Die Abellio Rail NRW GmbH soll künftig das Los B des S-Bahn Rhein-Ruhr-Netzes betreiben. Dies kündigte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an. Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich der gesetzlichen Einspruchsfrist von zehn Tagen und wird danach rechtsverbindlich. Abellio würde ab Dezember 2019 für 15 Jahre die Verkehrsdienstleistungen auf sechs Linien mit einem Volumen von jährlich rund 7,1 Mio. Zugkilometern erbringen: RB 3 (Dortmund–Duisburg), RB 40 (Hagen–Essen), RB 41 (Wesel–Wuppertal), S 2 (Dortmund–Recklinghausen/Essen), S 3 (Oberhausen–Hattingen), S 9 (Hagen–Recklinghausen/Haltern am See).
Keolis Deutschland gewinnt Ausschreibung der S-Bahn Lienien S1 und S4 an Rhein und Ruhr
Keolis Deutschland ist ab Dezember 2019 für den Betrieb der S-Bahn-Linien S1 und S4 vorgesehen. Diese Entscheidung haben der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) heute als Ergebnis seiner europaweiten Ausschreibung bekannt gegeben. Den bisher von der Deutschen Bahn verantworteten Betrieb der insgesamt acht Linien unterteilte der Verkehrsverbund in zwei Lose. Keolis erhielt den Zuschlag für Los A, das mit den Linien S1 und S4 eine Strecke von insgesamt 4,9 Millionen Zug-Kilometern pro Jahr umfasst.
Auftraggeber darf Frist für Bieterfragen festlegen
In einem Rechtsstreit um die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Regio-Buslinie R1 wurde jetzt vom Saarländischen Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass der Vergabestelle „als Herrin des Vergabeverfahrens" die Möglichkeit offen steht, klare Regeln für Bieterfragen vorzugeben (OLG Saarbrücken, 18.05.2016, 1 Verg 1/16).
Der Auftraggeber ist insoweit auch berechtigt eine Frist für den Eingang von Bieterfragen zu bestimmen.
Keine Antwort nach Fristablauf
Stellt ein Bieter erst nach Ablauf der Frist eine Rückfrage, liegt kein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor, wenn ein nach dem festgelegten Zeitpunkt geführtes Telefonat nicht dokumentiert wird und dieses keine für die übrigen Bieter relevanten Inhalte hat.
Neues Vergaberecht
Auf den zugrunde liegenden Fall fand zwar noch das alte Vergaberecht Anwendung, auch nach neuem Vergaberecht wäre die Entscheidung aber nicht anders ausgefallen. Auch hier gilt, dass nicht rechtzeitig angeforderte Informationen nicht mehr vom Auftraggeber bearbeitet werden müssen.
Hier können Sie den vollständigen Fall herunterladen. (PDF)”
Autorin: Frau Susanne C. Monsig, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek”
Beschluss zur Trassen- und Stationspreisbremse
Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ (Eisenbahnregulierungsgesetz) beschlossen, und zwar gegenüber dem Regierungsentwurf vom Januar mit einer wesentlichen Änderung: Die Preise für die Benutzung der Schieneninfrastruktur dürfen nicht mehr stärker steigen als die Regionalisierungsmittel insgesamt, die die einzelnen Länder vom Bund zur Bestellung von Nahverkehrsleistungen auf der Schiene (SPNV) bekommen. Gleiches gilt nun nach langer Debatte auch für die Stationsgebühren, die für Halte an Bahnhöfen fällig werden. „Endlich ist Schluss damit, dass von den Regionalisierungsmitteln von Jahr zu Jahr immer weniger bei den Fahrgäste ankommt“, freute sich Stephan Krenz, Präsident von mofair, dem Verband der Wettbewerbsbahnen im SPNV.
Gingen 2002 von einem Euro Regionalisierungsmittel noch 42 Cents in den SPNV-Betrieb, waren es 2014 nur noch 30 Cent. Gleichzeitig stiegen die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur wie Trassen und Bahnhöfe überdurchschnittlich. Durch den heutigen Beschluss zur so genannten „Trassen- und Stationspreisbremse“ im §37 des Eisenbahnregulierungsgesetzes ist diese Entwicklung jetzt beendet.
Digitalisierung – Fluch oder Jahrhundertchance für den ÖPNV?
Die Digitalisierung ist in aller Munde. Diese Omnipräsenz könnte einem schon fast zu viel werden, wäre das Thema nicht so viel mehr als nur ein aktueller Hype. Doch wo steht der ÖPNV und was macht die Digitalisierung mit ihm eigentlich konkret? Genau das erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der Nahverkehrs-praxis. Verkehrsexperten und Kenner der Branche wie Alain Flausch, Generalsekretär der UITP, oder Prof. Knut Ringat vom RMV verraten ihre Sicht auf die Entwicklungen und erklären, was digitales Kundenmanagement, Infotainment und vieles mehr so alles können.
Neugierig geworden? Die Print-Ausgabe können Sie hier erwerben oder per App mit wenigen Klicks gleich loslesen. Alle Infos dazu finden Sie hier. Sie sind bereits Abonnent? Dann können Sie mit Ihren Zugangsdaten kostenfrei auf die App-Ausgabe zugreifen. Wie das geht, erfahren Sie ebenfalls hier.”
