BMK fördert weitere 118 emissionsfreie Busse in sechs Bundesländern

Zehn Projekte in sieben österreichischen Bundesländern kamen in der ersten Ausschreibung bereits zum Zug, nun werden weitere 118 emissionsfreie Busse mit einer Summe von über 38 Millionen Euro gefördert. Das Förderprogramm Emissionsfreie Busse und Infrastruktur (EBIN) wird fortgesetzt. Das Klimaschutzministerium (BMK) unterstützt damit Unternehmen bei der Flottenumstellung auf emissionsfreie Busse sowie bei der Errichtung der erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

„Die Menschen in Österreich wollen klimafreundlich unterwegs sein. Mit dieser Förderschiene helfen wir ihnen dabei“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Wir investieren in emissionsfreie Mobilität direkt vor Ort und schaffen so ein attraktives Angebot für alle die statt dem eigenen Auto auch mal den emissionsfreien Bus nehmen möchten.“

Ziel ist es, den Anteil der emissionsfreien Busse in Österreich deutlich zu erhöhen. Für Personen, die vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr umsteigen möchten, soll so eine klimafreundliche Alternative zur Verfügung gestellt werden. Allein die Anzahl der in Österreich zugelassenen Elektrobusse soll bis 2026 über diese Förderschiene nahezu vervierfacht werden.

Die zweite Ausschreibung von EBIN war vom 29. Juni bis 28. September 2022 geöffnet. Insgesamt wurden sechs eingereichte Projekte aus sechs Bundesländern positiv bewertet. 118 Busse können damit derzeit fossil betriebene mit klimafreundlichen Antrieben ergänzen oder ersetzen. Um Emissionen bei Busflotten praktisch auf Null senken zu können, kommen Elektrobusse, Oberleitungsbusse oder Busse mit Brennstoffzellenantrieb aus grünem Wasserstoff zum Einsatz.

Alle bei der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingereichten Projekte wurden dabei von einer unabhängigen Fachjury bewertet. Der dritte Call zu EBIN startet am 15. Februar 2023 und ist bis zum 26. April 2023 geöffnet.

„Die Umstellung auf emissionsfreie Flotten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität der Zukunft“, sagt auch Klaus Pseiner, Geschäftsführer der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die FFG trage Sorge, dass die Mittel rasch und effektiv eingesetzt werden, um weitere Impulse für den klimafreundlichen Umbau des öffentlichen Verkehrs zu setzen.

Sechs Projekte für sechs Bundesländer:

  • Vorarlberg: 48 E-Busse für Regionale Dekarbonisierung
  • Niederösterreich: 26 E-Busse samt Ladeinfrastruktur für die Bucklige Welt
  • Tirol: 3 E-Busse für die Gletscherregion Zillertal/ Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen
  • Salzburg: 16 E-Busse und 5 Wasserstoffbusse für Zero Emission Mobility Salzburg
  • Steiermark: 3 elektrische Midibusse (ca. 20-30 Sitzplätze) für Bruck/Mur
  • Wien: 17 batterieelektrische HOP ON HOP OFF Sightseeing- Busse für Wien

Quelle: BMK

Unterstützung für Busunternehmen in der Krise

Gerade im ländlichen Raum sind die privaten, meist mittelständischen Busunternehmen wichtig für die Verkehrsleistung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern und für die Mobilität der Bevölkerung. Die stark angestiegenen Energiepreise in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bedeuten auch im ÖPNV für viele private Betriebe eine existenzgefährdende Belastung. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter begrüßt daher, dass der Ministerrat einen Härtefallfonds für private Busunternehmen in Bayern auf den Weg gebracht hat: „Die privaten Verkehrsunternehmen fallen bei den Hilfsprogrammen des Bundes bislang sang und klanglos durchs Raster – leisten aber einen wesentlichen Beitrag für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger. Umso wichtiger ist es mir, dass wir die Unternehmen in der aktuellen Situation mit den Dieselpreissteigerungen nicht alleine lassen. Wir stellen deshalb im kommenden Jahr 20 Millionen Euro für Härtefallhilfen an private Busunternehmen zur Verfügung.“

