Bundesverkehrswege-Planung schleunigst modernisieren

Der Thinktank Agora Verkehrswende plädiert dafür, die derzeit laufende Überprüfung der Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) für eine grundsätzliche Modernisierung der Planung von Verkehrsinfrastruktur des Bundes zu nutzen. Das bisherige Verfahren beruhe auf überholten Szenarien und werde den Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes nicht gerecht. Zusätzliche Dringlichkeit entstehe durch das in Abstimmung befindliche Planungsbeschleunigungsgesetz, das für eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten sorgen soll. Eine Analyse des Thinktanks beleuchtet den Bedarf zur Weiterentwicklung des Verfahrens und trägt die Reformvorschläge aus Politik und Zivilgesellschaft zusammen.

„Der aktuelle BVWP ist nicht mehr zeitgemäß. Es wäre nicht angemessen, die Planung der Verkehrsinfrastruktur auf dieser Grundlage zu beschleunigen. Der BVWP ist mit seinem Gesamtvolumen von mindestens 270 Milliarden Euro ein mächtiger Hebel zur Gestaltung der Zukunft. Mit seiner Modernisierung kann die Ampelkoalition jetzt Kurs nehmen auf Klimaneutralität statt Klimanotstand, Effizienz statt möglicher Fehlinvestitionen, Teilhabe statt Einschränkung und sozialen Frieden statt Baustellen-Protesten.“

Dr. Urs Maier, Projektleiter Energie und Infrastruktur bei Agora Verkehrswende

Die Analyse von Agora Verkehrswende zählt eine Liste von Defiziten der Bundesverkehrswegeplanung auf. Allen voran fehlt eine an politischen Zielen orientierte Strategie für die Entwicklung der Verkehrsnetze in Deutschland. Die Prognose für das Jahr 2030 schreibt bestehende Trends fort und geht von einem immer weiter steigenden Verkehrswachstum aus. Die negative CO2-Bilanz von Straßenprojekten wird in Kauf genommen; die Schiene kommt im Vergleich zur Straße immer noch zu kurz. Schließlich ist die Finanzierung der zahlreichen Projekte nicht gewährleistet.

Die Bewertungskriterien für die Vorhaben sind nach den ausgewerteten Studien und Analysen an vielen Stellen nicht klar nachvollziehbar und zu wenig am Klima- und Umweltschutz orientiert. Einigen Gutachten zufolge verstößt die Planung sogar gegen das Grundgesetz und EU-Recht.

Nach Einschätzung von Agora Verkehrswende sollten alle Vorhaben nach neuen Kriterien bewertet werden. Dies sei rechtlich zulässig und angesichts der wachsenden Klimaschutzlücke im Verkehrssektor dringend geboten. Die Neubewertung sollte vor allem vier Grundsätzen folgen:

  1. Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen
  2. Vorrang von Schiene vor Straße
  3. Vorrang von Erhalt vor Aus- und Neubau
  4. Pflicht zur Einbeziehung von Alternativen zur Straße.

Nur wenn Bauvorhaben diesen Kriterien genügen, sollten sie weiterverfolgt werden. Über die Neubewertung der aktuellen Vorhaben hinaus empfiehlt Agora Verkehrswende, zukünftige Bundesverkehrswegepläne auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen und in Richtung einer Bundesmobilitätsplanung weiterzuentwickeln.

Quelle: Agora Verkehrswende

Die Friedrichstraße wird zur Fußgängerzone

Der rund 500 Meter lange Teilabschnitt der Friedrichstraße zwischen Französischer und Leipziger Straße wird dauerhaft zur Fußgängerzone. Die dafür nötige offizielle Umwidmung (die sogenannte Teileinziehung) der Straße wird am 27. Januar 2023 im Amtsblatt verkündet und via Sofortvollzug am Montag, den 30. Januar 2023, auf dieser Rechtsgrundlage wirksam. Von diesem Tag an ist der Abschnitt damit endgültig autofrei.

