MCV gründet Deutschlandvertrieb für Elektrobusse

Am 4. Oktober 2022 startete die MCV Deutschland GmbH ihre operativen Omnibusaktivitäten. Dabei konzentriert sich die deutsche Tochtergesellschaft auf den Vertrieb und die Instandhaltung von Stadt- und Überlandbussen mit elektrischem Antrieb (Batterie und Brennstoffzelle). Die MCV Deutschland GmbH, die ihren deutschen Firmensitz in Bestwig, Nordrhein-Westfalen bei der Firma STS Schneider Technik und Service GmbH hat, konzentriert sich hierbei auf den Vertrieb und die Instandhaltung von Stadt- und Überlandbussen von MCV.
Für den Vertrieb konnte im ersten Schritt Pierre Dellori als Geschäftsführer gewonnen werden. Nach verschiedenen Stationen bei IVECO, Solaris, Konvekta und IVECO BUS bringt er die entsprechende Expertise für das Omnibusgeschäft mit. In den letzten Jahren hat er sich dem Thema Elektromobilität im Busbereich verschrieben. Dieses Know-how wird er nun in die MCV Deutschland GmbH einbringen.
Ebenfalls eine umfangreiche Bus-Vita bringt Jochen Grau mit, der nach Stationen beim Nutzfahrzeugteile-Spezialisten Winkler, der EvoBus GmbH und bei IVECO BUS das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit für die MCV Deutschland GmbH übernommen hat.
Der Dritte im Bunde ist Uwe Schneider, Geschäftsführer der STS Schneider Technik und Service GmbH, der viele Jahre als Handelsvertreter für IVECO BUS unterwegs war und nach wie vor als Servicepartner für IVECO BUS und CASE verantwortlich zeichnet. Schneider wird mit seinem Unternehmen die After-Sales Aktivitäten von MCV in Deutschland verantworten. Unter anderem investiert er in einen neuen Standort, der auf die Bedürfnisse von alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen ausgerichtet ist.

Quelle: MCV Deutschland GmbH

VBK betreiben Karlsruher Bus- und Bahnverkehr bis 2045

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) werden auch die nächsten 22,5 Jahre den Trambahn- und Buslinienverkehr in der Fächerstadt durchführen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA), den die Stadt auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses den VBK erteilt hatte, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und läuft bis zum 30. Juni 2045.
„Der öffentliche Nahverkehr ist das Rückgrat unserer urbanen Mobilität. Mit dem neuen Dienstleistungsauftrag für die VBK setzt Karlsruhe weiterhin auf hohe Qualitätsstandard beim ÖPNV. Mit den VBK haben wir eine Partnerin, mit der wir die Herausforderungen der Verkehrswende in unserer Stadt innovativ und nachhaltig meistern können. Zudem sichert der neue Auftrag den Fortbestand des ‚Karlsruher Modells‘ und bietet den rund 1.400 Beschäftigten der VBK Arbeitsplatzsicherheit“, machte Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup deutlich, als er am 2. Dezember im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit den Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe den Bescheid für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die VBK-Geschäftsführung um Dr. Alexander Pischon (Vorsitzender der Geschäftsführung), Christian Höglmeier (technischer Geschäftsführer) und Stephanie Schulze (Prokuristen Personal und Recht) überreichte.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag, den die Stadt über ihre KVVH-Holding an die VBK erteilt hat, umfasst unter anderem Vorgaben für das Fahrplan- und Verkehrsangebot, Qualitätsstandards sowie die Finanzierung des ÖPNV-Angebots. Zudem erbringen die VBK in ihrem Betriebshof in der Wikingerstraße am Rheinhafen Werkstatt-Leistungen für den Stadtbahnbetrieb ihres Schwesterkonzerns, der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG).

