DING-App

Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) integriert die Ticketing-Funktionalität von HandyTicket Deutschland in die DING-App. Seit Ende Juni können Endkunden nun direkt über die DING-App ÖPNV-Tickets für die Verkehrsregion Donau-Iller erwerben.

Sileo erhält Zuschlag für Beschaffung von drei Elektrobussen in Braunschweig

Die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) startet mit drei rein elektrisch betriebenen Bussen der Marke Sileo in das Zeitalter der zukunftsweisenden Antriebsarten. Das ist das Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung, welche die KVG auf Basis eines Aufsichtsratsbeschlusses durchgeführt hat. Zwei Elektrofahrzeuge des Typs Sileo S12 und ein Fahrzeug des Typs Sileo S10 sollen zum Jahresende 2016 an die KVG ausgeliefert werden. Deren garantierte Reichweite pro Batterieladung beträgt deutlich mehr als 200 km. Nach einer Erprobungsphase wird je ein Fahrzeug im Linienbetrieb des Stadtverkehrs Salzgitter, Wolfenbüttel und Helmstedt eingesetzt. KVG-Geschäftsführer Axel Gierga: „Die Entscheidung für die Elektrobusse von Sileo ist der Ausgangspunkt für den umfassenden Einsatz einer neuen Antriebstechnik. Wir werden uns in einer 2-jährigen Projektphase intensiv mit den Bussen auseinandersetzen, mit dem Ziel anschließend möglichst weitrechend Elektromobilität für die Menschen in unserem Verkehrsgebiet zu ermöglichen.“
Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, sagt: „Die KVG startet zum richtigen Zeitpunkt in das Zeitalter der Elektromobilität und hat dafür einen starken lokalen Partner gefunden, der auch deutschlandweit auf hohes Interesse stößt. Ich bin stolz, dass sich die in Salzgitter ansässige Sileo GmbH mit ihrer zukunftsweisenden Technologie in einer europaweiten Ausschreibung durchgesetzt hat. Dies zeigt deren Leistungsfähigkeit und stärkt den Mobilitätsstandort Salzgitter. Unsere international erfolgreichen Unternehmen sind Triebfeder für Salzgitters positive Stadtentwicklung.“
Das Batteriesystem des 10,7 Meter langen Busses verfügt über eine Kapazität von 200 Kilowattstunden. Diese wird in 300 einzeln überwachten Batteriezellen gespeichert. Es hat eine Kapazität von 230 Kilowattstunden, die in 340 Batteriezellen gespeichert wird. Die Motorleistung beträgt bei beiden Modellen 240 kW. Diese wird von zwei Elektromotoren mit jeweils 120 kW zur Verfügung gestellt. Der elektrische Antrieb punktet insbesondere mit einem abgasfreien und geräuscharmen Betrieb gegenüber den derzeit verwendeten Dieselmotoren. Der KVG-Aufsichtsratsvorsitzende Rolf Stratmann unterstreicht die Bedeutung der Elektrobusbeschaffung für die KVG: „Die Abkehr vom Diesel als Treibstoff von Linienbussen ist nur eine Frage der Zeit. Durch die garantierte hohe elektrische Reichweite haben Elektrobusse Marktreife erreicht. Für die KVG ist es daher Zeit Erfahrungen mit der alternativen Antriebsart zu sammeln. Durch den rechtzeitigen Start in das neue mobile Zeitalter wird die KVG ihre Fahrgäste auch in Zukunft zuverlässig befördern können.“

Vossloh Kiepe leitet zukunftsweisendes Projekt für den Einsatz flottentauglicher IMC Batteriebusse