Von den Hilfen sollen private Busunternehmen im ÖPNV profitieren, die durch die Dieselpreissteigerung in Existenzgefahr geraten sind. Bei den Kommunen als zuständige Gestalter und Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV verbleibt lediglich ein Eigenanteil von einem Drittel des Kostenanstiegs. Zwei Drittel trägt der Freistaat Bayern. „Der Freistaat steht zu seiner Verantwortung gegenüber Kommunen und Verkehrsunternehmen. Das haben bereits unsere Hilfen in diesem Frühjahr bewiesen“, so Bernreiter. „Auch jetzt legen wir auf jeden Euro der Kommunen für Härtefallhilfen an private Busunternehmen zwei Euro des Freistaates oben drauf. Alle anderen Hilfsprogramme greifen nicht. Wenn wir verhindern wollen, dass flächendeckend Buslinien eingestellt werden, müssen wir mit dem Härtefallfonds jetzt nachlegen.“

Der Härtefallfonds konzentriert sich auf private Busunternehmen im Freistaat, die nach den gegenwärtigen Hilfsprogrammen, insbesondere der Energiepreisbremse des Bundes, keine Unterstützung erhalten. „Der Härtefallfonds für die bayerische Wirtschaft war letzte Woche ein erstes wichtiges Signal, um die Lücken der Bundeshilfen in der Energiekrise zu schließen. Jetzt fangen wir im Freistaat die Defizite auf Bundesebene bei den Treibstoffkosten auf. Klar ist auch, dass die bundeseigenen Unternehmen vom Bund zu unterstützen sind und nicht unter einen ergänzenden Härtefallfonds des Landes fallen können“, so der Minister weiter.

Die Unterstützung des Freistaats soll über die kommunalen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs ausgereicht werden. Voraussetzung für Mittel aus dem Härtefallfonds ist, dass die Unternehmen nachweisen, durch die Dieselpreissteigerungen in Existenzgefahr zu geraten. Die weiteren Details für den Härtefallfonds werden gerade ausgearbeitet, um die Antragstellung so schnell wie möglich zu ermöglichen.

Weitere Informationen unter: s.bayern.de/haertefallhilfen  

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Personalengpass: Tram 29 entfällt bis auf Weiteres

Nach den Anpassungen des Busfahrplans im Oktober aufgrund von Personalmangel muss die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) jetzt auch den Fahrplan bei der Tram anpassen – die Linie 29 entfällt vorerst bis Ende Februar.

Im Unterschied zum Bus fehlt es bei der Tram nicht am Fahrpersonal, sondern an Mitarbeitern in den Werkstätten. Grund dafür ist ein deutlich erhöhter Krankenstand sowie der Mangel an Fachkräften. Das führt unter anderem dazu, dass Schadwagen nicht mehr in der gewohnten Zeit repariert und Fristarbeiten nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden können.

Die Situation hat in den vergangenen Wochen zunehmend zu ungeplanten Ausfällen bei der Tram zu geführt. Damit die Ausfälle für die Fahrgäste besser planbar sind, konzentriert die MVG diese auf der Linie 29.

„Es ist eine missliche Situation, notwendige Kapazitäten nicht mehr bereitstellen zu können. Trotzdem werden wir versuchen, die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Die Linie 29 kann ersatzlos entfallen, ohne dass ein Abschnitt nicht mehr bedient wird. Ein Parallelverkehr durch die Linien 18, 19, 20 und 21 ist stets gewährleistet. Wir kompensieren den Ausfall so weit wie möglich durch den verstärkten Einsatz längerer Fahrzeuge auf den Linien 19 und 20“, sagt Oliver Glaser, Leiter Betrieb Schiene bei der MVG.

Der Personalengpass bei den Busfahrern besteht weiterhin. Das Bus-Angebot bleibt ebenfalls vorerst bis Ende Februar reduziert.