Vorausgegangen war ein gut einjähriger Verkehrsversuch bis zum Herbst 2021, dessen Ergebnisse eine valide Grundlage für das weitere Vorgehen erbrachten: Vier von fünf befragten Passanten sprachen sich für eine Verstetigung der autofreien Friedrichstraße aus, die Aufenthaltsqualität konnte durch bessere Luft, weniger Lärm, weniger Unfälle und mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger klar verbessert werden. Verkehrliche Herausforderungen wurden gelöst, indem der Durchgangsradverkehr seit November 2022 durch eine neue Fahrradstraße in der parallelen Charlottenstraße abgewickelt wird – zudem sind mittels eines detaillierten Verkehrskonzepts optimierte Lösungen für den Lieferverkehr, für den Kfz-Verkehr, für Behindertenparkplätze und für den Zugang zu örtlichen Parkhäusern gefunden worden. Dabei wurden Anregungen und Kritik insbesondere der Anrainer und auch der Berliner Wirtschaftsverbände abgewogen und berücksichtigt.

Zunächst werden im autofreien Abschnitt der Friedrichstraße hochwertige Sitzmöbel aufgestellt, eine Begrünung der Elemente erfolgt jahreszeitbedingt im Frühjahr. Auf Informationsstelen an den Zugängen zur Fußgängerzone werden die Ziele der Umwidmung sowie die neu geltenden Verkehrsregeln erläutert. Durch die Verlagerung des Durchgangsradverkehrs entstehen in der neuen Fußgängerzone deutlich mehr Flächen etwa für gastronomische Angebote, aber auch zum Beispiel für Kunst und Kultur. Ein neues Planungsbüro dient als Anlaufstelle mit direkter Ansprechpartnerin für Belange der Anrainer in Sachen Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands.

Nach erfolgter Umwidmung können unmittelbar auch die Vorbereitungen für die mittelfristige Gestaltungsplanung der Friedrichstraße beginnen. Ziel ist die Entwicklung eines modernen Stadtraums im Kontext der zahlreichen Verkehrswende- und Stadtumbau-Projekte in der historischen Mitte der Hauptstadt. Das detaillierte Gestaltungs- und Beteiligungsverfahren für die Friedrichstraße im Rahmen eines Gesamtkonzepts für Berlins alte Stadtmitte soll zeitnah entwickelt werden.

Quelle: Land Berlin

Rekordmittel für Bus und Bahn in Hessen

Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 stellt das Land Hessen insgesamt 2,77 Mrd. Euro für den Öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. “Das sind Rekordsummen, die es in Hessen noch nie gab”, sagte Verkehrsminister Al-Wazir im Anschluss an den Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt. “In den Finanzierungsvereinbarungen, die wir Ende 2022 mit den Verkehrsverbünden abgeschlossen haben, waren bereits Rekordmittel vorgesehen. Dank der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen erhöhen wir diese deutlich – um insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Euro. Damit stellen wir im Doppelhaushalt auch die Finanzierung des geplanten Deutschlandtickets sicher”, sagte Al-Wazir.

Im Doppelhaushalt für 2023 und 2024 neu hinzu kommen Mittel, die für den geplanten “Hessenpass mobil” bereitstehen – ein hessenweit gültiges Flatrateticket für Menschen mit geringem Einkommen, über dessen Einführung gerade mit den Verkehrsverbünden und Kommunen gesprochen wird. Außerdem finanziert das Land Hessen zukünftig Ausflugstickets, mit denen auch Schüler ohne das Schülerticket Hessen bei Ausflügen und Exkursionen der Schule mit Bus und Bahn innerhalb Hessens fahren können.

Im Jahr 2023 sind im Doppelhaushalt 240 Mio. Euro, im Jahr 2024 insgesamt 250 Mio. Euro mehr als ursprünglich geplant für die Finanzierung des geplanten Deutschlandtickets vorgesehen. Diese Kosten werden hälftig von Bund und Land getragen. Mit weiteren 12 bzw. 15 Mio. Euro soll 2023 und 2024 der “Hessenpass mobil” für Menschen mit geringem Einkommen finanziert werden. Diese Mittel werden komplett vom Land bereitgestellt. Die Ausflugstickets werden das Land jährlich 2,2 Mio. Euro kosten.

