MyShuttle bedient bald weitere Ettlinger Höhenstadtteile

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und der Landkreis Karlsruhe weiten das gemeinsame Angebot MyShuttle aus: Ab dem 1. Februar fahren die beliebten Shuttles auch in den Ettlinger Höhenstadtteilen Schluttenbach und Schöllbronn. On Demand – also auf Bestellung – können sich die Fahrgäste dann bequem von den Stadtbahn-Haltestellen in Ettlingen bis nahezu direkt vor die Haustür fahren lassen oder von dort MyShuttle nutzen, um etwas in der Kreisstadt zu erledigen. Die Bedienzeiten sind analog zum Angebot in Ettlingen, Ettlingenweier und Spessart: Montag bis Samstag von 19 bis 01 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 24 Uhr.

72 neue virtuelle Haltestellen kommen durch die Ausweitung hinzu. Darunter sind unter anderem alle regulären bekannten Bushaltestellen in den Ettlinger Stadtteilen. Diese werden mit der bekannten Flotte der drei schwarzen Elektro-Fahrzeuge im London-Taxi-Stil bedient. Es gilt der KVV-Tarif. Wer also im Besitz einer Abo-Karte oder einer bereits gelösten Fahrkarte bis Ettlingen ist, zahlt keinen Cent extra. Für alle anderen kostet die einfache Fahrt ein Ein-Waben-Ticket: 2,10 Euro.

Zur Bestellung von MyShuttle in Ettlingen und seinen Stadtteilen sowie in Marxzell benötigen die KVV-Kunden ab dem 1. Februar die App kvv.easy. Diese vom Anbieter ioki konzipierte App wird bereits seit Einführung des Angebots im My-Shuttle-Bediengebiet Dettenheim / Graben-Neudorf genutzt.

Der Vorteil von kvv.easy im Vergleich zur jetzigen Nutzung über kvv.mobil ist, dass Kunden sich bereits bis zu 24 Stunden vorher ihr Shuttle bestellen können, was zum Beispiel für Menschen im Schichtbetrieb eine attraktive Möglichkeit ist, sich bereits vor Arbeitsbeginn für die Heimfahrt einzubuchen. Bislang war eine Vorbestellung nur 40 Minuten vor der Fahrt möglich. Eine Buchung ist nach wie vor auch über ein Callcenter möglich – allerdings muss dann bereits ein gültiges Ticket für die Fahrt vorliegen.    

Aufgrund der Corona-Pandemie findet in den Fahrzeugen aktuell kein Pooling statt. Es werden also nicht mehrere Anfragen miteinander verknüpft. Maximal zwei gemeinsam gebuchte Personen fahren somit sicher alleine bis zu ihrem Ziel. Es gilt wie bei allen anderen ÖPNV-Angeboten auch eine Maskenpflicht im MyShuttle.

Quelle: KVV

Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt Regionalverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Wettbewerbsverfahren für den Regionalzugverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken einschließlich zweier nach Unterfranken bzw. in die Oberpfalz führender Strecken eröffnet.

Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren: Der Nettovertrag startet im Dezember 2023 und endet im Dezember 2035. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote bis Juli 2021 abgeben. Den Zuschlag im Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken wird die BEG voraussichtlich im Oktober 2021 erteilen. Aktuell werden die Strecken überwiegend von Agilis betrieben. Das künftige Netz integriert auch den bayerischen Teil der bisher von der Länderbahn betriebenen grenzüberschreitenden Verbindung Hof – Selb-Plößberg – Aš/Asch – Cheb/Eger sowie die Regionalbahnen Hof – Gutenfürst, die aktuell die Erfurter Bahn fährt.

Die BEG bestellt bei dem künftigen Betreiber rund 5,4 Millionen Zugkilometer pro Jahr an Verkehrsleistungen, das entspricht einer Steigerung um rund acht Prozent gegenüber heute (2020: rund 5 Millionen Zugkilometer).