Quelle: MVG

Bahnen bei Behindertengleichstellung weiterhin stark gefordert

Gemäß den neusten Daten sind weitere Bahnhöfe in der Schweiz behindertengerecht umgebaut worden. Dies kommt inzwischen 73 Prozent der Bahnreisenden zugute. Allerdings bleiben die Bahnen stark gefordert. Mit der immer genaueren Planung zeigt sich, dass die Anzahl Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen, die nicht fristgerecht per Ende 2023 umgebaut sein werden, höher ist als erwartet. Dies zeigt der neue Bericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes durch die Bahnunternehmen.

Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst werden, soweit dies verhältnismäßig möglich ist. Für die Umsetzung sind die Bahnen verantwortlich. Das BAV unterstützt sie dabei finanziell und administrativ.

Wie der neuste Standbericht des BAV zeigt, entsprach Ende 2021 mehr als die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen den Vorgaben: Inzwischen können 928 der total 1800 Stationen von Personen mit Beeinträchtigungen autonom und spontan benutzt werden. Das sind 20 mehr als im Vorjahr. Weil die Verbesserungen bei den großen Bahnhöfen prioritär angepackt worden sind, kommt das rund 73 Prozent aller Reisenden zugute.

Gemäß der aktuellen Planung der Bahnen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 166 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der betroffenen Passagiere auf 82 Prozent erhöhen.

Der Bericht zeigt gleichzeitig, dass trotz mehrfacher Intervention des BAV bei 541 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen die Anpassungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden. Diese Zahl hat sich gegenüber dem letzten Standbericht nochmals erhöht. Im Laufe der Verfeinerung der Planung durch die Bahnunternehmen hat sich gezeigt, dass die ursprünglichen Annahmen unrealistisch waren und die Zeitpläne darum korrigiert werden müssen. Fehlende Ressourcen bei Planung und Personal sowie fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit tragen ebenfalls zu den Verzögerungen bei.

Bei 134 der 541 verspäteten Umbauprojekte können die Bauarbeiten zumindest vor Ablauf der Sanierungsfrist begonnen werden. Für die restlichen Projekte hat das BAV bei den Bahnen verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert und erhalten. Damit wird sichergestellt, dass es nicht noch zu weiteren Verzögerungen kommt. 

Das BAV fordert, dass die Unternehmen bis zur Inbetriebnahme der verspätet umgebauten Anlagen Teilinbetriebnahmen umsetzen oder Überbrückungs­maß­nahmen anbieten, zum Beispiel mit Hilfe durch das Personal.

Bei 9 Prozent aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen ist eine bauliche Anpassung unverhältnismäßig, weil u.a. das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein ist. Hier müssen dauerhaft Ersatzmaßnahmen angeboten werden. Im Vordergrund steht die Hilfestellung durch Bahnpersonal.

Quelle: Bundesamt für Verkehr

Beschäftigte der Deutschen Bahn erhalten 150 Euro Energiesparbonus

Die Beschäftigten der Deutschen Bahn (DB) erhalten im Dezember vom Unternehmen 150 Euro Energiesparbonus. Die Zahlung erfolgt steuer- und abgabenfrei im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie.

„Pünktlich zu Weihnachten belohnen wir die vielen Vorschläge und wirksamen Maßnahmen unserer Mitarbeitenden, in diesen herausfordernden Zeiten Energie zu sparen,“ so Personalvorstand Martin Seiler. Die im Sommer gestartete Initiative der DB sei „ein voller Erfolg“. Deshalb habe man den Bonus, der an alle tariflichen und außertariflichen Arbeitnehmer geht, von 100 auf 150 Euro aufgestockt.

