VDV hat Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) überarbeitet

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat zum 1. August 2015 neue Empfehlungen für den Allgemeinen Teil der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-AT) herausgegeben. Diese tragen dem fortentwickelten Rechtsverständnis Rechnung und ersetzen die Empfehlungen nach dem Stand vom 10. Mai 2010.
Nutzungsbedingungen sind von Eisenbahninfrastrukturunternehmen aufzustellen, die sogenannte Serviceeinrichtungen wie z. B. Personenbahnhöfe, Güterterminals oder Werkstätten betreiben. Sie können die vom VDV empfohlenen NBS-AT eins zu eins übernehmen, selbstverständlich aber auch eigene NBS verwenden. Daneben hat der VDV seine Hinweise zur Ausgestaltung des unternehmensspezifischen Besonderen Teils der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (H-NBS-BT) aktualisiert. Beide Dokumente sind in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur überarbeitet worden und stehen auf der Internetseite unter href=”https://www.vdv.de/downloads.aspx zum Download” bereit.

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