Bilanz des VCD nach 14 Tagen Deutschlandticket

Seit dem 1. Mai gilt das Deutschlandticket. Ein Ticket für alles – das ist ein großer Schritt zur einfachen Nutzung von Bus und Bahn für einen günstigen Preis. Doch es gibt auch Anlaufschwierigkeiten und ungeklärte Fragen. Der ökologische Verkehrsclub VCD zieht nach 14 Tagen eine erste Bilanz.
Die Nachfrage nach dem Deutschlandticket ist groß, sieben Millionen Menschen haben es bereits abonniert – darunter zwei Millionen, die bislang kein Nahverkehrs-Abo besaßen. Umfragen zufolge wollen ein Drittel aller Deutschen das Ticket erwerben; zahlreiche Unternehmen wollen es subventionieren und als Jobticket anbieten. Ein großer Erfolg!
Allerdings gibt es auch Startschwierigkeiten, wie der VCD-Sprecher für Bahn und ÖPNV, Alexander Kaas Elias, erläutert: „Bislang wurde die Hälfte der Tickets digital erworben, die andere Hälfte als Chipkarte. Doch es gab nicht genug Chipkarten, so dass ein Teil der Tickets in Papierform ausgegeben wurde.“ Dies solle bis Jahresende behoben werden. „Die Verkehrsbetriebe sind gefordert, allen, die das wünschen, zügig eine Chipkarte bereitzustellen.”
Das Deutschlandticket vereinfacht Bahn- und Busfahren und ist ein klarer Fortschritt, so Kaas Elias: „Wir wollen das nutzen und auch Menschen mit wenig Geld mitnehmen. Deshalb müssen die Studi-Tickets so rasch wie möglich bundesweit in das Deutschlandticket integriert werden – bislang geschieht das nur etappenweise auf Länderebene.”
Der VCD fordert zudem bundesweite Jugend- und Sozialtickets für höchstens 29 Euro. Kinder bis 14 Jahren sollen kostenlos mitfahren können. „Wir begrüßen das Deutschlandticket, doch dabei dürfen wir nicht stehenbleiben”, sagt Kaas Elias. „Im Koalitionsvertrag steht, dass die Bundesmittel steigen, damit die Länder mehr Fahrzeuge und dichtere Takte im ÖPNV anbieten können. Wer bis 2030 die Fahrgäste im ÖPNV verdoppeln will, darf jetzt nicht kleckern; er muss klotzen, damit er das Ziel überhaupt noch erreichen kann”.
Für den VCD ist der ÖPNV-Ausbau im öffentlichen Interesse – nicht der Autobahnbau, mit dem Milliarden Euro fehlinvestiert werden. Kaas Elias: „Im Sinne der Gerechtigkeit, aber auch im Interesse der Umwelt können wir nicht länger warten. Der Verkehr reißt weiter seine Klimaziele. Wer jetzt zögert, wird mit einer schärferen Klimakrise bestraft.“

Quelle: Verkehrsclub Deutschland (VCD)

Züge fahren nach Warnstreik-Absage weitgehend nach Plan

Nach der Absage des zweitägigen Warnstreiks sind die Züge laut Angaben der Deutschen Bahn am Montagmorgen „weitgehend“ wie geplant gefahren. Der Bahnbetrieb sei „weitgehend planmäßig angelaufen“, sagte ein Bahnsprecher. Tausende Mitarbeitende seien dafür am Wochenende kurzfristig kontaktiert worden, um so viele Schichten so schnell wie möglich zu besetzen. Im Fernverkehr würden am Montag rund 90 Prozent der regulär geplanten Züge fahren. Reisende sollten sich informieren, welche Züge verkehren. Der Regional- und S-Bahn-Verkehr laufe weitgehend ohne streikbedingte Einschränkungen.