Die Beschäftigten waren aufgerufen, mit kreativen Ideen am Arbeitsplatz Energie zu sparen. Rund 1.500 Vorschläge aus der Belegschaft sind bisher eingegangen. Sie gehen quer durch alle Bereiche, ob in der Werkstatt, im Baucontainer oder im Büro. Die einen reduzieren die Zahl der aktiven Bildschirme und Video-Calls und teilen sich Drucker und Scanner abteilungsübergreifend. Andere schalten überflüssige Beleuchtung ab, zum Beispiel bei Leerfahrten von Zügen und in Bereichen von Werkshallen, in denen aktuell nicht gearbeitet wird, oder installieren in Umkleiden und Fluren Lichter mit Bewegungsmeldern. Auch die Optimierung von Heizen und Lüften spielt eine große Rolle.

Martin Seiler: „Alle Maßnahmen zusammen machen die Bahn als das grünste aller Verkehrsmittel nicht nur noch etwas grüner, sondern sie entlasten auch das Unternehmen angesichts explodierender Energiepreise.“ Nicht jede einzelne Maßnahme ist messbar, aber unter dem Strich sind die Erfolge beim Energiesparen sichtbar. So weist ein großer Teil der eingereichten Top-Ideen ein hohes bis sehr hohes Einsparpotenzial auf. In den ausgewählten Referenzobjekten ist in den letzten Monaten eine Energieeinsparung von über 10 Prozent erreicht worden.

Die DB hat zudem erste kaum oder wenig genutzte Büroflächen vorübergehend geschlossen, das Heizen wird dort auf ein Minimum reduziert. Ein zusätzlicher Sparhebel ist die Absenkung der Raumtemperatur auf 19 Grad Celsius im Rahmen einer Verordnung der Bundesregierung für öffentliche Gebäude.

Die große Energiespar-Mitmachaktion, mit der das Thema Umwelt- und Ressourcenschutz auch grundsätzlich ins Bewusstsein der Mitarbeitenden gebracht werden sollte, verbreitete sich über das interne Social Intranet der DB. So wurden die Kreativität und das Engagement der Kollegen an hunderten Standorten in Deutschland zusammengebracht.

Quelle: DB

Mit besserer Anbindung zu mehr Teilhabe und Zusammenhalt

Der Ländliche Raum stellt aufgrund seiner spezifischen Rahmenbedingungen besondere Anforderungen an eine integrierte und nachhaltige Mobilität. Das Fraunhofer IAO hat sechs Pilotprojekte in Gemeinden und Gemeindekreisen bei der Umsetzung von kooperativen Mobilitätskonzepten begleitet. Die Erkenntnisse, Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen sind in einem Handlungsleitfaden zusammengefasst.

Im Ländlichen Raum sind mit der Planung von passgenauen Mobilitätskonzepten spezifische Herausforderungen verbunden. Fehlendes Budget, Personalmangel und fehlende digitale Infrastrukturen erschweren u.a. die Organisation, Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit relevanten Akteuren. Vor diesem Hintergrund haben die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, für Verkehr sowie für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg einen gemeinsamen Ideenwettbewerb für kooperative Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum initiiert. Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO hat die insgesamt sechs geförderten Pilotprojekte wissenschaftlich begleitet. Die gewonnenen Erkenntnisse stellt das Fraunhofer IAO für andere Kommunen in einem Handlungsleitfaden zur Verfügung.

