ver.di: Kapazitätsbegrenzungen nur mit flankierenden Maßnahmen

Presseberichten zufolge soll auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auch über die Einführung einer Obergrenze für Passagiere in Bussen und Bahnen diskutiert werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht dies kritisch und verlangt bei einer entsprechenden Entscheidung flankierende Maßnahmen von Bund und Ländern.

Gerade im Verkehr mit U–, Straßen– und S–Bahnen müsste zusätzliches Personal eingesetzt werden, um die Einhaltung der Kapazitätsobergrenze sicherzustellen. Auch die Fahrerinnen und Fahrer von Bussen wären kaum in der Lage, die Auslastung der Busse zu steuern. Sie müssten Fahrgäste abweisen, gerade auf hochfrequentierten Linien könne das an den Haltestellen zu chaotischen Zuständen führen. Darüber hinaus drohe die Gefahr, dass gerade Beschäftigte aus den systemrelevanten Berufen, wie der Gesundheitsversorgung, ihren Arbeitsplatz nicht erreichten.

„Wir sind auf die Beschäftigten der systemrelevanten Branchen angewiesen, es muss sichergestellt werden, dass vorrangig sie ihren Arbeitsplatz erreichen. Alle Arbeitgeber müssen noch mehr für Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz sorgen. Die Verantwortung für Kontaktreduzierungen kann nicht auf die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen abgewälzt werden“, fordert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Es ist überdeutlich, dass unsere Gesellschaft jetzt eine krisenfeste Strategie für die Zukunft braucht. Es ist an der Zeit für den umfassenden Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten. Um die europäischen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, ist ein deutlicher Ausbau des ÖPNV ohnehin unerlässlich“, so Behle.

Sollte eine Entscheidung zur Kapazitätsbegrenzung im ÖPNV getroffen werden, sind laut ver.di flankierende Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehörten:

  • Die klare Zusage zur Fortführung des ÖPNV–Rettungsschirms, um die Einnahmeausfälle zu decken
  • ein Vorrang für Beschäftigte der systemrelevanten Berufe bei der Nutzung des ÖPNV in den Hauptverkehrszeiten
  • ein entsprechender Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten
  • zusätzliche Finanzmittel für die Einstellung des zusätzlich benötigten Personals im ÖPNV, um die Einhaltung der Obergrenze sicherzustellen
  • sowie in der übrigen Wirtschaft weitere Maßnahmen zur Durchsetzung von Home-Office in Arbeitsbereichen, in denen dies möglich ist und zur Umsetzung von Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz.

Quelle: ver.di

25 O-Busse Solaris Trollino 18 für Brașov

Bushersteller Solaris und die Stadt Brasov [deutsch: Kronstadt] in Rumänien haben einen Vertrag über 25 O-Busse Solaris Trollino 18 unterschrieben. Der Hersteller hatte im Juli 2020 die letzten Fahrzeuge aus einer früheren Bestellung über 26 Fahrzeuge des gleichen Typs ausgeliefert. Die Investition in moderne und umweltfreundliche O-Busse von Solaris ermöglicht dem Betreiber aus Brașov, die gesamte bisher betriebene O-Bus-Flotte auszutauschen und sie signifikant zu vergrößern. Die Trollino ersetzen darüber hinaus Dieselbusse auf den neuen in der Stadt eingerichteten Buslinien. Ziel dieses EU-geförderten Projektes zum Austausch der Flotte ist, Schadstoffemissionen in der Stadtmitte zu reduzieren.

Die neu bestellten Trollino 18 sind absolut emissionsfrei und leise. Die von Brașov angeschafften Einheiten werden mit einem 240 kW starken E-Motor ausgerüstet. Dank Traktionsbatterien können die Fahrzeuge auch Abschnitte ohne Oberleitung befahren, z.B. um bei Stromausfall Kreuzungen sicher räumen zu können.

Bei der Bestellung der Fahrzeuge setzte die Stadt Brașov auf Komfort und Sicherheit von Fahrgästen, ebenso wie auf grüne Lösungen. Alle Trollino erhalten eine effiziente Klimaanlage im Fahrgastraum. An Bord der O-Busse wird es auch ein Videoüberwachungssystem, ein Fahrgastinformationssystem mit Bildschirmen und USB-Ladebuchsen geben, über die Fahrgäste ihre Handys oder Tablets aufladen können. Die 18 Meter langen Trollino können bis zu 133 Fahrgäste mitnehmen, davon 41 auf Sitzplätzen.