In der Ausschreibung sind barrierefreie, klimatisierte Gebrauchtfahrzeuge zugelassen. Das anspruchsvolle Betriebskonzept erfordert spurtstarke Fahrzeuge mit relativ kleiner Gefäßgröße. Wünschenswert wäre, auch in diesem Netz Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten zum Einsatz zu bringen. Bislang kann die Industrie aber noch keine Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten, welche die hohen fahrdynamischen und betrieblichen Anforderungen erfüllen, anbieten. Mit Umsetzung der vom Bund geplanten Streckenelektrifizierungen im östlichen Oberfranken ergeben sich voraussichtlich für die Folgeausschreibung in den dreißiger Jahren betrieblich und wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen für innovative Antriebe.

In den Fahrzeugen muss den Fahrgästen kostenloser WLAN-Empfang zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der branchenweiten Personalknappheit, insbesondere bei Triebfahrzeugführern, erweitert die BEG die Anforderungen an das Personalkonzept der Bieter. Insbesondere muss der künftige Betreiber dokumentieren, wie er einen ausreichenden Personalbestand zum Betriebsstart als auch während der Vertragslaufzeit sicherstellen kann. Zusätzlich fordert die BEG eine Mindestausbildungsquote für Triebfahrzeugführer.

Die BEG stellt detaillierte Anforderungen in Sachen Qualität (Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sitzplatzanzahl, Sauberkeit etc.). Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.

Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken unter www.beg.bahnland-bayern.de/oberfranken

Quelle: BEG

19 neue Setra Omnibusse für Geldhauser

Die Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co. KG setzt mit sechs S 531 DT eine neue Idee um. Die Setra Omnibusse sind die allerersten Doppelstockbusse, die auf Strecken des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) zum Einsatz kommen. Die Schnellbusse, die auf der Autobahn A8 zwischen den Orten Dasing und Pasing pendeln, verknüpfen erstmals den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund AVV mit dem MVV und damit erstmals die beiden Regionen miteinander. 

Neben den S 531 DT übernahm der bayerische Familienbetrieb aus Hofolding bei München zehn Setra Low Entry Busse der MultiClass. Die S 418 LE business werden auf der ebenfalls neuen Expresslinie Ostbahnhof – Ottobrunn eingesetzt.

Bereits vorher holte Martin Geldhauser, der das Traditionsunternehmen in der dritten Generation führt, drei Busse der Setra ComfortClass im Neu-Ulmer Kundencenter ab. Die S 516 HD in 5-Sterne-Ausführung werden 2021 für das exklusive Reiseprogramm des Unternehmens unterwegs sein.

Die Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co. KG beschäftigt aktuell über 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hat über 550 Fahrzeuge im Fuhrpark – von behindertengerecht ausgestatteten Klein- bis zu luxuriösen Doppelstockbussen für das eigene Reisebusprogramm. Die Linienbusse sind in den Landkreisen München, Starnberg, Bad Tölz/Wolfratshausen, Fürstenfeldbruck und Dachau im Linien-, Schüler- und Berufsverkehr im Einsatz. Neben dem MVV gehören auch viele Gemeinden, Unternehmen, Vereine und Schulen zu den Auftraggebern des 1962 gegründeten Betriebes.

Quelle: Daimler AG

ver.di: Kapazitätsbegrenzungen nur mit flankierenden Maßnahmen

Presseberichten zufolge soll auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auch über die Einführung einer Obergrenze für Passagiere in Bussen und Bahnen diskutiert werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht dies kritisch und verlangt bei einer entsprechenden Entscheidung flankierende Maßnahmen von Bund und Ländern.

Gerade im Verkehr mit U–, Straßen– und S–Bahnen müsste zusätzliches Personal eingesetzt werden, um die Einhaltung der Kapazitätsobergrenze sicherzustellen. Auch die Fahrerinnen und Fahrer von Bussen wären kaum in der Lage, die Auslastung der Busse zu steuern. Sie müssten Fahrgäste abweisen, gerade auf hochfrequentierten Linien könne das an den Haltestellen zu chaotischen Zuständen führen. Darüber hinaus drohe die Gefahr, dass gerade Beschäftigte aus den systemrelevanten Berufen, wie der Gesundheitsversorgung, ihren Arbeitsplatz nicht erreichten.