Hochbahn und VHH arbeiten bei Elektromobilität enger zusammen
Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) werden ihre Aktivitäten im Bereich der umweltfreundlichen innovativen Antriebstechnologien enger koordinieren und damit noch stärker vorantreiben. Erste konkrete Vorhaben, wie der gemeinsame Test eines neuen Bus-Prototyps (Sileo) und eine gemeinsame Absichtserklärung mit MAN zu einem intensiven Austausch bei der Entwicklung von Elektrobussen, wurden bereits beschlossen.
Ab 2020 sollen in Hamburg nur noch emissionsfreie Busse angeschafft werden. Dieser Beschluss der Freien und Hansestadt Hamburg stellt die Hamburger Verkehrsunternehmen vor eine große Herausforderung. Denn serienreife Fahrzeuge können die Bushersteller bislang noch nicht liefern. Der Fuhrpark beider Unternehmen umfasst rund 1 500 Busse, pro Jahr werden über 100 neue Fahrzeuge bestellt. Derzeit fahren rund 60 Busse mit innovativen Antrieben über Hamburgs Straßen.
Drei voll-elektrische Autobusse von Irizar in der Stadt San Sebastian
Von heute an verfügt die Stadt San Sebastian über zwei neue voll-elektrische Autobusse von Irizar, die zu demjenigen dazu stoßen, der sich bereits seit Juli 2014 im Verkehr befindet. Diese Autobusse werden in die Flotte des Unternehmens dBus eingegliedert und auf der Linie 26 eingesetzt, die Amara mit Martutene über die Ribera del Urumea (Riberas, Loiola, Txomin und Martutene) verbindet.
Die neuen Autobusse sind zwei Irizar 12e, voll-elektrisch emissionsfrei und 12 Meter lang, und darauf ausgelegt, den Energieverbrauch zu optimieren, und damit den Transportservice der städtischen Autobusse von dBus zu verbessern. Die Fahrzeuge können bis zu 200 Kilometer weit fahren und sind mit Sodium-Nickel-Batterien ausgestattet, die dem Elektromotor Energie zuführen und eine Leistung von 1.500 Nm bzw. 180 kW erbringen. Das Fahrzeug gewinnt elektrische Energie beim Bremsen zurück, was die Reichweite der Batterien erhöht.
VDV: Eine Maut für Fernbusse ist legitim und angemessen
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt die aktuellen Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse für Umwelt und Verkehr, künftig auch Fernbusse zu bemauten. „In Deutschland ist es üblich, dass Verkehrsteilnehmer für die Nutzung von Schiene, Straße und Wasserstraße eine entsprechende Nutzungsgebühr zahlen. Die Eisenbahn zahlt Trassenentgelte, die Binnenschiffe Kanalgebühren, der LKW zahlt Maut. Analog dazu sollte auch eine Maut für Fernbusse eingeführt werden. Der Fernbus ist drei Jahre nach der Marktöffnung ein etabliertes Verkehrsmittel, das bei bestimmten Zielgruppen großen Anklang findet. Nun wird es Zeit, auch dieses Verkehrsmittel an die geltenden Regelungen und Maßstäbe der öffentlichen Verkehrsangebote insgesamt anzugleichen“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
NRW: Mehr Geld für Bus, Bahn und Straßenbahnen
Das Land Nordrhein-Westfalen will den ÖPNV stärken und künftig mehr Finanzmittel für Bus, Bahn und Straßenbahnen zur Verfügung stellen. Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr hat das Kabinett gebilligt. Der Entwurf wird nun nach den Sommerferien im Landtag beraten. Mit den vom Bund in Aussicht gestellten zusätzlichen Mitteln sollen beispielsweise mehr Gelder für den ÖPNV in die Ballungsgebiete und den ländlichen Raum fließen und landesweit die Barrierefreiheit an den Haltestellen und in den Fahrzeugen erhöht werden.
Verkehrsminister Michael Groschek: „In keinem anderen Bundesland pendeln so viele Menschen wie bei uns. Deswegen ist es so wichtig, dass der Bund NRW mehr Geld für den ÖPNV bereitstellen will. Das ist auch dringend nötig, denn wir wollen noch mehr Menschen von Bus und Bahn überzeugen und auch die Speckgürtel der Ballungszentren besser anbinden. Von dem neuen Gesetz werden die Kunden im ländlichen Raum genauso profitieren wie klamme Kommunen, die ihre Straßenbahnen nicht mehr allein sanieren können. Und wir wollen elektrobetriebene Linienbusse fördern. Ein Gesamtpaket, das wichtige Weichen für die Zukunft des ÖPNV stellen wird.“
MVG Rad
Das Mietradsystem der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wird weiter ausgebaut und damit noch attraktiver: Die MVG hat soeben 16 weitere MVG Radstationen eröffnet. Damit sind nun 61 von insgesamt 125 geplanten Stationen in Betrieb, weitere folgen in den nächsten Wochen und Monaten.
An allen nun insgesamt 61 bestehenden Stationen können MVG Räder schnell und einfach ausgeliehen und mit Preisvorteil zurückgegeben werden. Für die Rückgabe an einer Station erhalten Nutzer nämlich bis zu 10 Freiminuten für künftige Fahrten. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, dass die Kunden ihr Rad innerhalb des Rückgabegebiets frei im öffentlich zugänglichen Raum abstellen und dort die Miete beenden. Auch diese Räder können mit der App „MVG more“ schnell und einfach gefunden und gemietet werden. Für MVG Rad konnte die MVG seit Systemstart Anfang Oktober 2015 bereits mehr als 33.000 Kunden gewinnen. Inzwischen haben die Bikes der MVG fast 200.000 Fahrten absolviert.