“Bund und Land werden auch weiter an einer auskömmlichen Finanzierung des Angebots arbeiten müssen, denn klar ist: Der Öffentliche Nahverkehr braucht eine gesicherte Finanzierung, auch mitten in einer Energiekrise”, so Minister Al-Wazir.

Inzwischen kommt ein Drittel der Mittel für die Verkehrsverbünde in Hessen aus dem Landeshaushalt und ergänzt die Regionalisierungsmittel des Bundes, die – anders als in anderen Bundesländern – komplett an die Verbünde weitergereicht werden und damit dem ÖPNV-Betrieb direkt zu Gute kommen. 2024 stehen demnach für den ÖPNV in Hessen Mittel in Höhe von 1,439 Milliarden zur Verfügung, von denen dann 500 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt kommen. Davon stammen 236 Mio. Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich und 264 Mio. Euro sind sogenannte originäre Landesmittel. Im Jahr 2024 werden demnach 34,8 Prozent der Mittel nicht vom Bund kommen, sondern aus dem Landeshaushalt stammen, 18 Prozent der Gesamtmittel werden sogenannte originäre Landesmittel sein. 2014 lag der Anteil der originären Landesmittel bei null.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

ÖPNV-Ticket zum Mietvertrag

Marita Hof wohnt in der Nähe der Haltestelle Nordpark und fährt viel mit der Stadtbahn. Sie ist eine von derzeit 1.500 Fahrgästen des Pilotprojektes, bei dem Neumieter von BGW und Freie Scholle seit Oktober 2021 ein Ticket zum Mietvertrag automatisch dazu bekommen. „Früher habe ich mir ein 4er-Ticket gekauft und bin oft Fahrrad gefahren. Nach einem Fahrradunfall fahre ich nur noch mit der Stadtbahn und bin weiterhin mobil“, sagt die 74-jährige. Zwei Jahre lang läuft die Testphase, das Ticket kostet 12,50 Euro im Monat. BGW und Freie Scholle zahlen monatlich 2,50 Euro dazu. Gemeinsam mit moBiel haben sie das Nutzungsverhalten im ersten Jahr nun ausgewertet und sind mit den ersten Erkenntnissen zufrieden.

Die Wohnungsunternehmen und moBiel möchten mit dem Mieter-Abo erkunden, ob sich durch ein solch niedrigschwelliges Angebot das Mobilitätsverhalten erwachsener Fahrgäste hin zum Nahverkehr beziehungsweise zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln verändern lässt. Nach gut einem Jahr ziehen die Unternehmen eine erste Bilanz:

Die Mieter wurden vor und nach ihrem Umzug befragt, um zu prüfen, wie sich das Mobilitätsverhalten durch das Abo verändert hat. Dabei gaben 88 Prozent der Befragten an, mit dem Ticket sehr zufrieden zu sein und es regelmäßig zu nutzen. Etwa 59 Prozent haben vorher keine ÖPNV-Zeitkarte besessen. Knapp 56 Prozent würden ohne Abo viel weniger mit Bus und Stadtbahn fahren, weitere 21 Prozent würden etwas weniger fahren. Das Mieter-Abo trägt laut der Mehrzahl der befragten Fahrgäste dazu bei, dass der ÖPNV eine vollwertige Alternative zum eigenen Pkw wird. Knapp ein Drittel der Befragten denkt nach eigener Aussage sogar über die Abschaffung des eigenen Pkw im Falle einer dauerhaften Fortführung des Tickets nach. Der Anteil derjenigen, die die ÖPNV-Preise als günstig oder angemessen einschätzen, ist deutlich gestiegen.

Das Pilotprojekt läuft noch bis Ende September 2023. Weitere Infos zum Mieter-Abo unter www.mobiel.de/mieterabo.

Quelle: Stadtwerke Bielefeld GmbH

Koalitionsausschuss muss Zeichen für mehr Schiene setzen

mofair, Verband der Wettbewerbsbahnen im Schienenpersonenverkehr, fordert die Koalitionsparteien auf, am Donnerstag ein deutliches Zeichen für eine neue Bahnreform zu setzen. Auf der Tagesordnung des Koalitionsvertrags stehen erste Eckpunkte für die künftige Finanzierung und die Governance des Schienenverkehrs.

