Die Verkehrsunternehmen tun alles dafür, dass Ihre Fahrgästen (und das Fahrpersonal) ein sicheres Reisegefühl erhalten und investieren dafür sowohl in die Fahrzeugausstattung als auch in spezielle Hygienemaßnahmen, oder legen wie die Hamburger Hochbahn ein Wegeleitung-Projekt an U-Bahnhaltestellen auf, um die Fahrgastströme direkt zu beeinflussen.

Auch die Industrie engagiert sich immer stärker in diesem Bereich und bietet die passenden Produkte an. Auf dieser Themenseite finden Sie dazu interessante Interviews, Fakten und Neuigkeiten.

Spannende Produktneuheiten

Aktuelle News

Umfrage in der Verkehrsindustrie

Anlässlich der aktuellen Situation hat die Nahverkehrs-praxis eine Umfrage in der Verkehrsindustrie gestartet. Sie finden hier alle Meldungen.

 

Arbeiten oder produzieren Sie noch oder wie sehen die Einschränkungen für Ihr Unternehmen aus?

Als Hersteller der HASTUS-Software zur Optimierung von Planung und Betriebs im ÖPNV verfügten GIRO per se stets über alle technologischen Tools um unsere Mitarbeiter die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen. Alle Kollegen arbeiten seit März von zu Hause aus und wir bleiben weiterhin voll einsatzbereit. Bislang zeigen sich keinerlei Auswirkungen auf unsere Fähigkeit, HASTUS erfolgreich bei Kunden zu implementieren und sie bei der Nutzung planmäßig zu unterstützen.

Können Sie Ihre Kunden im ÖPNV dennoch wie gewohnt bedienen oder welchen Notservice unterhalten Sie? Zu welchen Problemen führt dies ggf. bei Ihren Kunden und was hören Sie darüber?

Alle unsere Mitarbeiter arbeiten weiter im Rahmen ihrer üblichen Rollen und Funktionen, so können wir die gewohnte Servicequalität mit denselben Kontaktpersonen aufrechterhalten. Die Beziehungen zu unseren Kunden sind unverändert eng, wir wissen um ihre jeweilige Situation und unterstützen sie durchgängig, bspw. auch über alle Zeitzonen hinweg. Wir haben im Zuge dessen u.a. auch eine spezielle Rubrik auf unserer Website eingerichtet, die kontinuierlich über alle Aktivitäten von GIRO als Reaktion auf die Coronavirus-Krise informiert.

Wichtigstes Anliegen unserer Kunden war eindeutig die Umsetzung ihrer Notfall- und Pandemiepläne und die Anpassung ihres Angebots und ihrer Leistung an die aktuellen Herausforderungen. Wie dies mit HASTUS erreicht werden kann, zeigen wir seitdem ebenfalls auf unserer Website, in einem separaten Artikel mit Videoclips und Tipps für Anwender. Diese Erfahrungen und weitere relevante Innovationen konnten wir kürzlich im Rahmen eines Webinars der Canadian Urban Transit Association mit einem größeren Interessentenkreis teilen und diskutieren.

Fast die gesamte Wirtschaftsbranche fragt ungeduldig die Politik, wie lange die verordneten Einschränkungen noch dauern und ab wann wir wieder annähernd zur Normalität zurückkehren. Was bedeuten diese Restriktionen wirtschaftlich für Ihr Unternehmen?

Zum einen schätzen wir uns glücklich, finanziell solide aufgestellt zu sein. Zum anderen erwarten die meisten unserer Kunden, dass ihre bestehenden HASTUS-Projekte wie geplant fortgesetzt werden. Für uns bedeutet das: der Mehrwert den GIRO bieten hat auch über die aktuellen Einschränkungen hinaus unverändert Bestand. Viele verschiedene Szenarien und Zielkonflikte müssen in sehr kurzer Zeit durchgespielt und mit einander verglichen werden können: Anpassungsfähigkeit und Flexibilität bei der Findung optimaler Lösungen sind aktuell sogar wichtiger denn je.

Mit diesem Wissen helfen wir neuen und alten Kunden bei der Anpassung ihres Betriebs an neue Realitäten, die mit dem Ende der Krise einhergehen werden.

Martin Timmann, Geschäftsführer HanseCom:

Arbeiten oder produzieren Sie noch oder wie sehen die Einschränkungen für Ihr Unternehmen aus?

HanseCom arbeitet seit Jahren komplett digital, das papierlose Büro ist bei uns Realität. Unsere Daten sind in der Cloud gespeichert und über sichere Verbindungen zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbar. Festnetztelefone gibt es bei uns nicht mehr, alle Mitarbeiter sind mit Handys ausgestattet. Über Collaboration-Tools wie Skype, Teams oder Zoom kommunizieren unsere Mitarbeiter auch in Nicht-Krisen-Zeiten regelmäßig – insofern sind wir sehr gut aufgestellt und arbeiten, nun aus dem Home-Office, (fast) ganz normal weiter.

Können Sie Ihre Kunden im ÖPNV dennoch wie gewohnt bedienen oder welchen Notservice unterhalten Sie? Zu welchen Problemen führt dies ggf. bei Ihren Kunden und was hören Sie darüber?

Wir freuen uns, dass sich unsere Kunden, teils mit unserer Hilfe, auf die „neue Arbeitsweise“ umstellen konnten. Persönliche Meetings werden jetzt durch Videokonferenzen ersetzt, das klappt gut. Bei personellen oder organisatorischen Engpässen unserer Kunden rund um das digitale Ticketing bieten wir Remote-Unterstützung durch HanseCom-Mitarbeiter an. So können Ressourcenprobleme gemeinsam aufgefangen werden und unsere Kunden können den Endkunden ggü. die gewohnte Service-Qualität aufrechterhalten.

Fast die gesamte Wirtschaftsbranche fragt ungeduldig die Politik, wie lange die verordneten Einschränkungen noch dauern und ab wann wir wieder annähernd zur Normalität zurückkehren. Was bedeuten diese Restriktionen wirtschaftlich für Ihr Unternehmen?

Unsere Projekte laufen gut und wie geplant weiter. Obwohl Mobile Ticketing wichtig wie nie ist, verzeichnen wir aktuell drastische Einnahmeausfälle, die die Verkehrsunternehmen sowie uns gleichermaßen treffen. Wir halten dennoch die nötige Infrastruktur aufrecht und diskutieren kreative Lösungen mit unseren Kunden, um die schwierige Situation gemeinsam zu meistern.

Dr. Jürgen Greschner, Vorstand init SE und Geschäftsführer INIT GmbH:

Arbeiten oder Produzieren Sie noch oder wie sehen die Einschränkungen für Ihr Unternehmen aus?

Die meisten Mitarbeiter von INIT können ihre Tätigkeit auch aus dem Home-Office ausführen. Dafür haben wir die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen hergestellt. Darüber hinaus haben wir für unsere Mitarbeiter die Flexibilität geschaffen, Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit auch unter den aktuell erschwerten Bedingungen vereinbaren zu können. Die Verfügbarkeit unserer Mitarbeiter konnten wir so weitestgehend sicherstellen. Sie bilden unsere Hauptressource.