Am 30. Juni 2016 hat die Euregio Rhein-Waal den Zuschlag für das Projekt „E-bus 2020 IMC“ erteilt. Arnheims Infrastruktur für Oberleitungsbusse soll zur Ladeinfrastruktur für e-busse werden. Zusätzlich werden die Oberleitungen das Rückgrat eines intelligenten Stromnetzes. Die neuen Trolleybusse werden in oberleitungsfreien Sektionen wie Batteriebusse betrieben. Die Nachladung erfolgt während die 18 Meter langen Batteriebusse unter der Oberleitung auf den sogenannten „Charging-Roads“ (c-roads) fahren. Arnheim beabsichtigt in Zukunft ein Großteil der mit Biogas betriebenen Busse durch IMC Busse zu ersetzen. Diese Gelenkelektrobusse können über 10 km oberleitungsfrei fahren.
Verbindungen zu den Vororten können so mit emissionsfreien Bussen realisiert werden. Gas oder Dieselbusse, die teilweise auf c-roads fahren, können durch IMC Busse ersetzt werden. Für diese spezielle Anwendung werden die Batterien mit hoher Leistung während der begrenzten Zeit unter der Oberleitung geladen.

OLG Düsseldorf: Nachforderung im Vergabeverfahren

Unvollständige Erklärungen und Nachweise dürfen nach altem Vergaberecht nicht nachgefordert werden. Das hat das OLG Düsseldorf nochmals bestätigt (Beschluss vom 17.06.2015, Verg 14/15). Achtung: Nach neuem Recht gilt etwas anderes!

Verfahren nach altem Recht: keine Nachforderung

Für Vergabeverfahren, die vor dem 18.04.2016 begonnen haben, gilt: Nur fehlende, nicht aber unvollständige oder inhaltlich falsche Erklärungen und Nachweise dürfen nachgefordert werden. „Vergisst“ ein Bieter das entsprechende Kreuzchen im Formblatt einzusetzen oder ähnliches, darf der Auftraggeber die nicht angekreuzte und damit fehlende Erklärung nicht nachfordern. Das OLG Düsseldorf bestätigt damit seine Rechtsprechung seit 2012 (Beschluss vom 17.12.2013, Verg 47/12 und Beschluss vom 12.09.2012, Verg 108/11).

Nachfordern von leistungs- oder unternehmensbezogene Angaben

Für Verfahren seit dem 18.04.2016 gilt: Der Auftraggeber darf gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende, unvollständige und sogar fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (Eigen-erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) nachfordern. Bieter dürfen diese dann nachreichen, vervollständigen und sogar korrigieren. Leistungsbezogene Unterlagen dürfen nur nachgefordert und vervollständigt werden. Will der Auftraggeber nicht nachfordern, kann er in der Bekanntmachung ausdrücklich vorab darauf verzichten – ist dann aber gebunden.

Gilt nicht nur für Preisangaben

Preisangaben dürfen noch immer nicht nachgefordert werden. Einzige Ausnahme: unwesentliche Einzelpositionen.
Den Volltext finden Sie hier.

Autorin: Frau Dr. Isabel Langenbach, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.”

EU-Kommission zur staatlichen Beihilfe

Die EU-Kommission erläutert in ihrer Mitteilung vom 19.05.2016 den Begriff der staatlichen Beihilfe, insbesondere in Bezug auf Infrastruktur.

Mehr Rechtssicherheit und erleichterte öffentliche Investitionen

Die Mitteilung gibt einen Überblick über die europäische Rechtsprechung und die Auslegungspraxis der Kommission. Die Kommission beabsichtigt, durch ein einfaches Verständnis des Behilfebegriffs die Rechtssicherheit und öffentliche Investitionen im europäischen Raum zu fördern.

Kein Wettbewerb, keine Beihilfe

Dies betrifft insbesondere die öffentliche Infrastrukturfinanzierung. Nach Ansicht der Kommission stellt die staatliche Unterstützung beim Bau von Infrastruktur regelmäßig keine Beihilfe dar, wenn die Infrastruktur nicht unmittelbar mit anderen Infrastrukturen derselben Art im Wettbewerb steht und diese für die Gesellschaft insgesamt von Nutzen ist.

