Neue kaufmännische Geschäftsführerin für ViP Potsdam

Die Gesellschafterversammlung der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH hat auf Empfehlung des Aufsichtsrates Bettina Biffi zur neuen kaufmännischen Geschäftsführerin der ViP bestellt. Damit wird die reguläre Doppelspitze der ViP gemeinsam mit dem Technischen Geschäftsführer Uwe Loeschmann wieder komplettiert.

Bettina Biffi wird am 1. August 2023 ihre Arbeit bei der ViP aufnehmen. Sie folgt auf Monty Balisch, der seit Oktober 2022 zusätzlich zur Stadtwerke-Geschäftsführung die kaufmännische Interimsgeschäftsführung der ViP innehatte.

„Mit Bettina Biffi erhält die ViP eine erfahrene und durchsetzungsstarke Führungskraft als Geschäftsführerin, die über zwei Jahrzehnte im Stadtwerke-Verbund langjährige, umfangreiche Kompetenz bewiesen hat. Damit ist die Grundlage für eine kontinuierliche Arbeit in diesen schwierigen Zeiten gelegt, worüber ich mich sehr freue.“

Oberbürgermeister Mike Schubert

Bettina Biffi (51) ist Diplom-Wirtschaftsjuristin und kann auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in Leitungsfunktionen im Stadtwerke-Verbund zurückblicken. Sie ist seit 2013 Leiterin der Stabsabteilung Konzernrevision / Organisationsentwicklung bei der Stadtwerke Potsdam GmbH und seit 2016 Prokuristin. In diesem Zusammenhang arbeitete sie in mehreren Projekten zur Finanzierung der ViP mit. Sie ist Antikorruptionsbeauftragte der Stadtwerke Potsdam GmbH. 2015/2016 war Frau Biffi (Interims-) Kaufmännische Leiterin im Rahmen eines Change-Managements bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH. Zuvor war sie von Dezember 2003 bis April 2013 Leiterin der Abteilung Controlling und Betriebswirtschaft bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Bettina Biffi ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Quelle: Stadtwerke Potsdam

BMDV fördert Forschungsvorhaben zu fahrerlosen Shuttles in Berlin

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert das Forschungsvorhaben „NordWestraum Level 4“ (NoWeL4) in Berlin. Bundesminister Dr. Volker Wissing überreichte in Berlin eine Förderurkunde über 9,52 Millionen Euro.

„Das Forschungsvorhaben NoWeL4 zielt darauf, den ÖPNV flexibler, effizienter und besser zu gestalten. Dabei sollen vollautomatisierte Kleinbusse so eingesetzt werden, dass sie genau den Mobilitätsbedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht werden. Wir unterstützen und fördern innovative und smarte Mobilitätslösungen, die den ÖPNV nutzerfreundlicher, attraktiver und klimafreundlicher machen. Digitalisierung und Automatisierung bieten große Chancen, die wir nutzen wollen.“

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr

Ein Augenmerk von NoWeL4 liegt auf einer breiten Akzeptanz für das bedarfsgerechte Verkehrsangebot sowie dessen nutzerzentrierte Entwicklung. Dabei soll auch der Belange von Menschen mit Geh-, Seh- und Hörbeeinträchtigungen Rechnung getragen werden.

Mit NoWel4 soll ein On-Demand-Angebot von fahrerlosen Shuttles geschaffen werden, das den Nordwesten Berlins besser an den bestehenden ÖPNV anbindet. Zudem ist es Ziel, die verschiedenen Quartiere im Gebiet besser zu vernetzen.

Zu den Projektbeteiligten unter Führung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR zählen auch das Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) der Technischen Universität Berlin und das Institut für Klimaschutz, Energie, Mobilität e.V. (IKEM). Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ vom 02.09.2022.

Quelle: BMDV

Dresden: Keine Tatra-Bahnen mehr im Fahrgastbetrieb

Nach 56 Jahren sind die Tage der Tatra-Straßenbahnen im öffentlichen Fahrgastbetrieb der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) gezählt. Die letzten drei Wagen wurden heute von den DVB-Vorständen Andreas Hemmersbach und Lars Seiffert als historische Fahrzeuge dem Dresdner Straßenbahnmuseum übergeben. Ab sofort befördern sie Fahrgäste nur noch bei Sonderfahrten des Museumsvereins. Extra dafür haben die Museumsmitglieder am Sonnabend einen Sonderfahrtag mit Tatras aller Generationen organsiert.