Können Sie Ihre Kunden im ÖPNV dennoch wie gewohnt bedienen oder welchen Notservice unterhalten Sie? Zu welchen Problemen führt dies ggf. bei Ihren Kunden und was hören Sie darüber?

Unsere Entwicklerteams haben wir in den letzten Wochen in die Lage versetzt, ihre Arbeiten größtenteils von zuhause im Home-Office zu erledigen. Aktuell bestehen diesbezüglich kaum Einschränkungen. Neben Softwareauslieferungen können wir so auch weite Teile unserer Support- und Serviceangebote aufrechterhalten, z. B. per Fernwartung.
Gemeinsam mit unseren Hardwareproduzenten haben wir umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um mögliche Auswirkungen von Verknappungen auf dem Bauteilemarkt oder Lieferengpässen soweit als möglich zu vermeiden.
Wo es tatsächlich bereits zu Einschränkungen kommt, ist bei der Durchführbarkeit von Servicearbeiten vor Ort oder bei der Ausrüstung von Fahrzeugen. Zum einen hat der Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden für uns oberste Priorität, weshalb wir nur noch unumgängliche Dienstreisen erwägen. Zum anderen sind wir hier auch abhängig von verschiedenen Faktoren wie die sichere Bereitstellung der Fahrzeuge, der Verfügbarkeit von Hotelunterkünften, die Richtlinien unserer Kunden und vieles mehr. Noch sind wir zuversichtlich, diese Arbeiten nach der Rückkehr in die Normalität schnell wieder aufholen zu können.

Fast die gesamte Wirtschaftsbranche fragt ungeduldig die Politik, wie lange die verordneten Einschränkungen noch dauern und ab wann wir wieder annähernd zur Normalität zurückkehren. Was bedeuten diese Restriktionen wirtschaftlich für Ihr Unternehmen?

Direkte Auswirkungen der Corona-Krise auf die Umsatz-, Ergebnis- und Auftragseingangsplanung sind für INIT bisher noch nicht oder nur in sehr geringem Umfang eingetreten. Aufgrund der dynamischen Entwicklung könnte sich dies jedoch ändern, insbesondere natürlich, falls die Shutdown-Phase für die Wirtschaft längere Zeit fortgeführt wird.

Arbeiten oder Produzieren Sie noch oder wie sehen die Einschränkungen für Ihr Unternehmen aus?

Da die IVU vornehmlich digitale Produkte entwickelt und vertreibt, kann ein Großteil der Mitarbeiter gut von zu Hause aus arbeiten. Die eingesetzten Cloud-Lösungen und die Datenleitungen funktionieren reibungslos. Auch in der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Kunden bewähren sich die schon seit längerem eingesetzten Tools.

Können Sie Ihre Kunden im ÖPNV dennoch wie gewohnt bedienen oder welchen Notservice unterhalten Sie? Zu welchen Problemen führt dies ggf. bei Ihren Kunden und was hören Sie darüber?

Die IVU ist in der glücklichen Lage, relativ ungehindert an Projekten und Produktentwicklungen weiterarbeiten und den Support über die gewohnten Kanäle sicherstellen zu können. IVU-Ansprechpartner sind remote für die Kunden da, sowohl in laufenden Projekten als auch in der Anwendung der IVU.suite in der aktuellen Betriebssituation, bei der es zu vielen kurzfristigen Angebotsänderungen im öffentlichen Verkehr kommt.

Fast die gesamte Wirtschaftsbranche fragt ungeduldig die Politik, wie lange die verordneten Einschränkungen noch dauern und ab wann wir wieder annähernd zur Normalität zurückkehren. Was bedeuten diese Restriktionen wirtschaftlich für Ihr Unternehmen?

Die IVU ist – technisch wie auch finanziell – gut und robust aufgestellt: Hohe Liquidität, guter Auftragsbestand, steigende wiederkehrende Umsätze. Wir rechnen daher auch für 2020 mit einer positiven Geschäftsentwicklung und erwarten aktuell keine wesentlichen Auswirkungen durch das Coronavirus auf die IVU Traffic Technologies AG. Mit unseren integrierten Standardprodukten der IVU.suite, der schnellen Einführung mit IVU.xpress und dem Service aus der IVU.cloud sind wir auch für die kommenden Jahre genau richtig aufgestellt.

Arbeiten oder Produzieren Sie noch oder wie sehen die Einschränkungen für Ihr Unternehmen aus?

Unser großer Vorteil ist, dass unsere Kunden in einer Branche mit einem
sehr stabilen Umfeld angesiedelt sind. Insofern konnten wir unsere
Entwicklungs- und Supportaufträge ohne Einschränkungen fortführen. Organisatorisch gehört der mobile Arbeitsplatz schon seit vielen Jahren bei Moveo zur Grundausstattung für Entwickler und Anwendungsberater. Folglich konnten wir problemlos spontan auf Telearbeit umschwenken. Auch unsere IT-Infrastruktur– vom Netzwerk bis zur Telefonie – ist schon lange Zeit für VPN-Zugriffe von außerhalb des Firmennetzwerkes konfiguriert.

Können Sie Ihre Kunden im ÖPNV dennoch wie gewohnt bedienen oder welchen Notservice unterhalten Sie? Zu welchen Problemen führt dies ggf. bei Ihren Kunden und was hören Sie darüber?

Wir konnten unsere Kunden sogar spontan bei der Lösung ihrer
Herausforderungen durch unsere Produkte behilflich sein. Ein Beispiel: In
vielen Unternehmen machen die Fahrdienstmitarbeiterinnen – und mitarbeiter vor Dienstbeginn eine „Dienstantritts-„ oder „Im Dienst-“ Meldung an einem betrieblichen Terminal in den Betriebshöfen. Hier bestand die Gefahr, dass die notwendigen Abstandregelungen in den Räumen nicht eingehalten werden können. Durch die Aktivierung der Dienstantrittsmöglichkeit in unserem System für mobile Endgeräte konnte diese Situation deutlich entschärft werden.

Fast die gesamte Wirtschaftsbranche fragt ungeduldig die Politik, wie lange die verordneten Einschränkungen noch dauern und ab wann wir wieder annähernd zur Normalität zurückkehren. Was bedeuten diese Restriktionen wirtschaftlich für Ihr Unternehmen?

Die Restriktionen hinterlassen kurzfristig in unserem Branchenumfeld keine allzu tiefen Einschnitte. Mittelfristig wird es sicher spürbare Auswirkungen geben, gerade hinsichtlich der Budgetierung und Umsetzungsplanung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben. Hier werden die Auftraggeber die eine oder andere IT-Investition verschieben und abspecken müssen. Gleichzeitig werden sicher Produkte aus dem Bereich mobiler Arbeitsplätze und Employee-Selfservice stärker nachgefragt. Hier sind wir mit unseren Softwarekomponenten für Personaldisposition und Mitarbeiterinteraktion gut aufgestellt.

