Uber plant Erweiterung des „Letzte Meile”-Angebots

Uber plant, das bestehende „Letzte Meile”-Angebot auszuweiten. Seit Sommer 2021 vermittelt das Unternehmen Fahrten von den 76 Berliner U-Bahnhöfen, die außerhalb der S-Bahnrings liegen, zum Festpreis. Aufgrund des Erfolges des Angebots plant Uber, dies in den nächsten Monaten schrittweise um alle 146 S-Bahn-Stationen in Berlin und Brandenburg zu erweitern, die außerhalb des Rings liegen. Zukünftig sollen auch Fahrten von diesen Haltestellen im Radius von 2,5 Kilometer immer 6 Euro kosten.
Seit dem Start des Services im Juni 2021 konnte das Unternehmen eine stetig hohe Nachfrage nach flexiblen Mobilitätsoptionen, die den ÖPNV optimal ergänzen, feststellen. Pro Monat vermittelt Uber durchschnittlich knapp 4000 Fahrten zum Festpreis. Besonders häufig machen die Nutzerinnen und Nutzer am Rathaus Spandau von dem Service Gebrauch, um sicher und komfortabel die „letzte Meile” zu überbrücken. Danach folgen die Haltestellen Osloer Straße und Rudow. Die Daten belegen, dass die Hauptstädter den Service besonders häufig unter der Woche zu Tagesrand- und Nachtzeiten nutzen, wenn der ÖPNV nur unregelmäßig verkehrt.

„Häufig legen Menschen die gesamte Fahrstrecke mit dem eigenen PKW zurück, wenn sie die nächste U- oder S-Bahn-Haltestelle nicht verlässlich mit dem ÖPNV erreichen können“, sagt Uber-Deutschlandchef Christoph Weigler. „Durch die Erweiterung unseres Services bieten wir nun noch mehr Berlinerinnen und Berlinern, eine komfortable Möglichkeit für die ‘Letzte Meile’. So schaffen wir, dass sie das Auto häufiger stehen lassen und der ÖPNV gestärkt wird.”

Der Festpreis von 6 Euro wird automatisch angezeigt, sobald ein Nutzer von einer der ausgewählten Haltestellen eine Fahrt zu einem Ziel im Umkreis von 2,5 km bucht. Die Bezahlung erfolgt wie üblich automatisch mit dem in der App hinterlegten Zahlungsmittel, z.B. per Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal, oder per Barzahlung. Neben Berlin bietet Uber ein ähnliches Vermittlungsangebot auch in München und Düsseldorf.

Quelle: Uber Deutschland

bdo: Durchbruch beim Deutschlandticket

Nachdem am Freitag (17. März 2023) in der UAG Finanzen im Rahmen einer Marathonsitzung bis 19.30 Uhr eine Einigung in wesentlichen Beihilfefragen geklärt werden konnte, war der Weg vorgestern Nachmittag frei, auch im Koordinierungsrat von Bund und Ländern den lang ersehnten Durchbruch zu erzielen. Die Vertreter der Bundesregierung hatten zwar am Freitag noch einen Prüfvorbehalt eingelegt, vorgestern dann aber in den wesentlichen Punkten zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023. Die wesentlichen Ergebnisse der vorgestrigen Sitzung fasst bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zusammen:

1.            Rechtsanspruch der Unternehmen

Die Unternehmen haben einen gesicherten Rechtsanspruch auf Ausgleichsleistungen. Solange keine allgemeinen Vorschriften erlassen wurden oder die öff. Dienstleistungsaufträge noch nicht angepasst sind, längstens bis zum 30.09.2023 ergibt sich dieser aufgrund Ziffer 3.3. der Musterrichtlinie direkt gegen den Bund, allerdings ist der Antrag beim Land zu stellen.  Sobald eine allgemeine Vorschrift durch Land oder AT erlassen wird, wird Ziffer 3.3. abgelöst und der Anspruch der Unternehmen ergibt sich direkt gegen den AT, oder das Land aufgrund landesgesetzlicher Regelung.

2.            Verpflichtung der Aufgabenträger

Die Aufgabenträger sind angehalten, bis allerspätestens zum 30.09.2023 allgemeine Vorschriften zu erlassen oder die öff. Dienstleistungsaufträge anzupassen. Tun Sie dies nicht, erhalten Sie keine Finanzmittel von Bund oder Ländern und nehmen auch nicht an den EAV-Verfahren teil.