„Wir sind auf die Beschäftigten der systemrelevanten Branchen angewiesen, es muss sichergestellt werden, dass vorrangig sie ihren Arbeitsplatz erreichen. Alle Arbeitgeber müssen noch mehr für Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz sorgen. Die Verantwortung für Kontaktreduzierungen kann nicht auf die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen abgewälzt werden“, fordert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Es ist überdeutlich, dass unsere Gesellschaft jetzt eine krisenfeste Strategie für die Zukunft braucht. Es ist an der Zeit für den umfassenden Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten. Um die europäischen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, ist ein deutlicher Ausbau des ÖPNV ohnehin unerlässlich“, so Behle.

Sollte eine Entscheidung zur Kapazitätsbegrenzung im ÖPNV getroffen werden, sind laut ver.di flankierende Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehörten:

  • Die klare Zusage zur Fortführung des ÖPNV–Rettungsschirms, um die Einnahmeausfälle zu decken
  • ein Vorrang für Beschäftigte der systemrelevanten Berufe bei der Nutzung des ÖPNV in den Hauptverkehrszeiten
  • ein entsprechender Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten
  • zusätzliche Finanzmittel für die Einstellung des zusätzlich benötigten Personals im ÖPNV, um die Einhaltung der Obergrenze sicherzustellen
  • sowie in der übrigen Wirtschaft weitere Maßnahmen zur Durchsetzung von Home-Office in Arbeitsbereichen, in denen dies möglich ist und zur Umsetzung von Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz.

Quelle: ver.di

25 O-Busse Solaris Trollino 18 für Brașov

Bushersteller Solaris und die Stadt Brasov [deutsch: Kronstadt] in Rumänien haben einen Vertrag über 25 O-Busse Solaris Trollino 18 unterschrieben. Der Hersteller hatte im Juli 2020 die letzten Fahrzeuge aus einer früheren Bestellung über 26 Fahrzeuge des gleichen Typs ausgeliefert. Die Investition in moderne und umweltfreundliche O-Busse von Solaris ermöglicht dem Betreiber aus Brașov, die gesamte bisher betriebene O-Bus-Flotte auszutauschen und sie signifikant zu vergrößern. Die Trollino ersetzen darüber hinaus Dieselbusse auf den neuen in der Stadt eingerichteten Buslinien. Ziel dieses EU-geförderten Projektes zum Austausch der Flotte ist, Schadstoffemissionen in der Stadtmitte zu reduzieren.

Die neu bestellten Trollino 18 sind absolut emissionsfrei und leise. Die von Brașov angeschafften Einheiten werden mit einem 240 kW starken E-Motor ausgerüstet. Dank Traktionsbatterien können die Fahrzeuge auch Abschnitte ohne Oberleitung befahren, z.B. um bei Stromausfall Kreuzungen sicher räumen zu können.

Bei der Bestellung der Fahrzeuge setzte die Stadt Brașov auf Komfort und Sicherheit von Fahrgästen, ebenso wie auf grüne Lösungen. Alle Trollino erhalten eine effiziente Klimaanlage im Fahrgastraum. An Bord der O-Busse wird es auch ein Videoüberwachungssystem, ein Fahrgastinformationssystem mit Bildschirmen und USB-Ladebuchsen geben, über die Fahrgäste ihre Handys oder Tablets aufladen können. Die 18 Meter langen Trollino können bis zu 133 Fahrgäste mitnehmen, davon 41 auf Sitzplätzen.

Brașov ist eine von fünf Städten in Rumänien, die emissionsfreie Busse von Solaris, d.h. O-Busse und E-Busse, besitzen. Seit 2002 hat der Hersteller an dortige Betreiber fast 300 Fahrzeuge ausgeliefert, darunter über 100 Trollino und 41 batteriebetriebene Urbino 12 electric.