Beispiele für Wettbewerb

Kein Wettbewerb liegt nach Ansicht der Kommission bei Straßen- und Eisenbahninfrastruktur, Binnenwasserstraßen sowie Wasserversorgungs- und Abwassernetzen vor. Dagegen stehen Bereiche in Energie, Breitband, Flughäfen oder Häfen regelmäßig im Wettbewerb mit ähnlichen Infrastrukturen.
Der Europäische Gerichtshof ist an die Mitteilungen der Kommission nicht gebunden. Sie dienen dem Rechtsanwender lediglich als Auslegungshilfe.

Den Volltext finden Sie hier.

Autor: Herr Dr. Laurence M. Westen, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

ÖPV-Tickets aus der Cloud

"Dieses blöde Ding!" – Solche Aussprüche hört man häufiger, wenn man am Bahnhof neben einem Fahrkartenautomaten steht oder ein ÖPNV-Nutzer hilflos auf seine Fahrkarten-App starrt. Ticketkäufer haben oftmals Schwierigkeiten, erfolgreich an ihre Fahrkarte zu gelangen. Verschiedene Projekte sollen Abhilfe schaffen und Kunden einfach und intuitiv zum gewünschten Ergebnis lotsen. Die KVB hat zum Beispiel mehr als 11 Millionen Euro investiert und testet nun neue Automaten, die mit verbesserter Touch-Funktion, neuen Bediensprachen und integriertem Barcode-Scanner den Ticketkauf vereinfachen. In Ungarn geht man dagegen gleich aufs Ganze und verlegt das Ticketingsystem des ÖPV in die Cloud. Wie das funktioniert und welche Erfahrungen die KVB bisher gesammelt hat, lesen Sie in der aktuellen Nahverkehrs-praxis.
Neugierig geworden? Die Print-Ausgabe können Sie hier erwerben oder per App mit wenigen Klicks gleich loslesen. Alle Infos dazu finden Sie hier. Sie sind bereits Abonnent? Dann können Sie mit Ihren Zugangsdaten kostenfrei auf die App-Ausgabe zugreifen. Wie das geht, erfahren Sie ebenfalls hier.”

Familienfreundlicher Arbeitgeber: KVB erneut mit Zertifikat ausgezeichnet

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben die Re-Auditiertung im Programm "Beruf und Familie" bestanden und wurden somit erneut für ihre strategisch angelegte familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik ausgezeichnet. Vorausgegangen ist ein Audit, mit dem die Ziele und Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von beruflichen Aufgaben und familiären Verpflichtungen geprüft wurden. Bereits 2012 hat die KVB das erste Audit bestanden. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.

Home Office, flexible Arbeitszeiten und Eltern-Kind-Büro

Die Beschäftigten bei der KVB können von den familienbewussten Maßnahmen profitieren. Das Angebot umfasst unter anderem die Möglichkeit – abhängig von der konkreten Tätigkeit – einen Teil der Arbeitsleistung von zu Hause zu erbringen. Flexible Arbeitszeiten und die Berücksichtigung von Arbeitszeitwünschen stellen sicher, dass die Mitarbeiter die Anforderungen von Beruf und Familie vereinbaren können. Auch ein Eltern-Kind-Büro hat die KVB eingerichtet. Bis zur nächsten Re-Auditierung in drei Jahren plant die KVB die Ausarbeitung weiterer Maßnahmen.

Insgesamt erhielten aktuell bundesweit 297 Arbeitgeber die Auszeichnung, hierunter 163 Unternehmen. Die KVB gehört zu den 103 Arbeitgebern, die bereits zum zweiten Mal ausgezeichnet wurden.

Saarländischer Landtag verabschiedet ÖPNV-Gesetz

Der ÖPNV im Saarland soll von einem Tarif- zu einem Verkehrsverbund weiter entwickelt werden, berichtet die Welt. Grundlage ist ein neues ÖPNV-Gesetz, dass der saarländische Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition von CDU und SPD auf den Weg gebracht habe, so die Zeitung weiter. Kritik kommt von der Opposition schreibt die Saarländische Rundschau, die Gegner bemängelten, dass all das zu spät komme und nicht genügend ausgearbeitet sei. Mehr Informationen finden Sie hier (Welt) und hier (SR).”