3.            Einnahmeaufteilung (EAV)

Auch bei der Einnahmeaufteilung haben sich die Länder auf einen gangbaren Weg geeinigt. In drei Stufen soll die Einnahmeaufteilung von der Rettungsschirmsystematik bis 2026 in eine komplett neue bundesweite EAV überführt werden. In der ersten Stufe bis Ende 2023 behalten die Unternehmen ihre Einnahmen zunächst, liefern aber bereits ihre Daten zur Evaluation und Einspeicherung in das zukünftige EAV-System. Für Verkehre in Tourismusregionen gibt es Sonderreglungen. Alle Unternehmen, die das Deutschlandticket anwenden und einführen, sind verpflichtet ihre Daten zu liefern. Es wird ein Monitoring zur Ermittlung von möglichen Verwerfungen bei den Einnahmen durchgeführt, um bei Bedarf gegenzusteuern. In der zweiten Stufe ab 2024 werden die Einnahmen nach Postleitzahlen der Abo-Besitzer zunächst auf die Länder und dann innerhalb der Länder an die Unternehmen verteilt. In einer 3. Stufe soll das System in eine neue bundesweite EAV überführt werden. Ziel ist es, über technische Lösungen (be-in/be-out) die konkrete ÖPNV-Nutzung der Fahrgäste den befördernden Unternehmen zuzuteilen.

4.            ARGE zur Durchführung der EAV geplant

Die Länder haben beschlossen, eine ARGE aus bdo, VDV, BSN und DTV mit der Organisation und Durchführung der EAV zu beauftragen. Hier sind die konkreten Planungen zwischen den Beteiligten Organisationen allerdings noch am Anfang. Vermutlich wird eine Gesellschaft zu gründen sein. Der bdo hat Bereitschaft signalisiert, diesen Prozess zu begleiten.

5.            Noch keine Einigung bei Semester-Ticket

Bei der Einbeziehung von Semester-Tickets von Studierenden konnte gestern keine Einigung erzielt werden. Der Bund hat dies bislang nicht unterstützt. Die Länder werden das Thema daher morgen auf die TO der VMK nehmen.

6.            Länder einigen sich auf Muster-Allgemeine-Vorschrift

In einer UUAG „Allgemeine Vorschrift“ wird parallel ein Muster einer allgemeinen Vorschrift erarbeitet. Diese wurde in Bayern entwickelt, basiert nun auf der Grundlage der Musterrichtlinie und soll möglichst von allen AT oder den Ländern direkt umgesetzt werden. Die im Ursprungstext vorgesehene Regelung zum Höchstgewinn zwischen 3 und 4,5 Prozent wurde gestern rausverhandelt und befindet sich nicht mehr im Text der Muster-Allgemeine-Vorschrift.

7.            Fazit

Nachdem die Verhandlungen in den Arbeitsgruppen seit Herbst letztens Jahren sehr schleppend voran gingen, konnte der bdo in den letzten Tagen wesentliche Ergebnisse erzielen.  Damit haben ALLE Unternehmen, egal ob eigenwirtschaftlich oder mit öff. Dienstleistungsauftrag unterwegs, einen fairen Anspruch auf Ausgleich. Wir gehen davon aus, dass nun zeitnah flächendeckend Allgemeine Vorschriften durch die Aufgabenträger oder die Länder erlassen werden. Das Saarland ist diesen Weg bereits gegangen. Damit dürfte endlich auch der Streit über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von allgemeinen Vorschriften beendet sein.  Allerdings gilt die Musterrichtlinie nur bis zum Ende 2023, so dass die Verhandlungen über eine Nachschusspflicht, Tarifvorgaben usw. bereits in einigen wenigen Monaten wieder starten dürfte. Sobald uns die endgültigen Fassungen von Musterrichtlinie, EAV- Papier und Muster-AV vorliegen, werden wir diese weiterleiten.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V.