Quelle: RedaktionsNetzwerk Deutschland

GDL-Stellungnahme: DB schadet dem System Eisenbahn

Mit großer Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Deutsche Bahn (DB) den dritten Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zum Anlass nimmt, den Eisenbahnbetrieb in Deutschland erneut komplett einzustellen. Es ist in höchstem Maße unglaubhaft, dass der Konzern nicht in der Lage sein soll, den Grundbedarf an Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr über Notfallpläne zumindest abzusichern.
Offenkundig besteht seitens der DB wenig oder gar kein Interesse, den nicht von den Arbeitskampfmaßnahmen betroffenen Unternehmen im Sinne des Systems Eisenbahn und ihrer Kunden auch nur ein Mindestmaß an Eisenbahnverkehr in Deutschland zu ermöglichen.
Das grundgesetzlich geschützte Streikrecht ist ein hohes Gut und ein Eckpfeiler der Demokratie. Gut so! Die willkürliche Auslegung durch einen manipulativen Arbeitgeber darf aber nicht zum Damoklesschwert für unbeteiligte Unternehmen der gleichen Branche werden, die darauf keinen Einfluss nehmen können. Mit einer geplanten Dauer von 50 Stunden führt dieser Warnstreik zumindest bei den Wettbewerbsbahnen zu nachhaltigen finanziellen Schäden, betrachtet man etwa die Kosten in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags pro Streiktag und Unternehmen.
Es geht dabei nicht um die rechtlich geklärte Frage von Drittschäden. Vielmehr steht die Frage nach dem Missbrauch des Streikrechts durch die DB im Raum und auch, inwieweit der Konzern eine Marktbereinigung zu Lasten der Wettbewerbsbahnen anstrebt. Die GDL fordert den Eigentümer daher auf, von der de facto-Einstellung des Eisenbahnbetriebes in Deutschland, welche es zu Recht nicht einmal während der Corona-Zeit gab, abzusehen und seiner Verpflichtung, der Erbringung von Verkehrsleistungen, nachzukommen.

„Kein Wort mehr von Verkehrswende oder Systemrelevanz – es wird einfach weggesehen und weiter Steuergelder verbrannt. Denn Fahrgastrechte, Pönale der Aufgabenträger, Frachtausfälle oder Regressansprüche der Wettbewerbsbahnen landen ja ohnehin wieder beim Staatshaushalt, der die Verluste dann schon ausgleichen wird“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky. „Aber sollten die Führungskräfte nicht versuchen, den größtmöglichen Schaden vom Unternehmen fernzuhalten? Davon ist die DB meilenweit entfernt.“

Im Übrigen ist die Einstellung des Schienenverkehrs ohnehin nicht notwendig. Die EVG ist bei der Netztochter DB Netz nicht so stark organisiert, dass der Arbeitgeber zu dieser Maßnahme gezwungen wäre. Ohne allzu großen Aufwand ließe sich der Netzbetrieb aufrechterhalten und viele ICE-Züge könnten weiterfahren. Zudem gibt es bei DB Netz noch verbeamtete sowie eine Vielzahl arbeitswilliger Kollegen. „Diesen fällt es überaus schwer nachzuvollziehen, warum sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können“, so Weselsky. „Zudem sollte es bei einer solchen Vorlaufzeit doch möglich sein, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten. Bei den vergangenen Streikmaßnahmen der GDL ging das ja auch. Was sind also die wirklichen Hintergründe? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“
Auswertungen der letzten Warnstreiks belegen, dass die tatsächliche Streikbereitschaft in den DB-eigenen Bahnbetrieben weit unter zehn Prozent lag. Warum also stellt die DB den großflächigen Zugverkehr ein und schadet dem Eisenbahnsystem nachhaltig? Die Kunden und die gesamte Eisenbahnbranche jedenfalls warten auf eine zufriedenstellende Antwort. Nun sind die DB und der Eigentümer Bund in der Pflicht!