Der Ländliche Raum mit seinen oftmals herausfordernden Rahmenbedingungen erfordert passgenaue Mobilitätskonzepte, die sich dadurch auszeichnen, dass sie langfristig die Mobilitätsbedürfnisse der nachfrageschwachen Regionen befriedigen und gleichzeitig die Lebensqualität durch eine Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse vor Ort erhöhen. Eine wichtige Rolle dabei spielen die Entwicklung und die praktische Erprobung innovativer und integrierter Lösungen solcher Konzepte. Diese müssen sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, die vorhandenen Verkehrsangebote sinnvoll verbinden und wo erforderlich ergänzen. Gerade im Ländlichen Raum können Mobilitätsangebote dabei oftmals über Gemeinde- oder Kreisgrenzen hinausgehen und zu Herausforderungen führen, die die Planung und Umsetzung des jeweiligen Angebots verlangsamen. Umso wichtiger ist es, durch eine enge Kooperation und den direkten Austausch aller Akteure höhere Planungssicherheit zu schaffen. Das kann durch die Verknüpfung unterschiedlicher Organisationsformen und mithilfe einer interkommunalen Zusammenarbeit erreicht werden. Daher zeichnen sich alle im Leitfaden beschriebenen Konzepte durch neue Ansätze der Kooperation sowie die Beteiligung von Bürgern aus. »Es gibt nicht die eine perfekte Lösung«, resultiert Anne Spitzley, Mitautorin des Handlungsleitfadens und Forscherin am Fraunhofer IAO. »Jede Gemeinde hat andere Bedürfnisse. Daher sind stabile und vertrauensvolle Partnerschaften und die Beteiligung regionaler Partner entscheidend für den erfolgreichen Aufbau eines kooperativen Mobilitätsangebots.

Die sechs geförderten Pilotprojekte drehten sich im Wesentlichen um die Themen Carsharing, Mobilitätsabo, Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Bürgerbeteiligung, Lastenrad, Zusammenrücken von Ehrenamt und Verwaltung, Mobilitätsstationen, On-Demand-Verkehr, Älterenfahrdienst und Vereinsanbindung.

Quelle: Fraunhofer IAO

Allianz pro Schiene mit neuem Vorstand

Die Allianz pro Schiene hat ihren Vorstand neu gewählt. Die Mitgliederversammlung des gemeinnützigen Vereins stimmte dafür, die beiden TU-Professorinnen Sophia Becker und Birgit Milius in das Führungsgremium des gemeinnützigen Vereins aufzunehmen.

Prof. Dr. Sophia Becker ist Vizepräsidentin der TU Berlin und leitet das Fachgebiet Nachhaltige Mobilität und transdisziplinäre Forschungsmethoden. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Erforschung und unterstützende Begleitung der Verkehrswende in Berlin und Brandenburg. Sie ist auch als Beraterin für die Kommunal-, Landes- und Bundespolitik aktiv. Becker folgt auf Prof. Dr. Markus Hecht, Leiter des Fachgebietes Schienenfahrzeuge an der TU Berlin, der aus persönlichen Gründen ausgeschieden ist.

Als zweites neues Mitglied wurde Prof. Dr. Birgit Milius in den Vorstand der Allianz pro Schiene gewählt. Sie kommt ebenfalls von der TU Berlin und ist dort Leiterin des Fachgebiets Bahnbetrieb und Infrastruktur. Milius beschäftigt sich mit der Frage, wie man den Anteil an Fahrten mit der Bahn signifikant steigern kann, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Sie ersetzt Dr. Thomas Mainka, dem Milius zuvor an der Spitze des Verbands Deutscher Eisenbahningenieure (VDEI) nachgefolgt ist.

Der Vorstand der Allianz pro Schiene wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt und führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der gemeinnützige Verein ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und vertritt inzwischen die Interessen von mehr als 200 Mitgliedern und Fördermitgliedern aus dem Bahnsektor.

Quelle: Allianz pro Schiene

SBB-Lohnverhandlungen 2023 abgeschlossen

Die SBB und ihre Sozialpartner haben sich auf eine Lohnerhöhung geeinigt: Die SBB setzt 2023 Maßnahmen in Gesamthöhe von 3,3 Prozent der Lohnsumme um. Diese gelten auch für SBB Cargo.

Wie im Gesamtarbeitsvertrag der SBB (GAV) vorgesehen, haben die SBB und ihre Sozialpartner SEV, transfair, VSLF und KVöV in den vergangenen Wochen die Lohnmaßnahmen für das Jahr 2023 für die GAV-Mitarbeitenden von SBB und SBB Cargo verhandelt. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die SBB Maßnahmen in Gesamthöhe von 3,3 Prozent der Lohnsumme umsetzt.