Brașov ist eine von fünf Städten in Rumänien, die emissionsfreie Busse von Solaris, d.h. O-Busse und E-Busse, besitzen. Seit 2002 hat der Hersteller an dortige Betreiber fast 300 Fahrzeuge ausgeliefert, darunter über 100 Trollino und 41 batteriebetriebene Urbino 12 electric.

Quelle: Solaris

bdo: Deutschland braucht ein starkes ÖPNV-Angebot gerade in der Corona-Pandemie

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) warnt vor einem Komplettverbot des öffentlichen Personenverkehrs in Deutschland. Unter anderem im Interesse der Beschäftigten in systemrelevanten Berufen, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, müssen Angebote zwingend weiter bestehen bleiben. Die Busunternehmen in Deutschland wollen auch in Zukunft ihren Beitrag dazu leisten, dass beispielsweise Polizistinnen und Polizisten oder Pflegerinnen und Pfleger sowie alle weiteren wichtigen Beschäftigtengruppen zur Arbeit gelangen können. Sollten die Einschränkungen des öffentlichen Lebens – wie derzeit diskutiert – zeitlich verlängert oder inhaltlich vertieft werden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Verkehrsunternehmen notwendig.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte dazu am Montag in Berlin: „Die Busbranche unterstützt weiterhin ausdrücklich den Kampf gegen die Corona-Pandemie. Gerade im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte aktuell eher über eine Ausweitung des ÖPNV-Angebots nachgedacht werden, statt über Einschränkungen oder sogar ein Komplettverbot. Mit zusätzlichen Fahrten könnten die vielen systemrelevanten Beschäftigten, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, weiter zur Arbeit gelangen und Kontakte dabei bestmöglich reduziert werden. Mit solchen Angeboten, die kurzfristig ergänzt werden, haben zahlreiche Bundesländer im Schulbusverkehr bereits sehr gute Erfahrungen gemacht.

Aus Sicht des bdo ist der öffentliche Personenverkehr auch und gerade in der Corona-Pandemie unverzichtbar. So bleibt es beispielsweise trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens dringend notwendig, dass auch Menschen ohne Pkw weiter zu wichtigen Arztterminen gelangen können. In Hinblick auf die essentielle Rolle von Busfahrerinnen und Busfahrern für die Mobilität in Deutschland wäre auch deren frühzeitige Impfung wichtig.

Quelle: bdo

PBefG-Regierungsentwurf: gute Grundlage für einen Beschluss in dieser Legislatur

Stellungnahme von Ingo Wortmann, Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Von nicht wenigen in der Branche wird es respektvoll als „Grundgesetz des ÖPNV“ bezeichnet: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat als Ordnungsrahmen eine nicht zu überschätzende Bedeutung für die Organisation des öffentlichen Verkehres vor Ort. So erklärt sich auch die hohe Aufmerksamkeit, die die Neuerungsüberlegungen von Anfang an erfahren haben. Dass es an der Zeit war, das bewährte und über Jahrzehnte erfolgreiche Gesetz anzupassen, um die Möglichkeiten der Digitalisierung für neue Angebote besser nutzen zu können, ist unbestritten. Viele Verkehrsunternehmen bieten bereits seit Jahrzehnten Formen der bedarfsgerechten Nahverkehrsmobilität beispielsweise als Anruf-Sammeltaxi oder Rufbus an und erproben auch neue Angebotsformen. Doch um eine ausreichende verkehrliche Steuerung im Sinne der Mobilitätswende und einen passgenauen, rechtssicheren Rahmen zu schaffen, war eine Novelle an der Zeit.