Quelle: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV

Interessierte Kommunen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen können sich seit dem 11. Mai 2023 wieder um eine Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dazu den dritten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. Dafür stellt das BMDV weitere 140 Millionen Euro bis 2026 bereit. Mit dem Förderprogramm sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Mit dem Deutschlandticket werden Busse und Bahn noch einmal deutlich attraktiver: Der ÖPNV wird digitaler, einfacher und kundenfreundlicher. Die ersten Verkaufszahlen zeigen: Das kommt bei den Menschen gut an. Nach dem bundesweiten Tarif wollen wir den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig auch auf der Angebotsseite weiter stärken – mit attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Genau hier setzt der neue Förderaufruf an: Wir fördern innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen, damit sie den Weg in die Praxis finden.“

Gefördert werden u.a.:

• Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),

• Maßnahmen im Bereich Digitalisierung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Ausbau von Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler und/oder multi- und intermodaler Verknüpfung, Check-In/Be-Out-Systeme) und

• weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Kommunikation), die auf eine nachweisbare Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV abzielen.

Der dritte Förderaufruf hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte: Förderlinie I „Ländliche Regionen“ adressiert Projekte, die überwiegend in ländlichen Regionen umgesetzt werden. Dadurch wird den besonderen Herausforderungen für den ÖPNV im ländlichen Raum Rechnung getragen. Förderlinie II „Stadtregionen“ umfasst die Förderung des ÖPNV im überwiegend städtisch geprägten Raum.
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BALM eingereicht werden. Der Zugang zum eService-Portal sowie nähere Informationen zum Förderprogramm und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Webseite des BALM zu finden: www.balm.bund.de/Förderprogramme-ÖPNV

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

DB: Streik ist grundlos und überzogen

Zum längsten Warnstreik der DB-Geschichte, den die EVG heute angekündigt hat, sagt Personalvorstand Martin Seiler: „Dieser irrsinnige Streik ist völlig grundlos und restlos überzogen. Denn eine Lösung ist möglich. Statt Kompromisse zu suchen, will die EVG unglaubliche 50 Stunden das Land lahmlegen. Das ist quasi ein Vollstreik ohne Urabstimmung. Millionen Reisende kommen nicht dahin, wo sie hinwollen, zur Schule, zur Arbeit, zu ihren Lieben.“
Erst am Dienstag war die DB nochmal einen Schritt auf die EVG zugegangen und hat die zentrale Forderung der Gewerkschaft zum Mindestlohn erfüllt. Mitnichten hat die DB, wie die EVG behauptet, hier einen Deckel von 13 Euro vorgeschlagen; allein das vorliegende Angebot beläuft sich auf 13,20 Euro. Aber trotz erneuten Zugeständnissen will die EVG streiken. Auf dem Tisch liegen außerdem bereits 10 Prozent Lohnerhöhung sowie die volle Inflationsausgleichsprämie.
Seiler: „Wir haben die Türen sperrangelweit aufgemacht, aber die EVG bleibt vor der Türe stehen. Sie will partout nicht verhandeln und stattdessen ein Tarifdiktat durchsetzen. Jeder weiß doch, dass es bei Verhandlungen um Kompromisse geht. Es geht der Führung der EVG anscheinend nicht um ein angemessenes und verantwortungsvolles Ergebnis für die Mitarbeitenden, sondern um den Machtkampf der Gewerkschaften.“ Die DB fordert die EVG auf, umgehend zu verhandeln. Die DB ist dazu zu jeder Zeit und an jedem Ort bereit.
Die DB geht erneut von massiven Auswirkungen des dritten EVG-Streiks auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb aus. Die DB wird so schnell und umfassend wie möglich informieren. Klar ist bereits jetzt, dass für die betroffenen Fahrgäste umfangreiche Kulanzregelungen vorgesehen sind. Es muss außerdem mit erheblichen Auswirkungen auf den gesamteuropäischen Güterverkehr gerechnet werden. Sechs von zehn europäischen Frachtkorridoren führen über das deutsche Schienennetz. 

