Ausstellung zum Themenschwerpunkt „Mobilität“ eröffnet

Auf der Landesgartenschau in Überlingen dreht sich vom 1. bis zum 12. September 2021 im Treffpunkt Baden-Württemberg alles um die vielfältigen Themen einer neuen und nachhaltigeren Mobilität. Besucher sind eingeladen, sich über die vielseitigen Aspekte klimafreundlicher Mobilität zu informieren und einen Blick auf die Fortbewegungsmöglichkeiten der Zukunft zu werfen.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, der Internationalen Bodenseekonferenz, der Baden-Württemberg-Stiftung und der e-mobil BW GmbH eine abwechslungsreiche Ausstellung für Jung und Alt entwickelt. Dort kann man aus erster Hand neue Entwicklungen in der Mobilität erfahren und erleben. Die Ausstellung lädt zum Anfassen und Mitmachen ein. Kompetente Ansprechpartner zeigen, wie die Mobilität von Morgen aussehen kann und stehen für Fragen und Gespräche bereit.

Die Themen der Ausstellung beschäftigen sich mit neuen Mobilitätslösungen vor dem Hintergrund des immer stärker voranschreitenden Klimawandels und dem dramatischen Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten.

Auf der Homepage der Landesgartenschau können Sie sich tagesgenau über die einzelnen Veranstaltungen informieren.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Corona-Folgen: Zweites Maßnahmenpaket für den öffentlichen Verkehr

Die Folgen der Corona-Krise führen weiterhin zu finanziellen Einbußen im öffentlichen Verkehr. Um sie abzufedern, schlägt der Schweizer Bundesrat wie 2020 vor, die höheren Defizite im Regionalen Personenverkehr abzugelten. Hingegen lehnt er eine finanzielle Unterstützung des Bundes für den Ortsverkehr und für touristische öV-Angebote ab, da dies gemäß Gesetz Aufgabe von Kantonen und Gemeinden ist.

Das vom Bundesrat vorgeschlagene zweite Maßnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ergänzt die vom Parlament im Herbst 2020 im Rahmen des ersten Pakets beschlossenen Unterstützungsgelder. Der Bundesrat erfüllt damit Motionen aus dem Parlament.

Gemäß der nun in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage übernehmen Bund und Kantone im Regionalen Personenverkehr (RPV) auch für dieses Jahr die Defizite 2021 des bestellten Angebots. Dies weil die Einnahmen der Transportunternehmen aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nach 2020 auch 2021 tiefer ausfallen als geplant. Bund und Kantone sollen daher das Defizit 2021 – wie 2020 – nachträglich durch einen zusätzlichen einmaligen Beitrag decken. Die Transportunternehmen müssen sich ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend aber ebenfalls an den Kosten beteiligen

Verzichten will der Bundesrat hingegen auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung des Ortsverkehrs und des touristischen Verkehrs. Dafür sind laut Gesetz die Kantone, Gemeinden und allenfalls weitere öffentliche Körperschaften zuständig. Aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Jahr und der groben Abschätzungen über das voraussichtliche Ausmaß der finanziellen Folgen der Corona-Krise auf diese beiden Bereiche sieht der Bundesrat keinen Anlass, von diesen Regeln abzuweichen.

Für den Fall, dass das Parlament eine Ausnahme beschließen möchte, zeigt der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zum zweiten Maßnahmenpaket einen Weg dafür auf. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Parlament eine Ausnahme beschlossen und den Orts- und touristischen Verkehr mit Bundesgeldern unterstützt.

Die Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen ist bundesseitig mehrheitlich bereits gesichert. Nicht Teil des Maßnahmenpakets ist eine allfällige Unterstützung des Fernverkehrs der SBB. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Vernehmlassung zum zweiten Maßnahmenpaket in einem verkürzten Verfahren durchgeführt. Ziel ist, dass das Parlament bereits in der Wintersession das Geschäft beraten kann.