Branche begrüßt PBefG-Regierungsentwurf

Ein Meilenstein auf dem Weg zur Erarbeitung notwendiger Neuerungen waren die von der eingesetzten PBefG-Findungskommission im Juni 2020 formulierten Eckpunkte, die von der Branche in den meisten Punkten begrüßt wurden. Nachdem zu Beginn der Legislaturperiode noch eine weitgehende Liberalisierung des PBefG in der Diskussion war, stellen die Eckpunkte und der darauf basierende Regierungsentwurf im Kern eine angemessene Umsetzung und Öffnung für gebündelte Verkehre und eine grundsätzlich passende Regulierung dieser neuen Verkehrsarten dar. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Stärkung der kommunalen Aufgabenträger mit Blick auf wirksame Steuerungsmöglichkeiten bei deren Zulassung. Angesichts der anfangs von interessierter Seite in die Diskussion hineingetragenen, zum Teil weniger gemeinwohlorientierten Forderungen – beispielsweise in Bezug auf den Mietwagenmarkt – lässt sich bei der Lektüre des vorliegenden Regierungsentwurfes zwischenzeitlich feststellen: Der Text geht von den inhaltlichen Schwerpunkten her in die richtige Richtung. Es gibt jedoch auch wichtigen Nachbesserungsbedarf, den der VDV als Branchenverband in Stellungnahmen gegenüber dem Bund und den Ländern zum Ausdruck gebracht hat.

Schwerpunkt des Entwurfs: Verkehr auf Bestellung

Der Entwurf adressiert nicht Fragen der Marktordnung des klassischen Busverkehrs im Spannungsfeld zwischen Direktvergaben und eigenwirtschaftlichen Verkehren. Wesentliche Punkte waren schon durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das einen Anspruch auf Finanzausgleich durch allgemeine Vorschriften im Herbst 2019 abgelehnt hatte, geklärt. Über die weiteren Fragen konnte – auch aufgrund widersprüchlicher Aussagen im Koalitionsvertrag innerhalb der Regierungsfraktionen, aber auch zwischen Bund und Ländern – kein Konsens gefunden werden. Um noch zu einer neuen Regulierung der Pooling-Verkehre zu kommen, wurden dieser Fragen daher ausgeklammert.

Verkehrsunternehmen sehen Nachholbedarf bei gebündeltem Bedarfsverkehr

Der Gesetzentwurf unterscheidet bei den gebündelten Verkehren – im Grundsatz begrüßenswert – zwischen dem als Linienverkehr geltenden ÖPNV-integrierten Linienbedarfsverkehr und dem gebündelten Bedarfsverkehr, der außerhalb des ÖPNV dem Gelegenheitsverkehr zugeordnet ist. Während bei ersterem nur wenige Anpassungen im Entwurf erforderlich sein dürften, besteht bei letzterem weiterer Änderungsbedarf sowohl bei den Genehmigungsvoraussetzungen als auch bei der Ausgestaltung.

Mietwagenregelung lückenhaft

Darüber hinaus muss durch Änderungen bei den Regelungen zum Mietwagen dafür gesorgt werden, dass es hier nicht in der Praxis zu einer Umgehung der vorgesehenen Systematik zu den beiden Arten des gebündelten Verkehrs kommt. Kern ist weiterhin, wie im Text vorgesehen, die Rückkehrpflicht des Mietwagens. Diese muss beibehalten werden und eventuelle Regelungen zu alternativen Stellplätzen für Mietwagen dürfen nicht im Ergebnis zu einer Aufweichung führen. Der VDV hat in seiner Stellungnahme auf die Problematik der Umgehungsgefahr deutlich hingewiesen und fordert neben der Beibehaltung der Rückkehrpflicht weitere optionale Regelungsmöglichkeiten der Kommunen, um Lücken im Gesetz und in der Praxis zu schließen.

Bereitstellung von Daten: bislang noch wenig tragfähig

Der Regierungsentwurf geht im Bereich der Bereitstellung von dynamischen Mobilitätsdaten weit über das – in dieser Hinsicht schon nicht überzeugende – Eckpunktepapier hinaus. Der Entwurf übersieht dabei unter anderem, dass, im Gegensatz zu Soll-Fahrplandaten, Echtzeit-Daten bei vielen ÖPNV-Unternehmen nicht vorliegen. Daher ist es zentral, dass im PBefG keine Regelung geschaffen werden darf, die auf eine Verpflichtung zur Generierung solcher Daten hinausläuft. Denn es ist nicht geklärt, wie die Unternehmen den zeitlichen und vor allem finanziellen Zusatzaufwand schultern sollen und ob Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stünden.