Die wirtschaftliche Großwetterlage macht sich im Portemonnaie der SBB Mitarbeitenden bemerkbar. Gleichzeitig bleibt der Spardruck bei der SBB aufgrund der angespannten finanziellen Lage hoch. Wie an der Medienkonferenz zum Halbjahresergebnis bekanntgegeben, schreibt die SBB einen Halbjahresverlust von 142 Millionen Franken. Um die nachhaltige Finanzierung bis 2030 zu sichern, muss die SBB rund sechs Milliarden Franken sparen. 

Die Verhandlungen waren entsprechend intensiv und anspruchsvoll. Dank Entgegenkommen auf beiden Seiten konnten Ende November die letzten Differenzen bereinigt werden. Markus Jordi, Leiter Human Resources SBB, zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsresultat: «Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten wollen wir unsere Mitarbeitenden finanziell im Rahmen der Möglichkeiten der SBB unterstützen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern eine gute Lösung gefunden haben.» Valérie Solano, Leiterin der Verhandlungsgemeinschaft der Sozialpartner, äußert sich ebenfalls positiv: «Die Verhandlungsgemeinschaft findet dieses Abkommen gut, sowohl für die niedrigsten Löhne wie auch für die Kader. Für uns hatte Priorität, dass die Erhöhungen dauerhaft und nicht in Form einer einmaligen Prämie erfolgen. Wir werden den Preisanstieg im nächsten Jahr sehr aufmerksam verfolgen.» 

Folgende Maßnahmen in der Gesamthöhe von 3,3 Prozent der Lohnsumme werden per 1. Mai 2023 umgesetzt, die Einmalzahlung bereits mit dem Januarlohn 2023: 

  1. Generelle Lohnerhöhungen von 1,8% – mindestens CHF 1300.- brutto pro Jahr. 
  2. Mittel für individuelle Lohnmaßnahmen gemäß neuem Lohnsystem im Umfang von insgesamt 1,0%. 
  3. Mittel für abgestufte Einmalprämien im Umfang von 0,5%.

Quelle: SBB

Neigetechnik in Bayern wird fortgeführt

Züge mit Neigetechnik können sich, ähnlich wie ein Motorrad, in Kurven legen und sind so insgesamt schneller unterwegs. Für die Fahrgäste hat das den Vorteil, dass sich die Reisezeit deutlich verkürzt. Die Staatsregierung wird deswegen auch in Zukunft auf diese Technik setzen. Der Ministerrat hat das in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

„Gerade auf den Strecken im Allgäu und in Nordostbayern gibt es keinen adäquaten Ersatz für die Neigetechnik. Mit einem neuen Wasserstoffneigetechnikfahrzeug leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz. Außerdem wird dieses Fahrzeug barrierefrei sein. Im ländlichen Raum wird Nahverkehr auf der Schiene damit noch attraktiver.“

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter

Züge mit Neigetechnik sind im bayerischen Schienenpersonennahverkehr seit 1992 unterwegs und werden auf etwa 800 Kilometern im Allgäu und in Nordostbayern eingesetzt. Allerdings gibt es mit dem Triebwagen VT 612 deutschlandweit nur einen Fahrzeugtyp mit Neigetechnik, der mit Diesel fährt, nicht barrierefrei ist und auch nicht mehr produziert wird. Die Verkehrsverträge mit Neigetechnik laufen bis 2030 aus. Da die betroffenen Strecken auch bis dahin nicht elektrifiziert sein werden, hat der Ministerrat nun die Grundsatzentscheidung für eine Fortführung der Neigetechnik getroffen. „Triebwagen ohne Neigetechnik, egal mit welchem Antrieb, sind auf diesen kurvenreichen Strecken keine Alternative“, so Minister Bernreiter. „Schon um fünf bis zehn Minuten längere Fahrzeiten würden vor allem im ländlichen Raum dazu führen, dass Fahrgäste ihre Anschlüsse nicht mehr erreichen. Wir wollen aber gerade Bus und Bahn noch attraktiver machen. Deswegen haben wir uns entschieden, auch in Zukunft auf die Neigetechnik zu setzen – unter modernen Vorzeichen.“