Arbeiten oder Produzieren Sie noch oder wie sehen die Einschränkungen für Ihr Unternehmen aus?

Stadler baut aktuell trotz verschiedener durch Corona-bedingter Einschränkungen noch Züge. Wie sich insbesondere die Auswirkungen der Zulieferketten in den kommenden Wochen entwickeln, hängt zu einem großen Teil von einer möglichen Fortsetzung der nationalen und internationalen Maßnahmen ab. Hier zeichnen sich erste maßgebliche Einschränkungen ab.

Können Sie Ihre Kunden im ÖPNV dennoch wie gewohnt bedienen oder welchen Notservice unterhalten Sie? Zu welchen Problemen führt dies ggf. bei Ihren Kunden und was hören Sie darüber?
Stadler Rail Services Deutschland ist nach wie vor im Rahmen der Instandhaltung und auch unter Berücksichtigung der eingeführten Sicherheitsmaßnahmen für seine Kunden tätig und führt die beauftragten Instandhaltungsarbeiten an den Flotten durch .

Fast die gesamte Wirtschaftsbranche fragt ungeduldig die Politik, wie lange die verordneten Einschränkungen noch dauern und ab wann wir wieder annähernd zur Normalität zurückkehren. Was bedeuten diese Restriktionen wirtschaftlich für Ihr Unternehmen?

Stadler kann die Auswirkungen der Einschränkungen aktuell noch weitgehend abfedern. Wie sich insbesondere die Auswirkungen der Zulieferketten sowie der eingeschränkten Passierbarkeit der Grenzen in den kommenden Wochen entwickeln, hängt zu einem großen Teil von einer möglichen Fortsetzung der nationalen und internationalen Maßnahmen ab.

Umfrage bei den Verkehrsunternehmen

Anlässlich der aktuellen Situation hat die Nahverkehrs-praxis eine Umfrage unter Verkehrsbetrieben zum Thema Erfahrungen mit dem Corona-Virus und Präventionsmaßnahmen gegen die weitere Verbreitung gestartet. Sie finden hier die Meldungen der Verkehrsunternehmen bzw. -verbünde.

Auch in diesen die gesamte Gesellschaft fordernden Zeiten erfüllt die BOGESTRA weiterhin ihren Auftrag, die öffentliche Mobilität zu gewährleisten. Ab Mittwoch, 18. März 2020, wurde das Fahrtenangebot montags bis freitags angepasst. Um die Mobilität auch in den frühen Morgenstunden weiter sicherzustellen, gilt ab Betriebsbeginn der übliche Montags- bis Freitagsfahrplan. Die Linien 316, 339 und 346 fahren nicht. Nach 8 Uhr wird das Angebot auf den Samstagsfahrplan umgestellt. Nicht auf Strecke gehen bis auf Weiteres alle NachtExpress-Angebote (NE1-N8, NE10-NE14, NE17-NE18, NE306, NE318 und die NE-Fahrten der U35). Aufgrund der Einstellung des Schulbetriebs sind außerdem die Einsatzwagen nicht unterwegs.

Vor dem Hintergrund des von der Landesregierung beschlossenen weitreichenden Kontaktverbots sind alle BOGESTRA-KundenCenter ab Dienstag, 24. März 2020, geschlossen. Tickets können elektronisch in unserer Mutti-App oder in Muttis Laden gekauft werden. Außerdem können Fahrscheine an Ticket-Automaten auf Vorrat erworben werden, denn Tickets, die jetzt gekauft werden, haben eine Gültigkeit bis 31. März 2021.

Seit Samstag, 14. März 2020, bleibt die vordere Tür bei allen Bussen der BOGESTRA bis auf Weiteres geschlossen. Der Ticketverkauf beim Bus-Fahrpersonal wird eingestellt und der Bereich entsprechend abgesperrt. Auch in unseren Straßenbahnen findet kein Ticketverkauf beim Fahrpersonal statt. So soll die Wahrscheinlichkeit der Übertragung des Coronavirus für das Fahrpersonal und für die Fahrgäste minimiert werden. Hierdurch ist die Ticketpflicht selbstverständlich nicht aufgehoben – daher werden die Fahrgäste gebeten, sich vor Fahrtantritt ein Ticket zu besorgen. Empfohlen wird der Kauf eines elektronischen Tickets über die Mutti App oder der Kauf am Ticketautomaten. Zudem wird den Fahrgästen und Mitarbeitern empfohlen, die Gesundheitstipps der Gesundheitsämter weiterhin zu befolgen. Dazu gehören die bekannten Verhaltensempfehlungen wie zum Beispiel das Husten und Niesen in die Armbeuge und regelmäßiges Händewaschen mit Seife. Dadurch möchte die BOGESTRA dazu beitragen, die öffentliche Mobilität aufrecht zu erhalten. Diese Regelungen haben ab Samstag, 14. März 2020, alle KöR-Unternehmen gemeinsam umgesetzt. Mitglieder der Kooperation östliches Ruhrgebiet (KöR) sind neben der BOGESTRA, DSW21 (Dortmund), HCR (Herne), HST (Hagen), Ruhrbahn (Essen/Mülheim), Vestische (Kreis Recklinghausen) und VER (Ennepe-Ruhr-Kreis).

Von verschiedenen Seiten (Polizei, Stadtverwaltungen, etc.) wurde festgestellt, dass die Bevölkerung die von der Landesregierung und den Kommunen getroffenen Aufforderungen befolgt, soziale Aktivitäten auf das Notwendige zu beschränken und das Kontaktverbot einzuhalten. Diese Einschränkung der Aktivitäten zeigt sich auch in der erheblich verminderten Anzahl der Fahrgäste von Bussen und Bahnen.

Unser Personenverkehr ist gerade jetzt essentiell für die Gesellschaft. Viele Menschen sind weiterhin täglich darauf angewiesen, zuverlässig zur Arbeit zu kommen. Deswegen ist es wichtig, dass die Bahn und der ÖPNV mit einem stabilen Grundangebot funktionieren – so gut und so lange wie möglich. Angebotsanpassung im Regionalverkehr nehmen die Landesregierungen bzw. Aufgabenträger vor, die den Nahverkehr im Auftrag der Bundesländer bestellen. Wir beobachten das Fahrgastaufkommen und die notwendigen Kapazitäten täglich und steuern gemeinsam mit den Bestellern bei Bedarf nach. Aktuelle Informationen zum Bahnverkehr finden Sie jederzeit unter bahn.de/aktuell.

Bei DB Cargo verspüren wir sogar eine zunehmende Nachfrage – gerade im Bereich Lebensmittel oder Zellstoff (Grundstoff für Hygieneprodukte). Wir fahren aus Italien seit dieser Woche 100 Wagen pro Woche mit Pasta und Tomatenkonserven für die großen Lebensmittelhändler nach Deutschland. Die Zellstoff-Transporte aus den niederländischen Industriehäfen steigen. Darüber hinaus haben wir weitere Kapazitäten für Hygieneprodukte, Chemikalien und Medikamente und sind mit den Herstellern im Gespräch.