Bereits 2010 wurden die Tatras aus dem regulären Liniendienst der DVB entlassen. Sie fuhren lediglich noch als Verdichtung der Linie 3 im Studentenverkehr oder bei speziellen Fahrten im Schülerverkehr. Zuletzt waren die verbliebenen zehn Einzelwagen, aus denen bis zu vier Züge mit zwei oder drei Wagen gebildet werden konnten, als Verstärkerfahrten für Fußballspiele und andere Großveranstaltungen im Einsatz. Auch während der schwierigen Ersatzteilversorgung in der Corona-Zeit durften die Tatras vorübergehend noch einmal auf Linienfahrt gehen.

Mit laufender Inbetriebnahme der neuesten Dresdner Stadtbahngeneration ist der Fahrzeugbestand ausreichend. Damit endet der Tatra-Einsatz im Fahrgastbetrieb endgültig. Zwar erfreuen sich die Wagen wegen ihrer Seltenheit bei Fans großer Beliebtheit, im täglichen Fahrgastbetrieb werden sie wegen der fehlenden Barrierefreiheit vor allem von mobilitätseingeschränkten Personen längst nicht mehr akzeptiert. Im DVB-Bestand bleiben nur die Kinderstraßenbahn Lottchen, der Fahrleitungsmesswagen, der Schienenschleifwagen sowie einzelne Sonderwagen, beispielsweise für den Einsatz des Schneepfluges. Alle anderen Tatra-Wagen werden zum Verkauf angeboten.

Nach den MAN-Wagen, dem legendären Hecht und den zweiachsigen Wagen aus DDR-Produktion endet nun eine weitere, fast sechs Jahrzehnte lange Ära der Dresden Straßenbahn: Mit ihrer Omnipräsenz prägten die Tatra-Wagen seit den späten sechziger Jahren das Stadtbild der sächsischen Landeshauptstadt. Erst rot, später gelb lackiert, fuhren sie in Zugkombinationen, die aus zwei oder drei Einzelwagen bestanden.

Allerdings stellte sich mit der Tatra-Lieferung nach Dresden auch schnell Ernüchterung ein. Die nicht ausreichend erprobten Wagen wiesen Mängel auf. Der hohe Einstieg war ein fast unüberwindbares Hindernis für Kinderwagen und Rollstühle. Das größte Problem ergab sich jedoch aus den unregelmäßigen Ersatzteillieferungen aus Prag, die teilweise aufwändig durch die DVB-eigenen Werkstätten oder anderen DDR-Betrieben kompensiert werden mussten.

Die neuen Möglichkeiten nach dem Mauerfall nutzend, orientierten sich die Dresdner Verkehrsbetriebe auf den Neukauf von Bahnen aus heimischer Produktion. Bereits 1995 fuhr der erste Niederflurwagen von Typ NGT 6DD auf Dresdens Schienen. Bis zur Erneuerung des kompletten Wagenparks bedurfte es aber noch des Einsatzes der vorhandenen Tatra-Bahnen. Deshalb modernisierten die DVB Anfang der 90er Jahre zahlreiche Tatras, die bei dieser Gelegenheit gleich ihre gelb-schwarze Lackierung erhielten.

Ausgemusterte, aber noch fahrfähige Tatras wurden verkauft. Bis 2010 wartete in Osteuropa oder Asien meist eine zweite Karriere auf die eigentlich robusten Bahnen. Bereits durch Kannibalisierung ausgeschlachtete Fahrzeuge wanderten auf den Schrottplatz. Die letzten drei gelben Tatras aus dem aktiven DVB-Bestand finden nun im Straßenbahnmuseum ihre neue Heimat.

Quelle: DVB


Über 300 ausgebildete Mobilitätsmanager in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es nun über 300 ausgebildete Mobilitätsmanager. Sie alle haben den Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ des Zukunftsnetz Mobilität NRW absolviert und koordinieren in ihren Verwaltungen sowie Unternehmen das Thema Mobilität, um innovative Projekte für eine bessere, sichere und saubere Mobilität anzustoßen.

Am Mittwoch, den 31. Mai 2023, zeichnete Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die 28 Absolventen des jüngsten, 13. Lehrgangs mit einer Urkunde aus. Rahmen war das Jahrestreffen der Mobilitätsmanager NRW in Düsseldorf.

