Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und seine Tochtergesellschaft, die Rhein-Main-Verkehrsverbund Service GmbH (rms) bündeln ihre Aktivitäten in Innovationsprojekten bereits seit einigen Monaten im HOLM (House of Logistics and Mobility) in Frankfurt am Main und haben dort nun auch Büroräume bezogen. Das HOLM mit seiner Verknüpfung von Hochschulen, Wirtschaft und Forschung, mit branchenübergreifenden Aktivitäten in Logistik und Mobilität bietet ideale Bedingungen, die eigenen Ansätze weiterzuverfolgen. Die feierliche Eröffnung ihrer Büroräume am heutigen Montag nahmen RMV und rms zum Anlass, ihre Projekte im Rahmen der Digitalisierung der Öffentlichkeit vorzustellen.
Metric mobility solutions saniert sich in Eigenverwaltung
Die Metric mobility solutions AG saniert sich über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Technologieunternehmen hatte beim zuständigen Insolvenzgericht Hannover einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht am Freitag folgte.
Geschäftsbetrieb läuft in vollem Umfang weiter
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Alle Aufträge werden weiter produziert und ausgeliefert. Die Löhne und Gehälter der 232 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die ausländischen Tochtergesellschaften sind von dem Insolvenzverfahren nicht unmittelbar betroffen.
Bei einem (vorläufigen) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht Dr. Rainer Eckert, Namenspartner der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters statt – wie sonst bei Eigenverwaltungen üblich – eines vorläufigen Sachwalters war aus Sicht des Unternehmens notwendig. Andernfalls hätten nach der Rechtsprechung des zuständigen Insolvenzgerichts im vorläufigen Insolvenzverfahren keine rechtssicheren Lieferbeziehungen begründet werden können.
Kontakt zu Kunden und Lieferanten
„Die Metric mobility solutions AG ist ein im Kern zukunftsfähiges Unternehmen mit wettbewerbsfähigen Produkten“, betonte Eckert heute in Hannover. „Die Chancen für eine Sanierung des Unternehmens stehen deshalb gut.“ Eckert wird zudem in Kürze Kontakt zu Kunden und Lieferanten aufnehmen. Insolvenzrechtlich begleitet wird das Unternehmen von dem Sanierungsexperten Rechtsanwalt Manuel Sack von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Hannover. Der Insolvenzantrag war notwendig, nachdem eine Überbrückungsfinanzierung zur Überwindung eines Liquiditätsengpasses kurzfristig abgelehnt wurde.
Quelle: Metric
“Verein zur Förderung einer durchgängigen elektronischen Fahrgastinformation (DELFI) e.V.“ gegründet
Am 1. Juli 2016 wurde der „Verein zur Förderung einer durchgängigen elektronischen Fahrgastinformation (DELFI) e.V.“ gegründet. Der Verein entstand aus der gemeinsamen Initiative aller 16 Bundesländer und des Bundes, die Grundlagen für eine aktuelle, verlässliche und flächendeckende Information über Busse und Bahnen im Nah- und Fernverkehr über möglichst viele Informationswege bereitzustellen. Deshalb wurde für die deutschlandweite elektronische Fahrplanauskunft (DELFI) eine neue, zukunftsfähige Organisationsstruktur geschaffen. Zu den Gründungsmitgliedern des DELFI e.V. zählen die Beauftragten der Länder für den Betrieb der elektronischen Fahrgastinformationssysteme – in der Regel vertreten durch Verkehrsverbünde oder Nahverkehrsgesellschaften. Zum Vorstand wurden Jürgen Roß vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, Wolfgang Schroeder von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH und Ludwig Kleintje von der Connect-Fahrplanauskunft GmbH, Niedersachsen, gewählt.
Gemke führt weiter den ZRL an
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Ruhr-Lippe (ZRL) traf am 29.06.2016 eine Personalentscheidung. Der bisherige Verbandsvorsteher, Thomas Gemke (58), Landrat des Märkischen Kreises, wurde einstimmig in seinem Amt bestätigt. Er wird diese Funktion für weitere 5 Jahre bis Mitte 2021 ausüben.
VDV begrüßt Ausbau der Videoüberwachung im niedersächsischen Schienenpersonennahverkehr
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Initiative des niedersächsischen Verkehrsministers Olaf Nies und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen, bei allen künftigen Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) die Videoüberwachung in den Fahrzeugen verbindlich mit aufzunehmen. „Videoüberwachung in den Fahrzeugen und an Haltestellen sorgt nachweisbar für mehr Schutz unserer Fahrgäste und Mitarbeiter. Deshalb unternimmt die Branche auch seit Jahren großen Anstrengungen in diesem Bereich. Wir begrüßen die niedersächsische Initiative ausdrücklich. Zusätzlich benötigen wir aber auch bundesweit einheitliche Regelungen für den Einsatz von Videoüberwachung, um die Sicherheit weiter zu erhöhen“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.
