Erhöhung des DB-Eigenkapitals nach EU-Recht nicht genehmigungsfähig?

Ein Gutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle belegt, dass die von der Bundesregierung als Teil des Klimapakets geplante „Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG“ eine nach EU-Recht nicht genehmigungsfähige Beihilfe darstellt. Der Beihilfentatbestand wäre bereits erfüllt, wenn Ende November der Bundeshaushalt 2020 inklusive der Eigenkapitalspritze beschlossen würde. Bis zum Abschluss eines Notifizierungsverfahrens durch die EU-Kommission dürfte die Kapitalerhöhung nicht vollzogen werden (sog. „Durchführungsverbot“).

„Unsere Vermutungen haben sich damit bestätigt“, kommentieren die beiden Verbandspräsidenten Christian Schreyer (mofair) und Ludolf Kerkeling (NEE) die Ergebnisse. „Wir begrüßen den politischen Willen zur Unterstützung der Schiene. Aber sie muss wettbewerbsneutral erfolgen. Eine zusätzliche Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung oder der bereits diskutierte Infrastrukturfonds wären beihilferechtlich unbedenkliche Instrumente.“

Das Gutachten ist auf den Websites der Verbände www.mofair.de und www.netzwerk-bahnen.de abrufbar. Die Gutachter sehen die vom Klimakabinett am 20. September 2019 und inzwischen vom Bundeskabinett im Rahmen einer Ergänzung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2020 in den Bundestag eingebrachte Eigenkapitalerhöhung von je einer Milliarde Euro pro Jahr bis 2030 als klaren Fall einer nicht genehmigungsfähigen Beilhilfe, die geeignet ist, den Wettbewerb zu verzerren.

Quelle: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V.

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