Die bestehenden Pandemieplanungen der DB werden den Aktualisierungen der Bundesregierung und der Bundesländer angepasst. Die DB folgt zudem den Vorsorgeempfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Merkblätter mit Handlungsempfehlungen stehen Kunden (bahn.de/aktuell) und Mitarbeitern zur Verfügung. Diese umfassen aktuelle Informationen rund um Möglichkeiten persönlicher Prävention und bahn- und berufsspezifische Hinweise.

Die Mitarbeiter sind mit Desinfektionsmitteln ausgestattet. Die Bahn verteilt aktuell an fahrende Mitarbeitergruppen im Kundendienst (Zugbegleiter, Busfahrer) 100.000 Mundschutzmasken. Diese kommen bei der Betreuung von konkreten Verdachtsfällen an Bord der Züge zum Einsatz. Hierfür gibt es klare Regeln zwischen Behörden und Bahn.

Fahrzeuge und Kontaktflächen unterliegen bei der DB einer engmaschigen Reinigung. Die mobilen Reinigungsteams in den Fernverkehrszügen haben wir nochmals verstärkt und die Intervalle der Unterwegsreinigung (insbesondere WC-Räume) von vier auf zwei Stunden verdichtet. Mitarbeiter sind zudem mit Desinfektionsmitteln ausgestattet.

Fakt ist, dass die DB überall in Deutschland mit einem stabilen Angebot die Mobilität in Deutschland sichert. Auch in schweren Zeiten könnten somit Krankenpfleger, Ärzte, Polizisten und andere Helfer zur Arbeit kommen. Die DB kommt damit ihrem Auftrag zur Sicherung der kritischen Infrastruktur nach. Und dass es in den Zügen derzeit viel Platz gibt, gewährleistet auch die Gesundheit der Reisenden, die somit genügend Abstand zu anderen Fahrgästen halten können. Fakt ist zudem, dass die DB derzeit im Fern- und Nahverkehr im bundesweiten Durchschnitt rund 75-80 Prozent ihres sonst üblichen Angebotes fährt. Die DB  hat also Schritt für Schritt ihr Angebot zurückgefahren, um schonend mit dem Personal umzugehen. In diesem Zusammenhang würdigt die DB ausdrücklich, dass die Kolleginnen und Kollegen gerade in den vergangenen Wochen eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Dies gilt nicht minder für die Belegschaft des Güterverkehrs, der in der Corona-Krise mehr denn je die Versorgung hierzulande sicherstellt, beispielsweise durch den Transport lebenswichtiger Lebensmittel oder Hygieneartikel.

Wie läuft aktuell der Betrieb in Ihrem Unternehmen? In welchem Umfang haben Sie Ihr Angebot reduziert?

Der Betrieb läuft stabil. Wir haben aktuell keine Leistungsreduzierung vorgenommen.

Wie ist aktuell die Auslastung Ihrer Fahrzeuge? Wie haben sich die Fahrgastzahlen verändert?

Die Fahrgastzahlen haben sich deutlich reduziert, dementsprechend auch die Auslastung unserer Fahrzeuge.  Genaue Zahlen haben wir aktuell noch nicht vorliegen.

Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz ihres Fahrpersonals ergriffen?

Wir haben in den Bussen den Fahrkartenverkauf und den Einstieg vorn ausgesetzt und den Fahrerbereich in Höhe der Achse 1 abgesperrt. Insgesamt haben wir mit einer sehr intensiven internen Kommunikation auf die Bedeutung der persönlichen Hygiene hingewiesen. Alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht so oft die Gelegenheit haben, sich die Hände zu waschen (also vor allem Betriebsdient), haben Desinfektionsmittel gesondert erhalten – das wird auch regelmäßig an alle nachgeliefert.

Welche Maßnahmen haben Sie generell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

Krisenstab eingerichtet, der täglich konferiert, Pandemieplan wird abgearbeitet, intensive interne Aufklärungsmaßnahmen, umfangreiches Home-Office, wo es geht, angeordnet u.w.m.

Gibt es bereits bestätigte Infektionen im Bereich Ihres Personals und wie gehen Sie damit um?

Es gibt noch keine bestätigten Infektionen.

Wie hoch schätzen Sie aktuell die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes nicht mehr möglich ist?

Wahrscheinlichkeitsangaben machen wir generell nicht; unser Ziel ist es aktuell, den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Im Übrigen erfolgt jeden Tag eine aktuelle Lageeinschätzung, auf deren Basis Entscheidungen vorbereitet und mit den zuständigen Stellen zur Entscheidung gebracht werden.

Wie läuft aktuell der Betrieb in Ihrem Unternehmen? In welchem Umfang haben Sie Ihr Angebot reduziert?

Wir fahren derzeit werktags nach Samstags-Fahrplan, allerdings ohne Nachtverkehr und mit einzelnen Verstärkungen in der Anbindung von Gewerbegebieten und mit Taktverdichtungen bei stark ausgelasteten Linien in bestimmten Zeitfenstern. Der Betrieb läuft sehr zuverlässig.

Wie ist aktuell die Auslastung Ihrer Fahrzeuge? Wie haben sich die Fahrgastzahlen verändert?

Wir verzeichnen zurzeit eine Auslastung der Fahrzeuge (Bus und Stadtbahn) von durchschnittlich 15-20 Prozent. Damit handelt s sich um eine drastische Reduzierung.

Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz ihres Fahrpersonals ergriffen?

Die Fahrer/innen der Stadtbahn werden gemäß dem Barriere-Schutz-System vom Fahrgastraum isoliert. Hierzu wurden Bahnen ohne Außentüren für den Fahrer/innen aus dem Dienst genommen, Sprechlöcher zum Fahrgastraum verschlossen und eine entsprechende Belüftung im Fahrgastraum sichergestellt.

Die Fahrer/innen im Bus wurden zunächst durch ein Flatterband vom Fahrgastraum abgetrennt, um die Distanz zu anderen Personen zu reduzieren, wobei auch die vordere Tür aus dem Türverband genommen wurde und somit nicht mehr an Haltestellen geöffnet wird. Der Fahrgastwechsel findet über die hinteren Türen des Busses statt, welche zentral geöffnet werden. In einer nun weiteren Schutzstufe werden alle Absperrungen (Flatterband) in den Bussen durch feste Folien ersetzt, um die Schutzwirkung zu intensivieren.

