Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz

Die Bundesländer sehen das Deutschlandticket knapp ein Jahr nach der Einführung als großen Erfolg und drängen weiter auf eine nachhaltige und längerfristige finanzielle Absicherung. Deshalb arbeiten die Länder mit dem Bund an der dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus an. Einen entsprechenden Beschluss haben die Minister und Senatoren auf ihrer Frühjahrssitzung in Münster getroffen. Für 2024 soll der Einführungspreis von 49 Euro weiterhin bestehen bleiben, um möglichst viele Kunden für das neue Angebot zu gewinnen. Voraussetzung für einen stabilen Preis ist in diesem Jahr ist, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und die nicht verausgabten Finanzmittel aus 2023 auf das Jahr 2024 überträgt.

Auf ihrer Frühjahrssitzung verständigten sich die für den Verkehrsbereich zuständigen Minister und Senatoren der Länder auf einen Fahrplan für einen Ticketpreis im nächsten Jahr. Auf der Grundlage der Entwicklung und der Prognosen zu den Verkaufszahlen, der Kostenentwicklung und somit des Zuschussbedarfs wird die Verkehrsministerkonferenz rechtzeitig in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen Ticketpreis für das Jahr 2025 festlegen. Gleichzeitig stellte die Fachministerkonferenz fest, dass ohne eine Klärung von Seiten des Bundes zu einer dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus, aktuell eine Klärung der Regeln zur weiteren Preisentwicklung über das Jahr 2025 hinaus nicht möglich ist.

Länder unterstützen Idee eines Infrastrukturfonds

Ein weiteres dominierendes Thema auf der Frühjahrssitzung der Verkehrsministerkonferenz war die Gesamtfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Nach einer Studie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist für den ÖPNV allein bis 2031 ein Finanzbedarf für den Ausbau und die Modernisierung von rund 40 Milliarden Euro notwendig. Dies sei aber nach den Beratungen der Verkehrsministerkonferenz nur eine Untergrenze der notwendigen Mittel. Hinzu kommen noch weitere notwendige Erhaltungsinvestitionen in die Straßen-, Brücken und Wasserstraßeninfrastruktur.  Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt daher den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Volker Wissing für einen Infrastrukturfonds, um damit die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten, zu modernisieren und zukunftsfit zu machen.
Vor diesem Hintergrund haben die Länder vor Auswirkungen auf die Umsetzung von Neu- und Ausbauprojekten bei der Schieneninfrastruktur gewarnt. Die Verkehrsministerkonferenz sieht die klimapolitischen und verkehrspolitischen Ziele von Bund und Ländern zur Stärkung der Schiene vor dem Hintergrund weiterer Kürzungen im Bundeshaushalt in Gefahr.

Ausweichrouten: Länder fordern Gesetzesänderung

NRW-Verkehrsminister Krischer begrüßte darüber hinaus einen weiteren Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, der sich mit dem Schutz vor Autobahnumleitungs- und –ausweichverkehren beschäftigt. Durch die immer häufigeren Sperrungen von Brücken und Autobahnen kommt es zu erheblichen Belastungen durch Umleitungs- und Ausweichverkehren im nachgeordneten Straßennetz. Dies führt nicht nur zu einer deutlichen Abnutzung der bestehenden Infrastruktur, sondern auch zu erheblichen Belastungen der Menschen durch Lärm und Abgasen. „Wir erleben es gerade auch in Nordrhein-Westfalen, dass sich durch die massiven Sperrungen von Autobahnen der Verkehr auf Ausweichrouten durch Wohngebiete oder nicht dafür vorgesehene Ausweichstraßen durchmogelt“, sagte Minister Krischer. „Mit Blick auf die Lenkung der Ausweichverkehre zeigt sich aber, dass wirksame Abhilfemaßnahmen zum Schutz der Anwohnerschaft oftmals nicht mit geltendem Straßenverkehrsrecht in Einklang gebracht werden kann. Daher müssen wir hier die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Ich bin dankbar, dass die Verkehrsministerkonferenz die Forderung Nordrhein-Westfalens nach einer Anpassung des Straßenverkehrsrechts beschlossen hat. Nur so können wir Sperrungen von Strecken für den Durchgangsverkehr und hier insbesondere von Lkw deutlich vereinfacht umsetzen, um die Verkehrsbelastung auf Umleitungsstrecken zu reduzieren und Schäden im nachgeordneten Straßennetz zu vermeiden. Eine verbindliche Verkehrslenkung sollte dabei bereits auf der Autobahn erfolgen.“