Notwendig ist zweierlei: Zum einen braucht es klare strukturelle Änderungen bei der Deutschen Bahn AG. Die laut Koalitionsvertrag zu errichtende gemeinwohlorientierte Schieneninfrastrukturgesellschaft muss auf Qualität und Kapazität ausgerichtet werden. Um den fatalen finanziellen Ergebnisdruck seitens des DB-Konzerns von ihr zu nehmen, müssen die Ergebnisabführungsverträge zwischen den Infrastrukturunternehmen und der Holding gekündigt und das Cashpooling beendet werden. Die finanzielle Entflechtung muss vollendet werden.

Zum anderen muss die Finanzierungsarchitektur der Schiene umgestellt werden: Vom heutigen Wirrwarr aus 189 (!) Fördertöpfen mit jeweils widersprechenden Fördervoraussetzungen und Nachweisführungen hin zu zwei überjährigen Fonds, einen für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur und einen anderen für den dringend notwendigen Aus- und Neubau.

Nach zögerlichem Start der Ampel kommt seit Ende 2022 wahrnehmbar Fahrt in die bahnpolitische Debatte: Kurz vor Weihnachten hatte die „Beschleunigungskommission Schiene“ ihren gut 120-seitigen Empfehlungsbericht an Bundesverkehrsminister Volker Wissing übergeben. Einer der Kernpunkte ist die Empfehlung, eine neue Finanzierungsarchitektur einzuführen: Zwei Finanzierungsfonds nach Schweizer Vorbild für Erhalt bzw. Aus- und Neubau würden eine kontinuierliche Finanzierung sichern und die seitens der Schienenbranche und der Bahnbauindustrie so dringend benötigte langfristige Planungssicherheit schaffen. Verbunden mit einer deutlichen Verkürzung und Entschlackung der Planungs- und Genehmigungspraxis kann so die Infrastruktur fit gemacht werden für die dringend erforderliche Verkehrsverlagerung auf die Schiene.

Die Deutsche Bahn hat währenddessen viel für eine ehrlichere Bestandsaufnahme des tatsächlichen Netzzustands getan. Schulnoten für viele tausend einzelne Punkte im Netz zeigen, dass die Wahrnehmung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zutrifft: Der jährlich veröffentlichte „Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht“ aufgrund der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zeichnet ein noch viel zu positives Bild.

Auch deshalb verfolgen DB AG und Bundesverkehrsminister Wissing die Strategie einer „Generalsanierung“, um bis 2030 zu einem „Hochleistungsnetz“ zu kommen: Durch eine umfassende, über den 1:1-Ersatz hinausgehende, Sanierung ganzer stark befahrener Korridore soll die Trendwende hin zu mehr Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit geschafft werden.

mofair unterstützt diese Ansätze, warnt aber zugleich davor, den „kritischen Geist“ des Koalitionsvertrags zu neutralisieren. Geschäftsführer Matthias Stoffregen: „Die Autoren des Vertrags schrieben unzweideutig, dass ‚Gewinne aus der Infrastruktur‘ in der neuen gemeinwohlorientierten Gesellschaft ‚verbleiben‘ sollen. Noch deutlicher konnten sie eine Kappung der heutigen Ergebnisabführungsverträge und des Cashpoolings kaum umschreiben.“

Quelle: mofair

Grammer ist einer der attraktivsten deutschen Arbeitgeber

Grammer sichert sich im bekannten Arbeitgeber-Ranking des Top Employers Institut einen Platz im oberen Drittel. Damit qualifiziert sich das Unternehmen mit einer starken Gesamtwertung als deutscher Top Employer 2023. Verdient hat sich Grammer diese Auszeichnung im Rahmen eines Prozesses, bei dem die Leistungen in 20 Bereichen, darunter Personalstrategie, Arbeitsumfeld, Talentakquise, Weiterbildung, Wohlbefinden, Kultur, Diversität und Integration bewertet wurden.

