Regensburg wird als erste Kommune VDV-Mitglied

Seit einer Satzungsänderung im letzten Jahr können auch Kommunen außerordentliche Mitglieder im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) werden. Davon macht nun die Stadt Regensburg als erste Kommune Gebrauch. Der zuständige Ausschuss im Stadtrat entschied dies auf Vorschlag der Planungs- und Baureferentin Christine Schimpfermann.

„Der VDV engagiert sich für Bildung und Fortbildung und kümmert sich um Führungsnachwuchs. Dies ist auch für die Stadt Regensburg wichtig, wenn es darum geht, entsprechend Kapazitäten und Know-how für ein neues Stadtbahnsystem aufzubauen. Hilfreich für uns als Mitglied sind dabei auch die Erfahrungen des VDV im Dialog mit zahlreichen Institutionen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Bildung“, so Schimpfermann.

„Ich begrüße diesen Schritt der Stadt Regensburg und freue mich auf die kollegiale und intensive fachliche Zusammenarbeit im VDV. Wir haben gemeinsam mit den Kommunen, den Ländern und dem Bund eine große Herausforderung zu meistern, denn wir müssen im Verkehrssektor bis 2030 deutlich mehr CO2-Emissionen einsparen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das geht vor allem in den Städten am besten mit einem effizienten, wirtschaftlichen und natürlich klimafreundlichen ÖPNV. Wir unterstützen daher die Stadt Regensburg, die dort zuständigen Stadtratsmitglieder und die Verwaltung sehr gerne und mit all unserer Expertise bei der Umsetzung ihres Stadtbahnprojektes“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Der im Jahr 2018 vom Stadtrat mehrheitlich gefasste Beschluss, die Planungen zur Einführung einer Stadtbahn aufzunehmen, hat aus Sicht des VDV Vorbildcharakter: „Wir müssen die Klimaschutzziele im Verkehrssektor bis 2030 schaffen. Das gelingt nur, wenn wir den Menschen einen möglichst attraktiven und klimafreundlichen ÖPNV bieten. Eine Kombination aus Stadtbahn- und Busverkehr ist innerstädtisch dafür oft die beste Lösung. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass die Stadtbahn in Regensburg Vorbildcharakter für weitere solcher Projekte hat“, so Wolff.

Grundlage der Stadtbahn in Regensburg ist das sog. Kernnetz, das sich mit knapp 15 Kilometern Länge über das Stadtgebiet erstreckt. Seit 2019 hat die Stadt eigens hierfür ein Amt für Stadtbahnneubau gegründet. Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2023 soll die Vorentwurfsplanung für das gesamte Kernnetz abgeschlossen sein. Entscheidet der Stadtrat dann, das Projekt fortzuführen, folgen Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Nächster Meilenstein nach der Vorentwurfsplanung ist die Zusammenstellung aller Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren bis Ende 2025. Ziel der Stadt ist es, dass Anfang der 2030er-Jahre die ersten Stadtbahnen in Regensburg fahren.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

NachhaltigkeitsAWARD in Silber für DSW21

DSW21 hat für seine neuen Stadtbahnwagen (»B-Wagen-Projekt«) in Berlin den ZfK-NachhaltigkeitsAWARD in Silber erhalten. Die Fahrzeuge und das hinter dem Projekt stehende Gesamtkonzept wurden in der Kategorie »Mobilität« mit dem zweiten Preis ausgezeichnet. Das Ergebnis setzt sich aus einem Leser-Voting und dem Urteil einer Experten-Jury zusammen. Mit dem Award will die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) die Anstrengungen kommunaler Unternehmen beim Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz würdigen. Dieses Engagement soll einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. In das B-Wagen-Projekt, bei dem 26 Fahrzeuge neu beschafft und 64 baugleich modernisiert werden, investiert DSW21 mehr als 200 Mio. €. Das erste neue Fahrzeug soll im Sommer 2023 in Dortmund in den Linienbetrieb gehen.
Bei der ZfK und ihren Leser*innen machte DSW21 mit dem Gesamtkonzept Eindruck: „Die Dortmunder Stadtwerke AG zeigt, dass es sich lohnen kann, alte Stadtbahnwagen zu modernisieren, statt sie sofort komplett zu ersetzen“, heißt es in der Begründung. Als die Hochflurflotte auf 90 Wagen aufgestockt werden musste, entschied man sich, lediglich 26 Neufahrzeuge zu bestellen und die 64 vorhandenen B80-Wagen mit eigenem Personal und Know-how zu modernisieren. Eine besondere Herausforderung dabei war die Verringerung der Flurhöhe um zwei Zentimeter, um Barrierefreiheit zu erreichen.
Eine Besonderheit ist zudem die Kombination aus Fahrzeugdämmung, -belüftung und -klimatisierung. Dadurch konnte die installierte Heizleistung um mehr als 70 Prozent reduziert werden. Die Strategie lohnte sich sowohl wirtschaftlich als auch unter Klimagesichtspunkten. Der Stromverbrauch der Gesamtflotte sank um rund 12,5 Prozent, durch die Weiterverwendung der Rohbauten und Gestelle wurden rund 2000 Tonnen CO2 eingespart.