Quelle: Solaris

bdo: Deutschland braucht ein starkes ÖPNV-Angebot gerade in der Corona-Pandemie

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) warnt vor einem Komplettverbot des öffentlichen Personenverkehrs in Deutschland. Unter anderem im Interesse der Beschäftigten in systemrelevanten Berufen, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, müssen Angebote zwingend weiter bestehen bleiben. Die Busunternehmen in Deutschland wollen auch in Zukunft ihren Beitrag dazu leisten, dass beispielsweise Polizistinnen und Polizisten oder Pflegerinnen und Pfleger sowie alle weiteren wichtigen Beschäftigtengruppen zur Arbeit gelangen können. Sollten die Einschränkungen des öffentlichen Lebens – wie derzeit diskutiert – zeitlich verlängert oder inhaltlich vertieft werden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Verkehrsunternehmen notwendig.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte dazu am Montag in Berlin: „Die Busbranche unterstützt weiterhin ausdrücklich den Kampf gegen die Corona-Pandemie. Gerade im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte aktuell eher über eine Ausweitung des ÖPNV-Angebots nachgedacht werden, statt über Einschränkungen oder sogar ein Komplettverbot. Mit zusätzlichen Fahrten könnten die vielen systemrelevanten Beschäftigten, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, weiter zur Arbeit gelangen und Kontakte dabei bestmöglich reduziert werden. Mit solchen Angeboten, die kurzfristig ergänzt werden, haben zahlreiche Bundesländer im Schulbusverkehr bereits sehr gute Erfahrungen gemacht.

Aus Sicht des bdo ist der öffentliche Personenverkehr auch und gerade in der Corona-Pandemie unverzichtbar. So bleibt es beispielsweise trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens dringend notwendig, dass auch Menschen ohne Pkw weiter zu wichtigen Arztterminen gelangen können. In Hinblick auf die essentielle Rolle von Busfahrerinnen und Busfahrern für die Mobilität in Deutschland wäre auch deren frühzeitige Impfung wichtig.

Quelle: bdo

PBefG-Regierungsentwurf: gute Grundlage für einen Beschluss in dieser Legislatur

Stellungnahme von Ingo Wortmann, Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Von nicht wenigen in der Branche wird es respektvoll als „Grundgesetz des ÖPNV“ bezeichnet: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat als Ordnungsrahmen eine nicht zu überschätzende Bedeutung für die Organisation des öffentlichen Verkehres vor Ort. So erklärt sich auch die hohe Aufmerksamkeit, die die Neuerungsüberlegungen von Anfang an erfahren haben. Dass es an der Zeit war, das bewährte und über Jahrzehnte erfolgreiche Gesetz anzupassen, um die Möglichkeiten der Digitalisierung für neue Angebote besser nutzen zu können, ist unbestritten. Viele Verkehrsunternehmen bieten bereits seit Jahrzehnten Formen der bedarfsgerechten Nahverkehrsmobilität beispielsweise als Anruf-Sammeltaxi oder Rufbus an und erproben auch neue Angebotsformen. Doch um eine ausreichende verkehrliche Steuerung im Sinne der Mobilitätswende und einen passgenauen, rechtssicheren Rahmen zu schaffen, war eine Novelle an der Zeit.

Branche begrüßt PBefG-Regierungsentwurf

Ein Meilenstein auf dem Weg zur Erarbeitung notwendiger Neuerungen waren die von der eingesetzten PBefG-Findungskommission im Juni 2020 formulierten Eckpunkte, die von der Branche in den meisten Punkten begrüßt wurden. Nachdem zu Beginn der Legislaturperiode noch eine weitgehende Liberalisierung des PBefG in der Diskussion war, stellen die Eckpunkte und der darauf basierende Regierungsentwurf im Kern eine angemessene Umsetzung und Öffnung für gebündelte Verkehre und eine grundsätzlich passende Regulierung dieser neuen Verkehrsarten dar. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Stärkung der kommunalen Aufgabenträger mit Blick auf wirksame Steuerungsmöglichkeiten bei deren Zulassung. Angesichts der anfangs von interessierter Seite in die Diskussion hineingetragenen, zum Teil weniger gemeinwohlorientierten Forderungen – beispielsweise in Bezug auf den Mietwagenmarkt – lässt sich bei der Lektüre des vorliegenden Regierungsentwurfes zwischenzeitlich feststellen: Der Text geht von den inhaltlichen Schwerpunkten her in die richtige Richtung. Es gibt jedoch auch wichtigen Nachbesserungsbedarf, den der VDV als Branchenverband in Stellungnahmen gegenüber dem Bund und den Ländern zum Ausdruck gebracht hat.

