KfW-Kredit

Anpassung des KfW Schnellprogramms zum Schutz des Mittelstandes

Folgender Beschluss über die Anpassung des KfW Schnellprogramms zum Schutz des Mittelstands ist gestern (6.4.2020) durch die Bundesregierung ergangen:
-Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen € 500.000 Euro.
-Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.
-Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 % p.a. Bei einem angenommenen Bankeneinstand von 0 % geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 % p.a. ab gestern einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung verändern).
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

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