Welche Maßnahmen haben Sie generell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

Diverse Maßnahmen:

  • Etablierung eines KVB Krisenstabes und Kooperation bzw. Austausch im Krisenstab der Stadt Köln und im Stadtwerke-Konzern;
  • Allgemeine Regeln der Hygiene und zum Verhalten in Coronazeiten;
  • Verstärkte Nutzung von Home Office;
  • Arbeiten in Kleingruppen in Werkstätten und auf Baustellen;
  • Reduzierung der Besprechungen auf das Notwendigste, ersatzweise Telefon- und Videokonferenzen;
  • Absage aller Dienstreisen, internen Veranstaltungen und Workshops;
  • Schließung von KundenCentern und Verlagerung insbesondere von Beratungs- und Vertriebsaufgaben auf unsere Vertriebsstellen, bei denen Mitarbeiter/innen durch Glasscheiben vom Kunden getrennt sind (Barriere-Schutz-Konzept);
  • bedarfsorientierter Einsatz der Mitarbeiter des Fahrgastservices;
  • breite interne und externe Kommunikation, um u. a. die Verhaltensregeln der Hygiene etc. zu etablieren.

 

Gibt es bereits bestätigte Infektionen im Bereich Ihres Personals und wie gehen Sie damit um?

Die KVB hat innerhalb der Belegschaft wenige bestätigte Infektionen. In Absprache mit dem Gesundheitsamt sind diese Personen isoliert worden, zudem alle Kontaktpersonen 1. Grades in vorsorgliche häusliche Quarantäne geschickt worden. Die betroffenen Mitarbeiter/innen werden über eine eingerichtete Personalbetreuung (7 Tage verfügbar) betreut.

Wie hoch schätzen Sie aktuell die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes nicht mehr möglich ist?

Das lässt sich heute nicht seriös abschätzen. Es hängt davon ab, welche Breitenwirkung die Erkrankungswelle insgesamt haben wird und welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen durch die Kommune, das Land und/oder den Bund noch ergriffen werden. Derzeit sind bei der KVB keine kritischen Bereiche eingeschränkt.

Wie läuft aktuell der Betrieb in Ihrem Unternehmen? In welchem Umfang haben Sie Ihr Angebot reduziert?

Wir haben in Teilen bereits reduziert. Ein zweiter großer Schritt erfolgt am 30. März. Dann werden wir insgesamt noch etwa die Hälfte der Leistung fahren.

Wie ist aktuell die Auslastung Ihrer Fahrzeuge? Wie haben sich die Fahrgastzahlen verändert?

Wir haben noch etwa 25 Prozent unserer Fahrgäste.

Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz ihres Fahrpersonals ergriffen?

Der Vordereinstieg in den Bussen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft findet nicht mehr statt, auch kein Fahrkartenverkauf. Die ersten Reihen im Bus sind für Fahrgäste abgesperrt. Fahrerbereiche werden neben der täglichen gründlichen Reinigung desinfiziert.

Welche Maßnahmen haben Sie generell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

Alle Maßnahmen sind hier zusammengefasst: https://www.avg.info/service/coronavirus.html

Gibt es bereits bestätigte Infektionen im Bereich Ihres Personals und wie gehen Sie damit um?

Nein, bislang glücklicherweise keine bestätigten Infektionen.

Wie hoch schätzen Sie aktuell die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes nicht mehr möglich ist?

Wir halten den Betrieb so lange wie möglich in reduzierter Version aufrecht.

Wie läuft aktuell der Betrieb in Ihrem Unternehmen? In welchem Umfang haben Sie Ihr Angebot reduziert?

Betrieb nach Regelfahrplan mit einzelnen Abstrichen auf drei U-Bahnlinien und beim Bus. Bei der Tram wurde eine Verstärkerlinie zur Hochschule München eingestellt, nachdem diese den Vorlesungsbeginn auf April verschoben hatte. Also kaum Reduzierung, um den Fahrgästen den erforderlichen Abstand in den Fahrzeugen ermöglichen zu können.

Wie ist aktuell die Auslastung Ihrer Fahrzeuge? Wie haben sich die Fahrgastzahlen verändert?

Global betrachtet lag der Rückgang bereits Ende der vergangenen Woche bei deutlich mehr als 50 Prozent, bei weiterhin kontinuierlich rückläufiger Nachfrage. Die Fahrgäste haben in den Fahrzeugen genug Platz, um Abstand zu halten.

Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz ihres Fahrpersonals ergriffen?

Im Wesentlichen: Sperrung des Einstiegsbereichs beim Bus (1. Tür). Zum Durchlüften des Fahrzeugs erfolgt jedoch eine regelmäßige Öffnung. Einbau einer provisorischen Trennscheibe bei einigen älteren Trambahnen ohne abgeschlossenen Fahrerstand. Laufende Information der Mitarbeiter über die Entwicklung der Situation und die daraus abgeleiteten Entscheidungen und Konsequenzen mit Schwerpunkt auf Vereinzelungsmaßnahmen und Hygieneregeln.

Welche Maßnahmen haben Sie generell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

Die Aufzählung der eingeleiteten Maßnahmen würde hier den Rahmen sprengen. Daher nur so viel: Im Verkehrsbereich wurde ein Koordinierungsstab eingerichtet, der zwei Mal am Tag zusammenkommt, um die Lage und die weitere Entwicklung zu beraten und daraus die erforderlichen nächsten Schritte abzuleiten – in enger Abstimmung mit dem Gesamtkonzern, den zuständigen Behörden sowie unter Beachtung der relevanten Vorgaben und Bestimmungen.

Grundsätzlich greifen umfangreiche Hygiene- und Vereinzelungsmaßnahmen, an die sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten. Wo es möglich ist, arbeiten sie von Zuhause. Zusätzlich wurden Zusammenkünfte wie Besprechungen, Workshops, Projekttreffen auf die digitale Ebene verlegt, wie Net-Meetings, Webinare, Skype-Konferenzen. Nahezu alle Dienstreisen wurden abgesagt.

Bei den Beschäftigten der kritischen Infrastruktur, die direkt für die Energie- und Trinkwasserversorgung sowie für die Mobilitäts-Steuerung verantwortlich sind, sind besondere Maßnahmen vorsorglich umgesetzt worden. So sind etwa die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MVG-Leitstelle in festen Teams auf unterschiedlich Standorte verteilt worden, die untereinander keinen direkten Kontakt haben.

Gibt es bereits bestätigte Infektionen im Bereich Ihres Personals und wie gehen Sie damit um?

Im Konzern gibt es einzelne Fälle, deren Zahl im Rahmen der für München zu erwartenden Zahl liegt. Der Umgang erfolgt gemäß den einschlägigen Bestimmungen und Vorgaben in Abstimmung mit dem Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München.

Wie hoch schätzen Sie aktuell die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes nicht mehr möglich ist?

Unser Ziel ist, den Betrieb stabil und zuverlässig aufrechtzuerhalten. An Spekulationen beteiligen wir uns nicht.

 

Wie läuft aktuell der Betrieb in Ihrem Unternehmen? In welchem Umfang haben Sie Ihr Angebot reduziert?

