Förderung von Elektro- und Hybridbussen in Baden-Württemberg

Busunternehmen in Baden-Württemberg setzen zunehmend auf klimafreundliche Antriebsformen.

Zu diesem Ergebnis kommt das

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

angesichts der

zahlreichen Anträge

auf Förderung für Hybridbusse, die

seit Anfang des Jahres

im Ministerium eingegangen sind.
Über das Förderprogramm „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ unterstützt das Land seit 2014 Unternehmen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts dabei, in die Elektromobilität ein- beziehungsweise umzusteigen – so auch Busunternehmen. Diese rufen das Förderprogramm besonders stark ab – seit Januar 2019 bewilligte das Ministerium insgesamt 17 Anträge über insgesamt 105 Elektro- und Hybridbusse (Stand 7. August).
Dr. Lahl verwies auf eine erfreuliche Entwicklung, wonach die Mehrkosten für Hybridbusse, im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug, weiterhin sinken. Somit würden die Busse für Unternehmen wirtschaftlich zunehmend attraktiver werden, sagte der Amtschef. Hatten die Mehrkosten für Vollhybridbusse 2012 noch 85.000 Euro betragen, so liegen sie aktuell nur noch bei 45.000 Euro. Deswegen fördert das Ministerium seit dem 1. Mai 2019 nur noch Busse mit ausschließlich elektrischem Antriebsmotor – also vollelektrische Busse, Plug-In-Hybride und Hybridbusse. Das Förderprogramm bezuschusst 50 Prozent der Mehrkosten. Sogenannte Mild-Hybridbusse, also Busse, bei denen der Diesel-Antriebsmotor nur beim Anfahren kurz elektrisch unterstützt wird, sind hingegen nicht mehr förderfähig.
Busunternehmen in Baden-Württemberg, die einen Förderantrag für E-Busse bei einem Förderprogramm des Bundes erfolgreich gestellt haben, können zusätzlich in den Genuss einer Landesförderung kommen: Neben der eingangs genannten Förderung zur Anschaffung von Hybridbussen können Verkehrsunternehmen eine Landesförderung für Betriebs- und Unterhaltungskosten beantragen. Das Land fördert hier bis zu 10.000 Euro.
Zusätzlich winkt eine sogenannte Early-Bird-Prämie in Höhe von 5.000 Euro. Diese erhalten Antragsteller, die besonders schnell dem nächsten Programmaufruf der Bundesregierung folgen.
Zudem stellt das Verkehrsministerium einen Beratungsgutschein im Wert von 2.500 Euro zur Verfügung. Damit unterstützt es Unternehmen, die bei der Integration von E-Bussen in den laufenden Betrieb beratende Unterstützung benötigen. Bisher konnten bereits vier Unternehmen von dieser Förderung profitieren.  
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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