Annette Schwarz neuer Personalvorstand und neue Arbeitsdirektorin der SSB

Der 1. Dezember 2022 war für Annette Schwarz der erste Arbeitstag als Personalvorstand und Arbeitsdirektorin bei den Stuttgarter Straßenbahnen. Die Göppingerin war Ende Juni 2022 vom Aufsichtsrat einstimmig für diese Aufgabe bestellt worden. Annette Schwarz wechselt aus der Personalbereichsleitung des Deutschen Fußball-Bunds in den dreiköpfigen Vorstand der SSB. 

Quelle: Stuttgarter Straßenbahnen (SSB)

Urbino 12 electric für Riga

Das lettische Verkehrsunternehmen Rīgas Satiksme macht einen weiteren Schritt in Richtung Elektromobilität. Der beeindruckenden Flotte von Oberleitungsbussen werden sich schon bald die in Riga ersten Solaris-Elektrobusse gesellen. Der Vertrag umfasst eine Lieferung von 35 Urbino 12 electric, und sieht die Option einer Nachbestellung für 17 weitere Einheiten vor. Der Gesamtwert des Hauptauftrags, der innerhalb von 12 Monaten ausgeliefert wird, beträgt über 19 Mio. €.
Die niederflurigen 12-Meter-Fahrzeuge werden mit Solaris High Energy-Batterien mit einer Kapazität von 140 kWh ausgestattet, die per Stecker oder über einen invertierten Pantografen aufgeladen werden. Der Batterieladestand sowie auch die Kilometerzahl, welche das Fahrzeug noch befahren kann, werden auf dem Armaturenbrett des Fahrers angezeigt. Angetrieben werden die Elektrobusse Urbino durch einen zentralen Fahrmotor.
Busse, die mit an Bord mindestens 72 Fahrgäste nehmen können, werden über zahlreiche Lösungen zur Erhöhung des Komforts und der Sicherheit sowohl des Fahrpersonals als auch der Fahrgäste verfügen. Eine davon wird die verbaute Alkohol-Wegfahrsperre zur Überprüfung der Nüchternheit der Fahrer vor dem Start des Motors sein. Standardmäßig wird der Fahrzeuginnenraum eine Klimaanlage, Kameras zur Überwachung des Fahrgastraums und des Umfelds des Busses wie auch ein fortschrittliches Fahrgastkommunikationssystem besitzen. In der geschlossenen Fahrerkabine wird dem Fahrer ein beheizter Sitz zur Verfügung stehen und dank des automatischen Fahrgastzählsystems wird er stets über die Anzahl der Fahrgäste an Bord informiert. Für noch mehr Fahrgastkomfort wurden in den Bussen LED-Leuchten und USB-Ladebuchsen montiert.
Um den Energieverbrauch zu optimieren, werden die Busse auch über die Funktion der thermischen Vorkonditionierung verfügen, d. h. während der Batterieladung wird der Businnenraum zugleich, je nach Jahreszeit, entweder geheizt oder gekühlt. So wird die entsprechende Temperatur im Innenraum erreicht und die aus dem Betriebshof ausrückenden Busse werden den Fahrgästen eine komfortable Fahrt bieten können.

Quelle: Solaris Bus & Coach

VDV begrüßt Pläne für Fachkräfteeinwanderung

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt den Modernisierungsansatz, den die Bundesregierung bei der Fachkräfteeinwanderung verfolgt. „Das gestern vom Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier ist ein Schritt nach vorn und kommt keinen Tag zu spät. Fachkräfte sollen demnach nicht nur in dem Bereich arbeiten dürfen, für den sie eine Qualifikation haben, sie dürfen auch dann einreisen, wenn sie – auch ohne Abschluss – Berufserfahrung haben. Zudem sollen Nicht-EU-Migranten grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, wenn sie maßgebliche Kriterien – Qualifikation, Sprache, Berufserfahrung – in einem Punktesystem erfüllen. Jetzt kommt es natürlich auf die Ausgestaltung an, denn wir brauchen bei den Bus- und Bahnunternehmen alle helfenden Hände und klugen Köpfe“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. Die Bundesregierung setzt in ihren Eckpunkten auf eine Säulensystematik aus „Fachkräften“, „Erfahrung“ und „Potenzial“. Der VDV sorgt sich jedoch um den formulierten Finanzierungsvorbehalt. Ohne zusätzliche Mittel können die Maßnahmen, die zu Ausgaben im Bundeshaushalt führen, nur umgesetzt werden, wenn sie in den Ressort-Einzelplänen gegenfinanziert werden.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Neuer Wiener U-Bahnknoten: Tunnelbau schreitet voran