„Die Ernennung zum Top Employer in Deutschland ist das Ergebnis der herausragenden Anstrengungen des gesamten Unternehmens“, erklärt Holger Theiss, Senior Vice President Group Human Resources, Grammer AG. „Alle zusammen haben in den letzten Jahren daran gearbeitet, Grammer zu einem Vorzeigeunternehmen in Sachen Arbeitsbedingungen zu machen. Wie gut das gelungen ist, zeigt diese Auszeichnung mit ‚Bestnoten‘. Wir dürfen stolz sein, mit den anderen internationalen Top-Playern in einer Reihe zu stehen.“

Insgesamt 150 Unternehmen wurden 2023 in Deutschland Top Employer. Sie alle zeichnen sich durch ein besonders positiv bewertetes Arbeitsumfeld aus. Dabei geht es um alle für die Mitarbeiter relevanten Bereiche und Fragen, die nicht zuletzt auch für Bewerber interessant sind: Ist Gleichstellung garantiert? Werden Diversität und Integration gelebt? Wird eine Atmosphäre geschaffen, in der sich jeder Einzelne wohlfühlen kann, und bietet das Unternehmen gute Weiterbildungsmöglichkeiten?

Das Ergebnis des Top Employers Institute bestätigt: An den Standorten der Grammer AG werden diese Fragen mit „Ja“ beantwortet. Dank der hohen Gesamtbewertung ist der Arbeitgeber mit Hauptsitz im bayrischen Ursensollen einer der am besten bewerteten Top Employer 2023 in Deutschland.

Quelle: Grammer AG

Merle Schmidt-Brunn wird Finanzchefin der HOCHBAHN

Merle Schmidt-Brunn (37) wird zum 1. April 2023 in den Vorstand der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wechseln. Zum 1. Mai 2023 wird sie das Vorstandsressort Finanzen und Nachhaltigkeit übernehmen. Sie folgt in dieser Position Helmut König, der Ende April aus Altersgründen aus dem HOCHBAHN-Vorstand ausscheidet.

Merle Schmidt-Brunn kommt von Hapag-Lloyd, wo sie derzeit als Senior Director Financial Analytics tätig ist. Die Diplom-Wirtschaftsmathematikerin ist gebürtige Hamburgerin, hat ihr Abitur am Gymnasium Oldenfelde absolviert und an der Universität Braunschweig sowie an der University of British Columbia (Vancouver/Kanada) und der Universidad de la Laguna (Spanien) Finanz- und Wirtschaftsmathematik studiert. Nach ihrem Studium war sie zunächst bei der Generali Lebensversicherung AG, wechselte dann zur Unternehmensberatung Roland Berger und kam 2015 zu Hapag-Lloyd.

In ihrer neuen Position verantwortet Merle Schmidt-Brunn auch die Bereiche Einkauf, Informationsmanagement (IT) sowie Recht und Immobilien.

Quelle: HOCHBAHN

Hamburg erhält Zuschlag für ÖPNV-Weltkongress

Hamburg richtet in den Jahren 2025 und 2027 UITP Global Public Transport Summit aus. Der ÖPNV-Weltkongress gilt als weltweit wichtigster Mobilitätskongress inklusive angeschlossener Fachmesse. In einem mehrstufigen Auswahlprozess setzte sich die Hansestadt in der finalen Runde gegen Wien, Genf und Istanbul durch. Entscheidend für das Auswahlkomitee waren das innovative Mobilitätskonzept und die zukunftsfähige Mobilitätsstrategie in Hamburg. Auch das attraktive Veranstaltungskonzept floss mit in die Bewertung ein. Die Bewerbung um den UITP-Kongress war zudem Bestandteil der Absichtserklärung zur „Modellregion Mobilität“, die Bund und Stadt Hamburg im Dezember vorgestellt haben.