Der Betrieb im Stadtbusverkehr Münster läuft derzeit stabil. Um dies auch weiterhin sicherzustellen, haben wir das Angebot um ca. 40 Prozent reduziert und fahren derzeit von 5 bis 20 Uhr auf allen Linien einen 30- statt 20-Minuten-Takt im gewohnten Tagesnetz. Von 20 bis 23:30 Uhr bieten wir einen Stundentakt im gewohnten Nachtnetz an.

Wie ist aktuell die Auslastung Ihrer Fahrzeuge? Wie haben sich die Fahrgastzahlen verändert?

Um jederzeit einen Überblick über die aktuelle Auslastung zu haben, haben Leitstelle und Fahrbetrieb eine automatisierte Abfrage über den Bordrechner entwickelt, über die Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig die aktuelle Fahrzeugbesetzung zurückmelden. Die Auslastung liegt in aller Regel unter 20 Personen pro Fahrzeug, so dass die bekannten Abstandsregeln auch im Bus gewahrt werden können. Wir setzen wo möglich Gelenkzüge statt Solobussen sowie Verstärkerbusse auf erfahrungsgemäß volleren Fahrten ein.

Die Fahrgastzahlen sind mit Schließung der Schulen um ca. 75 Prozent zurückgegangen und sinken derzeit eher noch weiter ab. Das zeigt auch, dass sich viele Fahrgäste solidarisch verhalten und Kapazitäten für die freilassen, die sie benötigen.

Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz ihres Fahrpersonals ergriffen?

Bereits seit dem 12. März haben wir die erste Tür für den Einstieg gesperrt und gleichzeitig den Ticketverkauf im Bus eingestellt. Zusätzliche Möglichkeiten zur Desinfektion des Fahrerarbeitsplatzes und der persönlichen Handhygiene an den Endhaltestellen, die Entzerrung von Reservediensten sowie die Schließung der Kundencenter ergänzen die Maßnahmen zum Schutz von Fahrdienst und anderen Personen im Kundenkontakt.

Welche Maßnahmen haben Sie generell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

Neben den oben genannten Maßnahmen (Reduzierung Fahrplanangebot, Sperrung Tür 1, Schließung Shops) bieten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wo möglich Homeoffice an, stellen Termine auf Telefonkonferenzen um und informieren alle Stadtwerkerinnen und Stadtwerke regelmäßig über die aktuelle Situation. In vielen Bereichen wurden zudem Schichten oder Gruppen gebildet, die räumlich und/oder zeitlich getrennt voneinander arbeiten.

Gibt es bereits bestätigte Infektionen im Bereich Ihres Personals und wie gehen Sie damit um?

Aktuell gibt es im Verkehrsbetrieb keine betätigten Infektionen.

Wie hoch schätzen Sie aktuell die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes nicht mehr möglich ist?

Aktuell gehen wir davon aus, das derzeitige Fahrplanangebot auch in den nächsten Wochen aufrechterhalten zu können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen sind hochmotiviert und zeigen große Bereitschaft, in der aktuellen Situation ihren Anteil daran zu erbringen, die Mobilität in der Stadt aufrechtzuerhalten. Zudem arbeiten wir eng mit unseren Partnerunternehmen aus dem lokalen Mittelstand zusammen.

Wie läuft aktuell der Betrieb in Ihrem Unternehmen? In welchem Umfang haben Sie Ihr Angebot reduziert?

Die Stadtverkehr Lübeck GmbH und die Lübeck-Travemünder-Verkehrsgesellschaft (LVG) halten ihren Betrieb weiterhin aufrecht. Seit dem 23.03.2020 fahren wir allerdings mit einem deutlich reduzierten Fahrtenangebot nach dem Samstags-Fahrplan. In den frühen Morgenstunden wurden zusätzliche Fahrten aufgenommen, damit alle ArbeitnehmerInnen wie gewohnt zu ihrer Arbeitsstelle kommen.

Die Reduzierung beträgt ca. 30 %. Damit kommen wir dem Rückgang der Fahrgastnachfrage nach. Außerdem wird es aber auch immer wichtiger, eine Personalreserve zu schaffen, damit wir auf eine evtl. weiter fortschreitende Krise gut gerüstet sind und den Betrieb für die Öffentlichkeit weiter aufrechterhalten können.

Wie ist aktuell die Auslastung Ihrer Fahrzeuge? Wie haben sich die Fahrgastzahlen verändert?

Die Auslastung der Fahrzeige ist unterschiedlich. Insgesamt haben wir einen deutlichen Rückgang der Fahrgastnachfrage s.o.

Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz ihres Fahrpersonals ergriffen?

Wir haben sehr frühzeitig den Vordereinstieg beim Fahrpersonal gesperrt. Ein Fahrkartenverkauf im Bus ist nicht möglich. Fahrgäste werden gebeten, über die hinteren Türen in den Bus einzusteigen. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und dem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für das Fahrpersonal als auch für die Fahrgäste verringert werden. Die Reduzierung des Fahrtenangebotes  dient ebenso dem Schutz des Fahrpersonals.

Welche Maßnahmen haben Sie generell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

  • MitarbeiterInnen wurden frühzeitig über die individuellen Schutzmaßnahmen unterrichtet.
  • Desinfektionsmittel und Schutzmasken wurden verteilt.
  • Der Zugang der Unternehmen wurde für externe BesucherInnen gesperrt. Unsere Kantine ist geschlossen.
  • Besprechungen und Sitzungen werden digital abgehalten. Ein großer Anteil der MitarbeiterInnen arbeitet im Homeoffice
  • Unsere ServiceCenter bleiben geöffnet, damit Fahrgäste im Vorverkauf ihre Fahrkarten kaufen können. Der Zugang ist allerdings mit Sperrgurten versehen, damit nur eine sehr geringe Anzahl von Kunden den Verkaufsraum betreten kann. Die Verkaufsplätze sind mit Schutzscheiben versehen.
  • Zum Stadtverkehr gehören auch die Fähren in Travemünde. Hier arbeiten die Mitarbeiter mit Schutzmasken und Handschuhen.

Gibt es bereits bestätigte Infektionen im Bereich Ihres Personals und wie gehen Sie damit um?

Zum Glück haben wir bisher keine Krankheitsfälle zu verzeichnen. Es gibt MitarbeiterInnen, die nach ihrer Rückkehr aus Risiko-Urlaubsgebieten in häuslicher Quarantäne sind.

Wie hoch schätzen Sie aktuell die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes nicht mehr möglich ist?

Stadtverkehr und LVG sind verpflichtet, im Sinne der Daseinsvorsorge den ÖPNV-Betrieb aufrecht zu erhalten.  Die Einstellung des Betriebes müsste behördlicherseits angeordnet werden. Wir halten die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, derzeit noch für relativ gering.

Wie läuft aktuell der Betrieb in Ihrem Unternehmen? In welchem Umfang haben Sie Ihr Angebot reduziert?