Unter dem Motto „Gemeinsam Transformation gestalten“ fand das Jahrestreffen der ausgebildeten Mobilitätsmanager auf Einladung des Zukunftsnetz Mobilität NRW statt. Landesverkehrsminister Oliver Krischer hielt den Einführungsvortrag:

„Mobilitätsmanagerinnen und –manager gestalten die Mobilitätswende und nehmen in Städten, Gemeinden und Kreisen eine wichtige Schnittstellenaufgabe ein: Sie führen gute Ideen zueinander und entwickeln integrierte Konzepte für sichere Fuß- und Radwege oder für gute Anbindungen mit Bus und Bahn und Mobilstationen, die die unterschiedlichen Verkehrsmittel verknüpfen. Ihre vernetzende Arbeit trägt zu einer zuverlässigen, sicheren und nachhaltigen Mobilität sowie einer besseren Lebensqualität in den Kommunen bei.“

Außerdem gab Maren Urner, Neurowissenschaftlerin und Bestseller-Autorin, einen Einblick zum Thema „Raus aus der Hilflosigkeit, rein in die Handlungsfähigkeit“.

Das Kommunale Mobilitätsmanagement ist in vielen Städten, Kreisen und Gemeinden schon ein festes Aufgabenfeld. Ziel des mehrstufigen Lehrgangs ist es, Mobilität in den Kommunen als abteilungsübergreifende Querschnittsaufgabe zu verankern, um damit vernetzte und nachhaltige Lösungen für Bürger zu entwickeln.

„Der Klimawandel drängt zur schnellen Veränderung, dafür brauchen wir die Mobilitätswende. Städte, Kreise und Gemeinden müssen sich an vielen Stellen neu aufstellen, um den damit verbundenen Herausforderungen zu begegnen. Und sie merken: Es lohnt sich. Mit dem Handwerkszeug aus dem Lehrgang unterstützen wir unsere Mitgliedskommunen darin, praxisorientierte Handlungsstrategien für nachhaltige Mobilität zu entwickeln.“

Theo Jansen, Geschäftsstellenleiter des Zukunftsnetz Mobilität NRW

Der Lehrgang des Zukunftsnetz Mobilität NRW ist der erste dieser Art in Deutschland, der auf den beruflichen Alltag in Kommunalverwaltungen ausgerichtet ist. Insgesamt hat das kommunale Netzwerk seit 2015 bereits über 300 Mobilitätsmanager ausgebildet. Der nächste Lehrgang startet im Herbst 2023.

Auch bundesweit stößt der Lehrgang auf reges Interesse: Mittlerweile melden sich regelmäßig kommunale Mitarbeiter aus benachbarten Bundesländern an, diese übernehmen zudem das Konzept aus Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zum Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ und Anmeldung unter diesem Link.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

Siemens Mobility erhält Servicevertrag in Nordengland

Siemens Mobility hat eine Vertragsverlängerung für die Wartung der Class-185-Flotte erhalten. Die Züge sind von Depots im Norden Englands aus auf den Strecken des TransPennine Express zwischen Manchester, Sheffield und Cleethorpes sowie zwischen Manchester und Hull im Einsatz. Der Großteil der Wartungsarbeiten wird im Siemens Mobility-Depot Ardwick in Manchester sowie in den Nebendepots in York und Cleethorpes durchgeführt.

“Großbritannien ist einer unserer Kernmärkte, und wir freuen uns sehr, dass wir den Zuschlag für diese Vertragsverlängerung erhalten haben. Es ist ein echter Beweis dafür, dass wir unseren Kunden ein zuverlässiger Partner sind und dafür sorgen, dass die Züge während ihres gesamten Lebenszyklus eine hohe Leistungsfähigkeit gewährleisten. Die Railigent X-Anwendungen, die Teil der offenen, digitalen Siemens Xcelerator Business-Plattform sind, werden es uns ermöglichen, die Züge weiterhin gut instand zu halten und den Fahrgästen ein optimales Fahrgasterlebnis und höchste Verfügbarkeit zu bieten.”

Michael Peter, CEO von Siemens Mobility

Der Vertrag hat ein Volumen von 530 Millionen Euro und wird dazu beitragen, rund 200 Arbeitsplätze in den Siemens Mobility-Depots in Nordengland zu sichern. Siemens Mobility wartet die Flotte bereits seit 2006 und hat ein Programm zur vollständigen digitalen Aufrüstung der 51 Züge durchgeführt, das für noch mehr Zuverlässigkeit sorgt.