Quelle: BAV

ADFC fordert „Verkehrswendeministerium“

Den neuen Sachstandsbericht des Weltklimarats („IPCC-Bericht“) versteht der Fahrradclub ADFC als dringenden Appell an Deutschland, den Verkehrssektor kraftvoller als bisher klimafreundlich umzugestalten. Notwendig dafür ist die Weiterentwicklung des Bundesverkehrsministeriums zu einem Verkehrswendeministerium und eine klare Priorisierung des Radfahrens bei der Mobilität in Städten und Gemeinden.

„Um die katastrophalsten Folgen der Klimakrise abzuwenden, reicht es nicht, 50 Millionen Autos auf E-Antrieb umzustellen – und im Übrigen weiterzumachen wie bisher. Wir brauchen eine völlig neue Mobilitätskultur, in der es selbstverständlich ist, täglich das Rad zu benutzen. Auch beim Pendeln gibt es massenhaft ungehobenes Potenzial, Autofahrten und CO2 einzusparen. Mit einem Verkehrsministerium, das in der Förderpolitik und beim Gesetzesrahmen weiter den Autoverkehr priorisiert, klappt das nicht. Wir brauchen unter der neuen Bundesregierung ein Verkehrswendeministerium, das in den ersten 100 Tagen ein neues Straßenverkehrsgesetz vorlegt – mit klarem Vorrang für die klima- und umweltfreundlichen Verkehrsarten. Damit Deutschland schnell Fahrradland mit lückenlosen Radwegenetzen wird, brauchen wir eine gesetzlich geregelte Finanzierung anstelle von kurzatmigen Sonderprogrammen. Die Zeit drängt.“

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider

50 Prozent der mit dem Auto zurückgelegten Fahrten sind kürzer als fünf Kilometer, 25 Prozent sogar kürzer als zwei Kilometer. Diese Größenverhältnisse gelten sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Es besteht also ein erhebliches Verlagerungspotenzial, wenn es ein attraktives Radinfrastrukturangebot und einen gut ausgebauten ÖPNV gibt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ bestätigt, dass der Radverkehr einer der größten CO2-Hebel im Bereich der urbanen Mobilität ist.

Quelle: ADFC

Alternative Antriebe für Bahnstrecken und Züge in Baden-Württemberg

Elektrifizierung oder Fahrzeuge mit alternativen Antrieben? Welche Strategie zukünftig für welche Bahnstrecke die beste ist, soll eine Studie beantworten, welche das Land gemeinsam mit regionalen Partnern für 16 nicht-elektrifizierte Strecken in Baden-Württemberg nun in Auftrag gegeben hat.

Es kann sein, dass die Elektrifizierung von Strecken über eine Oberleitung nicht überall die beste Wahl und zu aufwändig ist. Auf manchen Eisenbahnstrecken können alternative Antriebsformen, wie Wasserstoff-Hybrid-Züge (H2MU) oder Oberleitungs-/Batterie-Hybridzüge (BEMU), schneller und wirtschaftlicher auf das Gleis gesetzt werden. Aber auf welche Technologien soll das Land in den einzelnen Netzen setzen?

Diese Frage soll mittels der Studie für 16 nicht-elektrifizierte Stecken beantwortet werden. Es handelt sich dabei um diejenigen Strecken, welche im Elektrifizierungskonzept in der Kategorie 3 „Langfristiger Bedarf/fahrzeugseitige Lösungen“ zugeordnet sind. Der Auftrag zur Ausarbeitung der Studie ging an eine Bietergemeinschaft aus der TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH und der komobile w7 GmbH (Wien). Das Angebot hat sich in einem großen Wettbewerberfeld von Bietern durchsetzen können.