Wir arbeiten schon seit vier Wochen mit einem Einsatzstab, der sich mit 19.3. zu einem Krisenstab verwandelte. Daher waren wir von Anfang an auf die seitens der Bundesregierung verfügten Maßnahmen gut vorbereitet und haben schrittweise unsere Fahrpläne an den Fahrgast-Rückgang angepasst. Wir haben am 18.3. den Ferienplan verfügt und mit 23.3. auf Samstagsfahrpläne mit punktuellen Verstärkern in der Morgen- und Abendspitze umgestellt. Die momentane Angebotsreduktion liegt bei ca. 30%.

Wie ist aktuell die Auslastung Ihrer Fahrzeuge? Wie haben sich die Fahrgastzahlen verändert?

Derzeitiger Fahrgast-Rückgang liegt bei 83 %, dementsprechend die schwache Auslastung der Fahrzeuge, die den empfohlenen 1m-Abstand zwischen den Fahrgästen gut zulässt.

Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz ihres Fahrpersonals ergriffen?

Absperrungen in den Bussen und alten Straßenbahngarnituren, um eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal zu verhindern bzw. wird – wo technisch machbar – die 1. Türe nicht geöffnet. Mit Änderung auf den Samstagsfahrplan mit 23.3. sind im Straßenbahnbereich ausschließlich Fahrzeuge mit abgeschlossener Fahrerkabine unterwegs. Beim Rest des Wagenparks haben wir abgeschlossene Fahrerkabinen. Teamsplitting mit Reservemannschaften und dementsprechenden Verhaltensmaßregeln in der Reserve.

Mit Stichtag 23.3. wird für die Leitstelle eine „Notfalltruppe“ rekrutiert, die für eine Woche kaserniert werden kann. Diese befindet sich jedoch nicht im Einsatz, sondern ist derzeit eine reine Vorkehrmaßnahme. Wir geben ständig Verhaltensregeln für unser Fahrpersonal heraus, aus dem hervorgeht, wie man sich gut schützen kann, aber auch psychologische Hilfe wird angeboten. Unsere Arbeitsmedizin ist rund um die Uhr im Einsatz und berät bei Unsicherheiten im Zusammenhang mit „Kontaktpersonen“.

Welche Maßnahmen haben Sie generell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

Wir beobachten laufend die gesetzlichen Anpassungen und reagieren darauf. Wir haben alle Schulungen eingestellt bzw. dort wo möglich auf e-learning umgestellt um beim Hochfahren der Systeme – gerade im Fahrdienst – gut ausgestattet zu sein. Wir prüfen die Möglichkeit der Kurzarbeit, wo tatsächlich keine Dienstleistung derzeit erbracht werden kann. Ansonsten ist das Unternehmen binnen einer Woche in den remote-modus gesetzt worden. Nahezu die gesamte Verwaltung arbeitet im Home Office. Die Werkstätten und der Baubereich arbeiten in kleinen Schichten mit Reserveschichten. Einige unserer Krisenstabsfunktionen haben auch direkte Kontakte in weitere nationale Krisenstäbe

Gibt es bereits bestätigte Infektionen im Bereich Ihres Personals und wie gehen Sie damit um?

Nein.

Wie hoch schätzen Sie aktuell die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes nicht mehr möglich ist?

Gering.

Arbeitsrechlichte Auswirkungen

Noch immer überschlagen sich die Schlagzeilen zur Corona-Pandemie. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ebenso wie Arbeitgeber verunsichert und stellen Fragen für den Fall der Fälle. Zu den immer wieder auftauchenden Fragestellungen lesen Sie hier die Antworten:

Nein: Die Verpflichtung zur Arbeit folgt aus dem Arbeitsvertrag. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer die Arbeit nicht verweigern, nur weil er auf dem Weg zur Arbeit oder dort eine Ansteckungsgefahr befürchtet. Im Grundsatz gilt: Ohne Arbeit kein Lohn. Nur wer tatsächlich erkrankt, darf zu Hause bleiben und erhält für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Wochen sein Entgelt weiter.

Es obliegt dem Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht, einzelne Arbeitnehmer im Fall einer konkreten Gefährdung  von der Pflicht zur Erfüllung der Arbeitsleistung freizustellen.

Nein: Dem Arbeitgeber obliegt das Betriebsrisiko allein. Schließt der Arbeitgeber den Betrieb vorübergehend und sind die in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitswillig, behalten sie ihren Entgeltanspruch.

Zwangsurlaub kann der Arbeitgeber in diesem Fall nicht anordnen.

Für den Arbeitgeber besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 96 SGB III die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zu beantragen und dadurch eine vorübergehende finanzielle Entlastung zu erhalten.  Gerade bei zwingenden Produktionseinschränkungen infolge nicht gelieferter Rohstoffe oder fehlender Teile kommt die sogenannte konjunkturelle Kurzarbeit in Betracht. Erheblicher Arbeitsausfall oder das sogenannte „unabwendbare Ereignis“ können Kurzarbeit rechtfertigen. Die Möglichkeit der Anordnung von Kurzarbeit muss allerdings entweder im Arbeitsvertrag selbst, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart sein. Eine einseitige Anordnung von Kurzarbeit ist unzulässig. Im Einzelfall beraten wir Sie hierzu gerne.

Besteht ein Arbeitszeitkonto, können Plusstunden abgebaut und ggf. auch Minusstunden aufgebaut werden.  Zudem kommt die Möglichkeit der Urlaubsgewährung in Betracht.

Ja: Auch hier greift grundsätzlich das für den Arbeitgeber bestehende Betriebsrisiko. Zum Betriebsrisiko zählen alle Umstände, die die Annahme der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer und deren Annahme aus Gründen betreffen, die ihre Ursache  im betrieblichen Bereich haben. Es ist unerheblich, wer eine Betriebsstörung verursacht hat. Insofern liegt eine grundsätzlich der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnende Betriebsstörung auch dann vor, wenn der Betrieb durch eine behördliche Anordnung geschlossen wird. Die von der Schließung betroffenen arbeitsfähigen und arbeitswilligen Arbeitnehmer  erhalten Lohnfortzahlung gemäß § 615 Satz 3 BGB. Auch hier besteht aber ggf. die Möglichkeit das finanzielle Risiko durch den Bezug von Kurzarbeitergeld zu minimieren.

Ja. Bei einem konkreten Infektionsverdacht wird die zuständige Behörde entweder eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aussprechen. Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Die an betroffene Arbeitnehmer gezahlte Vergütung bekommt der Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet (§ 56 Abs. 5 IfSG). Für die ersten sechs Wochen wird die Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 SGB V gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Letztlich gilt für die Höhe und Dauer der Zahlung die gleiche Regelung wie bei einer tatsächlichen Erkrankung von Arbeitnehmern. In diesen Fällen richtet sich der Vergütungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Ja. Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Er trägt somit auch das Risiko, aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht in der Lage zu sein,  den Ort zu erreichen, an dem er seine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Kann der Arbeitnehmer daher etwa auf Grund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel den Arbeitsplatz nicht erreichen, weil diese wegen einer behördlichen Anordnung nicht fahren, so handelt es sich hierbei nicht um ein sich realisierendes Betriebsrisiko des Arbeitgebers mit der Folge, dass dieser gleichwohl den Lohn zu zahlen hätte. Stattdessen realisiert sich das allgemeine Wegerisiko des Arbeitnehmers mit der Folge, dass eine Entgeltfortzahlung nicht in Betracht kommt. Es gilt letztlich dasselbe, wie wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund von Witterungsbedingungen ausfallen.

