Keine Nextbike-Räder mehr in Berlin?

Trotz der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Januar will Nextbike sein Bike-Sharing-Angebot in Berlin fortführen und nun doch eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Das Gericht hatte in zweiter Instanz entschieden, dass die Mietfahrräder vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland angeboten werden dürfen.

In einer offiziellen Stellungnahme beruhigt Nextbike seine Kunden nun mit der Aussage, der Betrieb werde unverändert weiterlaufen. Für die Nutzenden ergeben sich „keine operativen Änderungen; die Verfügbarkeit der Flotte sowie der gewohnte Service bleiben im gesamten Stadtgebiet ohne Einschränkungen bestehen.“

Faktenlage

Der Bike-Sharing-Anbieter betreibt in Berlin ein öffentliches Fahrradverleihsystem u.a. im stationsungebundenen sog. Free-Floating-Modell. Dabei werden Fahrräder ohne feste Stationen im öffentlichen Raum bereitgestellt, die von Kunden über eine App gebucht und genutzt sowie innerhalb einer sogenannten „Flex-Zone“ wieder zurückgegeben werden können. Bis zum 30. Juni 2025 betrieb Nextbike das System auf der Grundlage eines mit dem Land Berlin geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages und erhielt jeweils befristete Sondernutzungserlaubnisse. Über eine Fortsetzung dieses Modells konnten sich die Beteiligten nicht einigen.

Das Unternehmen betrieb sein Fahrradvermietungsgeschäft jedoch weiter. Eine Sondernutzungserlaubnis beantragte es nicht. Daraufhin forderte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Gesellschaft im Juli 2025 auf, das gewerbliche Anbieten der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum des Landes Berlin zu unterlassen und ihre im Stadtgebiet verteilten insgesamt 6.500 Mietfahrräder unverzüglich zu entfernen, so die Urteilsbegründung des OVG Berlin-Brandenburg.

Urteile: OVG Berlin-Brandenburg folgt Verwaltungsgericht Berlin

Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin, den Betrieb doch unverändert weiterlaufen zu lassen, hatte keinen Erfolg. Auch beim Oberverwaltungsgericht scheiterte das Unternehmen nun. Dieses bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit folgender Begründung: „Die Beschwerde von Nextbike ist den Erwägungen des erstinstanzlichen Beschlusses nicht überzeugend entgegengetreten, der maßgeblich auf das aus dem Geschäftsmodell der Antragstellerin resultierende Regulierungsbedürfnis abgestellt hat, das sich aus der besonders intensiven Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die sehr große Anzahl von Mietfahrrädern ergibt. Die Fahrräder würden häufig verkehrsbehindernd auf Gehwegen stehen oder liegen und beeinträchtigten damit den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer erheblich. Der Beschluss ist unanfechtbar.“

Nextbike kämpft weiter – auf offiziellem Weg

Für den vor Gericht unterlegenen Anbieter von Mietfahrrädern ist diese Entscheidung kein Grund aufzuhören. In der offiziellen Stellungnahme argumentiert das Unternehmen damit, dass Berlin im europäischen Vergleich zum Schlusslicht zu werden drohe: „Während Bike-Sharing in anderen Metropolen wie London oder Paris bereits fester Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, führt das aktuelle Modell in der Hauptstadt zu einem lückenhaften Angebot. Hohe Preise und die unzureichende Versorgung der Randbezirke stehen einer sozial gerechten und nachhaltigen Mobilität für alle Bürger und Bürgerinnen entgegen.“

Um das Berliner Angebot weiterführen zu können, will der Bike-Sharing-Anbieter nun nochmals den offiziellen Weg versuchen. „Wir müssen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg akzeptieren und werden fristgemäß eine Sondernutzungserlaubnis für die Fahrräder beantragen“, bestätigt Sebastian Popp, CEO von Nextbike. Und weiter: „Wir fordern eine faire Differenzierung der Sondernutzungsgebühren: Da das klassische Fahrrad einen weitaus höheren gesellschaftlichen Nutzen hat als andere Angebote der Mikromobilität, muss es auch gesondert betrachtet werden.”

Das Argument: Berliner Sharing-Strategie greift zu kurz

Mit diesem Ziel listet das Unternehmen auch die finanziellen Vorleistungen auf, die es eingegangen ist: „Im Zuge des Wegfalls der öffentlichen Förderung in Berlin hat Nextbike bereits im vergangenen Jahr umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs eingeleitet. Um die gewohnte Systemqualität stabil zu halten, wurde die Flotte auf 5.500 Räder konzentriert. Diese Fokussierung auf die Kerngebiete sowie unumgängliche Tarifanpassungen waren notwendig, um das Angebot unter den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Dabei ist Nextbike, auch dank der starken und langjährigen Partnerschaft mit Edeka, immer noch das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in Berlin.“

In seinem Statement führt der Leihfahrradanbieter zudem an, dass auch der derzeitige Entwurf der Berliner Sharing-Strategie zu kurz greife. Die Jelbi-Stationen seien nicht flächendeckend installiert und selten groß genug, um die Vielzahl an Angeboten ordentlich zugänglich zu machen. Eine Regulierung hinsichtlich der Anbieterzahl fehle. Zudem gebe es keine tarifliche Integration in die BVG-Angebote wie es zum Beispiel in Köln gehandhabt werden. Die öffentlichen Hochschulen könnten, aufgrund einer veralteten Gesetzesvorlage, nur sehr aufwändig Verträge mit nun privat agierenden Drittanbietern wie Nextbike abschließen und hätten vorerst kein CampusBike mehr.

Nextbike begründet seine Forderungen damit ebenso kritisch wie „überzeugt, dass eine zukunftsfähige Stadt über ein Bike-Sharing in öffentlicher Hand verfügen muss – flächendeckend und leistbar für alle, aber die deutsche Hauptstadt zeigt sich hier leider als europäisches Schlusslicht.“

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