Neuausrichtung bei HanseCom

Zum 1. Mai 2016 haben die Siemens AG und Hamburger Hochbahn AG die Sparte ÖPNV Vertriebslösungen der HanseCom Gesellschaft für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen mbH ausgegliedert und eine neue Tochtergesellschaft – die „HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH“ – gegründet.

HandyTicket Deutschland und PTnova im Fokus

Die HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg fokussiert die Leistungen und Lösungen rund um die Produkte „HandyTicket Deutschland“ und „PTnova“ und stellt die Kernkompetenz – IT-Vertriebslösungen im ÖPNV – in den Mittelpunkt. Die Rechenzentrums- und Betriebsleistungen verbleiben bei der HanseCom Gesellschaft für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen mbH.

Anteile bei Siemens AG und Hamburger Hochbahn AG

Die Gesellschaftsanteile der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH liegen zu 74 Prozent bei der Siemens AG und zu 26 Prozent der Hamburger Hochbahn AG. Martin Timmann und Michael Liebermann führen die neue Gesellschaft als Geschäftsführer. „Wir freuen uns sehr, Teil der neuen Gesellschaft zu sein. Durch die Fokussierung auf die ÖPNV-Branche können wir unsere IT-Leistungen weiter stärken und unseren Kunden künftig einen noch besseren Service bieten“, betont der Geschäftsführer Martin Timmann.

Einführungstermin für den WestfalenTarif beschlossen

Der WestfalenTarif soll zum 1. August 2017 kommen: Schon seit 2012 laufen die vorbereitenden Arbeiten für einen der flächengrößten Nahverkehrstarife in Deutschland auf vielen Ebenen. Der WestfalenTarif wird die fünf heutigen regionalen Tarife ablösen. Wo heute noch „Münsterland-Tarif“, „Ruhr-Lippe-Tarif“, die Tarife „Sechser“, „Hochstift“ und „Westfalen Süd“ gelten, soll dann der neue WestfalenTarif für mehr Kundenfreundlichkeit sorgen. Auch der NRW-Tarif – bisher bei längeren Reisen zwischen den fünf Tarifen nötig – wird dann innerhalb Westfalen-Lippe durch den neuen Tarif ersetzt; es existiert dann nur noch ein Tarif für Bus und Bahn.

Vorhandenen Tarife werden vereinheitlicht

Die vorhandenen Tarife in Westfalen-Lippe werden vereinheitlicht und die Tarifübergänge kundenfreundlicher gestaltet. Für jede Verbindung gibt es eine eindeutig zugeordnete Preisstufe – jeweils abhängig von der Entfernung Start-Ziel. In Westfalen-Lippe gelten zukünftig für das gemeinsame Sortiment, wie bspw. MonatsTicket, TagesTicket, dieselben Tarifbestimmungen. Neu eingeführt wird zum 01. August 2017 auch ein 60plusAbo, welches in ganz Westfalen-Lippe gelten wird. 

Online-Verkauf und Handyticket für WestfalenTarif in Vorbereitung

Der WestfalenTarif wird der zweitgrößte deutsche Nahverkehrstarif auf einer Fläche von knapp 20.000 Quadratkilometern mit 7,2 Millionen Einwohnern. Über 60 Verkehrsunternehmen aus der Region sorgen für einen stabilen Nahverkehr.Die Einführung haben alle am WestfalenTarif beteiligten Organisationen beschlossen, die zudem Gesellschafter der WestfalenTarif GmbH werden sollen: der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der als Zweckverband den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Westfalen bestellt und finanziert, sowie die Tariforganisationen, in denen die Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger vertreten sind: OWL Verkehr GmbH, Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe, Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd sowie Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH.
Bis zur Einführung im Sommer 2017 werden noch die technischen Voraussetzungen für Verkauf, Kontrolle und Verwaltung geschaffen werden. Die Projektverantwortlichen setzen dabei auch auf neue Techniken, wie z. B. den Online-Verkauf und das Handyticket.
Quelle: NWL