Quelle: DSW21

„Bright Light of the City“

Vom 4. bis zum 7. Juni 2023 trifft sich die ÖPNV-Branche in Barcelona zum UITP Global Public Transport Summit, dem führenden Event rund um nachhaltige Mobilität.
Das Motto der Veranstaltung lautet „Bright Light of the City“. Bisher war jeder Global Summit einem bestimmten Thema gewidmet, das immer aufzeigen sollte, wo der Verkehrssektor aktuell steht. In den letzten Jahren hat der Verband sich stärker darauf ausgerichtet, ein Thema zu entwickeln, das einen engeren Bezug zur Gastgeberstadt hat.
Die Überlegungen hinter dem Thema der diesjährigen Veranstaltung beziehen sich laut UITP auf die Möglichkeiten, die der ÖPNV bietet und für die Barcelona ein gutes Beispiel ist. Der ÖPNV soll als Wegweiser in der Stadt fungieren. Er soll aufzeigen, wie man sich in einer Stadt bewegen kann und zwar als Bewohner allgemein, als täglicher Pendler und auch als Besucher. In einer Stadt wie Barcelona, die für ihr Kunstangebot, ihre historischen Wahrzeichen und ihre beeindruckende Architektur berühmt ist, kann so die Ästhetik des Ortes einfach entdeckt werden. Und zwar mit einem gut vernetzten ÖPNV-System, das über ein umfangreiches Verkehrsmittelangebot verfügt, wie es in Barcelona der Fall ist.

Diesen und weitere Artikel zur UITP-Veranstaltung lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 4/5-2023.

„Internet of Mobility“ (IoM)

Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung sind Schlagworte, die uns gegenwärtig mehr oder weniger täglich begleiten. Die damit verknüpften Inhalte sind zugleich kennzeichnend und prägend für die aktuelle und vor allem künftige Entwicklung technischer Systeme. Diese haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Art und Weise des Informationsaustausches und damit auf die Weiterentwicklung von Schnittstellenspezifikationen, wie sie der Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) im Rahmen seiner Schriften für die ÖV-Branche zur Verfügung stellt. Im Rahmen dieses Artikels soll die Bedeutung der zuvor genannten Trends etwas genauer beleuchtet und aufgezeigt werden, wie der VDV im Rahmen der Aktivitäten rund um das sogenannte „Internet of Mobility“ (IoM) darauf reagiert.

Auswirkungen der Digitalisierung

Digitalisierung im eigentlichen Sinne bedeutet die digitale Abbildung eines bisher vorhandenen analogen Gegenstandes. Diese banal klingende Definition bedeutet in der praktischen Umsetzung, dass bspw. ein gedrucktes Buch, wenn es digital vorhanden ist, sich beliebig oft verlustfrei innerhalb kürzester Zeit vervielfältigen und verbreiten lässt. Verbunden mit immer geringer werdenden Kosten für Mikroprozessoren, Sensoren und Kommunikationstechnologie bedeutet dies weiterhin, dass immer mehr Informationen innerhalb kürzester Zeit in hoher Qualität digital zur Verfügung gestellt und für verschiedenste Anwendungsfälle genutzt werden können.

Auswirkungen der Automatisierung

Diese Verfügbarkeit von Informationen in digitaler Form ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen, um Vorgänge und Prozesse zu automatisieren. Automatisierung an sich ist keine neue Entwicklung – es gab schon im 18.Jahrhundert Vorrichtungen, welche durch den Menschen durchgeführte manuelle Tätigkeiten so ersetzten, dass zwar weiterhin unter menschlicher Kontrolle, aber ohne manuelles Zutun, diese Tätigkeiten von alleine ausgeführt wurden. Dieses Bestreben – bisher manuelle Abläufe durch Maschinen selbsttätig durchführen zu können – bekommt durch die Verfügbarkeit von digitalen, und damit von Maschinen verarbeitbaren Informationen, immensen Auftrieb, da sich dadurch Abläufe automatisieren lassen, die zuvor unvorstellbar waren.