Schwerpunkt des Entwurfs: Verkehr auf Bestellung

Der Entwurf adressiert nicht Fragen der Marktordnung des klassischen Busverkehrs im Spannungsfeld zwischen Direktvergaben und eigenwirtschaftlichen Verkehren. Wesentliche Punkte waren schon durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das einen Anspruch auf Finanzausgleich durch allgemeine Vorschriften im Herbst 2019 abgelehnt hatte, geklärt. Über die weiteren Fragen konnte – auch aufgrund widersprüchlicher Aussagen im Koalitionsvertrag innerhalb der Regierungsfraktionen, aber auch zwischen Bund und Ländern – kein Konsens gefunden werden. Um noch zu einer neuen Regulierung der Pooling-Verkehre zu kommen, wurden dieser Fragen daher ausgeklammert.

Verkehrsunternehmen sehen Nachholbedarf bei gebündeltem Bedarfsverkehr

Der Gesetzentwurf unterscheidet bei den gebündelten Verkehren – im Grundsatz begrüßenswert – zwischen dem als Linienverkehr geltenden ÖPNV-integrierten Linienbedarfsverkehr und dem gebündelten Bedarfsverkehr, der außerhalb des ÖPNV dem Gelegenheitsverkehr zugeordnet ist. Während bei ersterem nur wenige Anpassungen im Entwurf erforderlich sein dürften, besteht bei letzterem weiterer Änderungsbedarf sowohl bei den Genehmigungsvoraussetzungen als auch bei der Ausgestaltung.

Mietwagenregelung lückenhaft

Darüber hinaus muss durch Änderungen bei den Regelungen zum Mietwagen dafür gesorgt werden, dass es hier nicht in der Praxis zu einer Umgehung der vorgesehenen Systematik zu den beiden Arten des gebündelten Verkehrs kommt. Kern ist weiterhin, wie im Text vorgesehen, die Rückkehrpflicht des Mietwagens. Diese muss beibehalten werden und eventuelle Regelungen zu alternativen Stellplätzen für Mietwagen dürfen nicht im Ergebnis zu einer Aufweichung führen. Der VDV hat in seiner Stellungnahme auf die Problematik der Umgehungsgefahr deutlich hingewiesen und fordert neben der Beibehaltung der Rückkehrpflicht weitere optionale Regelungsmöglichkeiten der Kommunen, um Lücken im Gesetz und in der Praxis zu schließen.

Bereitstellung von Daten: bislang noch wenig tragfähig

Der Regierungsentwurf geht im Bereich der Bereitstellung von dynamischen Mobilitätsdaten weit über das – in dieser Hinsicht schon nicht überzeugende – Eckpunktepapier hinaus. Der Entwurf übersieht dabei unter anderem, dass, im Gegensatz zu Soll-Fahrplandaten, Echtzeit-Daten bei vielen ÖPNV-Unternehmen nicht vorliegen. Daher ist es zentral, dass im PBefG keine Regelung geschaffen werden darf, die auf eine Verpflichtung zur Generierung solcher Daten hinausläuft. Denn es ist nicht geklärt, wie die Unternehmen den zeitlichen und vor allem finanziellen Zusatzaufwand schultern sollen und ob Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stünden.

Keine neue Regulierung ohne wirksame Kontrolle

Ein anderer Mangel ist die fehlende wirksame Datenkontrolle in der neuen Regulierung: Die PBefG-Novelle beabsichtigt, die einzelnen (neuen) Verkehrsformen und Mobilitätsanbieter wirksam abzugrenzen. Dafür müssen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden jedoch umfassenden Zugang zu den Daten haben, die sie für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigen. Eine Datenbereitstellung für behördliche Aufsichtszwecke bedarf daher einer effektiven Regelung im Gesetzestext. Eine mittelbare Bereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt ist hier nicht hinreichend. Am Ende gilt immer: Was gesetzlich geregelt wurde, muss durch die zuständigen Behörden auch wirksam überwacht werden können!