Eigene ESWE-Ticket-App für Smartphones

Wiesbadens Mobilitätsdienstleister ESWE Verkehr bringt Anfang April eine eigene Ticket-App für Smartphones heraus. Fahrgäste können damit schnell und einfach das als „49-Euro-Ticket” bekannte Deutschlandticket kaufen und nutzen.
Die Ticket-App von ESWE Verkehr ist ab dem 3. April 2023 im Google Play Store oder im Apple App Store erhältlich. Sie funktioniert auf allen gängigen Smartphones. Auch der Vorverkaufsstart für das Deutschlandticket startet am 3. April.
„Die Ticket-App von ESWE Verkehr ist sehr einfach zu bedienen. Der Kauf des Deutschlandtickets gelingt damit in nur drei Schritten”, erklärt Michael Schaub, interimistischer Geschäftsbereichsleiter Marketing und Vertrieb bei ESWE Verkehr. Als Bezahlmöglichkeiten stehen in der App das SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte (VISA/Mastercard) und Paypal zur Auswahl. Da es das Deutschlandticket nur im monatlich kündbaren Abo-Modell gibt, ist eine kurze Registrierung in der mehrsprachigen Ticket-App von ESWE Verkehr die Voraussetzung für die Bestellung.
Das Deutschlandticket wird nach dem Kauf sofort in der App hinterlegt und kann dann ab dem offiziellen Start am 1. Mai genutzt werden. Bei einer Kontrolle öffnet man die Ticket-App und zeigt den Barcode seines Deutschlandtickets vor. Dies funktioniert auch dann, wenn bei der Kontrolle das mobile Endgerät des Fahrgastes kein Zugang zum Internet hat. 

Quelle: ESWE Verkehrsgesellschaft mbH

Gute Straßen sind für alle da

In einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing fordert der ADFC zusammen mit einem breiten Bündnis aus Verkehrs-, Umwelt- und Verbraucherverbänden mit der Fahrradwirtschaft den Minister auf, die dringend notwendige Reform des Straßenverkehrsgesetzes nicht länger zu verschleppen.
Unter dem Motto „Modernes Straßenverkehrsrecht für alle. Jetzt umsetzen!“ fordern die Unterzeichnenden Bundesverkehrsminister Wissing auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der das Straßenverkehrsgesetz zu einem Gesetz für alle Verkehrsteilnehmenden macht“. Im Brief heißt es: „Gute Straßen sind für alle da! Wir brauchen ein modernes Straßenverkehrsrecht statt ‚Auto first‘“.
Die Verbände plädieren dafür, dass die Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes, die „Vision Zero“ und die Möglichkeiten für städtebauliche Entwicklung in den Kommunen als gleichberechtigte Ziele in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) integriert werden. So wie es die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat.
Unterzeichnet haben den offenen Brief folgende Verbände und Organisationen: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband CarSharing (BCS), ChangingCities, Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.), Verkehrsclub Deutschland (VCD), Verbund Service und Fahrrad (VSF), Bundesverband Zukunft Fahrrad.

Offener Brief an Volker Wissing

Quelle: ADFC

Volvo Buses schließt Werk in Breslau

Volvo Buses wird seine Produktionsstätte im polnischen Breslau zum 1. Quartal 2024 dicht machen. In dem Werk werden auch E-Busse gefertigt. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Änderung des Geschäftsmodells: Volvo wird in Europa künftig keine Komplettbusse mehr herstellen.
Die Produktion in Europa soll sich künftig ausschließlich auf Fahrgestelle konzentrieren, um zusammen mit externen Aufbauherstellern eine Palette von Stadt- und Überland- sowie Reisebussen anzubieten. „Unser Geschäft in Europa ist seit Jahren verlustbringend. Mit diesem Geschäftsmodell, das wir bereits heute in vielen Märkten erfolgreich anwenden, werden wir die Rentabilität verbessern und unsere langfristige Wettbewerbsfähigkeit sichern“, begründet Anna Westerberg, Präsidentin von Volvo Buses, den Schritt.
Die Karosseriefertigung in Wroclaw soll noch bis zum ersten Quartal 2024 fortgesetzt werden. Die Aufträge für komplette Busse in Europa werden planmäßig vom Werk in Breslau ausgeliefert, teilt der Hersteller mit. Die Schließung des Werks mit seinen zurzeit 2.100 Mitarbeitern soll dazu beitragen, dass „Volvo Buses eine schlankere Struktur, eine höhere Flexibilität und die Möglichkeit erhält, die Anforderungen des Marktes und die Wünsche der Kunden besser zu erfüllen“, heißt es in einer begleitenden Mitteilung.
Gemäß einer frisch unterzeichneten Absichtserklärung soll die Produktionsstärke an die branchenfremde Vargas Holding gehen. Einem Teil der Volvo-Mitarbeiter soll eine Beschäftigung bei diesem Nachfolge-Unternehmen angeboten werden, heißt es. Die Entscheidung, die Produktion kompletter Busse einzustellen, hat laut Volvo Auswirkungen auf rund 1.600 Arbeitsplätze bei Volvo Buses, von denen etwa 1.500 in Breslau angesiedelt sind.
Der Nutzfahrzeughersteller geht davon aus, dass die Umstrukturierung seines Geschäftsmodells die Einnahmen in Europa vorübergehend negativ prägen wird: Eine Rückstellung zur Restrukturierung in Höhe von etwa 1,3 Milliarden Schwedischen Kronen (rund 120 Millionen Euro) werde das Betriebsergebnis im ersten Quartal 2023 negativ beeinflussen, teilt die Geschäftsführung mit, die den erwarteten negativen Cashflow-Effekt auf circa 1 Milliarde Schwedische Kronen (rund 89 Millionen Euro) schätzt – wovon der Großteil das Jahr 2024 betreffen soll. Sobald die Umstellung auf das neue Geschäftsmodell abgeschlossen ist, erwartet Volvo Buses, „dass das europäische Busgeschäft rentabel wird“.