Auswirkungen der Vernetzung

Verbunden mit diesen beiden Entwicklungen ergibt sich zwangsläufig die Forderung nach einer zunehmenden Vernetzung der Systeme. Diese Vernetzung wurde in der Vergangenheit oftmals durch spezifische Einzelfalllösungen realisiert, gegenwärtig sehen wir jedoch, dass sich durch Standards, wie bspw. das Internet Protokoll, eine rapide zunehmende Vernetzung der Geräte ergibt, die weit über bisherige Anwendungsdomänen hinausgeht.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 4/5-2023.

Big Data – Voraussetzung nachhaltiger Mobilität der Zukunft

Digitalisierung prägt maßgeblich wichtige Zukunftsthemen in Gesellschaft und Wirtschaft. Das ist inzwischen nahezu unumstritten. Zum Teil recht heftige Debatten entzünden sich hingegen nach wie vor an Fragen wie jenen, ob diese Entwicklung uneingeschränkt zu begrüßen ist und inwieweit das Primat digitaler Technologien gehen darf oder sollte. Da auch eine nachhaltige, also umwelt- und gesellschaftsverträgliche Gestaltung des Verkehrs- bzw. Mobilitätssektors der Zukunft ganz wesentlich von digitalen Prozessen beeinflusst sein wird, die auf der Erhebung und Verarbeitung von einschlägigen Informationen basieren, kommt den sogenannten Mobilitätsdaten und ihrer vielfältigen Nutzung erhebliche Bedeutung zu. Grund genug für Deutschlands größten Kfz-Versicherer, die HUK-COBURG, zwei wichtige Studien zur „Big Data-Debatte“ und ganz aktuell zu „Big Data in der Mobilität“ im Auftrag des Goslar Instituts für verbrauchergerechtes Versichern e.V. zu initiieren und maßgeblich zu unterstützen.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 4/5-2023.

Digitale Transformation des ÖPNV in vielen Dimensionen

Die digitale Transformation des ÖPNV findet auf vielen Ebenen statt und ist alternativlos. Die große Bedeutung digitaler Ticketingformen wurde zuletzt bei der Einführung des Deutschland-Tickets intensiv thematisiert. Doch viele weitere Möglichkeiten der Digitalisierung können genutzt werden. Moderne Fahrgast-Apps, kontenbasiertes oder EMV-Ticketing, bei dem Fahrgäste vorhandene Zahlungsmedien als Fahrtberechtigung nutzen, sind zukunftssicher, beschleunigen Einstiegsprozesse und erhöhen überdies auch die Kundenzufriedenheit.
E-Ticketing ist aber nur eine von vielen neuen Dimensionen bei der Digitalisierung des Nah-verkehrs. Digitale Unterstützung sorgt auch für schnellere Prozesse, bessere Fahrgastinformation und somit deutlich gesteigerte Servicequalität. Gerade die Leitstelle kann erhebliche Entlastung erfahren. Vorgefertigte Templates und elektronische Formulare mit definierten Handlungsanweisungen automatisieren Prozesse im ITCS und helfen dem Leitstellenpersonal dabei, Störungen effizient abzuarbeiten und zugleich mit minimalem Zeitaufwand alle Kanäle der Fahrgastinformation zu bespielen. Dank maschinellen Lernens unter Berücksichtigung historischer Daten und der aktuellen Verkehrslage wird zudem die Prognosegenauigkeit von Abfahrtszeiten und Besetztgraden erheblich verbessert. Dadurch wird Echtzeit-Fahrgastinformation so genau wie nie zuvor.

Das komplette Expertenstatement lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 4/5-2023.