Mobilität und Klimaschutz

Die Verkehrsministerkonferenz sieht das klimapolitische Ziel der Bundesregierung von 15 Mio. vollelektrischen PKW in Deutschland bis 2030 als voraussichtlich nicht mehr erreichbar. Deshalb fordern die Länder den Bund auf, zusätzliche Instrumente einzuführen, um die Zielzahlen bei der Flottenumstellung zu erreichen. Darüber hinaus wird der Bund um Vorschläge gebeten, durch die die klimapolitischen Ziele im Bereich der Antriebswende bis 2030 erreicht werden sollen.

Radverkehr

Die Länder haben sich für eine Stärkung des Radverkehrs und seiner finanziellen Unterstützung ausgesprochen. In einem 14 Punkte umfassenden Beschluss bedauerten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren unter anderem, dass der Bund der Forderung vergangener Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz nach einer deutlichen Erhöhung der Bundesmittel zur Finanzierung der investiven Radverkehrsförderung auf 1 Mrd. Euro jährlich bis 2030 nicht entsprochen hat.
Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund, dass die Radverkehrsförderung des Bundes im Bundeshaushalt für das Jahr 2025 zunächst mindestens wieder das Niveau des Jahres 2022 erreicht und im Anschluss zunehmend gestärkt wird. Darüber hinaus hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund aufgefordert, das Straßenverkehrsgesetz um eine Innovationsklausel zu erweitern, um die Erprobung zusätzlicher fahrradfreundlicher Maßnahmen vor Ort zu ermöglichen.

 Mobilfunk in Zügen

Ein attraktiver Bahnverkehr muss auch einen qualitativ hochwertigen Mobilfunk ermöglichen. Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt die bisherigen Erfolge beim Ausbau des Mobilfunkempfangs entlang der Schienenwege, da ein attraktiver Bahnverkehr auch einen qualitativ hochwertigen Mobilfunk erfordert. Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund darum, die flächendeckende Netzabdeckung weiterhin konsequent auch für Strecken im ländlichen Raum umzusetzen. Gleichzeit fordern die Länder den Bund auf, dass die Umrüstung von Fahrzeugen des Nahverkehrs im Rahmen der Digitalisierungsförderung des Bundes zu berücksichtigen ist.

 Fahrschülerausbildung

Die Länder drängen auf eine schnelle Optimierung der Fahrschülerausbildung durch den Bund. Bereits auf ihrer Sitzung im März 2023 hatten die Länder Eckpunkte für eine Novellierung der Fahrschülerausbildung geeinigt. Diese umfassten unter anderem Einsatzmöglichkeiten von Fahrsimulatoren in der Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern sowie den Einsatz von synchronem E-Learning. Die Länder erwarten noch in diesem Jahr einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundes.

Trassenpreisförderung

Die Länder kritisierten auf ihrer Frühjahrssitzung die Kürzungen im Bundeshaushalt bei der Trassenpreisförderung. Die Einsparungen stünden im klaren Widerspruch zur angestrebten Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Daher wird der Bund aufgefordert, diese Kürzungen zurückzunehmen und auf das vorherige Niveau zu erhöhen sowie eine verlässliche mittel- und langfristige Finanzierung sicherzustellen.

 Busförderung

Die Verkehrsministerkonferenz hatte bereits in ihrer Sitzung am 22./23.03.2023 die Bundesregierung aufgefordert, das Finanzierungsvolumen zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr deutlich zu erhöhen. Nehmen die Länder jetzt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die aktuellen Haushaltsplanungen der Bundesregierung keine Mittel für die Bewilligung weiterer Anträge auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vorsehen. Hier fordert die Verkehrsministerkonferenz die Bundesregierung daher auf, die Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr fortzusetzen und sicherzustellen, dass weiterhin und mit mehr Planungssicherheit neue Förderanträge bewilligt werden können

 Verbindliche Prüfung von Gleisanschlüssen

Die Verkehrsministerkonferenz setzt sich dafür ein, dass künftig beim Bau von aufkommensstarken Industrie- und Logistikstandorten eine verbindliche Prüfung des Baus einer Schienenverbindung vorgesehen wird. Dies ist auch eine zentrale Forderung von Wirtschaftsverbänden und Kommunen. Hier soll der Bund und die Fachministerkonferenz für Raumentwicklung entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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