Der Gutachter wird neben dem Einsatz von elektrischen Zügen mit Oberleitungselektrifizierung, den Einsatz von Wasserstoff-Hybrid- (H2MU), von Oberleitungs-/Batterie-Hybridzügen (BEMU) und von Dieselhybridzügen auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen. Je nach Option ist an den Strecken zusätzliche Infrastruktur wie etwa Wasserstofftankstellen oder Oberleitungsinseln erforderlich. Auch fahrzeugtechnische Aspekte wie Beschleunigungs- und Bremsverhalten sowie der Energiebedarf der Fahrzeuge – inkl. Nebenverbraucher wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Druckluft – spielen eine wichtige Rolle für die Planung des künftigen Fahrzeugeinsatzes. Nicht zuletzt werden auch die CO2-Emissionen der einzelnen Optionen verglichen. Schließlich sollen die Ergebnisse für die einzelnen Strecken in strategische Empfehlungen für das ganze Land überführt werden.

Berthold Frieß, Ministerialdirektor im Verkehrsministerium Baden-Württemberg: „Auf der Zollern-Alb-Bahn rollt seit wenigen Tagen ein Brennstoffzellenzug des Typs iLint im Probetrieb. Im Ortenau-Netz gehen ab Dezember 2023 batterie-elektrische Fahrzeuge in den Alltagsbetrieb. In diesen Einzelprojekten können wir wertvolle Erfahrungen mit alternativen Antrieben sammeln.“

Entscheidend für die spätere Umsetzung der Strategie wird die Frage der Finanzierung sein. Denn durch die Elektrifizierung von Strecken, aber auch die Anschaffung von Fahrzeugen entstehen beachtliche Kosten. „Diese finanziellen Lasten können nicht alleine vom Land getragen werden. Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist auch der Bund in der Verantwortung. Der Ausbau der bundeseigenen Infrastruktur muss gefördert und die Regionalisierungsmittel müssen erhöht werden, damit mehr Verkehr mit innovativen Fahrzeugen auf den Schienen unterwegs sein kann“, forderte Ministerialdirektor Frieß.

Nachfrage im Personenverkehr bleibt deutlich unter Vor-Corona-Niveau

In den Monaten April, Mai und Juni hat sich der Schweizer öffentliche Verkehr in der Tendenz weiter erholt. Doch der große Nachfragesprung, nach dem deutlichen Rückgang als Folge der Corona-Pandemie, lässt auf sich warten. Die Nachfrage im Schienenpersonenverkehr liegt im zweiten Quartal 2021 noch immer rund 40% tiefer als im Vorkrisenjahr 2019. Anders der Schienengüterverkehr: Dieser legt zu und übertrifft gar das Vergleichsquartal 2019 um 6%.

Nicht leicht zu interpretieren ist die gegenwärtige Entwicklung mit Blick auf das Vorjahr, denn das zweite Quartal 2020 fiel mit dem ersten Lockdown und den großen Einschränkungen im öffentlichen Verkehr zusammen. Um ganze 64% fiel die Nachfrage im Schienenpersonenverkehr in jenem Zeitraum. Zum Vergleich: Nun sind es 40,5% (3,17 Mrd. Pkm) – verglichen mit dem Vorkrisenjahr 2019 (5,33 Mrd. Pkm). Das ergibt gegenüber dem zweiten Quartal 2020 ein Wachstum von 65,2%. Ein Blick auf die von der SBB publizierten Auslastungszahlen bestätigt diese Größenordnung: Die Züge waren im Zeitraum April bis Juni 2021 gut 40% schlechter ausgelastet als 2019.

Ganz anders präsentiert sich das Bild beim Schienengüterverkehr: Die Nachfrage ist stark gestiegen, nicht nur gegenüber dem Vorjahresquartal (+23,2%), sondern auch gegenüber dem zweiten Quartal 2019 (+6,1%). Damit erreicht die Nachfrage im Schweizer Schienengüterverkehr den höchsten Wert seit 2016. Diese zeigte sich schon 2020 krisenresistenter: Übers ganze Jahr war die Nachfrage trotz Coronapandemie um lediglich 5,5% gesunken.