Die Class-185-Züge nutzen die cloudbasierte Application Suite Railigent X von Siemens Mobility. Damit kann der Zustand der Züge remote überwacht werden, wodurch die Teams in den Depots Informationen über alle Zugsysteme erhalten, die vorrangig gewartet werden müssen. Die Technologie liefert aktuelle Informationen über einzelne Fahrzeuge sowie ein genaues Bild der gesamten Flotte, damit die 20 Jahre alten Züge den Fahrgästen ein optimales Fahrgasterlebnis bieten können. Diese Technologie hat dafür gesorgt, dass die Zugflotte konstant gute Leistungen erbringt und Branchenauszeichnungen für ihre Zuverlässigkeit gewonnen hat.

Siemens Mobility wird eng mit dem Betreiberunternehmen TranspennineTrains Limited und dem Eigentümer der Züge, EversholtRail, zusammenarbeiten, damit die Class-185-Züge über die gesamte Laufzeit des verlängerten Vertrags bis 2031 auch weiterhin zuverlässig auf ihren Strecken unterwegs sind.

Quelle: Siemens Mobility

Londoner Cable Liner mit Liebherr-Technologie an Bord

Liebherr-Transportation Systems wurde vom österreichischen Unternehmen carvatech Karosserie- und Kabinenbau GmbH im Jahre 2019 mit der Lieferung von insgesamt 24 Klimaanlagen für zwei seilgezogene vollautomatisierte Nahverkehrssysteme des Typs Cable Liner® der Doppelmayr Cable Car GmbH beauftragt.

Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme der universell einsetzbaren MACS 8.0-Klimaanlagen (Modular Air-Conditioning Systems) von Liebherr wurde dieses Jahr der kommerzielle Passagierbetrieb des Luton DART (Direct Air to Rail Transit) gestartet. Die Geräte sorgen zuverlässig für eine angenehme Klimatisierung und somit hohen Komfort für die Passagiere des Cable Liner®.

Die zwei Kilometer lange Fahrstrecke verläuft zwischen den Stationen Luton Airport Parkway und London Luton Airport. Es können bis zu 2.720 Fahrgäste pro Stunde und Richtung transportiert werden.

„Die erfolgreiche Umsetzung dieses Projekts unterstreicht unsere führende Position als Lieferant von Klimasystemen für mobile Anwendungen, wobei wir jetzt erstmals Cable Liner® mit unserem Standard-Produkt MACS 8.0 ausrüsten.“

Dirk Junghans, Geschäftsführer der Liebherr-Transportation Systems GmbH & Co KG

„Die Klimaanlage MACS 8.0 ist eine wesentliche Ausstattungskomponente der von uns produzierten Cable Liner®-Wagen und leistet einen wertvollen Beitrag zum Wohlbefinden der Fahrgäste.“

Michael Leithinger, technischer Manager bei carvatech

Quelle: Liebherr-Aerospace & Transportation SAS

WBO: Tarifabschluss erreicht

Nach schwierigen Verhandlungen ist am späten Dienstagabend doch noch ein Knopf an die aktuellen Lohntarifverhandlungen gemacht worden: Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) und die Gewerkschaft Verdi haben sich geeinigt.

Der neue Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 01. Mai 2023 bis 31. Dezember 2024. Die Löhne steigen zum 01. Juni 2023 um sieben Prozent und ab 01. Februar 2024 nochmals um sieben Prozent. Dazu werden die Ausbildungsvergütungen (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, Kfz-Mechatroniker) um jeweils ca. 150 € erhöht, und zwar ab 01. September 2023.

„Dieser Abschluss wird viele unserer Mitgliedsunternehmen an die Grenze ihrer Belastbarkeit bringen. Ich bin mir aber sicher, dass er richtig und letztendlich zukunftsweisend war und ist. Den Spagat zwischen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die WBO-Mitgliedsunternehmen und Attraktivität des Fahrerberufs, auch durch einen bundesweit hohen Lohn, haben wir hinbekommen und das war unser Ziel.“

WBO-Tarifkommissionsvorsitzender Horst Windeisen

„Die hohe Inflationsrate, der hohe Abschluss im öffentlichen Dienst und die derzeitigen Verhandlungen der Deutschen Bahn haben die Verhandlungen erschwert. Die Arbeitgeber haben die Laufzeit von zwölf auf 20 Monate hochverhandelt, auch der ursprünglich geforderte Sockelbetrag sowie eine tarifliche Differenzierungsklausel für Gewerkschaftsmitglieder bleiben außen vor. Der Abschluss reiht sich somit in der Höhe in die diesjährigen Tarifvertragsabschlüsse in der Branche und darüber hinaus ein, er passt ins Bild.

WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg

Wichtig ist dem Verband, dass mit diesem Abschluss die Attraktivität der privaten Omnibusunternehmen als Arbeitgeber gewahrt bleibt.

Ein Wehmutstropfen bleibt, so Horst Windeisen abschließend:

„Arbeitgeberseitig wollten wir die Inflationsausgleichsprämie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne ausbezahlen, insbesondere wegen des Brutto-Netto-Effektes. Verdi hat das aber vehement abgelehnt und klar erklärt, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht gewünscht ist.“

Quelle: WBO

Big Data in der Mobilität: Verbraucher wollen Benefits und Transparenz

Wahrnehmbare Vorteile und gewährleistete Datensicherheit – das sind die wichtigsten Voraussetzungen, unter denen Verbraucher bereit sind, ihre persönlichen Mobilitätsdaten mit Dritten zu teilen. Dies ist eine der wesentlichen Kernaussagen der aktuellen Studie zum Thema „Big Data in der Mobilität“ im Auftrag des Goslar Instituts für verbrauchergerechtes Versichern (GI). Darin hinterfragen deren Autoren, vier renommierte Wissenschaftler, die Grundlagen und Perspektiven der Mobilität von morgen. Und die ist ohne die Nutzung und Verwertung von Mobilitätsdaten nun mal nicht vorstellbar, so das Credo nicht nur dieser Experten.

Inzwischen sind sich die Bürger darüber klar geworden, dass sie in ihrem direkten persönlichen Umfeld breite Datenspuren hinterlassen – sei es mittels der smartwatch am Handgelenk, im Gespräch mit „Alexa“ und anderen Sprachservices, beim Nutzen des Internets oder mit der beliebten payback-Karte. Dies geschieht in der Regel freiwillig und bereitwillig, weil dies als vorteilhaft empfunden wird. Der Vielzahl an Daten, die von modernen Autos aufgezeichnet wird, werden sich die Konsumenten erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung bewusst. Doch auch diese Erkenntnis wächst zunehmend, wie die GI-Studie deutlich macht.

Aus dieser Feststellung ergibt sich folgerichtig die Frage, was die Verbraucher als Gegenleistung erwarten bzw. welche Bedingungen sie erfüllt wissen wollen für ihre Bereitschaft zum sogenannten Data Sharing, also dem Teilen ihrer Daten, etwa mit Servicedienstleistern. Und da zeigt sich ein gewisser Egoismus, denn wenn die persönlichen Benefits stimmen, zeigen sich viele Verbraucher deutlich konzilianter bei ihrer Entscheidung darüber, ob sie Daten für die Nutzung durch Dritte freigeben wollen.

Bei diesen persönlichen Vorteilen rangieren Aspekte wie Orientierung (verkehrsabhängige Navigation in Echtzeit), Zeitersparnis (etwa durch weniger Staus sowie intelligente Verkehrsleitsysteme) und Bequemlichkeit (günstige Verbindungen) bzw. Stressreduktion (etwa durch autonome Fahrzeuge) ganz vorne.

Dennoch ergaben die Befragungen für die GI-Studie eine nach wie vor verbreitete skeptische Grundhaltung bezüglich der Zustimmung etwa zur Nutzung jener Informationen, die von modernen Fahrzeugen generiert werden. Ohne dieses Zutrauen aufseiten der Daten-Urheber seien jedoch keine zukunftsweisenden Mobilitätsservices und -konzepte realisierbar, warnen die Wissenschaftler. Deshalb gilt es, nicht nur die Benefits der „Big Data in der Mobilität“ für jeden Einzelnen zu verdeutlichen und ebenfalls auf die gesamtgesellschaftlichen Vorteile davon aufmerksam zu machen, sondern auch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Verbraucher ihre Daten vertrauensvoll für eine vertrauenswürdige Nutzung zur Verfügung stellen können, resümieren die Verfasser der GI-Studie. Denn davon würden letztlich alle Beteiligten profitieren.