Keine neue Regulierung ohne wirksame Kontrolle

Ein anderer Mangel ist die fehlende wirksame Datenkontrolle in der neuen Regulierung: Die PBefG-Novelle beabsichtigt, die einzelnen (neuen) Verkehrsformen und Mobilitätsanbieter wirksam abzugrenzen. Dafür müssen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden jedoch umfassenden Zugang zu den Daten haben, die sie für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigen. Eine Datenbereitstellung für behördliche Aufsichtszwecke bedarf daher einer effektiven Regelung im Gesetzestext. Eine mittelbare Bereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt ist hier nicht hinreichend. Am Ende gilt immer: Was gesetzlich geregelt wurde, muss durch die zuständigen Behörden auch wirksam überwacht werden können!

Datensouveränität & Open-Service statt Open-Data

Überhaupt stellen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bereits heute statistische Daten bereit. Mit Blick auf die Arbeiten bei der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität oder dem Datenraum Mobilität drohen hier jedoch unnötige Mehrfachregulierungen und inhaltliche Verwerfungen. Auch im PBefG muss der in diesen Initiativen niedergelegte Grundsatz der Datensouveränität gelten. Der VDV signalisierte hier frühzeitig, dass er eine Regulierung für Kontrollzwecke und für die Verkehrssteuerung innerhalb des PBefG für sachgerecht hält und plädiert – auch aus wettbewerblichen Gründen – für den naheliegenden Weg der Weitergabe dynamischer Daten an öffentliche Stellen, statt an diverse Datenpunkte. Für die Weitergabe von Daten an Dritte muss ergänzend das Prinzip des Open-Service gelten. Denn eine kostenfreie und unkontrollierte Bereitstellung von Daten verkennt die Notwendigkeit der Qualitätssicherung im Rahmen der Kundenkommunikation und den Wert dieser Daten.

Fazit: Eile geboten für Verabschiedung vor Bundestagswahl

Der Regierungsentwurf ist ein deutlicher Schritt nach vorn. Bei der Mietwagenregelung und der Bereitstellung von Daten muss jedoch aus Sicht der Branche nachgearbeitet werden. Das Bundeskabinett leitete den Regierungsentwurf um den Jahreswechsel dem Bundesrat zu. Für dessen Befassung und die anschließende Beratung im Bundestag steht bis zur Sommerpause und den im Herbst anstehenden Bundestagswahlen nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert, intensiv zu beraten, um das Gesetz in dieser Legislatur zu verabschieden.

Quelle: VDV

Weitere Statements zum Entwurf eines neuen Personenbeförderungsgesetzes lesen Sie in der Ausgabe 1-2/2021 der Nahverkehrs-praxis!

FFP2-Maskenpflicht: Fahrpersonal ist nicht für die Kontrolle da

Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) geht davon aus, dass weitere Bundesländer dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen könnten. „Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die das Ausbreiten des Virus und der Mutationen verhindert und dadurch das Vertrauen in den ÖPNV gestärkt wird“, sagt NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch. Dennoch sieht er keine Notwendigkeit, das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. „Ein Infektionsgeschehen in Fahrzeugen konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Alle Untersuchungen deuten vielmehr auf ein geringes Risiko hin, wenn die üblichen Verhaltensweisen eingehalten werden.“ Durch den Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen sowie das Arbeiten im Homeoffice seien die Fahrgastzahlen im ÖPNV weiter gesunken. „Die Menschen sind in ihrer Mobilität aktuell bereits stark eingeschränkt“, sagt Gladasch.

Sollte die FFP2-Maskenpflicht jedoch auch in NRW kommen, darf dem Fahrpersonal keine Kontroll- oder Prüfpflicht und auch keine Haftung für Verstöße auferlegt werden. „Das ist Aufgabe des Staates“, betont der NWO-Geschäftsführer. Auch sollten die Fahrer von einer möglichen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen werden, da die maximale Tragedauer von FFP2-Masken begrenzt sei und danach eine Erholungspause erfolgen müsse. „Die Pausenzeiten der Busfahrer würden dann erheblich in Häufigkeit und Länge zunehmen“, gibt Gladasch zu bedenken. So könne der Fahrbetrieb nicht im heutigen Umfang aufrechterhalten werden.

