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Bundesminister Wissing setzt „Aktion Abbiegeassistent“ fort

Die „Aktion Abbiegeassistent“ geht weiter: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das erfolgreiche Programm für mehr Verkehrssicherheit fort – ganz nach dem Motto: #BesserImBlick. Mit diesem neuen Slogan wirbt das BMDV für den Einbau der technischen Lebensretter. Ein wichtiges Ziel im Einsatz für sicheres Abbiegen ist jetzt erreicht: Ab dem 6. Juli 2022 werden Abbiegeassistenten europaweit für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

„Dass Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit Pflicht werden, ist ein Erfolg und weiterer Ansporn. Wir werden uns weiterhin engagiert für den Einbau der lebensrettenden Systeme einsetzen. Jeder Abbiegeassistent, der zum Einsatz kommt, bedeutet mehr Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger, Lkw- und Busfahrer. Deshalb setzen wir unsere Aktion Abbiegeassistent mit Hochdruck fort.“

Bundesminister Dr. Volker Wissing

Das Ministerium setzt mit der „Aktion Abbiegeassistent“ bereits seit 2018 Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten. Zur Aktion gehören insbesondere Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen. Mittlerweile fahren fast 250 Sicherheitspartner, darunter alle großen Lebensmittelketten, mit gutem Beispiel voran.

Neben der „Aktion Abbiegeassistent“ unterstützt das BMDV den Einbau mit speziellen Förderprogrammen. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Förderung für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen zu erhalten:

  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
  • Alle anderen (bspw. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über unser Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme” fördern lassen. Im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ sind für 2022 insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen.

Das BMDV hat sich bei der Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedsstaaten stets für eine Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten eingesetzt und diese erreicht. Es ist der Initiative des BMDV zu verdanken, dass Abbiegeassistenzsysteme – anders als zunächst geplant – zukünftig in allen neuen Kraftomnibussen und Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) verpflichtend vorgeschrieben sind.

Unabhängig von der nun europaweit geltenden Pflicht für Neufahrzeuge ist es dem BMDV auch weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen, dass möglichst viele Lkw und Busse mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Quelle: BMDV

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