Das Ziel im neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Nordrhein-Westfalen (FaNaG NRW) ist eindeutig formuliert: 25 Prozent der Wege in Nordrhein-Westfalen sollen künftig mit dem Fahrrad erledigt werden.

Planungsbeschleunigung in NRW

Das Ziel im neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Nordrhein-Westfalen (FaNaG NRW) ist eindeutig formuliert: 25 Prozent der Wege in Nordrhein-Westfalen sollen künftig mit dem Fahrrad erledigt werden. Möglichst schnell muss deshalb die Rad-Infrastruktur überall im Land ausgebaut werden. Dies ist ein wesentlicher Teil des Infrastrukturpakets II zur Planungsbeschleunigung, das das Landeskabinett am 23. März beschlossen hat, um die Verbändeanhörung einzuleiten.
„Wir machen weiter Tempo für eine bessere, sichere und saubere Mobilität. Mit dem Infrastrukturpaket II treiben wir den Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf weiter voran. Das ist gut für unsere Infrastruktur, den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Konkret geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:

• Für Klagen gegen Radschnellverbindungen gilt nur noch eine Instanz. Wird gegen die Planung geklagt, ist unmittelbar das Oberverwaltungsgericht zuständig.

• Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.

• Ersatzneubauten, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen brauchen kein Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die Änderungen an den Straßen und Brücken rein konstruktive Anpassungen an aktuelle Regelwerke (besonders Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse) betreffen. Nur bei erheblichen, baulichen Veränderungen sind Planfeststellungsverfahren erforderlich.

• Ein Linienbestimmungsverfahren (also der geplante Verlauf) für Landes- und Kreisstraßen soll es nur noch bei Projekten von erheblicher Bedeutung geben.

• Baustellen können schneller begonnen werden, weil vorbereitenden Maßnahmen schon während des Planfeststellungsverfahrens erlaubt sind. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen zurückgebaut werden können.

Hintergrund Infrastrukturpaket I

Im Mai 2018 hat Verkehrsminister Hendrik Wüst bereits das Infrastrukturpaket I zu Beschleunigung von Bauvorhaben vorgestellt. Zum Infrastrukturpaket I gehören u. a. folgende Kernpunkte:

• Die Stabstelle Baustellenkoordination wurde eingerichtet und hat in Leverkusen ihren Sitz. Sie macht geplante Baustellen auf Straße und Schiene untereinander transparent und minimiert so gegenseitige Beeinträchtigungen.

• 8-Punkte-Programm zur Beschleunigung wurde eingeführt. Bauzeiten-Controlling, die Einführung von Zwischenfristen sowie Bonus- und Malus-Regelungen, neue Ausschreibungsverfahren und mehr 24/7-Baustellen haben dazu geführt, dass Bauzeiten insgesamt um 395 Wochen verkürzt wurden – also mehr als acht Jahre Bauzeit gutgemacht wurde.

• Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Landesstraßen haben keine aufschiebende Wirkung mehr.

Quelle: Verkehrsministerium des Landes NRW

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