Anders als sogenannte Alltagsmasken schützen FFP2-Masken nach Angaben der Gesellschaft für Aerosolforschung sowohl den Träger als auch sein Umfeld vor Tröpfchen und Aerosolen, sofern sie kein Ausatemventil haben. „Das Argument des Selbstschutzes kann durchaus Bürger, die vorher den ÖPNV aus Sorge eines Infektionsrisikos gemieden haben, dazu veranlassen, wieder mehr den Bus zu nutzen.“ Eine Tragepflicht könne aber auch abschreckend wirken, und zwar dann, wenn Fahrgäste die Kosten für eine FFP2-Maske nicht aufbringen können oder wollen. „Deshalb muss der Staat ständig überprüfen, ob solche Maßnahmen weiterhin angemessen sind. Dies gilt für alle Grundrechtseinschränkungen zur Pandemiebekämpfung.“

Quelle: NWO

ÖPNV-Branche unterstützt weitere Corona-Maßnahmen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen aus dem öffentlichen Personen- und dem Schienengüterverkehr – appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei weiteren notwendigen Verschärfungen zur Eindämmung der Corona -Pandemie den ÖPNV nicht vollends stillzulegen. „Es gibt zahlreiche Menschen in systemrelevanten Berufen, die auch im Lockdown täglich zur Arbeit müssen und für die Homeoffice keine Option ist. Zudem organisieren die Verkehrsunternehmen bereits in einigen Städten zusätzliche Busverkehre zu den Impfzentren. Für diese Situationen brauchen wir auch weiterhin einen funktionierenden ÖPNV mit größtmöglichem Angebot, um jedem einzelnen Fahrgast genug Platz und Abstand zu garantieren“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Darüber hinaus, so Wortmann weiter, sei es selbstverständlich, dass die Branche als Teil der Daseinsvorsoge in Deutschland geschlossen hinter allen Maßnahmen stehe, die Bund und Länder im Rahmen ihrer Gespräche am Dienstag vereinbarten: „Wie die Beschlüsse auch ausfallen mögen, wir werden diese zügig und effizient umsetzen.“

Für eine mögliche bundesweite FFP2-Maskenpflicht, wie sie in Bayern im ÖPNV und im Einzelhandel bereits ab Montag gilt, weisen die Verkehrsunternehmen auf große organisatorische Herausforderungen hin. Sollte die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nach bayrischer Regelung bundesweit umgesetzt werden, seien dafür nach VDV-Berechnungen monatlich über 100 Millionen solcher Masken nötig. Zudem könnten die Verkehrsunternehmen bei einer etwaigen Verteilung nur sehr eingeschränkt helfen, da sie die Kundenzentren weitgehend geschlossen haben und in den Betrieben sehr umfangreiche Home-Office-Regelungen umsetzen, um Kontakte zu verringern. „Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr würde bedeuten, dass die Fahrgäste monatlich über 100 Millionen Masken bräuchten. Diese stünden dann in anderen Bereichen wo sie dringend benötigt werden – wie etwa Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen – nicht mehr zur Verfügung. Wir sehen die Priorität einer solchen Maskenpflicht im ÖPNV zudem nicht, denn diverse nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen haben ja gezeigt, dass im ÖPNV weder für Fahrgäste noch für Mitarbeitende ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht“, so Wortmann. Vielmehr müsse es oberstes Ziel aller Bestrebungen sein, die Fahrtanlässe für die Menschen zu minimieren und dadurch die Mobilität für jeden einzelnen auf das absolut nötige Mindestmaß zu reduzieren: „Deshalb sind die Ausweitung von Homeoffice und die Verhinderung von Freizeitfahrten aus unserer Sicht die wirkungsvollsten Maßnahmen um Mobilität insgesamt weiter einzuschränken“, so der VDV-Präsident.