Datensouveränität & Open-Service statt Open-Data

Überhaupt stellen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bereits heute statistische Daten bereit. Mit Blick auf die Arbeiten bei der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität oder dem Datenraum Mobilität drohen hier jedoch unnötige Mehrfachregulierungen und inhaltliche Verwerfungen. Auch im PBefG muss der in diesen Initiativen niedergelegte Grundsatz der Datensouveränität gelten. Der VDV signalisierte hier frühzeitig, dass er eine Regulierung für Kontrollzwecke und für die Verkehrssteuerung innerhalb des PBefG für sachgerecht hält und plädiert – auch aus wettbewerblichen Gründen – für den naheliegenden Weg der Weitergabe dynamischer Daten an öffentliche Stellen, statt an diverse Datenpunkte. Für die Weitergabe von Daten an Dritte muss ergänzend das Prinzip des Open-Service gelten. Denn eine kostenfreie und unkontrollierte Bereitstellung von Daten verkennt die Notwendigkeit der Qualitätssicherung im Rahmen der Kundenkommunikation und den Wert dieser Daten.

Fazit: Eile geboten für Verabschiedung vor Bundestagswahl

Der Regierungsentwurf ist ein deutlicher Schritt nach vorn. Bei der Mietwagenregelung und der Bereitstellung von Daten muss jedoch aus Sicht der Branche nachgearbeitet werden. Das Bundeskabinett leitete den Regierungsentwurf um den Jahreswechsel dem Bundesrat zu. Für dessen Befassung und die anschließende Beratung im Bundestag steht bis zur Sommerpause und den im Herbst anstehenden Bundestagswahlen nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert, intensiv zu beraten, um das Gesetz in dieser Legislatur zu verabschieden.

Quelle: VDV

Weitere Statements zum Entwurf eines neuen Personenbeförderungsgesetzes lesen Sie in der Ausgabe 1-2/2021 der Nahverkehrs-praxis!

FFP2-Maskenpflicht: Fahrpersonal ist nicht für die Kontrolle da

Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) geht davon aus, dass weitere Bundesländer dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen könnten. „Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die das Ausbreiten des Virus und der Mutationen verhindert und dadurch das Vertrauen in den ÖPNV gestärkt wird“, sagt NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch. Dennoch sieht er keine Notwendigkeit, das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. „Ein Infektionsgeschehen in Fahrzeugen konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Alle Untersuchungen deuten vielmehr auf ein geringes Risiko hin, wenn die üblichen Verhaltensweisen eingehalten werden.“ Durch den Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen sowie das Arbeiten im Homeoffice seien die Fahrgastzahlen im ÖPNV weiter gesunken. „Die Menschen sind in ihrer Mobilität aktuell bereits stark eingeschränkt“, sagt Gladasch.

Sollte die FFP2-Maskenpflicht jedoch auch in NRW kommen, darf dem Fahrpersonal keine Kontroll- oder Prüfpflicht und auch keine Haftung für Verstöße auferlegt werden. „Das ist Aufgabe des Staates“, betont der NWO-Geschäftsführer. Auch sollten die Fahrer von einer möglichen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen werden, da die maximale Tragedauer von FFP2-Masken begrenzt sei und danach eine Erholungspause erfolgen müsse. „Die Pausenzeiten der Busfahrer würden dann erheblich in Häufigkeit und Länge zunehmen“, gibt Gladasch zu bedenken. So könne der Fahrbetrieb nicht im heutigen Umfang aufrechterhalten werden.