Quelle: electrive.net

Donnerstag Warnstreik in Freiburg

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) wird am kommenden Donnerstag, 23. März, von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss durch die Gewerkschaft ver.di bestreikt. Auch die Schauinslandbahn sowie das Kundenzentrum pluspunkt, das VAG-Fundbüro und die Abteilung für das erhöhte Beförderungsentgelt im VAG-Zentrum bleiben geschlossen.
Im Omnibusbusbereich bleiben lediglich die Linien 15, 16 und 32 weitgehend in Betrieb, weil diese von privaten Auftragsunternehmen gefahren werden. Auf der Linie 31 gibt es keine Ausfälle. Etwa die Hälfte der Fahrten auf der Linie 21 werden ebenfalls durchgeführt. Alle anderen VAG Bus- und Stadtbahnlinien fahren nicht. Ein Notfallfahrplan ist nicht möglich.
Die VAG weist darauf hin, dass die trotz des Streiks verkehrenden Buslinien keinen Anschluss an andere Stadtbahn- oder Buslinien der VAG bieten.

Quelle: Freiburger Verkehrs AG

Warnstreik im NRW-Nahverkehr

Die Gewerkschaft Ver.di hat die Beschäftigten der Düsseldorfer Rheinbahn, der Bahnen der Stadt Monheim und der Regiobahn (RE 47 und S28) zu Warnstreiks aufgerufen, teilte der Bezirk Düssel-Rhein-Wupper mit. Nach Angaben der Rheinbahn ist ihr gesamtes Netz betroffen, also die Stadt Düsseldorf, der Kreis Mettmann, die Stadt Meerbusch und die Verbindungen nach Duisburg, Krefeld, Neuss und Ratingen. Auch Kunden-Center bleiben vielerorts geschlossen.
Auch die Beschäftigten der Ruhrbahn (Essen und Mülheim) und der Stoag (Oberhausen) sind für Montag und Dienstag zum zweitägigen Warnstreik aufgerufen, wie der Bezirk Ruhr-West mitteilte. Ver.di geht davon aus, dass der öffentliche Nahverkehr in Essen, Mülheim und Oberhausen fast komplett zum Erliegen kommen wird. Die Gewerkschaft verwies auf die große Arbeitsbelastung und eine hohe Krankenquote. „Wenn sich nicht schleunigst etwas verändert, wird der Sonntagsfahrplan bald zur Regel und nicht zur Ausnahme“, sagte Gewerkschaftssekretär Dennis Kurz.
Auch Beschäftigte der KVB, SWB-V, Fahrbetriebe Bonn, RSVG, BBV und RBV hat die Gewerkschaft für Montag und Dienstag zu einem 48-stündigen Warnstreik aufgerufen, wie der Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen bereits zuvor mitgeteilt hatte. In Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen und Mönchengladbach wird es nur einen eintägigen Streik am Dienstag geben.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) wiesen ihre Kunde darauf hin, dass ab Montagmorgen 3 Uhr bis Mittwochmorgen 3 Uhr keine Stadtbahnen und KVB-Busse fahren könnten. Es könnten nur die Busfahrten stattfinden, die ohnehin regulär durch Subunternehmer durchgeführt werden. Die KVB betonten, dass der Verkehr der Deutsche Bahn, der Mittelrheinbahn und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durch den Streik der Gewerkschaften nicht betroffen sind.