Auch die Menge der beanspruchten Trassen ist deutlich gestiegen – um 12,7% auf 50,4 Millionen. Die Steigerung ist besonders markant für den Personenverkehr, wo im zweiten Quartal 2020 aufgrund der behördlichen Maßnahmen ein reduzierter Fahrplan galt. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 ergibt sich ein kleines Wachstum von 1,3%. Dabei zeigt sich beim Personenverkehr eine leichte Zunahme, beim Güterverkehr eine leichte Abnahme der verkauften Trassen gegenüber 2019. Letztere kann mit Effizienzgewinnen, also stärker beladenen Güterzügen, erklärt werden.

Die Nachfrage im Schienenpersonenverkehr erlebt derzeit ein Auf und Ab. In den vergangenen Wochen ist die Auslastung im Regional- und Fernverkehr gemäß den Auswertungen der SBB leicht gestiegen: im Regionalverkehr auf rund 70%, im Fernverkehr auf rund 60% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019. Bisher ist aber nicht absehbar, wann die Nachfrage im Bahnverkehr wieder ihr Vorkrisenniveau erreichen wird und auf welchem Niveau sich die Nachfrage im Personenverkehr langfristig einpendeln wird.

Quelle: LITRA

Mobilitätszentralen als Anlaufstelle für Bürger

Damit die Mobilitätswende gelingt, muss auch das Informationsangebot für die Bürger verbessert werden. Gerade durch eine neue, direkte, individuell passende und persönliche Form der Information kann besser zum Beispiel über multimodale Mobilitätsangebote vor Ort aufgeklärt werden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert Mobilitätszentralen, die Informationen und Dienstleistungen rund um die Mobilität vor Ort anbieten und bündeln, um ein übersichtliches Mobilitätsangebot zu schaffen.

„Mit den neuen Mobilitätszentralen wollen wir eine individuelle Mobilitätsberatung schaffen, um verstärkt über die Beförderungsangebote des öffentlichen Personennahverkehrs, der Sharing-Anbieter für (Elektro)-Autos und Fahrräder und die Verknüpfung der Mobilitätsformen untereinander zu informieren. Über die Informationen hinaus, sollen auch Angebote für umweltfreundliche Alternativen zum eigenen Auto vermittelt werden. So gelingt das Umsteigen leichter“, sagte Minister Hermann bei der Bekanntgabe der Förderzusagen am 3. August.

Um den ÖPNV in Baden-Württemberg weiter zu stärken, hatte das Ministerium für Verkehr im Sommer 2020 den Förderaufruf „Innovationsoffensive Öffentliche Mobilität“ veröffentlicht, im Rahmen dessen auch die Errichtung und der Betrieb von Mobilitätszentralen als umfassende Serviceeinrichtungen gefördert werden konnte. Die eingereichten Projektanträge aus den Landkreisen Calw und Main-Tauber sowie aus Lörrach und Heidelberg erhielten vom Land nun eine finanzielle Unterstützung. 

Die bewilligten Projekte haben eigene innovative Ansätze gewählt, um künftig mehr Bürger über nachhaltige Mobilitätsangebote zu informieren. Die Mobilitätszentralen werden allesamt ein umfassendes Leistungsangebot anbieten, das unter anderem die Beratung der vor Ort angebotenen Mobilitätsformen, Fahrplanauskünfte, Tarifauskünfte und -beratungen sowie den Fahrkartenvertrieb umfasst. Zudem werden sie barrierefrei ausgestaltet sein.

Die Förderung von Mobilitätszentralen ist Bestandteil des Förderaufrufs „Innovationsoffensive Öffentliche Mobilität“, den das Ministerium zur Stärkung des ÖPNV im Sommer 2020 veröffentlicht hatte. Das Land unterstützt die Antragssteller bei den einmalig anfallenden Investitionskosten für die Einrichtung einer Mobilitätszentrale sowie deren Betrieb für die Dauer von zwei Jahren mit bis zu 50 Prozent.