Anders als sogenannte Alltagsmasken schützen FFP2-Masken nach Angaben der Gesellschaft für Aerosolforschung sowohl den Träger als auch sein Umfeld vor Tröpfchen und Aerosolen, sofern sie kein Ausatemventil haben. „Das Argument des Selbstschutzes kann durchaus Bürger, die vorher den ÖPNV aus Sorge eines Infektionsrisikos gemieden haben, dazu veranlassen, wieder mehr den Bus zu nutzen.“ Eine Tragepflicht könne aber auch abschreckend wirken, und zwar dann, wenn Fahrgäste die Kosten für eine FFP2-Maske nicht aufbringen können oder wollen. „Deshalb muss der Staat ständig überprüfen, ob solche Maßnahmen weiterhin angemessen sind. Dies gilt für alle Grundrechtseinschränkungen zur Pandemiebekämpfung.“

Quelle: NWO

ÖPNV-Branche unterstützt weitere Corona-Maßnahmen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen aus dem öffentlichen Personen- und dem Schienengüterverkehr – appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei weiteren notwendigen Verschärfungen zur Eindämmung der Corona -Pandemie den ÖPNV nicht vollends stillzulegen. „Es gibt zahlreiche Menschen in systemrelevanten Berufen, die auch im Lockdown täglich zur Arbeit müssen und für die Homeoffice keine Option ist. Zudem organisieren die Verkehrsunternehmen bereits in einigen Städten zusätzliche Busverkehre zu den Impfzentren. Für diese Situationen brauchen wir auch weiterhin einen funktionierenden ÖPNV mit größtmöglichem Angebot, um jedem einzelnen Fahrgast genug Platz und Abstand zu garantieren“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Darüber hinaus, so Wortmann weiter, sei es selbstverständlich, dass die Branche als Teil der Daseinsvorsoge in Deutschland geschlossen hinter allen Maßnahmen stehe, die Bund und Länder im Rahmen ihrer Gespräche am Dienstag vereinbarten: „Wie die Beschlüsse auch ausfallen mögen, wir werden diese zügig und effizient umsetzen.“

Für eine mögliche bundesweite FFP2-Maskenpflicht, wie sie in Bayern im ÖPNV und im Einzelhandel bereits ab Montag gilt, weisen die Verkehrsunternehmen auf große organisatorische Herausforderungen hin. Sollte die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nach bayrischer Regelung bundesweit umgesetzt werden, seien dafür nach VDV-Berechnungen monatlich über 100 Millionen solcher Masken nötig. Zudem könnten die Verkehrsunternehmen bei einer etwaigen Verteilung nur sehr eingeschränkt helfen, da sie die Kundenzentren weitgehend geschlossen haben und in den Betrieben sehr umfangreiche Home-Office-Regelungen umsetzen, um Kontakte zu verringern. „Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr würde bedeuten, dass die Fahrgäste monatlich über 100 Millionen Masken bräuchten. Diese stünden dann in anderen Bereichen wo sie dringend benötigt werden – wie etwa Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen – nicht mehr zur Verfügung. Wir sehen die Priorität einer solchen Maskenpflicht im ÖPNV zudem nicht, denn diverse nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen haben ja gezeigt, dass im ÖPNV weder für Fahrgäste noch für Mitarbeitende ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht“, so Wortmann. Vielmehr müsse es oberstes Ziel aller Bestrebungen sein, die Fahrtanlässe für die Menschen zu minimieren und dadurch die Mobilität für jeden einzelnen auf das absolut nötige Mindestmaß zu reduzieren: „Deshalb sind die Ausweitung von Homeoffice und die Verhinderung von Freizeitfahrten aus unserer Sicht die wirkungsvollsten Maßnahmen um Mobilität insgesamt weiter einzuschränken“, so der VDV-Präsident.