In Niedersachsen haben sich nach einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der dortigen Landesnahverkehrsgesellschaft 93 % der SPNV-Fahrgäste für den Einsatz von Videokameras in den Regionalzügen ausgesprochen. Minister Lies kündigte daraufhin gestern an, den Einsatz von Videoüberwachung in den SPNV-Ausschreibungen schrittweise verpflichtend einzuführen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Das Thema interessiert Sie? Dann melden Sie sich gleich zur 1. ÖPN Sicherheitskonferenz an, die von der VDV-Akademie und der Nahverkehrs-praxis am 10. und 11. Oktober in Berlin veranstaltet wird.”
VRR: Qualität des Niers-Express weiterhin nicht zufriedenstellend
Auf der Regionalexpresslinie 10, die zwischen Kleve und Düsseldorf verkehrt, kam es in der Vergangenheit und kommt es aktuell immer wieder zu erheblichen verkehrlichen Einschränkungen durch Zugausfälle und infrastrukturelle Schäden.
Dies führt zu Fahrgastbeschwerden, die insbesondere die Pünktlichkeit, den Zustand der technischen Einrichtungen im Zug und die Fahrgastinformation im Störungsfall bemängeln. Obwohl der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) durch die Beschaffung von vier zusätzlichen Fahrzeugen deutlich verbesserte Voraussetzungen für einen reibungslosen Betriebsablauf geschaffen hat, konnte die Situation nicht wesentlich gelindert werden. Bereits Anfang 2016 forderte der VRR den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG und das Eisenbahnverkehrsunternehmen NordWestBahn (NWB) eindringlich auf, die Qualität auf der RE10 deutlich zu verbessern. Mittlerweile gab es auch Gespräche mit politischen Vertretern des Kreises Viersen, die von DB Netz und NordWestBahn über Verbesserungsmaßnahmen für eine höhere Betriebsqualität des Niers-Express informiert wurden. Darin teilten DB Netz und die NWB mit, welche Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung getroffen wurden.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass durch einen konstruktiven Dialog, regelmäßige Abstimmungsgespräche und eine engere Zusammenarbeit der beiden Häuser eine Verbesserung des Betriebes auf der Linie angestrebt wird. Auch bei Baustellenverkehren stimmen sich die DB Netz und Nordwestbahn künftig intensiver ab. Störungen an und in den Fahrzeugen konnte die NWB bereits deutlich reduzieren. Trotz aller Bemühungen kam es in den vergangen Wochen wieder vermehrt zu Ausfällen und massiven Verspätungen. „Qualitativ hochwertige Leistungen sind im Schienenpersonennahverkehr die Grundlage für zufriedene Fahrgäste und die dauerhafte Akzeptanz des ÖPNV bei den Nahverkehrskunden“, betonte Martin Husmann, Vorstand des VRR gegenüber den Vertretern des Kreises Viersen Udo Schiefner, MdB (SPD), Dr. Marcus Optendrenk, MdL (CDU), Volker Rübo, Bürgermeister der Stadt Kempen und Kreis Viersens Kämmerer und VKV-Geschäftsführer Thomas Heil sowie dem Leiter Vertrieb der DB Netz AG, Hans Mattevi und Dr. Rolf Erfurt, Geschäftsführer der NordWestBahn und appellierte an DB Netz und insbesondere an NWB den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und die Probleme in den Griff zu bekommen. Gemeinsam erwarten die Vertreter des Kreises, dass diese, für die Fahrgäste unhaltbare Situation, kurzfristig behoben wird und sehen im SPNV eine wichtige Daseinsvorsorge. Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen stellt sich der Landkreis der Verantwortung für den SPNV und fordert im Gegenzug aber auch ein verlässliches, qualitativ gutes Nahverkehrsangebot. Anfang Juli werden weitere Maßnahmen für einen erhöhten Kundenservice ergriffen.
bdo-Expertenforum am 8. November
Die Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs steht beim nächsten bdo-Expertenforum am 8. November in Berlin im Mittelpunkt. „Hier diskutieren Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und der deutschen Regierung sowie weitere internationale Experten über die europäischen und deutschen Grundlagen für öffentliche Verkehre“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, Wolfgang Steinbrück.
Die Veranstaltung findet am 8. November 2016 im Thomas-Dehler-Haus (Reinhardtstraße 17, 10117 Berlin) statt. Am 7. November ist ein Abendempfang geplant. Aus europäischer und nationaler Perspektive will der bdo die gesetzgeberischen Grundlagen für den ÖPNV auf deutschen Straßen betrachten.