Neben der Förderung von Mobilitätszentralen konnten im Rahmen der Innovationsoffensive auch ‚Gesamtkonzepte aus Buslinien und On-Demand Verkehren‘ eine Förderung erfahren.

Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Deutschland bei Schiene auf Rekordkurs – international aber nicht einmal Mittelmaß

„Die Bilanz der scheidenden Bundesregierung fällt gemischt aus“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, bei der Pressekonferenz in Berlin zur Vorstellung der aktuellen Pro-Kopf-Daten. „Sie hat mit einer deutlichen Aufstockung der Etats für einen deutschen Höchststand gesorgt. International stellt Deutschland aber nicht einmal Mittelmaß dar. Die aktuelle Bundesregierung hinterlässt ihren Nachfolgern in der Verkehrspolitik riesige, unbewältigte Aufgaben. Wer immer die Wahl im September gewinnt, muss vor allem den Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur beschleunigen. Ausgerechnet dort hat die Bundesregierung für 2020 die Mittel sogar gekürzt“, meinte Flege. 

Zwar stiegen die jährlichen Investitionen in die Schiene im Zeitraum 2016 bis 2020 von 64 Euro auf 88 Euro und damit um knapp 38 Prozent. Doch drei Einschränkungen relativieren diese Zunahme.

  • Erstens bleibt der Abstand zur europäischen Spitze gewaltig. Die führenden Länder wie Luxemburg, die Schweiz oder Österreich investieren pro Einwohner ein Vielfaches in die Schiene. Und selbst Italien investiert mit 120 Euro deutlich mehr als Deutschland.
  • Zweitens fehlte der amtierenden Bundesregierung der Mut, der Schiene Vorrang in der Verkehrspolitik einzuräumen. „Nach wie vor gehört die Bundesrepublik zu den Ländern, die mehr Geld für Fernstraßen ausgeben als für Gleise und damit die völlig falschen Prioritäten setzen“, betonte Flege.
  • Schließlich gleichen die Erhöhungen der Etats zum großen Teil nur die massiven Steigerungen der Baukosten aus und bedeuten nicht eins zu eins mehr Schiene.  

Auf die Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für die Wirtschaft wies Maria Leenen, Geschäftsführerin von SCI Verkehr, hin. „Mit seinen heutigen Investitionen in die Schiene bleibt Deutschland als Standort hinter wichtigen Wettbewerbern zurück. Die Nachfrage nach Verkehr auf der Schiene wird weiterwachsen – die Corona-Pandemie hat den Anstieg unterbrochen, aber wird ihn nicht dauerhaft stoppen. Darauf muss sich die Bundesrepublik vorbereiten.“

Wichtig ist laut Leenen zudem in der aktuellen Situation, dass die Finanzmittel für die Reparatur der Bahninfrastruktur in den Flutgebieten zusätzlich bereitgestellt werden. „Die Hochwasserkatastrophe stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, die nicht zu Kürzungen bei den Infrastrukturinvestitionen an anderer Stelle führen darf.“

Quelle: Allianz pro Schiene

Pro Kopf verursacht Österreich fast doppelt so viele Treibhausgase wie der globale Durchschnitt

Mit durchschnittlich 8.280 Kilogramm Treibhausgase pro Person hat Österreich im Vorjahr fast doppelt so viele klimaschädliche Gase verursacht wie im Schnitt die Weltbevölkerung, die pro Kopf für 4.360 Kilogramm Treibhausgase verantwortlich war, macht der VCÖ aufmerksam. Die tatsächlichen Emissionen unseres Konsums sind noch höher, weil viele Produkte im Ausland, beispielsweise in China, produziert werden, und damit in der heimischen Treibhausgasbilanz nicht aufscheinen. Die Welt verbraucht heuer wieder die Ressourcen von 1,5 Planeten, nach österreichischer Lebensweise wären es sogar etwa 3,5 Planeten.

