Dienstwagen war gestern

Der Dienstwagen war in Deutschland lange eine Art heilige Kuh. Doch die Zeiten haben sich geändert. Ohne eine erfolgreiche Verkehrswende ist die Klimakrise nicht zu bewältigen, und Unternehmen können dazu einen entscheidenden Beitrag leisten, denn ihre Verkehrsströme machen einen großen Teil des motorisierten Individualverkehrs aus. Deshalb betreiben immer mehr von ihnen ein betriebliches Mobilitätsmanagement und ergreifen gezielte Maßnahmen, um ihren Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Dabei machen sie auch vor der Abschaffung des Dienstwagens nicht halt – und rennen damit bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offene Türen ein. Bei den jungen, umweltbewussten Nachwuchskräften hat der Dienstwagen als Statussymbol ausgedient, und völlig unabhängig vom Alter betrachten immer mehr Menschen vor allem im urbanen Raum ein Auto generell als nicht mehr zeitgemäß.

Mobilitätsguthaben für Dienstreisen, Pendeln und Privatleben

Als Alternative bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deshalb inzwischen Mobilitätsbudgets an. Sie stellen ihnen monatliche Guthaben in Euro, CO2-Emissionen oder Streckenkilometern zur Verfügung, die sie flexibel für geteilte Mobilität wie Busse, Bahnen, Taxi, Car-Sharing, E-Scooter oder Leihfahrräder verwenden können. Dabei handelt es sich um Angebote des öffentlichen Verkehrs sowie von privaten Mobilitätsdienstleistern, einige Unternehmen bauen aber zusätzlich auch noch eigene Sharing-Pools aus Elektroautos oder Dienstfahrrädern auf.
Damit Mobilitätsbudgets eine echte Alternative zum Dienstwagen darstellen können, decken Unternehmen damit neben Geschäftsreisen und dem Berufspendeln idealerweise auch das Privatleben ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Diese sollten die Möglichkeit haben, ihre Budgets auch für private Fahrten am Wochenende und die Mitnahme von Familienmitgliedern zu nutzen. Das können sie derzeit aus gesetzlichen Gründen noch nicht ohne weiteres tun, es ist aber zu erwarten, dass die erforderlichen rechtlichen Grundlagen dafür bald geschaffen werden.

Mitarbeitende und Arbeitgebende profitieren an vielen Stellen

So oder so ermöglichen Mobilitätsbudgets den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilität. Sie können geteilte, umweltfreundliche Verkehrsmittel je nach Bedürfnissen, Vorlieben, Anlass und konkreter Situation in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren. Dabei profitieren sie auch noch von steuerlichen Vorteilen. Einen Dienstwagen müssen sie nach der 1-Prozent-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode versteuern, Fahrten mit dem ÖPNV sind dagegen steuerfrei. Unternehmen können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienstfahrrädern etwa im Rahmen eines Fahrradleasings steuerfrei oder steuer-begünstigt überlassen, und ein Guthaben, das für Mobilitätsdienste genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro monatlich ebenfalls steuerfrei.
Unternehmen wiederum präsentieren sich mit Mobilitätsbudgets als attraktiver Arbeitgeber, der die Erwartungen seiner Belegschaft und nicht zuletzt auch von potenziellen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt. Damit stärken sie ihre Position im Wettbewerb um die begehrten Nachwuchskräfte deutlich. Aber auch in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Investoren können sie punkten. So sind Mobilitätsbudgets beispielsweise für die umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR) der Europäischen Union gefordert wird. Diese Direktive ist seit Anfang 2023 offiziell in Kraft und wird nun von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Darüber hinaus können Unternehmen mit Mobilitäts-budgets erhebliche Kosten sparen. Sie haben die Möglichkeit, ihren Fuhrpark zu reduzieren und benötigen weniger Parkfläche. Die frei gewordenen Grundstücke können sie verkaufen, für neue Bürogebäude, Fertigungsstätten und Grünanlagen nutzen, oder in Flächen für Fahrradständer und Radboxen umwandeln.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 4-2024.

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