Als eine weitere Maßnahme, um die Ausbreitung der Aerosole in den Fahrzeugen zu verringern, empfiehlt der VDV, dass Gespräche miteinander oder per Mobiltelefon während der Fahrt zu unterlassen sind. Diese Regelung gilt unter anderem im spanischen ÖPNV. „Die seit März geltende Maskenpflicht im Nahverkehr trägt maßgeblich zum Infektionsschutz bei, weil sich Aerosole dadurch wesentlich geringer verbreiten können. Zudem lüften wir die Fahrzeuge durch weitestgehend automatische Türöffnungen an jeder Haltestelle umfassend, so dass z. B. in einem Linienbus etwa alle zwei Minuten ein kompletter Luftaustausch stattfindet. Die Vermeidung von Gesprächen miteinander und per Telefon wäre eine weitere Möglichkeit, um die Aerosolausbreitung zu verringern“, so Wortmann abschließend.

Quelle: VDV

National Express übernimmt Betrieb des RE 4 mit RRX-Fahrzeugen

Ab dem 13. Dezember 2020 übernimmt National Express den Betrieb der Linie RE 4 zwischen Aachen und Dortmund mit den neuen RRX-Fahrzeugen von Siemens. Die Betriebsaufnahme ermöglicht künftig auch Reisenden auf der Linie RE 4 die Nutzung der komfortablen RRX-Züge vom Typ Desiro HC mit niveaugleichem Ein- und Ausstieg, kostenlosem WLAN, Steckdosen sowie einem besseren Mobilfunkempfang. Dabei gelten vorerst aber noch einige Einschränkungen. So kann der Betrieb der Fahrzeuge bis auf Weiteres teilweise nur in Einzeltraktion erfolgen. Ursache dafür sind Baumaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof, die voraussichtlich Ende Juli 2021 abgeschlossen sein werden. Zu den Hauptverkehrszeiten werden aber einige Doppeltraktionen eingesetzt, um ausreichende Sitzplatzkapazitäten für die Fahrgäste zu gewährleisten.

Auch im Raum Aachen kommt es zu betrieblichen Einschränkungen. Da die Verlängerung der Bahnsteige in Aachen Schanz noch nicht abgeschlossen ist, kann übergangsweise zwischen Aachen West und Aachen Hbf nur eine Fahrzeugeinheit genutzt werden. Die zweite Fahrzeugeinheit wird in diesem Abschnitt verschlossen mitgeführt. Ebenso ist aufgrund von Bahnsteigarbeiten der Halt Schwelm voraussichtlich bis Mitte März 2021 nicht möglich. Bisher hat die Linie RE 4 außerdem in Einzelfällen den Bahnhof Herrath bei Mönchengladbach angefahren. Dieser Haltepunkt entfällt künftig. Dafür gibt es mit Wetter einen neuen Haltepunkt bei Hagen.

National Express verfügt durch den Betrieb der Linien RE 5 (RRX) von Wesel nach Koblenz und RE 6 (RRX) von Köln/Bonn Flughafen nach Minden mit insgesamt 34 RRX-Fahrzeugen bereits über viel Erfahrung. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf die Betriebsübernahme der Linie RE 4 vorbereitet, wie Marcel Winter, Geschäftsführer der National Express Rail GmbH, unterstreicht: „Wir haben im September 2020 mit den Einweisungen des Fahrpersonals auf den RRX-Fahrzeugen begonnen und übernehmen seit dem 02. Dezember 2020 bereits einzelne Umläufe vom aktuellen Betreiber DB Regio NRW. So können wir einen fließenden und reibungslosen Übergang sicherstellen.“

Mit dem Start der Linie RE 4 ist die Aufnahme des Vorlaufbetriebs für den RRX abgeschlossen, der die Linien RE 11 (RRX) und RE 1 (RRX) mit Abellio Rail NRW sowie die Linien RE 5 (RRX), RE 6 (RRX) und RE 4 mit dem Betreiber National Express umfasst. Unvermindert weiter geht es dagegen beim Ausbau der Infrastruktur. Damit der RRX zwischen Köln und Dortmund zukünftig im angestrebten 15-Minuten-Takt fahren kann, müssen die Schienenwege weiter um- und ausgebaut werden. Zahlreiche Arbeiten konnten bereits abgeschlossen werden, dennoch bleibt in den kommenden Jahren noch viel zu tun. Einen Schwerpunkt dabei bilden aktuell die Baumaßnahmen im Raum Leverkusen.

