Bild: Deutscher Bundestag

Beratung über Regio­nalisierungsmittel im Bahnverkehr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 24. Juni 2021 über einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ab. Der Verkehrsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben.

Abgestimmt wird darüber hinaus über zwei Anträge der FDP-Fraktion „Für ein modernes und wettbewerbliches Bahnsystem in Europa“ und für bessere „Entschädigungen für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“.

Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, sollen im Jahr 2021 um eine Milliarde Euro erhöht werden. Die Covid-19-Pandemie habe bei den Verkehrsunternehmen im Jahr 2020 zu erheblichen Einnahmenausfällen geführt, „die sich im Jahr 2021 fortsetzen werden“, heißt es in dem Entwurf. Aktuellen Prognosen der Branche zufolge sei für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen.

Der Bund habe den Ländern im Jahr 2020 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und wolle im Jahr 2021 erneut bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Die erneute Bundeshilfe soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. „Damit soll gewährleistet werden, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen und der Bund nicht – wie im Jahr 2020 geschehen – in eine Vorfinanzierung tritt“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die FDP setzt sich dafür ein, die Entschädigungen für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr zu verbessern. Die Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, wonach der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Bericht zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens bezüglich einer Novellierung des Verbraucherrechts im Bereich der Fahrgastbeförderung vorzulegen. Ferner soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Fahrgäste im Eisenbahnverkehr künftig bei Verspätungen am Zielort ab 30 Minuten bis 59 Minuten 25 Prozent, bei Verspätungen zwischen 60 Minuten und 89 Minuten 50 Prozent, bei Verspätungen von 90 Minuten bis zu 119 Minuten 75 Prozent und bei Verspätungen ab 120 Minuten den kompletten Fahrpreis als Entschädigung bekommen. 

Quelle: Deutscher Bundestag

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