Die Tiefbauarbeiten zum Öffi-Ausbau U2xU5 schreiten zügig voran. Seit Juni dieses Jahres haben die Bauteams der Wiener Linien bei der Station Rathaus rund 300 neue Tunnelmeter in bis zu 20 Meter Tiefe errichtet. Beim Schottentor wurde die bestehende Tunnelwand aufgebrochen und der bisherige Gleisbereich der U2 mit dem neu gebauten U2-Tunnel unter der Universitätsstraße verknüpft. In diesem Abschnitt wird die U2 zukünftig zwischen Schottentor und Rathaus deutlich an Zeit gewinnen: Durch die direktere Verbindung verkürzt sich die Fahrzeit hier um die Hälfte, von rund. 2 Minuten auf rund 1 Minute. In Summe werden die Fahrgäste vom U-Bahn-Ausbau U2xU5 mit der U5-Verlängerung bis nach Hernals und der U2-Verlängerung bis zum Wienerberg stark profitieren: Die 600.000 Öffi-Nutzer, die direkt entlang der neuen U-Bahn-Stationen unterwegs sind, sparen täglich 1,3 Millionen Minuten an Fahrzeit bzw. 905 Jahre Fahrzeit jährlich.
Die neue Station U2xU5 Rathaus ist namensgebend für den Öffi-Ausbau. Hier treffen zukünftig die neue U2 und die vollautomatische U-Bahn-Linie U5 aufeinander. Die U2 wird hier in rund 30 Meter Tiefe unter der U5 queren. Die Station ist zukünftig die Drehscheibe einer neuen, hochwertigen Öffi-Verbindung vom Zentrum in die Seestadt, zum Wienerberg und nach Hernals: Davon profitieren täglich 600.000 Fahrgäste auf den Linien U2 und U5, sowie Pendler vom Stadtrand und die ca. 15.000 Anrainer im Umfeld des Rathauses.

Quelle: Wiener Linien

Urbane Seilbahnen

Mit dem am 30.11.2022 veröffentlichten Leitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Kommunen oder kommunale Verkehrsunternehmen bei der Realisierung – von der Projektidee über die Planung und den Bau bis zum Betrieb.
Mit dem Leitfaden sollen Seilbahnen als nachhaltiges Mobilitätsangebot im urbanen Raum vorangebracht werden. Ziel ist es, einen nationalen Standard für urbane Seilbahnen in Deutschland zu schaffen, an dem sich Städte und Kommunen orientieren können. Denn in Deutschland gibt es bislang wenige Erfahrungen mit Seilbahnsystemen im urbanen Bereich.

Sebastian Beck, Drees & Sommer SE / Mitautor des Leitfadens:
„Gerade in größeren Städten stoßen Straßen und öffentlicher Nahverkehr an ihre Grenzen oder sind längst über dem Limit. Auch in Deutschland taucht daher die Seilbahn angesichts zunehmender Staus, Lärm und Emissionen immer stärker als urbanes Nahverkehrsmittel auf den Radarschirmen der Verkehrsplaner auf. Zwar gibt es kein Patentrezept für ein urbanes Seilbahnsystem, da die Infrastruktur, das Verkehrsaufkommen oder die Topografie in jeder Stadt unterschiedlich sind, doch der Leitfaden gibt wertvolle Orientierungshilfen, wo sich der Einsatz einer Seilbahn lohnt und was sie im ÖPNV leisten kann. Mit dem Handlungsleitfaden erhalten deutsche Städte und Kommunen fundierte Informationen, wie sich Seilbahnvorhaben stadt- und verkehrsplanerisch sinnvoll integrieren lassen und wie es gelingt, die Akzeptanz dieses Verkehrsmittels in der Bevölkerung zu erhöhen. Im Fokus stehen gesellschaftliche und politische Aspekte, der Vergleich von Kosten und Nutzen sowie die Einführung eines nationalen Standards.“