Der Verkehr hat einen besonders hohen Ressourcenverbrauch. So wurden in Österreich im Vorjahr in den Motoren von Lkw, Pkw & Co fast neun Milliarden Liter Diesel und Benzin verbrannt, informiert der VCÖ. Selbst im Coronajahr 2020 war der CO2-Ausstoß des Verkehrs in Österreich um über 50 Prozent höher als 1990. Allein der Straßenverkehr beansprucht bereits eine Fläche von fast 2.000 Quadratkilometer, um über 500 Quadratkilometer mehr als noch im Jahr 1990. Rund 1.200 Quadratkilometer dieser Flächen sind versiegelt, wodurch kein Wasser mehr in die Böden versickern kann und bei Starkregen die Hochwassergefahr steigt.

„Die heutige Erwachsenen-Generation hinterlässt den Kindern von heute und morgen einen im wahrsten Sinn des Wortes gewaltigen Öko-Schuldenberg. Der morgige Welterschöpfungstag bedeutet, dass wir den kommenden Generationen wegnehmen, was ihnen gehört“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Gerade im Verkehrsbereich gibt es bereits heute zahlreiche Möglichkeiten, die Umweltbilanz rasch und wirksam zu verbessern, betont der VCÖ. Unternehmen können durch betriebliches Mobilitätsmanagement wesentlich dazu beitragen, dass mehr Beschäftigte mit Bahn, Bus oder Fahrrad statt mit dem Auto zur Arbeit kommen, wie zahlreiche erfolgreiche Beispiele zeigen. Gemeinden und Städte können durch Verkehrsberuhigung, mehr Platz zum Gehen und Radfahren sowie ein Ende der Zersiedelung und der Stärkung der Ortskerne dazu beitragen, dass die Bevölkerung klimafreundlicher mobil sein kann. Die Bundesregierung ist gefordert, die seit Jahrzehnten diskutierte ökosoziale Steuerreform endlich umzusetzen und ihre Infrastrukturpolitik in Einklang mit den Klimazielen zu bringen.

Quelle: VCÖ

Anstich des Neubautunnels der Hermann-Hesse-Bahn in Ostelsheim

Mit dem Anstich am 27.07.2021 startet die heiße Bauphase des 498 Meter langen Neubautunnels Ostelsheim. Gemeinsam setzten Winfried Hermann, Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg, Helmut Riegger, Landrat in Calw, Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Karlsruhe, Roland Bernhard, Landrat in Böblingen, Torsten Steckemetz, ARGE Neubautunnel Ostelsheim sowie Tunnelpatin Iris Riegger den Baggerbiss für den Tunnel.

Der Neubau des Tunnels zwischen Ostelsheim und Weil der Stadt ist die größte Einzelmaßnahme im Rahmen des Projektes Hermann-Hesse-Bahn und Kernstück der reaktivierten Strecke. Durch den neuen 498 Meter langen Tunnel wird die sogenannte Hacksbergschleife mit über drei Kilometern Fahrstrecke abgekürzt, was die Fahrzeit der Hermann-Hesse-Bahn deutlich verkürzt. Diese Zeiteinsparung ist für den optimalen Betriebsablauf im Halbstundentakt mit zwei Fahrzeugen nötig.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das Projekt Hermann-Hesse-Bahn mit dem tatkräftigen Engagement aus der Region kann etlichen anderen Vorhaben in Baden-Württemberg zur Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken als Vorbild und Ansporn dienen. Durch die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Württembergischen Schwarzwaldbahn entsteht ein attraktives Angebot klimafreundlicher Mobilität, das wir von Landesebene aus voller Überzeugung unterstützen und fördern. Um die Klimaziele zu erreichen und den Ausstoß von CO2 spürbar zu senken, ist eine Verkehrswende unerlässlich. Die Reaktivierung von Bahnstrecken ist dazu ein wichtiger Baustein.“

