Dieselfahrverbote: Ausnahmeregelungen für Busse?

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27.02.2018 über

grundsätzlich zulässige Diesel-Fahrverbote

und zugleich der Umsetzung

erster Beschränkungen für Dieselfahrzeuge

in Hamburg sowie der Ankündigung weiterer Städte, Dieselfahrzeuge besonders in den Fokus zu nehmen, hat der

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

die bereits 2016 durchgeführte

große Umfrage

zu den im Fahrzeugbestand des privaten Busgewerbes vorhanden

Euronorm-Stufen

neu aufgelegt.
Mit der Einführung von sowohl zonen- sowie streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen muss laut bdo davon ausgegangen werden, dass ebenfalls eine Vielzahl von Bussen betroffen sein kann. Dementsprechend müssen nach Ansicht des bdo unbedingt klare Ausnahmeregelungen für das umweltfreundlichste Verkehrsmittel festgelegt werden.
Den Umfrageergebnissen nach liegt der Anteil an Euro-VI-Fahrzeugen im Gesamtfahrzeugbestand bei 36%. Somit liegt die private Busbranche bei der Erneuerung der Fahrzeuge über dem Bundesdurchschnitt (30%). Der prozentuale Anteil hat sich demnach innerhalb von zwei Jahren nahezu verdoppelt.
Diese Zahlen verdeutlichen laut bdo, wie die private Busbranche eigenständig und kontinuierlich für die Erneuerung der Flotten und somit für umweltfreundlichere Busse sorgt. Dennoch dürfe bei der Diskussion um drohende Dieselfahrverbote die Emissionsstufe Euro V nicht außer Acht gelassen werden. Noch im Jahr 2013 auf dem Markt angeboten und in Anbetracht der Abschreibungsfristen von 8 bis 10 Jahren im ÖPNV, 4 bis 6 Jahren im Reiseverkehr und 3 bis 4 Jahren im Fernlinienverkehr, erscheint es nach Meinung des bdo somit nicht verwunderlich, dass die Gruppe der Euro-V-Fahrzeuge mit 17% den zweitgrößten Anteil ausmacht. Hinzu kommen 16 % an Fahrzeugen mit EEV Standard.
Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ des Bundesverkehrsministeriums wird derzeit die Nachrüstung von Dieselbussen der Emissionsklassen Euro III, IV, V und EEV unterstützt. Laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werden jedoch bereits 2019 zonale Fahrverbote für Euro V/5 möglich sein. Streckenbezogene Verbote, wie in Hamburg, sind hingegen bereits jetzt zulässig.
Auf Nachfrage hat das BMVI verdeutlicht, dass mit der geförderten Nachrüstung von Dieselbussen die Entscheidung über Ausnahmen von etwaigen künftigen lokalen Dieselfahrverboten nicht verknüpft sei.
Die Investitionen und das Engagement der Busunternehmer für die Allgemeinheit müssen nach Auffassung des bdo bei zonen- sowie streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen angemessen berücksichtigt werden. Es bedürfe klarer und einheitlicher Regelungen, wie nachgerüstete Fahrzeuge zukünftig behandelt werden. Busunternehmer müssten unbedingt die Sicherheit erhalten, dass kostspielige Investitionen in Nachrüstungen nicht kurzfristig entwertet werden.  
Die Verteilung des Busbestandes auf die bisherigen Euro-Stufen bis einschließlich Euro-VI zeige, dass das System der Euro-Stufen funktioniert. Die Unternehmer investierten in regelmäßigen Abständen unter Einbeziehung der Abschreibungsfristen in neue noch umweltfreundlichere Technik. Somit würden die Busse in regelmäßigen Abständen ersetzt.
Kurzfristige Anschaffungen von Euro-VI-Fahrzeugen bzw. ganzen Euro-VI-Fuhrparks sind nach Ansicht des bdo von den privaten Omnibusunternehmern finanziell nicht zu stemmen. Es liege auf der Hand, dass der Kauf eines neuen Busses in der Regel die größte Investition eines Busunternehmers darstellt. Für einen ÖPNV-Bus kann eine Preisspanne von circa 180.000 bis 230.000 EUR veranschlagt werden, für Reisebusse etwa 250.000 bis 480.000 EUR.
Eine wirkungsvolle und nachhaltige Minderung der Emissionen könne nur durch eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erreicht werden. Dies habe zwingend zur Folge, dass der öffentliche Personenverkehr die Mobilität der Menschen gewährleisten muss. Diese Aufgabe sei jedoch nur zu bewältigen, wenn die verschiedenen Module der öffentlichen Personenbeförderung intelligent zusammenwirken. Der Bus sei dabei ein nicht wegzudenkender Teil der Personenbeförderungskette. Er ist laut bdo Teil der Lösung für die Herausforderungen des Klimaschutzes, nicht Teil des Problems. Sein Zugang in Städte und Ballungsgebiete müsse im Interesse der Allgemeinheit weiterhin gewährleistet bleiben.
Der bdo plädiert daher weiterhin dringend dafür, dass bei Einführung von zonen- sowie streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen unbedingt klare Ausnahmeregelungen für das umweltfreundlichste Verkehrsmittel festgelegt werden.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

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