Wie unterstützt das BMDV?
Das BMDV hat im Jahr 2019 den Arbeitskreis Urbane Seilbahnen eingerichtet, um mit Vertretern von Kommunen, Ländern und der Wissenschaft Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes zu diskutieren. Wo liegen die Chancen? Wo die Potenziale? Wo liegen Schwierigkeiten oder Hemmnisse? Dieser Arbeitskreis tagt seitdem regelmäßig.
    Das BMDV hat am 30.11.2022 den gemeinsam mit dem Stuttgarter Planungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE und Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH (VWI) erstellten Leitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nachverkehr“ veröffentlicht.

    Er analysiert:

        -die stadt- und verkehrsplanerische Integration urbaner Seilbahnprojekte

        -bereits bestehende internationale urbane Seilbahnprojekte,

        -den Stand von Planungen und Erfahrungen in Deutschland,

        -Ergebnisse der Workshops mit kommunalen Vertretern sowie Bürgerinnen und Bürgern unter den Aspekten Verkehr, Städtebau, Umwelt und Bürgerbeteiligung

    Er umfasst:

        -allgemeine Grundlagen (z. B. Anwendungsfelder, Seilbahnsysteme, rechtliche Rahmenbedingungen),

        -einen exemplarischen Projektablauf, welcher als Orientierungshilfe für die Umsetzung von Seilbahnprojekten herangezogen werden kann

        -die Bereiche Verkehr, Umwelt und Städtebauliche Integration,

        -die technische Infrastruktur und Betrieb

        -Bewertung, Investitionen und Förderung

Fördert das BMDV auch finanziell?
Das BMDV hat mit der jüngsten Neuregelung des Gesetzes zur Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG; Bundesfördermittel für die Nahverkehrsinfrastruktur) Seilbahnen als förderungsfähige Vorhaben aufgenommen. Seilbahnvorhaben sind bei einer Mindestvorhabengröße von 30 Mio. Euro mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms förderfähig. Die Förderung des Projekts muss im Einklang mit dem Beihilferecht der Europäischen Union stehen. Hierfür ist eine Erörterung im Einzelfall erforderlich.
Der Investition in den Bau oder Ausbau eines Seilbahnsystems muss eine gesamtwirtschaftliche Bewertung vorangestellt werden, um durch Bundesfinanzhilfen unterstützt zu werden. Der entsprechende Wirtschaftlichkeitsnachweis ist nach dem bundesweit einheitlichen Berechnungsverfahren der Standardisierten Bewertung zu erbringen. Mit der 2022 veröffentlichten neuen Version (2016+) der Standardisierten Bewertung, wird die umfassende Darstellung der gesellschaftlichen, verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Vorteile von ÖPNV-Vorhaben, auch für urbane Seilbahnen, erheblich erleichtert. Sie ist die neue Grundlage für eine anteilige Bundesförderung als Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).

Quelle: BMDV

Finanzierung der Mehrkosten beim Deutschland-Ticket

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt den Beschluss der Landesverkehrsminister zur Mitfinanzierung der Mehrkosten beim Deutschland-Ticket. Bundeskanzler und Ministerpräsidenten müssten nun zeitnah die Gesamtfinanzierung beschließen, damit sich die Umsetzung des Tickets nicht weiter verzögert.