Auf nicht elektrifizierten Strecken sind konventionelle elektrische Fahrzeuge oder Akku-Hybrid-Züge keine Option. Vielversprechend sind dagegen Wasserstofffahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind – allerdings noch ohne Neigetechnik. Mit Alstom hat ein Hersteller aber bereits Interesse daran signalisiert, einen Wasserstoffzug mit Neigetechnik zu entwickeln. Minister Bernreiter: „Ein solches Fahrzeug wäre eine Weltneuheit und mit drei verschiedenen Antrieben gleichzeitig extrem flexibel einsetzbar: ausschließlich mit Wasserstoff, bei teilweiser Elektrifizierung mit Batteriestrom oder vollständig mit Strom aus der Oberleitung. Das ist besonders wichtig, weil noch nicht alle Strecken im Allgäu und in Nordostbayern elektrifiziert sind, wie etwa die Franken-Sachsen-Magistrale. Entwicklung und Betrieb eines solchen neuen Fahrzeugs sind zwar mit höheren Kosten verbunden, die sich niederschlagen werden, wenn wir ab Ende 2029 Verkehre mit dem neuen Fahrzeugtyp bestellen. Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr ist uns das aber Wert – schließlich leisten wir damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verkehrswende: Die Ampel schaltet auf Rot

Vor einem Jahr ging die neue Bundesregierung an den Start. Im Koalitionsvertrag vereinbarte sie zwei wichtige Bausteine für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr: Die große Reform des Straßenverkehrsrechts und die Finanzierung des Radverkehrs. Einen Gesetzentwurf ist das Bundesverkehrsministerium aber bisher schuldig geblieben. Auch eine seriöse Finanzierung für den Radverkehr verweigert die Ampel – stattdessen hat sie die Mittel für den Radverkehrshaushalt unlängst sogar auf 560 Millionen Euro gekürzt. Die Bedeutung des Fahrrads für den Klimaschutz wird negiert. Der ADFC sieht das von Minister Wissing angekündigte „Fahrradland Deutschland“ in Gefahr.

„Der Verkehrsminister schaltet die Verkehrswendeampel auf Rot und Klimaschutzminister Habeck trägt das mit. Das ist beschämend. Wissing verweigert die einfachsten und kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr.“

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider

Im Koalitionsvertrag ist klar vereinbart, dass die Regierung im Straßenverkehrsrecht neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs gleichrangig die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung verankern will. Ziel ist, den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, die Straßen zugunsten von Fuß, Rad und ÖPNV umzugestalten und so den Klimaschutz voran zu bringen. Bisher können beispielsweise geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 oftmals nicht umgesetzt werden, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Für die Reform von StVG und StVO hat das Bundesverkehrsministerium aber bisher keine Vorschläge geliefert.

Laut Nationalem Radverkehrsplan will der Bund bis 2030 lückenlose Radwegenetze und einladende Bedingungen zum Radfahren im ganzen Land schaffen. Der ADFC und die Verkehrsministerkonferenz der Länder halten dafür eine langfristige Erhöhung der Fahrradförderprogramme des Bundes auf mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr für notwendig. Von dieser Höhe sind die im Bundeshaushalt 2023 verabschiedeten Mittel weit entfernt. Sie wurden gegenüber 2022 sogar von 750 Millionen auf 560 Millionen Euro gekürzt. Schneider: „Ohne deutlich höhere Investitionen in durchgängige Radwege, Radschnellwege und Fahrradparkhäuser wird es nicht gelingen, mehr Menschen aus dem Auto auf das Rad zu locken. Es ist unverantwortlich, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Verkehrswende im Stich lässt und die Bedeutung des Fahrrads für den Klimaschutz nicht ausreichend anerkennt.“

Quelle: ADFC