palla, Vorständin Regionalverkehr Deutsche Bahn AG: „Wer künftig mit dem Deutschland-Ticket die Bundesrepublik erkundet, kann das immer öfter mit umweltfreundlichen Bussen tun. Unsere Zukunftsbusse sind leise und fahren ohne Abgase. Auch dank der Förderbescheide des Bundesverkehrsministeriums können wir die emissionsfreie Busflotte weiter vergrößern. So erreichen wir das Ziel einer klimaneutralen DB bis 2040.“

Quelle: BOB

Zukunft der BOB bis 2032 gesichert

Die Zukunft der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) ist für die nächsten Jahre gesichert. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und die BOB einigten sich darauf, den bestehenden Verkehrsvertrag bis zum Dezember 2032 weiter laufen zu lassen. Damit verzichtet das Ministerium darauf, die Verkehrsleistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens Stuttgart-Bodensee neu auszuschreiben, wie eigentlich vorgesehen.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Im Interesse der Fahrgäste ist es gut, dass wir hier gemeinsam eine pragmatische Lösung gefunden haben. Wir haben damit der Bodensee-Oberschwaben-Bahn eine klare Perspektive gegeben. Bis 2032 kann die regional beliebte Bahn zuverlässig die Fahrgäste zwischen Aulendorf und Friedrichshafen ans Ziel bringen. Für die Zeit danach kann sie sich neu aufstellen, dass sie an künftigen Ausschreibungen des Landes in der Bodenseeregion teilnehmen kann. Ob dies durch das Eingehen einer strategischen Partnerschaft mit Dritten oder durch den Aufbau eigener leistungsfähiger Strukturen erfolgt, muss die BOB selbst entscheiden. Derzeit fährt die BOB zwar mit eigenen Fahrzeugen; muss aber für den Bahnbetrieb auf die DB Regio zurückgreifen.“

Quelle: Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB)

Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat gestern (7.6.2023) die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das rund 33.800 km lange Schienennetz des Bundes. Dessen bisherige Ausgestaltung – insbesondere die finanzielle Trennung von Ersatzinvestitionen und Instandhaltung – hat sich in einzelnen Bereichen zuletzt zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen. Dies soll im Zuge des geplanten Gesetzesentwurfs beseitigt werden. Im Gesamtnetz und insbesondere auf den geplanten Hochleistungskorridoren soll zudem ein optimierter Mitteleinsatz eine höhere Kapazität und dauerhafte Verfügbarkeit ermöglichen.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Das Netz muss schnellstmöglich wieder in Schuss kommen, damit die Schiene ihre Wirkung als klimafreundlicher Verkehrsträger endlich voll entfalten kann. Anstatt lange über Kostenanteile zu diskutieren, können Maßnahmen dank dieser Gesetzesänderung künftig schneller, optimierter und gebündelt umgesetzt werden. So kann das Netz zügig generalsaniert und modernisiert werden.“

Das Gesetz sieht u. a. folgende wesentlichen Änderungen vor:

-Der Bund kann sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen. Dies trägt dazu bei, dass das Netz in den sogenannten Hochleitungskorridoren hoch leistungsfähig und dauerhaft verfügbar ist.
-Der Bund kann zukünftig auf Grundlage des BSWAG IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur finanzieren.
-Bestimmte Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. der Betrieb von Personenaufzügen) oder freiwilligen Lärmsanierungen können zukünftig ebenfalls finanziert werden.
-In Verkehrsstationen kann der Bund zukünftig auch Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen. Dies gilt insbesondere für eine Anpassung der Bahnsteige.

Link zum Gesetzentwurf

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)