Ein erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs für das Personenbeförderungsrecht ist es, den ÖPNV im ländlichen Raum zu stärken. Wer dies will, muss den Bürgern auf dem Land moderne Mobilitätsleistungen anbieten, die mit den Vorteilen des Individualverkehrs annähernd mithalten können.

Der kommunale Frankfurter ÖPNV steht vor einem Jahrzehnt der Investitionen

Der Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Frankfurt am Main steht vor einer Investitionsoffensive. Dieses Jahrzehnt wird ein Jahrzehnt des Bauens und der Inbetriebnahmen.
Den Anfang wird im Rahmen der von der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ beschlossenen Trambahnstrategie die Reaktivierung der Betriebsstrecken in der Schloßstraße und der Mannheimer Straße für den Linienbetrieb machen. Voraussetzung dafür ist, dass genügend der neu bestellten 45 Straßenbahnen vom Typ T zur Verfügung stehen.
Bereits im Bau ist die U-Bahn ins Europaviertel (U5 West), deren Inbetriebnahme für 2024 vorgesehen ist. Es ist zudem beabsichtigt, nach Möglichkeit zum gleichen Zeitpunkt die U5 über den bisher geplanten Endpunkt hinaus um ca. einen Kilometer weiter nach Westen über den Römerhof bis zu dem dortigen Schulstandort zu verlängern (oberirdisch).
Positiv abgeschlossen werden konnte außerdem die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für die Verlängerung der U -Bahn von Preungesheim zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg (U5 Ost). Die vor einigen Jahren abgebrochenen Planungen wurden inzwischen wiederaufgenommen, der Realisierung steht nichts mehr entgegen.

Den kompletten Artikel von Frankfurts Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 3-2021.

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