Quelle: Deutsche Bahn

EVG will Bahnverkehr für 50 Stunden bestreiken

Mit einem 50-stündigen Warnstreik will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Bahnverkehr ab Sonntagabend weitgehend lahmlegen. Von 22.00 Uhr bis Dienstagnacht um 24.00 Uhr soll im Fern-, Regional- und Güterverkehr auf der Schiene nichts mehr gehen, wie die EVG am Donnerstag mitteilte. Mit dem bundesweiten Warnstreik will die Gewerkschaft den Druck auf die Arbeitgeberseite im laufenden Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und 50 weiteren Bahnbetrieben erhöhen.
„Da sich an den Verhandlungstischen nur wenig bewegt, wird jetzt noch einmal gestreikt“, teilte EVG-Tarifvorständin Cosima Ingenschay am Donnerstag mit. „Insgesamt streiken wir 50 Stunden und erhöhen damit den Druck deutlich, weil uns die Arbeitgeber keine andere Wahl lassen“, hieß es von Verhandlungsführer Kristian Loroch.

Quelle: WirtschaftsWoche.

Öffentliche Plattform für On-Demand-Verkehre

Das von der Kreisstadt Bergheim, der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) entwickelte Strukturwandelvorhaben „Kraftraum-Shuttle“ soll bis Ende 2025 umgesetzt werden. Ziel des von Bund und Land geförderten Vorhabens ist die Schaffung einer öffentlichen, interkommunalen und skalierbaren Plattform für On-Demand-Verkehre. Auf Herz und Nieren soll diese Plattform dann von Bürgern der Kreisstadt Bergheim geprüft werden. Im Anschluss soll in der Landgemeinde Titz und der Gemeinde Rommerskirchen die Übertragbarkeit des Systems auf andere Kommunen getestet werden.
Mit einer App flexibel ein Shuttle zur Haustüre bestellen, welches einen zur nächsten Haltestelle oder direkt zum Wunschort bringt, sodass möglichst kein eigener Pkw benötigt wird – das zu realisieren, versprechen sogenannte On-Demand-Verkehre. Hierfür wollen die Kreisstadt Bergheim, die REVG und der VRS im Rheinischen Revier eine innovative Lösung aufbauen. Der bestehende ÖPNV wird sinnvoll ergänzt und insbesondere die Attraktivität der Region im Zuge des Strukturwandels erhöht.
Die konkrete Idee hinter dem „Kraftraum-Shuttle“ resultiert aus der Erkenntnis, dass zwar bei vielen Kommunen aktuell der Bedarf für einen On-Demand-Verkehr besteht, die Umsetzung jedoch gerade für kleinere Kommunen zu aufwendig und kostspielig ist. Die passende Lösung ist eine skalierbare Plattform für On-Demand-Verkehre, welche in öffentlicher Hand bleibt und möglichst flexibel aufgebaut wird. So können ÖPNV-Aufgabenträger selbst in kleineren Kommunen einen eigenen On-Demand-Verkehr über die Kraftraum-Shuttle-Plattform realisieren, da die Kosten für die Plattform geteilt werden.
Das Projekt soll einerseits auf einer umfassenden Evaluation von Potenzial und Wirtschaftlichkeit einer Kraftraum-Shuttle-Plattform, sowie andererseits auf der Entwicklung und der praktischen Anwendung der Plattform basieren. Ab voraussichtlich Ende 2024 soll die Plattform in Bergheim einsatzbereit sein, im Jahr 2025 können Fahrten in der Landgemeinde Titz und der Gemeinde Rommerskirchen folgen. Dabei sollen die eingesetzten Shuttles möglichst barrierefrei und dank Elektroantrieb lokal emissionsfrei unterwegs sein.
Um diese Ziele zu erreichen, sind zudem eine Vielzahl an Absprachen mit verschiedenen Interessensgruppen zu treffen. Insbesondere die Kreise nehmen als ÖPNV-Aufgabenträger eine entscheidende Rolle ein. Der Rhein-Erft-Kreis hat seine Unterstützung des Projekts bereits zugesichert.