Grundsätzlich nein: Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Das wird regelmäßig der Betrieb oder das Unternehmen des Arbeitgebers sein. Arbeitnehmer können hiervon nicht einseitig abweichen. Nur wenn im Arbeitsvertrag eine Home-Office-Regelung enthalten ist oder im Krisenfall eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen wird, kommt die Arbeit von zu Hause aus in Betracht.

Das kommt darauf an. Zunächst einmal fällt die Kinderbetreuung in die Sphäre der betroffenen Arbeitnehmer, die die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen müssen. Kommt eine externe Betreuung nicht in Betracht und kann auch trotz Bemühen eine anderweitige Betreuung z.B. durch Großeltern nicht sichergestellt werden, dürfte jedenfalls bei kleineren Kindern ein Fall der unverschuldeten persönlichen Verhinderung gemäß § 616 BGB vorliegen. Diese Regelung löst für wenige Tage einen Anspruch auf bezahlte Freistellung aus. In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer eine weitere externe Betreuung organisieren. Gelingt ihm das nicht, entfällt sein Vergütungsanspruch. Besteht noch ein Urlaubsanspruch müsste der betroffene Arbeitnehmer diesen einbringen.

Wenn das eigene Kind erkrankt und der Betreuung bedarf, gilt folgendes: Sofern die Regelung des § 616 BGB im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen wurde, kommt bei der Erkrankung des eigenen Kindes eine Freistellung nach dieser Vorschrift in Betracht. § 616 BGB bestimmt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie für eine “verhältnismäßig nicht erhebliche” Zeit ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können aus Gründen, die nicht in ihrer Person liegen – etwa weil sie zur Pflege eines Kindes zu Hause bleiben müssen. Was unter einer “verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit” zu verstehen ist, ist unklar. Aus einer Parallele zu § 45 SGB V wird ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen anzunehmen sein, in dem Eltern ihren Entgeltanspruch nicht verlieren. Voraussetzung der Freistellung ist allerdings, dass eine anderweitige Kinderbetreuung nicht möglich ist.

Statt und neben einem möglichen Anspruch aus § 616 BGB besteht  für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und keine andere Person im Haushalt lebt, die eine Betreuung, Pflege oder Beaufsichtigung sicherstellen kann.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in diesem Fall unbezahlt von dessen Arbeitspflicht freistellen. Der Anspruch besteht für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage im Jahr, bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage im Jahr pro Kind. Insgesamt ist der Anspruch unabhängig von der Anzahl der Kinder auf 25 Arbeitstage bzw. 50 Arbeitstage bei Alleinerziehenden begrenzt. Eine vorangegangene bezahlte Freistellung für die Pflege des Kindes nach § 616 BGB wird auf den Krankengeldanspruch angerechnet.

Den Freistellungsanspruch haben auch Arbeitnehmer, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Es entfällt aber der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld.

Der Freistellungsanspruch nach § 45 SGB V kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Nein. Einmal gewährter Urlaub kann nicht einseitig zurückgegeben werden. Eine Einigung mit dem Arbeitgeber ist selbstverständlich möglich. Nur im Falle der Erkrankung während des Urlaubes regelt § 9 des Bundesurlaubsgesetzes, dass die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden.

Grundsätzlich ja. Arbeitgeberseitige Anweisungen müssen aber gemäß § 106 Gewerbeordnung „billigem Ermessen“ entsprechen. Das macht eine Interessenabwägung erforderlich, bei der auch die arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht einzubeziehen ist. Liegt am Dienstort im Ausland eine konkrete Infektionsgefahr des Arbeitnehmers vor und wurde beispielsweise eine Reisewarnung ausgesprochen, was für einige Teile Chinas gilt, kann der Mitarbeiter die Reise verweigern.

Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber auch diesbezüglich das Betriebsrisiko. In einem solchen Fall können Unternehmen aber wohlmöglich Kurzarbeit beantragen. Zunächst muss ein Betrieb aber alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um Kurzarbeit zu vermeiden (z.B. Urlaub, Überstundenabbau, Homeoffice, etc.). Weiteres siehe oben.

Das ist eine Frage des Einzelfalls: Haben Sie im Vertrag eine Höhere-Gewalt-Klausel – auch Force-Majeure-Klausel genannt –, kann dies weiterhelfen. Das hängt jedoch von der konkreten Formulierung und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab: Beinhaltet die Klausel eine Epidemie nicht als Beispiel, ist die Rechtslage unklar. Oft werden Epidemien zu Höherer Gewalt gezählt. Sie müssten dann aber unvorhersehbar gewesen sein. Das hängt wiederum vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Inhalt des Vertrages ab, pauschal kann hier keine Antwort gegeben werden.

Ohne eine Höhere Gewalt-Klausel kann man sich hierauf nur auf berufen, wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich geworden ist (§ 275 BGB), also zum Beispiel alternative Lieferwege oder Ersatzware auch mit Mehraufwendungen nicht zur Verfügung stehen. Eine bloße Erschwerung der Leistung reicht nicht aus.

Bei Vorliegen von Höherer Gewalt wird die Vertragspartei ganz oder teilweise von ihren vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung ihr unmöglich geworden ist, befreit.

Prüfen Sie also Ihre Verträge genau. Oft enthalten die Klauseln auch Fristen oder bestimmte Handlungspflichten.

Sofern ein Berufen auf Höhere Gewalt nicht möglich ist, kann gegebenenfalls eine Vertragsanpassung oder ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§313 BGB) möglich sein.

Das Infektionsschutzgesetz sieht hierfür keine Entschädigung vor. Weiterhelfen würde ggf. eine bestehende Betriebsschließungs- oder Epidemie-Versicherung. Dabei kommt es auf den Inhalt der jeweiligen Versicherungsbedingungen an.  

Gesonderte staatliche Hilfen für vom Coronavirus betroffene Unternehmen sind derzeit wohl nicht geplant. Es gibt aber unabhängig davon verschiedene bewährte Fördermöglichkeiten, wie z. B. von der NRW. Bank, der KfW oder der Bürgschaftsbank NRW, die für Unternehmen, die durch das Coronavirus in eine Krise geraten sind, in Frage kommen können.

Völlig unabhängig vom Corona-Virus ist es für Unternehmen für ähnlich gelagerte Fälle empfehlenswert, einen „Notfallplan“ zu haben, der etwa auch beinhaltet, wo Vollmachten, ein Vertretungsplan, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen und eine Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Passwörtern versehen, verwahrt ist., um auf den Fall einer Erkrankung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin reagieren zu können.