DUH klagt gegen Klimaschutzprogramm für den Verkehrssektor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen Paragraf 8 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage erheben. Hintergrund ist das am 13. Juli 2022 von FDP-Verkehrsminister Wissing vorgestellte „Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele“ für den Verkehrssektor, das laut Gutachtern nur ein Zwanzigstel der gesetzlich nötigen CO2-Einsparung erreicht. Nachdem der Verkehrssektor 2021 mehr CO2 emittiert hat als erlaubt, ist der Verkehrsminister gesetzlich verpflichtet, ein Programm vorzulegen, mit dem die festgelegten Emissionsobergrenzen in den nächsten Jahren eingehalten werden. Dafür müssen nach Berechnungen der Bundesregierung zwischen 2022 und 2030 insgesamt 271,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden – mehr als die gesamten jährlichen CO2-Emissionen Spaniens. Das Verkehrsministerium hat laut DUH jedoch nur ein zweiseitiges Pseudo-Sofortprogramm mit höchst vage formulierten Maßnahmen vorgelegt und ein Gutachten mitgeliefert, wonach damit bis 2030 bestenfalls gut 13 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Morgen veröffentlicht der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung seine Bewertung der Sofortprogramme für den Gebäude- und Verkehrssektor.
Die DUH hat am 29. Juli 2022 Bundeskanzler Scholz aufgefordert, das rechtswidrige Sofortprogramm für den Verkehrssektor nachzubessern. Die gesetzte Frist ist erfolglos verstrichen, sodass nun der Weg frei ist für eine gerichtliche Klärung.

Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Auch in dieser Bundesregierung lässt sich Klimaschutz offensichtlich nur über die Gerichte gegen die sie im Verkehrsbereich steuernden Automobilkonzerne durchsetzen. Das von Volker Wissing vorgelegte zweiseitige ‚Klimaschutz-Sofortprogramm‘ ist eine Farce und klar gesetzeswidrig. Ohne Tempolimit, Stopp der Dienstwagen-Förderung gerade bei besonders spritdurstigen Fahrzeugen und einen massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Bahn, inklusive 365-Euro-Klimaticket, ist kein gesetzeskonformes Sofortprogramm denkbar. Es ist unglaublich, wie die Porsche-Lobbypartei FDP entgegen ihrer Wahlversprechen, Subventionen abzubauen, weiter über 30 Milliarden Euro pro Jahr in klimaschädliche und sozial ungerechte Subventionen pumpt. Das widerspricht zudem dem Koalitionsvertrag. Das Klimaschutzgesetz gilt auch für den Verkehrssektor. Wir werden das Tempolimit und das Ende der Klimakiller-Subventionierung vor Gericht durchsetzen.“

Die DUH strebt nun über das Oberverwaltungsgericht eine Verurteilung der Bundesregierung an, sodass diese ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen muss, das vor allem mit sofort wirksamen Maßnahmen die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um die fehlenden 270 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum 2022 bis 2030 senkt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

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