VDV: Gescheitertes Eisenbahnregulierungsgesetz ist eine Chance

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht das gestrige Scheitern des Eisenbahnregulierungsgesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrats als Chance, um dringend notwendige Nachbesserungen im Gesetzesentwurf vorzunehmen. „Der gescheiterte Entwurf hätte vor allem die kleineren Eisenbahnunternehmen in einer Weise reguliert, als wären sie marktbeherrschende Großkonzerne. Das wäre völlig unverhältnismäßig und muss in einem neuen Gesetzesentwurf dringend geändert werden“, so Horst Klein, VDV-Vizepräsident und Geschäftsführer der Westerwaldbahn.
Der VDV setzt sich  ausdrücklich für eine handlungsfähige und starke Regulierungsbehörde ein und unterstützt das Vorgehen, die verschiedenen eisenbahnregulierungsrechtlichen Vorschriften in einem eigenen Gesetz zu bündeln. „Das Regulierungsgesetz wird dringend benötigt, um Rechtssicherheit für Nutzer und Betreiber von Eisenbahninfrastruktur zu schaffen. Aber es darf dadurch nicht zu einer Überregulierung bei kleineren Unternehmen kommen. Vor allem die im bisherigen Gesetzesvorschlag vorgesehene Entgeltregulierung und die hierzu nötige Bürokratie hätte viele mittelständisch strukturierte Unternehmen überfordert“, so Klein. Eine Regulierung, die mit überproportionalem Aufwand kostentreibender Bürokratie die Kunden vergraule, widerspreche ihrem Auftrag und erweise dem ohnehin von ständig  neuen Kostenbelastungen gebeutelten Verkehrsträger Eisenbahn einen Bärendienst. Die Überforderung der mittelständischen Unternehmen hatte auch der Verkehrsausschuss des Bundesrats kritisiert und dem Gesetzesentwurf unter anderem deshalb Ende Mai nicht zugestimmt.
Ohnehin müsse der Gesetzgeber die Eisenbahnregulierung zu Beginn der nächsten Legislaturperiode erneut anpacken, da der derzeitige Gesetzentwurf den mittlerweile in Kraft getretenen „Recast“ der EU-Eisenbahnrichtlinien mit seinen zahlreichen Rechtsänderungen nicht  berücksichtigt habe. Bei dieser Gelegenheit könne der Bund auch weitere Defizite des derzeitigen Gesetzentwurfs reparieren. Dazu gehört die Überregulierung der Eisenbahninfrastruktur der Speditionen und Werksbahnen, aber auch des ohne behördliche Fürsorge funktionierenden Marktes für Werkstattleistungen.

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