„Der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur hälftigen Finanzierung des Deutschland-Tickets inklusive etwaiger Mehrkosten ist ein starkes Signal der Länder, das wir ausdrücklich begrüßen. Die Landesverkehrsminister gehen damit einen entscheidenden Schritt weiter als ihre Ministerpräsidenten dies noch Anfang November getan haben. Dafür sind wir dankbar und damit ist klar: Das Ticket kann umgesetzt werden, wenn jetzt auch der Bund seinen Teil zu möglichen Mehrkosten beiträgt. Die politische Hängepartie muss aufhören und der Starttermin des Tickets endlich final festgelegt werden.“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung am 29. November bekräftigt, dass eine klare Finanzierungszusage des Bundes und der Länder zur uneingeschränkten Übernahme der tatsächlich entstehenden Mindereinnahmen infolge des Deutschlandtickets bereits in den ersten beiden Jahren erforderlich sei. Die Verkehrsministerkonferenz erwartet vom Bund, dass eventuell entstehende Mehrkosten zu gleichen Teilen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und gemeinsam getragen werden. Die Länder sind zu dieser hälftigen Übernahme ihrerseits bereit. Sollten Mehrkosten über die jährlich 3,0 Mrd. Euro hinaus eintreten, sind hierzu Gespräche zwischen Bund und Ländern zu deren Finanzierung zeitnah zu führen. „Dieses Bekenntnis der Länderverkehrsministerinnen und -minister greift aus unserer Sicht die entscheidenden Kritikpunkte von Branche und Kommunen in Sachen Finanzierungssicherheit auf, weil sich die Länder hier eindeutig den Ausgleich aller Mindereinnahmen im Zuge des Deutschland-Tickets zusichern“, so Wolff.
Das Ziel der Verkehrsunternehmen und Verbünde bleibt es weiterhin, das Deutschland-Ticket bundesweit schnellstmöglich einzuführen. Allerdings bedarf es dazu einiger umfangreicher Maßnahmen, die nicht allein in der Verantwortung der Branche liegen. „Wir reden hier, anders als beim 9-Euro-Ticket, nicht über ein befristetes Angebot als Sonderaktion, sondern über einen dauerhaften und nahezu kompletten Systemwechsel im gesamten deutschen ÖPNV-Tarif. Dazu müssen Bundes- und Landesgesetze angepasst und die Liquidität der Unternehmen gesichert werden. Zudem müssen zahlreiche Genehmigungsbehörden vor Ort dem neuen Tarif formal zustimmen. Alternativ kann das auf Bundesebene erfolgen, dann muss dies allerdings im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden“, so Wolff.

Auch die Branche selbst hat eine ganze Reihe umfangreicher vorbereitender Maßnahmen umzusetzen, bevor ein bundesweit einheitliches Ticket überall und dauerhaft angeboten und genutzt werden kann:

•             Tarifbestimmungen: Es bedarf einheitlicher Tarifbestimmungen zur Umsetzung des Deutschlandtickets. Das stellt einen Paradigmenwechsel gegenüber der bisher regionalen Struktur dar. Die Tarifbestimmungen werden aktuell bereits in Abstimmung mit den Ländern erstellt, aber hier bedarf es einer Diskussion zu den einzelnen Punkten und Abschätzungen zu den Auswirkungen auf die bisherige Produktlandschaft.

•             Vertrieb: Die politische Anforderung an die Branche ist es, den Bestellprozess zügig vollständig zu digitalisieren und die Ausgabe von digitalen Abos kundenfreundlich zu gestalten. Die Bestellung soll tagesscharf ohne Vorlaufzeit erfolgen. Dazu müssen die technischen Prozesse in den meisten Verkehrsverbünden angepasst werden.

•             Kontrollierbarkeit: Aktuell funktionieren die Ausgabe und die Kontrolle von Abo-Tickets im ÖPNV auf Basis sehr unterschiedlicher technischer Rahmenbedingungen. Die Branche arbeitet bereits mit Hochdruck daran, die Anforderungen an ein deutschlandweit gültiges Ticket mit Blick auf die Ausgabe und Kontrolle zu definieren, damit die erforderliche Umstellung der Systeme vor Ort abgeleitet werden kann.

•             Hard- und Software-Umstellung: Die Umstellung der technischen Systeme im Vertrieb kann bei vielen Unternehmen nicht einfach via Software-Update erfolgen. Die technische Umstellung der Hard- und Software muss entsprechend beauftragt werden. Damit ist ein zeitlicher und monetärer Aufwand verbunden.