Als eine weitere Maßnahme, um die Ausbreitung der Aerosole in den Fahrzeugen zu verringern, empfiehlt der VDV, dass Gespräche miteinander oder per Mobiltelefon während der Fahrt zu unterlassen sind. Diese Regelung gilt unter anderem im spanischen ÖPNV. „Die seit März geltende Maskenpflicht im Nahverkehr trägt maßgeblich zum Infektionsschutz bei, weil sich Aerosole dadurch wesentlich geringer verbreiten können. Zudem lüften wir die Fahrzeuge durch weitestgehend automatische Türöffnungen an jeder Haltestelle umfassend, so dass z. B. in einem Linienbus etwa alle zwei Minuten ein kompletter Luftaustausch stattfindet. Die Vermeidung von Gesprächen miteinander und per Telefon wäre eine weitere Möglichkeit, um die Aerosolausbreitung zu verringern“, so Wortmann abschließend.

Quelle: VDV

National Express übernimmt Betrieb des RE 4 mit RRX-Fahrzeugen

Ab dem 13. Dezember 2020 übernimmt National Express den Betrieb der Linie RE 4 zwischen Aachen und Dortmund mit den neuen RRX-Fahrzeugen von Siemens. Die Betriebsaufnahme ermöglicht künftig auch Reisenden auf der Linie RE 4 die Nutzung der komfortablen RRX-Züge vom Typ Desiro HC mit niveaugleichem Ein- und Ausstieg, kostenlosem WLAN, Steckdosen sowie einem besseren Mobilfunkempfang. Dabei gelten vorerst aber noch einige Einschränkungen. So kann der Betrieb der Fahrzeuge bis auf Weiteres teilweise nur in Einzeltraktion erfolgen. Ursache dafür sind Baumaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof, die voraussichtlich Ende Juli 2021 abgeschlossen sein werden. Zu den Hauptverkehrszeiten werden aber einige Doppeltraktionen eingesetzt, um ausreichende Sitzplatzkapazitäten für die Fahrgäste zu gewährleisten.

Auch im Raum Aachen kommt es zu betrieblichen Einschränkungen. Da die Verlängerung der Bahnsteige in Aachen Schanz noch nicht abgeschlossen ist, kann übergangsweise zwischen Aachen West und Aachen Hbf nur eine Fahrzeugeinheit genutzt werden. Die zweite Fahrzeugeinheit wird in diesem Abschnitt verschlossen mitgeführt. Ebenso ist aufgrund von Bahnsteigarbeiten der Halt Schwelm voraussichtlich bis Mitte März 2021 nicht möglich. Bisher hat die Linie RE 4 außerdem in Einzelfällen den Bahnhof Herrath bei Mönchengladbach angefahren. Dieser Haltepunkt entfällt künftig. Dafür gibt es mit Wetter einen neuen Haltepunkt bei Hagen.

National Express verfügt durch den Betrieb der Linien RE 5 (RRX) von Wesel nach Koblenz und RE 6 (RRX) von Köln/Bonn Flughafen nach Minden mit insgesamt 34 RRX-Fahrzeugen bereits über viel Erfahrung. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf die Betriebsübernahme der Linie RE 4 vorbereitet, wie Marcel Winter, Geschäftsführer der National Express Rail GmbH, unterstreicht: „Wir haben im September 2020 mit den Einweisungen des Fahrpersonals auf den RRX-Fahrzeugen begonnen und übernehmen seit dem 02. Dezember 2020 bereits einzelne Umläufe vom aktuellen Betreiber DB Regio NRW. So können wir einen fließenden und reibungslosen Übergang sicherstellen.“

Mit dem Start der Linie RE 4 ist die Aufnahme des Vorlaufbetriebs für den RRX abgeschlossen, der die Linien RE 11 (RRX) und RE 1 (RRX) mit Abellio Rail NRW sowie die Linien RE 5 (RRX), RE 6 (RRX) und RE 4 mit dem Betreiber National Express umfasst. Unvermindert weiter geht es dagegen beim Ausbau der Infrastruktur. Damit der RRX zwischen Köln und Dortmund zukünftig im angestrebten 15-Minuten-Takt fahren kann, müssen die Schienenwege weiter um- und ausgebaut werden. Zahlreiche Arbeiten konnten bereits abgeschlossen werden, dennoch bleibt in den kommenden Jahren noch viel zu tun. Einen Schwerpunkt dabei bilden aktuell die Baumaßnahmen im Raum Leverkusen.

Quelle: National Express