Bilanz des VCD nach 14 Tagen Deutschlandticket

Seit dem 1. Mai gilt das Deutschlandticket. Ein Ticket für alles – das ist ein großer Schritt zur einfachen Nutzung von Bus und Bahn für einen günstigen Preis. Doch es gibt auch Anlaufschwierigkeiten und ungeklärte Fragen. Der ökologische Verkehrsclub VCD zieht nach 14 Tagen eine erste Bilanz.
Die Nachfrage nach dem Deutschlandticket ist groß, sieben Millionen Menschen haben es bereits abonniert – darunter zwei Millionen, die bislang kein Nahverkehrs-Abo besaßen. Umfragen zufolge wollen ein Drittel aller Deutschen das Ticket erwerben; zahlreiche Unternehmen wollen es subventionieren und als Jobticket anbieten. Ein großer Erfolg!
Allerdings gibt es auch Startschwierigkeiten, wie der VCD-Sprecher für Bahn und ÖPNV, Alexander Kaas Elias, erläutert: „Bislang wurde die Hälfte der Tickets digital erworben, die andere Hälfte als Chipkarte. Doch es gab nicht genug Chipkarten, so dass ein Teil der Tickets in Papierform ausgegeben wurde.“ Dies solle bis Jahresende behoben werden. „Die Verkehrsbetriebe sind gefordert, allen, die das wünschen, zügig eine Chipkarte bereitzustellen.”
Das Deutschlandticket vereinfacht Bahn- und Busfahren und ist ein klarer Fortschritt, so Kaas Elias: „Wir wollen das nutzen und auch Menschen mit wenig Geld mitnehmen. Deshalb müssen die Studi-Tickets so rasch wie möglich bundesweit in das Deutschlandticket integriert werden – bislang geschieht das nur etappenweise auf Länderebene.”
Der VCD fordert zudem bundesweite Jugend- und Sozialtickets für höchstens 29 Euro. Kinder bis 14 Jahren sollen kostenlos mitfahren können. „Wir begrüßen das Deutschlandticket, doch dabei dürfen wir nicht stehenbleiben”, sagt Kaas Elias. „Im Koalitionsvertrag steht, dass die Bundesmittel steigen, damit die Länder mehr Fahrzeuge und dichtere Takte im ÖPNV anbieten können. Wer bis 2030 die Fahrgäste im ÖPNV verdoppeln will, darf jetzt nicht kleckern; er muss klotzen, damit er das Ziel überhaupt noch erreichen kann”.
Für den VCD ist der ÖPNV-Ausbau im öffentlichen Interesse – nicht der Autobahnbau, mit dem Milliarden Euro fehlinvestiert werden. Kaas Elias: „Im Sinne der Gerechtigkeit, aber auch im Interesse der Umwelt können wir nicht länger warten. Der Verkehr reißt weiter seine Klimaziele. Wer jetzt zögert, wird mit einer schärferen Klimakrise bestraft.“

Quelle: Verkehrsclub Deutschland (VCD)

Züge fahren nach Warnstreik-Absage weitgehend nach Plan

Nach der Absage des zweitägigen Warnstreiks sind die Züge laut Angaben der Deutschen Bahn am Montagmorgen „weitgehend“ wie geplant gefahren. Der Bahnbetrieb sei „weitgehend planmäßig angelaufen“, sagte ein Bahnsprecher. Tausende Mitarbeitende seien dafür am Wochenende kurzfristig kontaktiert worden, um so viele Schichten so schnell wie möglich zu besetzen. Im Fernverkehr würden am Montag rund 90 Prozent der regulär geplanten Züge fahren. Reisende sollten sich informieren, welche Züge verkehren. Der Regional- und S-Bahn-Verkehr laufe weitgehend ohne streikbedingte Einschränkungen.

Quelle: RedaktionsNetzwerk Deutschland

GDL-Stellungnahme: DB schadet dem System Eisenbahn

Mit großer Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Deutsche Bahn (DB) den dritten Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zum Anlass nimmt, den Eisenbahnbetrieb in Deutschland erneut komplett einzustellen. Es ist in höchstem Maße unglaubhaft, dass der Konzern nicht in der Lage sein soll, den Grundbedarf an Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr über Notfallpläne zumindest abzusichern.
Offenkundig besteht seitens der DB wenig oder gar kein Interesse, den nicht von den Arbeitskampfmaßnahmen betroffenen Unternehmen im Sinne des Systems Eisenbahn und ihrer Kunden auch nur ein Mindestmaß an Eisenbahnverkehr in Deutschland zu ermöglichen.
Das grundgesetzlich geschützte Streikrecht ist ein hohes Gut und ein Eckpfeiler der Demokratie. Gut so! Die willkürliche Auslegung durch einen manipulativen Arbeitgeber darf aber nicht zum Damoklesschwert für unbeteiligte Unternehmen der gleichen Branche werden, die darauf keinen Einfluss nehmen können. Mit einer geplanten Dauer von 50 Stunden führt dieser Warnstreik zumindest bei den Wettbewerbsbahnen zu nachhaltigen finanziellen Schäden, betrachtet man etwa die Kosten in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags pro Streiktag und Unternehmen.
Es geht dabei nicht um die rechtlich geklärte Frage von Drittschäden. Vielmehr steht die Frage nach dem Missbrauch des Streikrechts durch die DB im Raum und auch, inwieweit der Konzern eine Marktbereinigung zu Lasten der Wettbewerbsbahnen anstrebt. Die GDL fordert den Eigentümer daher auf, von der de facto-Einstellung des Eisenbahnbetriebes in Deutschland, welche es zu Recht nicht einmal während der Corona-Zeit gab, abzusehen und seiner Verpflichtung, der Erbringung von Verkehrsleistungen, nachzukommen.