Quelle: National Express

Verkehrsminister Hermann gibt Startschuss für Reallabore

Verkehrsminister Winfried Hermann hat am 18. November 2020 in einer Videokonferenz den Startschuss für die erste Phase eines Forschungsprojektes auf dem Weg zum autonomen ÖPNV in Baden-Württemberg gegeben. Im Rahmen des Projektes „Reallabor für den Automatisierten Busbetrieb im ÖPNV in der Stadt und auf dem Land“, kurz RABus, wird der Einsatz großer, vollautomatisierter Busse wissenschaftlich erforscht und auch real erprobt. Es entstand aus dem Strategiedialog Automobilwirtschaft BW.

Die Entwicklung, Umsetzung und Erprobung eines wirtschaftlichen und zuverlässigen Fahrbetriebs mit vollautomatisierten Fahrzeugen ist von großer Relevanz für die Zukunft des ÖPNV. Mit dieser Technologie kann die Einführung eines attraktiven, bezahlbaren und umweltfreundlichen 24-Stunden-, von Haus zu Haus Busshuttleangebotes im Land, angeboten werden.

Das Projekt soll im Ergebnis eine Beurteilung einer landesweiten Übertragbarkeit und Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die technische Umsetzung und die betriebliche Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit umfassen.  Außerdem sollen rechtliche Belange und verkehrliche Wirkungen des landesweiten Einsatzes eines weitgehend fahrerlosen Busshuttlebetriebes mit „Normal“-Geschwindigkeiten berücksichtigt werden.

Der Konsortialführer des Projektes am Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren (FKFS) an der Universität Stuttgart, Prof. Dr.-Ing. Reuss sagte: „Ich freue mich mit dem Konsortium sehr über die bislang einmaligen Projektinhalte, die wir nun angehen, und natürlich über die Förderung des Landes“.

Verkehrsminister Hermann: „Wir wollen einen großen Innovationsschritt im Busverkehr hin zu einem bedarfsgerechten und flächenhaften Busangebot. Die Entwicklung hin zum vollautomatisierten und dann fahrerlosen Busshuttleverkehr ist hierzu einer der vielversprechendsten Wege. Ich sehe unsere Förderung als gute Investition für die Zukunft und freue mich sehr über die Zusammensetzung einer kompetenten Projektgruppe.“ 

Derzeit sind in Deutschland automatisierte Busse vereinzelt und nur mit vielen Einschränkungen unterwegs, wie z.B. extrem niedriger Geschwindigkeit, mit Sicherheitsfahrer, kleinste Busse, kurzer Demonstrationsbetrieb. Dies führt zu unattraktiven Fahrzeiten und damit zu einer geringen Akzeptanz und wenig Nutzung. Ein weitgehend flächenhaftes und ganztägiges Angebot gibt es heute nicht mal in Ansätzen. 

Im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung hat Verkehrsminister Hermann den Förderbescheid an das Konsortium, bestehend aus dem Forschungsinstitut für Kraftwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart, dem Karlsruher Institut für Technologie, der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, dem Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH mit DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH und ZF Friedrichshafen übergeben. Das „Reallabor für den Automatisierten Busbetrieb im ÖPNV in der Stadt und auf dem Land (RABus)“ ist eine der präferierten Maßnahmen der strategischen Landesziele zur automatisierten und vernetzten Mobilität in Baden-Württemberg.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Wiener Linien: Brake Energy gewinnt TÜV-Wissenschaftspreis 2020

Die Wiener Linien arbeiten laufend daran, das Unternehmen noch klimafreundlicher und innovativer zu machen. Dafür wurde das Unternehmen einmal mehr mit einem Preis ausgezeichnet. Beim TÜV-Wissenschaftspreis machte das “Brake Energy”-Projekt das Rennen in der Kategorie “Unternehmen”. Dabei wird Energie, die üblicherweise im Bremswiderstand des Fahrzeugs in Wärme umgewandelt wird, in das Öffi-Stromnetz rückgespeist und anschließend beispielsweise für die Energieversorgung in Stationen genützt. Zwei Anlagen wurden bereits auf dieses System umgerüstet. Sie „erbremsen“ jährlich rund drei Gigawattstunden Strom und sparen damit rund 400 Tonnen CO2 ein.

