Die Gesundheitsminister der Länder wollen im Herbst an der geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) festhalten.

FFP2-Maskenpflicht in bayerischen Geschäften und im ÖPNV

Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen teilte die Bayerische Staatsregierung mit. Erst ab diesem Inzidenzwert sei eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher am 12.1.2021 eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.

VDV-Präsident Ingo Wortmann äußert sich zur FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr in Bayern

„Wir müssen abwarten, wie die geplante neue Verordnung genau umgesetzt werden soll. Wir sind dazu mit den zuständigen Behörden im Austausch und werden dabei auch nochmal auf die möglichen Probleme der Kontrollierbarkeit solcher Maßnahmen hinweisen. Allerdings ist die Durchsetzung der Maskenpflicht letztlich weiterhin eine staatliche Aufgabe. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Fahrgastzahlen sehen wir dadurch nicht, denn die meisten Fahrgäste haben im Lockdown ihre Mobilität bereits weitestegehend eingeschränkt, weil ihnen schlichtweg die Fahrtanlässe fehlen.“

Quellen: Bayerische Staatsregierung, VDV

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