VDV begrüßt Reformpläne für GVFG

In ihrer Konferenz am 25. März werden die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder unter anderem über eine Reform des GVFG beraten. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen begrüßt die dafür vorliegenden Beschlussvorschläge und sieht darin einen guten Ansatzpunkt, um bei der dringend nötigen Weiterentwicklung dieses Gesetzes entscheidende Schritte voranzukommen.

„Das GVFG ist seit Jahrzehnten eine zentrale Säule für die Modernisierung des kommunalen ÖPNV und seiner Infrastrukturen. Es hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass der Nahverkehr in ganz Deutschland leistungsstarke Angebote für täglich 24 Millionen Fahrgäste liefert. Nun ist es wichtig, diese Erfolgsgeschichte fortzusetzen und das Gesetz entsprechend weiterzuentwickeln. Die dazu vorliegenden Beschlussvorschläge für die morgige VMK unterstützen wir aus Branchensicht“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

In der Beschlussvorlage bitten die Länder den Bund unter anderem darum, im Rahmen der aktuell laufenden 4. Änderung des GVFG, die Förderbedingungen im GVFG weiter zu flexibilisieren, Kostensteigerungen realistisch abzubilden, Fördersätze entsprechend anzupassen und die Aufhebung der zeitlichen Befristung und der Nachrangigkeit von Grunderneuerungsmaßnahmen umzusetzen. Zudem erwartet die VMK, dass die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung des GVFG entsprechend der Erweiterung bzw. Entfristung von Fördertatbeständen auskömmlich von heute zwei auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr ausweitet.

„Vor allem die Aufhebung der zeitlichen Befristung und der Nachrangigkeit für die Grunderneuerung der Infrastruktur von Straßenbahnen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen sowie für Bahnhöfe, Haltestellen und Umsteigeanlagen ist für uns ein ganz wichtiges und zentrales Anliegen, das im Rahmen der laufenden Gesetzesänderung dringend umgesetzt werden muss. Die Grunderneuerung und der Erhalt der Funktionsfähigkeit der städtischen ÖPNV-Infrastruktur sind eine Daueraufgabe. Dafür benötigen wir entsprechende Planungssicherheit. Da die aktuellen GVFG-Mittel von jährlich zwei Milliarden Euro bereits jetzt vollständig ausgeschöpft werden und es weiteren Bedarf gibt, ist eine Mittelanhebung auf drei Milliarden Euro sinnvoll. Hier könnte, um die Restriktionen im Bundeshaushalt zu berücksichtigen, eine stufenweise Erhöhung erfolgen. Die vorgeschlagene, zusätzliche Ausweitung des Förderkatalogs im GVFG sehen wir hingegen kritisch. Wir haben mit den Projekten für die bestehenden Fördertatbestände genug Bedarf. Die GVFG-Förderung darf angesichts der umfangreichen Modernisierungsnotwendigkeiten bei den ÖPNV-Infrastrukturen in ganz Deutschland nicht zu kleinteilig werden“, so Wortmann abschließend.

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