Bundesminister Andreas Scheuer hat heute (29.9.2021) gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und Bahn-Chef Dr. Richard Lutz eine Delegation der Europäischen Kommission in der Hauptstadt willkommen geheißen.

Anmeldungen für Nahverkehrsprojekte auf der Schiene vervierfacht

Für das aktuelle GVFG-Bundesprogramm 2021-2025 konnten durch die Länder aufgrund der erheblich verbesserten Förderbedingungen in diesem Jahr bereits insgesamt 266 Vorhaben zur Förderung angemeldet werden. Im Vergleich zum Jahr 2020 (127 Vorhaben) ist das eine Verdopplung der Vorhaben, im Vergleich zu den Jahren bis einschließlich 2019 nahezu eine Vervierfachung (2017: 72 Vorhaben, 2018: 74 Vorhaben, 2019: 73 Vorhaben). Länder und Vorhabenträger können bereits jetzt auf Grundlage des GVFG-Bundesprogramms 2021 – 2025 ohne Verzögerung die Arbeiten zur Planung und Umsetzung der Projekte beginnen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Unsere Maßnahmen beim ÖPNV wirken! Wir haben die Vorschriften überarbeitet und deutlich mehr Mittel für dringende Investitionen in den Neu- und Ausbau im Nahverkehr zur Verfügung gestellt. Das heißt: Deutlich mehr Geld zum Beispiel für den Bau neuer Straßenbahnlinien oder den Ausbau von U-Bahnen. Zugleich haben wir den Förderrahmen erweitert. Im Vergleich zum Vorjahr können die Länder jetzt mehr als doppelt so viele ÖPNV-Projekte anmelden, im Vergleich zur letzten Legislaturperiode sogar viermal so viele. Der Vorteil: Das Geld kommt schnell da an, wo es den größten Nutzen stiftet – damit die Bürger schon bald Verbesserrungen spüren.“

Mit den Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) unterstützt das BMVI in erheblichem Maße Investitionen in den umweltfreundlichen schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV trotz der originären Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung. Die Mittel des GVFG dürfen u. a. verwendet werden für den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen für z. B. Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Eisenbahnen. Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen können damit aber auch z. B. U-Bahnhöfe, Treppenaufgänge, Decken oder Tunnel grunderneuern.

Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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