“Egal ob Bim oder U-Bahn, fast alle unsere Schienenfahrzeuge sind bereits kleine Kraftwerke. Mit dem innovativen System kann Strom recycelt werden, ein weiterer wichtiger Schritt für eine klimafreundliche Zukunft. Ich bin sehr stolz auf mein ExpertInnen-Team aus der Infrastrukturabteilung für die tolle Umsetzung dieses Projektes und gratuliere von ganzem Herzen zu diesem Preis. Das Projekt ist so erfolgreich, dass wir bereits für kommendes Jahr die nächste Anlage planen”, freut sich Günter Steinbauer, Geschäftsführer der Wiener Linien.

Insgesamt 80 Einreichungen verzeichnete der TÜV AUSTRIA Wissenschaftspreis im Jahr 2020 – trotz coronabedingt schwierigen Voraussetzungen. Die Verleihung erfolgte virtuell.

Mehr Infos zu Brake Energy finden Sie auf dem Blog der Wiener Linien: https://blog.wienerlinien.at/brake-energy/

Quelle: Wiener Linien

29 Elektroautos verstärken die swa Carsharing-Flotte

Mehr als 230 Autos zum Ausleihen an rund 100 Standorten in und um Augsburg – das ist swa Carsharing. Die Carsharing-Flotte der Stadtwerke Augsburg (swa) vergrößert sich nun: 29 stadttaugliche VW eUps stehen zum Ausleihen parat – entweder flexibel als sogenannte „Free Floater“ oder an festen Carsharing-Standorten in der Augsburger Innenstadt.

Ein Großteil der insgesamt 38 eFahrzeuge aus der swa Carsharing-Flotte steht ab sofort an festen Abholstationen im swa Parkhaus in der Johannes-Haag-Straße, vor der Stadtsparkasse am Königsplatz, an der Hochschule, am Gaswerk und an der swa Zentrale am Hohen Weg sowie im Augsburger Umland. Dort können sie ausgeliehen und wieder abgestellt werden. Von den neuen VW eUps sind 13 aber auch nach dem „Free Floating“-Prinzip nutzbar. Das heißt, sie werden nicht an einer festen Station abgeholt, sondern stehen frei verteilt im Stadtgebiet zum Einsteigen bereit.

Bisher waren die Elektroautos im swa Carsharing in der Innenstadt nur nach dem „Free Floating“-Prinzip nutzbar. Die standortbasierten eAutos können Carsharing-Nutzende nun vorab per App reservieren und buchen. Am festgelegten Standort kann das Auto dann abgeholt und zurückgebracht werden.

Die Autos der swa Carsharing-Flotte können entweder nach dem sogenannten „Fest“ oder „Flex“-Prinzip ausgeliehen werden. Beim „swa Carsharing Fest“ erfolgt das Ausleihen der swa Carsharing-Autos an einem der mehr als 100 festen Standorte. Dort werden die Autos sowohl abgeholt als auch nach der Fahrt wieder geparkt.

Beim „Carsharing Flex“ stehen die Autos nicht an einem fest vorgegebenen Standort, sondern frei in der ganzen Stadt verteilt. Wo genau, das sehen swa Carsharing-Nutzende in der swa Carsharing-App, die kostenlos für Android und iOS zum Download steht. 13 Elektroautos fahren nach dem Flex-Prinzip durch die Stadt. Sie sind an den grünen Fahrzeugbeklebungen auf der Autotür erkennbar. Die Fahrzeuge müssen und können nicht reserviert werden und es gibt kein festes Buchungsende. Sind sie frei, können Carsharing-Kunden einfach einsteigen und losfahren. Nach Fahrtende können die Carsharing Flex-Fahrzeuge im Stadtgebiet wieder geparkt oder an einer der rund 50 swa Ladesäulen mit 100 Prozent Ökostrom zum Aufladen abgestellt werden. Mit den Elektroautos wollen die swa die Elektromobilität auch insgesamt fördern und helfen, Vorbehalte dagegen abzubauen.

Quelle: swa