Hamburg wird damit nur wenige Jahre nach dem ITS-Kongress (2021) zum zweiten Mal im Mittelpunkt der Mobilitätswelt stehen. Die Hansestadt wird zugleich der erste Austragungsort des UITP mit einem neuen Turnus und Format. „Bislang in einem zweijährlichen Rhythmus ausgetragen, soll der Mobilitätskongress ab 2025 jährlich stattfinden – in den ungeraden Jahren in Europa, in den geraden Jahren außerhalb Europas. Hamburg hat nun die bisher einmalige Gelegenheit, zwei Formate im Abstand von zwei Jahren umsetzen.“

Mit dem UITP Kongress will Hamburg auch in wirtschaftlicher Perspektive an den sehr erfolgreichen ITS-Kongress anknüpfen. Der Zuschlag des Kongresses zog städtische Projekte mit einem Projektvolumen von 130 Millionen Euro nach sich. Der Kostenanteil der Stadt Hamburg wurde dabei durch nationale und internationale Projektfinanzierungen in etwa mit dem Faktor 13 zurückgewonnen. Für den im Vergleich zum ITS-Kongress noch größeren UITP-Kongress erwartet Hamburg auch in dieser Hinsicht einen ähnlichen Erfolg.

Hamburg überzeugte durch eine ambitionierte Mobilitätsstrategie, die sich auch im Bewerberkonsortium widerspiegelt. Gleichzeitig kam die große Unterstützung aus Industrie, Forschung und seitens Verbänden sowie die breite politische Unterstützung auf Landes- und Bundesebene für Hamburg als Gastgeber zum Tragen.

Das Bewerbungskonsortium setzte sich zusammen aus der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) und der MOIA GmbH. Unterstützt wurde die Bewerbung von der Freien und Hansestadt Hamburg sowie dem Hamburg Convention Bureau, vorangetrieben wurde sie von der New Mobility Solutions GmbH. Der Bund fördert die Umsetzung der Veranstaltung als Teil der Absichtserklärung „Modellregion Mobilität“ mit bis zu 8 Millionen Euro.

Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg

Sensoren an wichtigen Komponenten ermöglichen rechtzeitige Instandhaltung

TÜV Rheinland weitet sein Angebot an intelligenten Servicekonzepten für den Schienenverkehr aus: Condition Based Maintenance (CBM) ermöglicht Bahnunternehmen, die Wartungsintervalle für Schienenfahrzeuge und Infrastruktur bedarfsgerecht und kostengünstiger zu gestalten. Die notwendige Voraussetzung dafür schaffen an Fahrzeugen und Infrastruktur angebrachte Sensoren, die die Beanspruchung von Komponenten messen und in Echtzeit Zustandsberichte liefern. Die Grundidee: Statt Komponenten starr nach vorgegeben Fristen oder eigenen Instandhaltungskonzepten auszutauschen, werden diese genau dann erneuert, wenn es nötig ist.

„Schienenfahrzeuge und die Infrastruktur im Bahnverkehr sind hochkomplexe Systeme mit immensem Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Umso wichtiger ist es für die Betreiber, dass sowohl der reguläre Service als auch die erforderlichen Reparaturen effizient ablaufen und möglichst wenig Ausfallzeit verursachen. Technische Unterbrechungen sollten möglichst gar nicht vorkommen.“

Markus Krippner, Bereichsleiter bei TÜV Rheinland InterTraffic

Starre Wartungspläne der Bahnunternehmen werden diesem Anspruch jedoch selten gerecht. Mit den zustandsbezogenen, sensorgestützten Instandhaltungskonzepten des CBM bringt TÜV Rheinland die Anforderungen des Schienenverkehrs auf einen Nenner: Die Unternehmen können flexibel auf Instandhaltungsbedarfe reagieren und diese effizient einplanen. Zudem werden durch kontinuierliche Überwachung sich anbahnende technische Störungen frühzeitig erkannt, kurzfristige Ausfälle erheblich reduziert sowie die Verfügbarkeit der Flotte deutlich erhöht. Daraus resultiert ein weiterer, wesentlicher Effekt der Condition Based Maintenance, von dem Schienenverkehrsunternehmen ebenfalls profitieren: Verbesserte Pünktlichkeit und weniger Ausfälle durch zu spät erkannte technische Fehler erhöhen die Kundenzufriedenheit.