Quelle: Goslar Institut

Nach dem ersten Monat: rund 10 Mio. Deutschland-Tickets

Im ersten vollen Gültigkeitsmonat des bundesweit einheitlichen Deutschland-Tickets nutzten insgesamt rund 10 Millionen Kunden dieses Angebot. Rund die Hälfte davon, also etwa 5 Millionen Fahrgäste, sind dabei Umsteiger aus bereits bestehenden Abonnements. Weitere 4,3 Millionen Fahrgäste sind Neuabonnenten, die den ÖPNV vorher mit Tickets aus dem sogenannten Bartarif (z.B. Einzelfahrscheine) oder mit Zeitkarten ohne Abo (z.B. Monatskarten) genutzt haben. Rund 700.000 Personen sind Neukunden, die den ÖPNV bislang in der Regel nicht genutzt haben. Durch die zusätzliche Nachfrage im Rahmen des Deutschland-Tickets ist die Auslastung im ÖPNV zwar angestiegen, allerdings führt dies nicht zu Überlastungen.

„Die bisherigen Bestellungen und Verkaufszahlen des Deutschland-Tickets bewegen sich in dem von uns prognostizierten Rahmen. Die Anzahl derjenigen, die aus bestehenden Abos ins Deutschland-Ticket wechseln, wird in den kommenden Wochen noch deutlich steigen. Besonders freut uns, dass wir über 4 Millionen Kundinnen und Kunden erstmals von einem Abonnement überzeugen konnten, die bislang mit Tickets aus dem Bartarif oder mit Zeitkarten ohne Abo unterwegs waren. Auch die Anzahl der Neukundinnen und Neukunden ist mit etwa 700.000 ein gutes erstes Ergebnis. Im Zuge dessen werden wir allerdings weiterhin gemeinsam mit Bund und Ländern über bundesweite Verbesserungen des ÖPNV-Angebots sprechen. Den handelnden Akteuren ist bewusst, dass das Deutschland-Ticket für viele Menschen, die vor Ort kein adäquates Bus- und Bahnangebot vorfinden, alleine nicht ausreicht, um dauerhaft in den ÖPNV umsteigen zu können. Der Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV-Gesamtsystems müssen ganz oben auf der politischen Agenda bleiben. Wir brauchen neben dem Deutschland-Ticket auch das Deutschland-Angebot im ÖPNV.“

VDV-Präsident Ingo Wortmann

Quelle: VDV

Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage gegen Eisenbahn-Bundesamt an

Um die mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 geplante Kappung der „Gäubahn“ zu verhindern, wird die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch im Juni Klage gegen das zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreichen. Die Abschneidung weiter Teile von Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien vom Hauptbahnhof Stuttgart ist nicht von den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 abgedeckt und damit unzulässig. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt zudem, dass der Wohn- und Arbeitsort vieler Millionen Menschen so für mindestens sieben, wahrscheinlicher aber 15 bis 20 Jahre, vom transeuropäischen Bahnnetz abgetrennt würde. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte daher am 27. April 2023 beim EBA beantragt, die Pläne der DB Netz AG abzulehnen. Da dies bis Fristablauf nicht passiert ist, zieht die DUH nun vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Nachdem das Eisenbahn-Bundesamt unseren Antrag ignoriert hat, bleibt uns nur der Klageweg. Bund, Land und Bahn brechen hier vorsätzlich das Gesetz und ihr Versprechen, dass es durch Stuttgart 21 zu keiner Verschlechterung des Bahnverkehrs kommt. Die Kappung und zu erwartende weitere Beeinträchtigungen bedeuten jedoch das Gegenteil. Sie würden die Gäubahn zur großen Freude der Automobilkonzerne extrem unattraktiv machen und hätten zur Folge, dass sich der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert. Das torpediert die dringend notwendige Mobilitätswende und ist mit den Klimazielen Baden-Württembergs nicht vereinbar. Es ist ein Armutszeugnis, dass aufgrund eines Prestigeprojekts die Menschen im Stich gelassen und Klimaschutz völlig vergessen wird.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:

„Für die Kappung der Gäubahn müsste eine ausdrückliche Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes entweder durch einen Planänderungsbeschluss oder einen neuen Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Da dies nicht der Fall ist, ist das Vorhaben der Deutschen Bahn AG rechtswidrig. Diesen Rechtsbruch zum Nachteil von Klima und Menschen werden wir nicht akzeptieren.“

Bereits Anfang Mai hatte die DUH gemeinsam mit fünf betroffenen Oberbürgermeistern und einem Regierungsvertreter des Schweizer Kantons Schaffhausen die Wichtigkeit der Gäubahn für Klimaschutz und Verkehrswende bekräftigt und rechtliche Schritte angekündigt.

Quelle: DUH