Das DVF bemängelt auf seiner Veranstaltung unzureichende Strukturreformen und Umsetzung des Koalitionsvertrages hinsichtlich des Sondervermögens zum Investitionshochlauf für Verkehrswege.
Peter Coenen, DVF-Präsidiumsmitglied und Geschäftsführer der Hochtief PPP-Solutions GmbH, betonte: „Mit dem Sondervermögen kann Deutschland bei der Infrastruktur einen großen Schritt nach vorne machen. Jetzt gilt es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die zusätzlichen Mittel vollständig und wirksam im Verkehrshaushalt ankommen. Die angekündigten Reformen bei Finanzierungsstrukturen, Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie beim Einsatz partnerschaftlicher Modelle müssen zügig umgesetzt werden, damit der Staat handlungsfähig wird.“
Coenen richtete sich direkt an die Bundestagsabgeordneten: „Wir brauchen eine langfristige, verlässliche und lebenszyklusorientierte Finanzierung für unsere Infrastruktur. Dann wird die Wirtschaft Kapazitäten aufbauen und ihre Kompetenz einbringen. Durch die Nutzung privaten Kapitals kann der Ausbau der Infrastruktur weiter beschleunigt werden. Der Koalitionsvertrag hat Wege dazu aufgezeigt.“
„Ein modernes, leistungsfähiges Verkehrswegenetz ist für Wachstum und Wohlstandsicherung unseres Landes unverzichtbar“, so Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr. Und weiter: “Die Bundesregierung geht daher den Sanierungsstau entschlossen an und investiert kräftig in Straßen und Brücken, Schienenwege und Wasserstraßen. Neben einer bedarfsgerechten Finanzierung ist die Verfügbarkeit von baureifen Projekten dabei von zentraler Bedeutung. Einer der Schlüssel hierfür sind effiziente Planungs- und Genehmigungsprozesse. Unser Ziel ist es, mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Ausbau auf nationaler Ebene zu beschleunigen – und zwar für alle Verkehrsträger.“ Gleichzeitig stellte Schnorr eine neue Staffel von ÖPP-Projekten in Aussicht. Ebenso kündigte er zum 1. Januar 2027 veränderte Finanzierungsstrukturen für Schiene und Straße an. So plane die Bundesregierung die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH, die DB InfraGo erhalte eine Finanzierungsvereinbarung.
Dr. Paula Piechotta MdB, Mitglied im Haushaltsausschuss, Deutscher Bundestag, bezweifelte jedoch, dass der Sanierungsstau bei Straßen, Schienen und Wasserwegen abgebaut und der überfällige Ausbau des Schienennetzes ermöglicht werde: „Jeder zweite Euro des Sondervermögens, das für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen ist, wird zweckentfremdet und versickert in Wahlgeschenken der Regierung Merz und Klingbeil. Abgesehen davon erschwert die Bundesregierung bewusst die Haushaltstransparenz: Statt mehr Klarheit bei den Verkehrsinvestitionen zu schaffen, wird die Infrastruktur aus nunmehr sechs Quellen finanziert mit jeweils eigenen Regeln.“ Und weil das Sondervermögen nicht für zusätzliche Investitionen, die Wachstum generieren, eingesetzt werde, drohe Deutschland durch Merz und Klingbeil in eine Negativ-Spirale aus zunehmender Staatsverschuldung und sinkender Wirtschaftskraft zu geraten.
Kompetenz der Wirtschaft stärker nutzen
Viele Aufgaben im Bereich der Infrastruktur würden schon heute von privaten Unternehmen übernommen, zum Beispiel bei Stromnetzen, Häfen, Flughäfen oder der Ladeinfrastruktur, unterstrich Dr. Jan Endler, Partner, Linklaters LLP Rechtsanwälte Notare Steuerberater. Daher sollte die öffentliche Hand in allen Bereichen sorgfältig prüfen, ob und wie durch die Einbindung privater Partner die umfassenden Aufgaben bei der Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur schneller und wirtschaftlicher bewältigt werden können: „Für eine öffentlich-private Zusammenarbeit gibt es zahlreiche erprobte Instrumente, sei es die Gründung gemeinsamer Unternehmen, öffentlich-private Partnerschaften oder die Vergabe von Konzessionen.“
Piechotta sagte, wenn das Sondervermögen richtig eingesetzt würde, ermögliche es bis zu 5 Prozent Wirtschaftswachstum. „Es könnte der Sanierungsstau bei Straßen und Wasserwegen vollständig abgebaut werden und es könnten 29 überfällige Schienenausbauprojekte starten – darunter der Brenner-Nordzulauf, die Sachsen-Franken-Magistrale oder auch die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim.“
Endler verwies aber auch auf Schwierigkeiten. So seien die Vergabeverfahren komplex und umfassend reguliert; daran würden die anstehenden Gesetzesänderungen nur wenig ändern. „Richtig angewandt ermöglichen sie gleichwohl schon heute, Aufträge an Bieter zu vergeben, die mit innovativen Lösungen eine zügige Projektumsetzung anbieten. Die zahlreichen Aufträge, die in den kommenden Jahren zur Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur vergeben werden müssen, verlangen ein Vergabemanagement, das auf Standardisierung, die Verstetigung der Auftragsvergabe und Wettbewerb setzt.“