„Kein Wort mehr von Verkehrswende oder Systemrelevanz – es wird einfach weggesehen und weiter Steuergelder verbrannt. Denn Fahrgastrechte, Pönale der Aufgabenträger, Frachtausfälle oder Regressansprüche der Wettbewerbsbahnen landen ja ohnehin wieder beim Staatshaushalt, der die Verluste dann schon ausgleichen wird“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky. „Aber sollten die Führungskräfte nicht versuchen, den größtmöglichen Schaden vom Unternehmen fernzuhalten? Davon ist die DB meilenweit entfernt.“

Im Übrigen ist die Einstellung des Schienenverkehrs ohnehin nicht notwendig. Die EVG ist bei der Netztochter DB Netz nicht so stark organisiert, dass der Arbeitgeber zu dieser Maßnahme gezwungen wäre. Ohne allzu großen Aufwand ließe sich der Netzbetrieb aufrechterhalten und viele ICE-Züge könnten weiterfahren. Zudem gibt es bei DB Netz noch verbeamtete sowie eine Vielzahl arbeitswilliger Kollegen. „Diesen fällt es überaus schwer nachzuvollziehen, warum sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können“, so Weselsky. „Zudem sollte es bei einer solchen Vorlaufzeit doch möglich sein, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten. Bei den vergangenen Streikmaßnahmen der GDL ging das ja auch. Was sind also die wirklichen Hintergründe? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“
Auswertungen der letzten Warnstreiks belegen, dass die tatsächliche Streikbereitschaft in den DB-eigenen Bahnbetrieben weit unter zehn Prozent lag. Warum also stellt die DB den großflächigen Zugverkehr ein und schadet dem Eisenbahnsystem nachhaltig? Die Kunden und die gesamte Eisenbahnbranche jedenfalls warten auf eine zufriedenstellende Antwort. Nun sind die DB und der Eigentümer Bund in der Pflicht!

Quelle: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV

Interessierte Kommunen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen können sich seit dem 11. Mai 2023 wieder um eine Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dazu den dritten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. Dafür stellt das BMDV weitere 140 Millionen Euro bis 2026 bereit. Mit dem Förderprogramm sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Mit dem Deutschlandticket werden Busse und Bahn noch einmal deutlich attraktiver: Der ÖPNV wird digitaler, einfacher und kundenfreundlicher. Die ersten Verkaufszahlen zeigen: Das kommt bei den Menschen gut an. Nach dem bundesweiten Tarif wollen wir den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig auch auf der Angebotsseite weiter stärken – mit attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Genau hier setzt der neue Förderaufruf an: Wir fördern innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen, damit sie den Weg in die Praxis finden.“

Gefördert werden u.a.:

• Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),

• Maßnahmen im Bereich Digitalisierung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Ausbau von Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler und/oder multi- und intermodaler Verknüpfung, Check-In/Be-Out-Systeme) und

• weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Kommunikation), die auf eine nachweisbare Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV abzielen.

Der dritte Förderaufruf hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte: Förderlinie I „Ländliche Regionen“ adressiert Projekte, die überwiegend in ländlichen Regionen umgesetzt werden. Dadurch wird den besonderen Herausforderungen für den ÖPNV im ländlichen Raum Rechnung getragen. Förderlinie II „Stadtregionen“ umfasst die Förderung des ÖPNV im überwiegend städtisch geprägten Raum.
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BALM eingereicht werden. Der Zugang zum eService-Portal sowie nähere Informationen zum Förderprogramm und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Webseite des BALM zu finden: www.balm.bund.de/Förderprogramme-ÖPNV

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)