bdo begrüßt Reform der Fahrschulausbildung

Die Reform der Fahrschulausbildung ist auf dem Tisch. Das Bundesministerium für Verkehr hat mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze sowie mit dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung zwei zentrale Vorhaben in die Verbändeanhörung gegeben. Der bdo hat hierzu Stellung genommen.

Für das private Omnibusgewerbe ist dieses Verfahren weit mehr als eine technische Änderung im Fahrschulrecht. Es geht um eine Grundfrage der Verkehrspolitik: Wie schaffen wir es, den Zugang zum Fahrerberuf schneller und bezahlbarer zu machen, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zuzulassen?

Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums geht laut bdo in die richtige Richtung. Der Entwurf nimmt zentrale Stellschrauben in den Blick, die für die Praxis entscheidend sind: digitale Lernformate, eine flexiblere praktische Ausbildung, der Abschied von starrer Pflichtstundenlogik, der Einsatz von Simulationen, kürzere Prüfungszeiten. Der bdo bewertet diese Reformrichtung ausdrücklich positiv. Denn der Führerschein ist nicht nur für Privatpersonen ein Mobilitätsversprechen. Für unsere Branche ist er die Eintrittskarte für den Berufszugang zum Berufskraftfahrer, den Deutschland für die Sicherstellung der Mobilität auch in Zukunft dringend braucht. Genau deshalb ist diese Reform für das Busgewerbe so wichtig. Sie bricht mit einer Logik, die in Deutschland über Jahre gewachsen ist. Aber Verkehrssicherheit und Entbürokratisierung sind keine Gegensätze. Im Gegenteil: Ein modernes, kompetenzorientiertes Ausbildungssystem kann Sicherheit gewährleiste und zugleich unnötige Kosten, Wartezeiten und Doppelstrukturen abbauen.

Die aktuelle Fahrschulreform steht zugleich nicht allein. Sie ist Teil eines größeren politischen Reformfensters. Es reicht laut bdo nicht, den Führerscheinerwerb moderner und günstiger zu machen, wenn der berufliche Einstieg in den Bus weiterhin an Doppelstrukturen hängen bleibt. Es reicht auch nicht, Prüfungszeiten zu senken, wenn in der Praxis weiterhin mehrere Termine, mehrere Systeme und mehrere Nachweise parallel organisiert werden müssen. Wer den Fahrermangel ernsthaft bekämpfen will, muss den Berufszugang als Gesamtsystem betrachten.

Der bdo sieht in den vorliegenden Entwürfen einen echten Reformimpuls. Das verdient Anerkennung. Bundesverkehrsminister Schnieder setzt an einer Stelle an, an der lange zu wenig passiert ist. Die Linie „digitaler, bürokratieärmer, näher an europäischen Mindestvorgaben“ ist für unsere Branche richtig.

Trotz der positiven Gesamtbewertung bleiben aus Sicht des bdo in beiden Verfahren zentrale Punkte offen:

• Die 2-in-1-Verzahnung muss kommen: Die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen C/C1 und D/D1 und der praktische Prüfungsteil der Grundqualifikation sollten auf Antrag in einem gemeinsamen Prüfungstermin verbunden werden können. Die Inhalte beider Systeme müssen vollständig geprüft, aber getrennt bewertet und dokumentiert werden. Das senkt keine Standards, sondern beseitigt Doppelstrukturen.

• Der Sprachzugang in der Berufskraftfahrerqualifikation muss konsequent geöffnet werden: Fremdsprachige Prüfungs- und Unterrichtsmöglichkeiten dürfen nicht nur bei der beschleunigten Grundqualifikation zugelassen werden, sondern gespiegelt auch bei der klassischen Grundqualifikation. Der Fahrerarbeitsmarkt braucht praxistaugliche Lösungen, die Integration ermöglichen, ohne fachliche Standards zu senken.

• Die Theorieprüfung der Grundqualifikation muss entschlackt werden: Sie sollte stärker an den unionsrechtlichen Mindeststandard herangeführt und praxistauglicher ausgestaltet werden. Ziel ist ein rechtssicheres, verständliches und effizient bewertbares Prüfungsformat. Der bdo wird beide Verfahren weiter eng begleiten. Wir werden gegenüber Bund und Ländern deutlich machen, dass die Richtung stimmt, aber der letzte Meter ist entscheidend.

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