KÖR-Unternehmen befördern keine E-Scooter mehr

Die Vestische und ihre Partnerunternehmen aus der Kooperation Östliches Ruhrgebiet (KÖR) – BOGESTRA aus Bochum, DSW21 aus Dortmund und HCR aus Herne ziehen Konsequenzen aus einem Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und befördern aus Sicherheitsgründen ab sofort keine sogenannten E-Scooter in ihren Fahrzeugen. Der Dachverband der Verkehrsunternehmen hat seinen Mitgliedern empfohlen, aufgrund des hohen Kipprisikos Scooter von der Beförderung auszuschließen. Nicht betroffen sind Rollstühle und E-Rollis, die selbstverständlich weiterhin mitfahren können. 
E-Scooter ist die gebräuchliche Bezeichnung für elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur einem Fahrzeugführer zuzüglich Gepäck dienen. Es gibt sie in vielen Varianten mit unterschiedlichsten Abmessungen, Gewicht und Geschwindigkeiten. Die Anzahl von E-Scootern hat sich in den vergangenen Jahren merklich erhöht. Die Mitnahme von Elektromobilen ist im täglichen Betrieb problematisch. Sie sind schwierig zu rangieren und auf der zur Verfügung stehenden Sondernutzungsfläche besteht ein großer Platzbedarf. Durch die Platz einnehmenden Scooter ist das Zustellen der Durchgänge in den Fahrzeugen kaum zu vermeiden.
 Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat eine Untersuchung zur Standsicherheit durchgeführt, um den Unternehmen eine einheitliche Empfehlung insbesondere vor dem Hintergrund von bestehenden Risiken auszusprechen. Das Ergebnis dieser Studie sieht durch den höheren Schwerpunkt der Fahrzeuge vor allem eine Rutsch- und Kippgefahr bei starken Bremsungen oder Kurvenfahrten. Dieser Effekt wird u.a. durch Feuchtigkeit sowie Verschmutzungen auf dem Fahrzeugboden weiter verstärkt. Da es für die Sicherung von Elektromobilen keine geeigneten Rückhaltesysteme in den Fahrzeugen gibt, liegt somit ein Gefährdungspotential für die Scooter-Fahrer, als auch für die übrigen Fahrgäste vor.
Dieses Ergebnis hat den VDV-Vorstand dazu bewogen, die bundesweite Empfehlung für ein einheitliches Verbot der Mitnahme von E-Scootern auszusprechen. Darüber hinaus raten sogar einzelne Scooter-Hersteller von einer Nutzung in Bus und Bahn ab. Dieser Empfehlung schließen sich die Partnerunternehmen der KÖR ab sofort an, um unter anderem auch haftungsrechtliche Probleme zu vermeiden.

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