•             Einnahmenaufteilung: Es besteht die Anforderung, bereits ab ersten Tag der Gültigkeit des Deutschland-Tickets eine sachgerechte Verteilung der Einnahmen aus den Ticketverkäufen auf Länderebene und Ebene der Tarifregionen bzw. Verkehrsverbünden herzustellen.

„Die Aufgabe der Branche ist es, alle technischen und regulatorisch notwendigen Prozesse bundesweit anzupassen und zu harmonisieren, damit das Ticket überall gleichzeitig angeboten werden kann. Und natürlich müssen von jeder Großstadt bis in jeden Landkreis hinein alle Menschen und Fahrgäste mit entsprechendem Vorlauf informiert werden. Je länger aber die Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern nicht abschließend geklärt sind, desto später können auch erst alle danach folgenden Maßnahmen finalisiert und umgesetzt werden“, erklärt Wolff abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

bdo: Das Deutschlandticket wird zur Hängepartie

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. zeigt sich nach der gestrigen Sonder-Verkehrsministerkonferenz enttäuscht. bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard urteilte direkt im Anschluss an die Konferenz: „Wieder einmal eine Sonderkonferenz ohne konkrete Ergebnisse. Wieder keine auskömmliche Finanzierung. Wieder keine geregelte Nachschusspflicht. Wieder kein verbindlicher Rechtsanspruch für Busunternehmen, der den Ausgleich der Einnahmeverluste gesetzlich regelt und sicherstellt. Es ist nicht mehr zu vermitteln, warum es bei so einer epochalen Richtungsentscheidung nicht zu einer Einigung kommt. Die Fährgäste und die Verkehrsunternehmen erwarten, dass endlich Klarheit geschaffen wird.“
Wenn das Deutschlandticket zum 1. April 2023 überall, zeitgleich und unter den gleichen Bedingungen eingeführt werden soll, brauchen die Busunternehmen zeitnah einen verbindlichen und vollständigen Ausgleich der Einnahmeverluste. Ansonsten wird die Existenz der gesamten mittelständischen Busbranche rücksichtslos aufs Spiel gesetzt. Aber auch die öffentlichen Verkehrsunternehmen und die Kommunen werden ohne eine garantierte Nachschusspflicht in ernste Schwierigkeiten geraten. Damit das Deutschlandticket zum Erfolg werden kann, müssen zeitnah und verbindlich alle Finanzierungsfragen geklärt werden.

Quelle: bdo

Maskenpflicht im ÖPNV – Uneinigkeit bei Verkehrsministerkonferenz

Angesichts des bevorstehenden Winters hat sich Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies gegen ein genaues Abschaffungsdatum der Maskenpflicht im Nahverkehr ausgesprochen. Es ergebe keinen Sinn, in der kalten Jahreszeit über ein genaues Abschaffungsdatum zu diskutieren, sagte Lies in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung. „Damit die Situation gut kontrollierbar bleibt und damit besonders gefährdete Menschen weiter geschützt werden, sollten wir weiterhin den Gesundheitsaspekt in den Vordergrund stellen.“
Die Verkehrsminister der Länder hatten am Dienstag neben der Diskussion über den Start des geplanten Deutschlandtickets über einen Antrag des Vorsitzlandes Bremen beraten, die Maskenpflicht im ÖPNV bundesweit zur Einführung des vorgesehenen 49-Euro-Tickets abzuschaffen – falls die Pandemielage dies zulässt.
Die Verkehrsminister fanden zu dieser Frage jedoch keine einheitliche Linie. Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer, sagte, einige Länder wollten die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bereits zum 1. Januar abschaffen, andere angesichts der weiter angespannten Lage in der Pandemie erst nach dem Winter zur Einführung des Tickets. Ein „Flickenteppich“ sollte vermieden werden, sagte Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann. Mit dieser Frage sollen sich nun Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei Beratungen in gut einer Woche befassen.

Quelle: sat1 regional