Quelle: VRS

EVG kündigt neuen Warnstreik im Nahverkehr an

Die Eisenbahngewerkschaft ist seit Wochen in Tarifverhandlungen mit diversen Verkehrsunternehmen. Die dritte Verhandlungsrunde mit der Deutschen Bahn in Fulda am Mittwoch, 26. April, war ergebnislos gescheitert. Auch deswegen ruft die EVG nun zu neuen Warnstreiks auf.
Die EVG hat anlässlich des Tarif-Streits zu einer Pressekonferenz am Donnerstag (11. Mai) um 9 Uhr eingeladen. Dann will sie weitere Details bekanntgeben, wohl auch, wann und wo der Nahverkehr bestreikt werden soll.
„Auch wenn mittlerweile beispielsweise vermehrt statt Prozenten ein monatlicher Festbetrag als Lohnerhöhung angeboten wird, liegt ein möglicher Tarifabschluss noch in weiter Ferne. Die von der EVG geforderten Verbesserungen müssen deutlicher und schneller erfolgen“, heißt seitens der EVG in der neuen Warnstreik-Ankündigung vom Dienstag, 9. Mai.

Quelle: Kölnische Rundschau

10 Wasserstoffbusse für Frankfurts Flotte

Die In-der-City-Bus GmbH hat nach einer europaweiten Ausschreibung zehn weitere Wasserstoffbusse bestellt. Der polnische Hersteller Solaris hat sich bei der Ausschreibung durchgesetzt. Geliefert wird das bei der ICB bereits bekannte Modell Urbino 12 hydrogen. Die Investitionssumme beträgt rund 6,5 Millionen Euro. Das Projekt wird mit bis zu 2,88 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert.
Die neuen ICB-Wasserstoffbusse, Modell „Solaris Hydrogen nU12“, erzielen eine garantierte Reichweite von mindestens 350 Kilometern pro Vollbetankung mit 37,5 Kilogramm gasförmigem Wasserstoff. Das Fahrzeug ist innerhalb von rund 15 Minuten betankt und wieder einsatzbereit. Die Fahrt erfolgt leise und abgasfrei, der Bus stößt lediglich Wasserdampf bzw. Wasser aus.
Das Heizsystem im Solaris Hydrogen nU12 wird elektrisch und mittels Wärmepumpe betrieben. So ist keine fossile Zusatzheizung mehr nötig und die Busse fahren vollständig emissionsfrei.

Quelle: icb 2023

Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gestiegen

E-Scooter sind aus dem Straßenbild der Großstädte in Deutschland nicht mehr wegzudenken, entsprechend geschieht auch ein Großteil der Unfälle mit den auch E-Roller genannten Elektrokleinstfahrzeugen in urbanen Zentren. Im Jahr 2022 wurden 64,9 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Bei Unfällen mit Pedelecs (28,8 %) oder Fahrrädern ohne Hilfsmotor (44,0 %) war der Anteil deutlich geringer. Gut zwei von fünf E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden (41,4 %) spielten sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnerinnen und Einwohner ab. Bei Unfällen mit Pedelecs waren es nur 11,7 %, bei Fahrrädern ohne Motor 25,9 %.
Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2022 in Deutschland 8 260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 49 % mehr als im Jahr zuvor (5 535 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 11 Menschen ums Leben; 2021 waren es noch 5 Todesopfer. 1 234 Menschen wurden 2022 schwer verletzt und 7 651 leicht. Mehr als 80 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 10 der 11 Todesopfer. Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gab es in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (2 312) und Bayern (1 119), die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern (66) und Thüringen (42).
Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt.

Quelle: Statistisches Bundesamt