TÜV Rheinland unterstützt Kunden aus dem Rail-Bereich bereits seit rund zehn Jahren mit Dienstleistungen und Messtechnik. „Wir besitzen beim Condition Monitoring, der Zustandserfassung von Komponenten, hohe technische Expertise. Jetzt gehen wir den logischen nächsten Schritt und setzen die Messdaten in effiziente, flexible und Kosten sparende Wartungskonzepte für unsere Kunden um“, erklärt Markus Krippner. „Durch die kontinuierliche Überwachung ist es möglich, Komponenten gezielt und sicher bis zum Erreichen ihres Wartungsgrenzmaßes zu nutzen.“

Mit einer begleitenden Hochlaufmessung während der Übergangsphase weisen die Rail-Experten von TÜV Rheinland nach, dass Fahrzeuge und Infrastruktur eine mindestens ebenso hohe Zuverlässigkeit aufweisen wie bei starren Wartungs- und Austauschintervallen nach Herstellervorgaben.

Der modulare Ansatz der Condition Based Maintenance ermöglicht es Schienenverkehrsunternehmen, alle Leistungen von TÜV Rheinland in der Wertschöpfungskette der Instandhaltung ganz nach spezifischen Ansprüchen und Bedürfnissen zusammenzustellen. Das beginnt bei Machbarkeitsstudien zu einer möglichen CBM-Einführung und reicht über die Zustandserfassung inklusive Speicherung, der Wireless-Übertragung der Daten bis hin zur Automatisierung und Standardisierung von Berichten.

Quelle: TÜV Rheinland

DUH fordert raschen Ausbau für Klimaschutz-Infrastruktur statt Autobahn-Neubau

Anlässlich der am 26. Januar geplanten Sitzung des Koalitionsausschusses fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Ampel-Koalition auf, die Pläne von Verkehrsminister Wissing zum Neubau zahlreicher Autobahnkilometer zurückzuweisen. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ stellt keine Priorisierung besonders wichtiger Infrastrukturvorhaben im Verkehrssektor dar. Stattdessen sollen damit noch mehr klimaschädliche Autobahnen im Eiltempo entstehen, ohne Rücksicht auf verbindliche Vorgaben zu Klimaschutz, Schutz der Artenvielfalt und weniger Flächenversiegelung.

„Wir brauchen in der Tat eine beschleunigte Planung und Realisierung von dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich: Aus- und Neubau von Schienenwegen, die Elektrifizierung der Schiene und die Sanierung unzähliger Brücken. Stattdessen will der Verkehrsminister das Land mit neuen Autobahnen zupflastern. Dass neue Autobahnen im überragenden öffentlichen Interesse sein sollen, ist vollkommener Humbug. Die öffentliche Sicherheit ist bedroht von den Folgen der Klimakrise wie Überschwemmungen oder Waldbränden. Im überragenden Interesse der Öffentlichkeit ist demnach eindeutig Klimaschutz im Verkehr. Ich erwarte insbesondere von Umweltministerin Lemke und Klimaschutzminister Habeck, dass sie den Entwurf in dieser Form zurückweisen.“  

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Ende letzten Jahres war der Referenten-Entwurf des Gesetzes aus dem Bundesverkehrsministerium bekannt geworden. Dieser sieht vor, Neubauvorhaben generell als Projekte auszuzeichnen, die im „überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen“, wenn sie im geltenden Bundesverkehrswegeplan „fest disponiert (sind) oder der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf (für sie) feststellt“.

Beispiele hierfür sind die A 100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Storkower Straße sowie die A 20 in Schleswig-Holstein von Weede zur A 7. Der Bundesverkehrswegeplan stammt jedoch aus dem Jahr 2011 – also vor dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der dem Klimaschutz Verfassungsrang einräumt und die Bundesregierung zu mehr wirksamem Klimaschutz verpflichtet. Daher fordert die DUH, dass der dem Verkehrswegeplan zugrundeliegende Bedarfsplan – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – überprüft und an die Anforderungen des Klimaschutzes angepasst werden muss. Genau dies verweigert das Bundesverkehrsministerium jedoch, obwohl die Überarbeitung des Bedarfsplan überfällig ist.

„Die begrenzten Ressourcen sollten in effizientere Strukturen in den Behörden und Institutionen investiert werden. Unsere Vorschläge für beschleunigte Genehmigungsverfahren liegen auch längst bei Minister Wissing auf dem Tisch, werden aber ignoriert. Nichts davon findet sich derzeit in den Beschleunigungsplänen von Minister Wissing“, so Resch weiter.

Quelle: DUH