Für den Calwer Landrat Helmut Riegger ist die Maßnahme ein Meilenstein des Reaktivierungsprojekts. „Die Hermann-Hesse-Bahn ist ein großer Fortschritt in der Mobilität im Landkreis Calw. Sie verbessert die ÖPNV-Anbindung aus dem Landkreis in den Ballungsraum Stuttgart. Das macht den klimafreundlichen Umstieg vom eigenen Auto auf die Bahn für viele Pendler attraktiver“, so Riegger. „Auch Menschen, die den Nordschwarzwald zur Naherholung nutzen wollen oder in der Region Urlaub machen, schaffen wir die Möglichkeit, unkompliziert und umweltfreundlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.“

Bereits seit drei Jahren wird an verschiedenen Stellen entlang der Trasse gearbeitet und die Inbetriebnahme der Hermann-Hesse-Bahn vorbereitet. So wurden unter anderem in Calw und Weil der Stadt zwei neue Eisenbahnüberführungen gebaut. In den beiden Bestandstunneln Hirsau und Forst haben 2020 die Sanierungsarbeiten begonnen.

Auf der Hermann-Hesse-Bahn werden lokal emissionsfreie Züge mit batterieelektrischem Antrieb vom Typ Siemens Mireo Plus B zum Einsatz kommen.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Bundeskabinett beschließt Mobilitätsdatenverordnung

Das Bundeskabinett hat die auf dem PBefG aufsetzende Mobilitätsdatenverordnung am 21.07.2021 beschlossen. Nun bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Nachdem der ursprüngliche Entwurf der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) im Rahmen der Verbändeanhörung aus vielen Richtungen kritisiert wurde, handelt es sich bei der nun beschlossenen Verordnung um eine überarbeitete Version.

Erfasst werden nach der Begründung der Verordnung „nur Daten, die bei der Ausführung von Verkehren nach dem PBefG entstanden und die damit bereits vorhanden, ggf. aber noch nicht digitalisiert, sind. Eine Generierung von Daten ist damit nicht verbunden.” Diese Formulierung legt somit nahe, dass z.B. Fahrplandaten, die nicht vorliegen, auch nicht bereitgestellt werden müssten. Lägen sie hingegen z.B. in Papierform vor, müssten sie digitalisiert und bereitgestellt werden.

Die nun durch das Kabinett beschlossene Version konkretisiert außerdem nicht mehr alle drei Stufen der Bereitstellungspflicht von Mobilitätsdaten, sondern nur noch die Erste, die ab 01.09.2021 greift.

Das Gesetz zur Modernisierung des PBefG sieht in Artikel 7 Abs. 2 vor, dass die in § 3a PBefG geregelte Bereitstellungspflicht von Mobilitätsdaten in drei Stufen erfolgen soll.

Die Anpassung der Verordnung dahingehend, dass (zunächst) ausschließlich die Pflichten nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 lit. 1 PBefG konkretisiert werden, dürfte sich auch mit der knappen Zeit erklären lassen. Denn ab dem 01.09.2021 sollen die Daten bereitgestellt werden, weshalb es einer schnellen Lösung bedarf.

Dass die Verordnung nun lediglich die erste Stufe und somit die statischen Daten des Linienverkehrs umfasst bedeutet jedoch nicht, dass die Stufen 2 und 3 mit ihren Anforderungen nicht umgesetzt werden, sondern lediglich, dass die Verordnung in ihrer aktuellen Form dies noch nicht konkretisiert. Wie aus der Begründung der Verordnung hervorgeht, sollen die übrigen Datenkategorien dann durch Ergänzung der Verordnung zum 01.01.2022 und 01.07.2022 ebenfalls geregelt werden.

Quelle: Rödl & Partner