Es wird endlich ernst mit dem Klimaschutz

„Der öffentliche Personennahverkehr ist ein wichtiger Baustein, um den Klimaschutz in der Kommune voranzubringen“1, so die Einschätzung der Stadt Nürnberg. Die Beschaffungen (Investitionen und Dienstleistungen) der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg zielen daher ganz klar auf Nachhaltigkeit ab. Neben den ökonomischen Aspekten sind soziale und ökologische Kriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Galten insbesondere die beiden letzten Kriterien bis zur Vergaberechtsreform 2016 noch als ‚vergabefremd‘, so hat sich mit dem neuen Vergaberecht ein Paradigmenwechsel vollzogen. Dass ökologische Aspekte bei der Beschaffung am Ende den Klimaschutzzielen dienlich sind, ist offensichtlich. Aber auch die andere Dimension der Nachhaltigkeit hat einen immer höheren Stellenwert erhalten. So zielen die Forderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) insbesondere auf die sozialen Aspekte im Zusammenhang mit nachhaltigen Beschaffungen ab. Daher sind Einkäufer angehalten, nachhaltige Kriterien angemessen in den Ausschreibungen zu berücksichtigen. Hierfür gibt es zahlreiche Ansatzpunkte:

Eignung der Bieter

Bereits heute können der Einkauf bzw. die Vergabestelle im Rahmen von Ausschreibungen bei der Eignungsprüfung auf nachhaltige Kriterien abstellen. Neben der Frage nach der Erfüllung gewisser Umweltstandards (EMAS- oder ISO 14001-Zertifizierung), gibt das Vorhandensein eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder das Bestehen eines Energieaudits nach DIN EN 16247 Aufschluss über die Gewissenhaftigkeit mit dem Umgang von Ressourcen. Die Vergabestelle ist hierbei frei in ihrer Entscheidung, solche Vorgaben bindend als Muss-Kriterium oder wertend (z. B. mit entsprechender Punktevergabe) zu definieren. Die Einschätzung der Bietereignung kann dabei durch das Abfordern von Eigenerklärungen insbesondere für die Einhaltung von Kriterien aus dem LkSG (z. B. in Form eines Fragebogens) ergänzt werden. Auf Grund der zukünftig zu erwartenden Regelungen aus dem Lieferkettengesetz der EU oder generell aus der CSR-Berichterstattungspflicht2 und der EU-Taxonomie-Verordnung, werden Vergabestellen immer mehr angehalten klimarelevante, nachhaltige Eignungskriterien in ihre Ausschreibungen zu übernehmen. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren in Ausschreibungen die CO2-Äquivalente der ausgeschriebenen Güter und Dienstleistungen konkret abgefragt werden müssen. Daher erscheint es sinnvoll, diese Themen bereits heute im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs bei der Eignungsprüfung in Form eines Konzeptes, wie der Bieter sich die Umsetzung der zukünftigen Verpflichtungen vorstellt, abzufragen. Anfänglich sollte das sicherlich nicht allzu stark bewertet werden, um den Markt nicht selbst unnötig einzuengen. Denn viele Unternehmen sind auf solche Forderungen noch nicht eingestellt. Aber die Vergabestelle, die so etwas in ihre Ausschreibungsunterlagen mit aufnimmt, bereitet den Markt.

Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers

Die auch (vergabe-)rechtlich sicherste Form, klimarelevante Anforderungen umzusetzen, hat die ausschreibende Stelle bei der Leistungsbeschreibung. Hier können allem voran allgemeine und spezielle Standards genannt werden, die heute den Gegenstand oder die Leistung besser beschreiben helfen, als dies noch vor der Vergaberechtsreform erlaubt war. Gütezeichen wie der Blaue Engel oder die Einhaltung von Öko-Siegeln helfen dabei, ressourcenschonende Produkte oder Leistungen am Markt nachzufragen. Ein bestimmtes klima- bzw. umweltfreundliches Fertigungsverfahren kann dabei ebenso vorgeschrieben werden wie Verbrauchswerte beim Betrieb bzw. Einsatz der Produkte. Selbst die Vorgabe einer bestimmten Recyclingquote in der Leistungsbeschreibung wäre erlaubt.

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