Quelle: Rheinische Post

KVB setzt im Gleisbau auf Maßnahmenbündelung

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) intensivieren ihr Programm zur Erneuerung der Schieneninfrastruktur, um die Qualität des Stadtbahnverkehrs zu sichern und eine tragfähige Grundlage für die Verkehrswende zu schaffen. In enger Abstimmung mit der Stadt Köln werden deshalb in den nächsten Jahren Baumaßnahmen entlang einzelner Trassen des 198,5 Kilometer umfassenden Schienennetzes gebündelt. Die Verkehrsteilnehmer müssen dann nicht mit immer wieder erfolgenden Einschränkungen rechnen. Durch die rechtzeitige Erneuerung der Schieneninfrastruktur werden Ad-hoc-Störungen vermieden. Die Baumaßnahmen können somit solide geplant, Verkehrsteilnehmer und Anwohnerschaft rechtzeitig informiert werden.
So stehen zum Beispiel in 2024 – neben der mehrmonatigen Sperrung der Mülheimer Brücke – der rechtsrheinische Ast der Stadtbahn-Linie 4 von der Haltestelle „Am Emberg“ (Höhenhaus) bis zur Endhaltestelle „Schlebusch“ (Leverkusen) sowie der Streckenabschnitt der Stadtbahn-Linien 15 und 16 zwischen den Haltestellen „Eifelstraße“ und „Ubierring“ in der Südstadt im Mittelpunkt. In den darauffolgenden Jahren konzentriert sich die KVB auf weitere Achsen.
Mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes ist das Gesamtprogramm finanziell leistbar. Das Förderprogramm nach § 13 Absatz 1 Nr. 3 ÖPNV-Gesetz NRW zur Erneuerung der kommunalen Schieneninfrastruktur, das auch Bestandteil des GVFG-Bundesprogramms nach § 2 Absatz 3 Nr. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist, macht die Erneuerung im geplanten Umfang möglich. Die Maßnahmen sind grundsätzlich mit einem Fördersatz von 60 Prozent (davon 50 % Bund, 10 % Land) durch den Zweckverband go.Rheinland förderfähig. Die konkrete Höhe der Zuwendungen wird für jedes Erneuerungsprojekt durch go.Rheinland geprüft.

Quelle: Kölner Verkehrs-Betriebe

Modernisierung der S-Bahn in München

Die Münchner S-Bahn soll Schritt für Schritt zu einem der modernsten S-Bahn-Systeme Europas werden. Mit der Initiative „Starke S-Bahn München – Programm 14plus“ hat die Deutsche Bahn eine seit Bestehen der S-Bahn beispiellose Ausbau- und Qualitätsinitiative gestartet. Damit würde der S-Bahn-Verkehr noch vor dem Start der 2. Stammstrecke schrittweise zuverlässiger. Die Initiative greift in drei Bereichen: Erstens sorgt die DB in einer Qualitätsoffensive für einen stabileren Betrieb sowie eine bessere Fahrgastinformation und investiert dafür in den nächsten zehn Jahren zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Zweitens baut die DB in den nächsten rund zehn Jahren die Infrastruktur des S-Bahn-Systems aus, beschafft neue Fahrzeuge und errichtet zwei neue S-Bahn-Werke. Dritter wichtiger Bestandteil ist die Digitalisierung des Bahnknotens München, beginnend mit der bestehenden Stammstrecke bis 2030.

Quelle: Deutsche Bahn

Der Weg für das Deutschlandticket ist frei

Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Deutschlandticket zugestimmt. SPD, Grüne und FDP stimmten heute (16. März 2023) dafür. AfD und Union stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Dem Gesetz muss am 31. März noch der Bundesrat zustimmen. Erst dann tritt es in Kraft und das Ticket kann kommen.
Das geplante Deutschlandticket soll mit einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat zum 1. Mai starten und an das beliebte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer 2022 anknüpfen. Vorgesehen ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement, das bundesweit im Nahverkehr gilt.
Der Bund beteiligt sich bis 2025 mit jeweils 1,5 Milliarden Euro an der Finanzierung des Tickets. Die sogenannten Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den öffentlichen Nahverkehr zahlt, werden entsprechend erhöht. Im laufenden Jahr übernimmt der Bund außerdem die Hälfte der Kosten, die durch die Einführung des Tickets entstehen. Die Finanzierung des Deutschlandtickets über 2025 hinaus soll später gesetzlich geregelt werden. Die EU-Kommission muss der Förderung noch zustimmen.
In der abschließenden Debatte sagte Volker Wissing (FDP): „Was wir heute beschließen, hat das Zeug, die Geschichte des öffentlichen Personen-Nahverkehrs neu zu schreiben. Mit dieser Reform zeigen wir: Deutschland kann modern, Deutschland kann digital, Deutschland kann einfach.“

Quelle: Morgenpost.de, ntv.de