„Die Branche blickt mit gemischten Gefühlen auf den ÖPNV der Zukunft“, sagte Steinbrück. „Es sind viele Fragen offen – viele Unternehmen verunsichert.“ Dies spiegelt sich auch bei der Stimmung in den Unternehmen wider. So weisen die Kennzahlen der bdo-Konjunkturumfrage auf Probleme im Gleichgewicht zwischen kommunalen und privaten Anbietern hin. Zum ersten Mal, seitdem das neue Personenbeförderungsgesetz gültig ist, geht die Stimmung im ÖPNV bergab. Dementsprechend ist auch die Zahl der privaten ÖPNV-Unternehmen rückläufig, die über eigene Genehmigungen verfügen. 2015 waren das nur noch 46 Prozent der befragten Unternehmen. Nur noch 15 Prozent der Betriebe erwarten für 2016 eine bessere Zukunft im privat betriebenen ÖPNV.
Im Rahmen des dritten Teils des bdo-Expertenforum ÖPNV werden durch erfahrene Juristen und Betriebswirte konkrete Fragen beantwortet und betriebliche Hilfestellungen gegeben. „Mit dieser ÖPNV-Veranstaltung wollen wir nach der erfolgreichen Treffen zur Mobilität 4.0 die Reihe fortsetzen. Gäste und Referenten waren hellauf begeistert von dem Informationsgehalt, der bei Bus 4.0 vermittelt werden konnte“, sagte Steinbrück.
Weitere Informationen zum ÖPNV-Forum finden Sie hier.
Neue Vorsitzende im VBB-Aufsichtsrat
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH wurde Staatssekretärin Ines Jesse aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) zur neuen Vorsitzenden gewählt. Ines Jesse löst Staatssekretärin Katrin Lange ab, die ins Ministerium für Inneres und Kommunales wechselte. Erster Stellvertreter im VBB-Aufsichtsratsvorsitz bleibt Staatssekretär Christian Gaebler aus der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Zweiter stellvertretender Vorsitzender bleibt Landrat Manfred Zalenga (Landkreis Oder-Spree).
Busworld Europe zieht von Kortrijk nach Brüssel um
Dieser große Schritt in der Geschichte der Messe ist nach 45 Jahren notwenig geworden, da die Messe von Mal zu Mal wächst. Die Organisatoren der Busworld sind dem zunächst mit dem Aufbau temporärer Pavillions entgegen gekommen, doch dies ist langfristig keine passende Lösung. Bei der letzten Messe nahm die Anzahl der Besucher erneut zu und führt zu zusätzlichen Engpässen.
Das Kortrijk Expo Team wird weiter der Anbieter für Extraservices für Aussteller sein und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in der Organisation dieser Messe.
Neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten
Wie der Bundesverband DeutscherOmnibusunternehmer e.V. (bdo) mitteilt, ist die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden, nachdem das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union dem Text zugestimmt hatten. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 ist ein rund vierjähriges Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Zwischenzeitlich hatten über 3.000 Änderungsanträge zu dem Regelwerk vorgelegen. Die zweijährige Übergangsfrist nach Inkrafttreten endet am 25. Mai 2018. Dann wird die Verordnung für Behörden und Unternehmen unmittelbar geltendes Recht in Deutschland darstellen.
Mit der DS-GVO sollten die bestehenden EU-Datenschutzvorschriften der alten Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 komplett überarbeitet werden. Kernziel war es, einen weitreichenden Entscheidungsrahmen der Nutzer über ihre persönlichen Daten zu gewährleisten und ein einheitlich hohes Datenschutzniveau einzuführen. Daraus ergeben sich umfangreiche Regelungsbereiche, die für Unternehmen bedeutsam sind.
Darunter fallen u.a.:
das sogenannte Recht des Nutzers auf Vergessenwerden (dauerhafte Löschung der persönlichen Daten),
– gestiegene Dokumentationspflichten,
– die Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen und gegebenenfalls Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde,
– die Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person,
– das Recht auf Datenübertragbarkeit bei Wechsel an einen anderen Dienstleister (Datenportabilität),
– das Recht des Betroffenen über Datenschutzverletzungen informiert zu werden
– sowie die Verpflichtung, Datenschutzbestimmungen in klarer und verständlicher Sprache zu erläutern.
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Darüber hinaus regelt die DS-GVO auch die Datenübertragung zu polizeilichen und gerichtlichen Zwecken innerhalb der EU. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist zunächst nur bei risikoträchtigen Datenverarbeitungsvorgängen vorgesehen.
Auch wenn die DS-GVO in Deutschland unmittelbar anwendbar sein wird, so war bereits aus Fachkreisen zu vernehmen, dass diverse nationale Gesetze an die DS-GVO angepasst werden sollen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Der bdo kritisiert vor allem den hohen bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Klar erkennbar hatte der Verordnungsgeber die großen sozialen Netzwerke und Internetplattformen vor Augen. Durch die teilweise sehr allgemeinen Formulierungen werden jedoch Unternehmen nahezu jeder Größe angesprochen.
Diese sehr allgemeinen Formulierungen sorgen auch dafür, dass in vielen Punkten noch unklar ist, wie die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden sollen.